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196 Beiträge mit den gewählten Filtern
Behörden & Kommunen Pressemitteilung Originalquelle
11.09.2026 · 11:24 · Presse-Fokus-Redaktion
reise

KI übernimmt nach Dienstschluss: Märkischer Kreis führt Telefonassistentin „Emka“ ein

Wer beim Märkischen Kreis außerhalb der üblichen Dienstzeiten anruft, kann seit dem 11. September trotzdem Auskunft erhalten. Die Kreisverwaltung hat ihre KI-Assistentin „Emka“ um einen telefonischen Sprachbot erweitert. Das System soll Fragen beantworten, Dienstleistungen finden und bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartnern helfen.

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Weitere Pressethemen Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
30.08.2026 · 20:09 · HUK-COBURG

Wespe im Auto: Ruhe bewahren - und was im Schadenfall gilt

Alle Storys Folgen Keine Story von HUK-COBURG mehr verpassen. 18.08.2026 – 11:00 HUK-COBURG Wespe im Auto: Ruhe bewahren - und was im Schadenfall gilt Bild-Infos Download Coburg (ots) Experte der HUK-COBURG betont: Eine Wespe im Auto ist unangenehm, aber die Situation sollte erst geklärt werden, wenn das Fahrzeug…

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Gesundheit & Pflege Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Gesundheit
presse

Haushalt 2027: Gesundheitsetat schrumpft deutlich

17.08.2026 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 646/2026 Haushalt 2027: Gesundheitsetat schrumpft deutlich Berlin: (hib/PK) Der Bundeshaushalt 2027 sieht erheblich weniger Mittel für den Gesundheitsetat vor. Im Entwurf für den Haushaltsplan (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind im Einzelplan 15 im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 14,33 Milliarden Euro vorgesehen, rund 7,43 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Soll-Ausgaben für 2026 liegen bei rund 21,77 Milliarden Euro.Der mit Abstand größte Teil der Ausgaben entfällt im Gesundheitsetat stets auf die Zuwendungen des Bundes an den Gesundheitsfonds. Für die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben werden seit der gesetzlichen Festschreibung im Jahr 2017 jedes Jahr eigentlich 14,5 Milliarden Euro veranschlagt. 2027 jedoch sinkt der Bundeszuschuss dem Entwurf zufolge um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro. Das für 2026 mit 2,3 Milliarden Euro veranschlagte überjährige Darlehen an den Gesundheitsfonds entfällt 2027. Damit sinken die im Kapitel „Gesetzliche Krankenversicherung“ vorgesehenen Ausgaben von 16,8 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro.Deutlich niedriger fallen mit rund 79 Millionen Euro auch die Ausgaben für die Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung aus, die 2026 noch bei rund 3,28 Milliarden Euro liegen. Die geringere Summe hängt wesentlich damit zusammen, dass das 2026 mit 3,2 Milliarden Euro veranschlagte überjährige Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung 2027 entfällt.Der Bund beteiligt sich 2027 mit 56 Millionen Euro (2026: 57,7 Millionen Euro) an der Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge. Die Bundesmittel für die Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern in der früheren DDR werden mit rund 3,6 Millionen Euro (2026: rund 3,5 Millionen Euro) leicht aufgestockt. Die Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen sollen auf rund 10,2 Millionen Euro steigen (2026: rund 9,9 Millionen Euro).Im Kapitel „Prävention und Gesundheitsverbände“ sind 2027 Ausgaben in Höhe von rund 851 Millionen Euro eingeplant. Das sind rund 123 Millionen Euro mehr als 2026 (rund 728 Millionen Euro). Zur Finanzierung der Pandemiebereitschaftsverträge werden im kommenden Jahr noch rund 175 Millionen Euro bereitgestellt im Vergleich zu rund 336 Millionen Euro 2026.Weiter reduziert werden die Zuschüsse des Bundes zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-Cov-2 mit rund 48 Millionen Euro (2026: 59 Millionen Euro). Die Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus liegen erneut bei 5,4 Millionen Euro. Für Modellprojekte zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid stehen 2027 zehn Millionen Euro zur Verfügung (2026: 15 Millionen Euro).Mittel für den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sind der Vorlage zufolge im Haushalt 2027 nicht mehr vorgesehen, 2026 sind dafür rund 52 Millionen Euro veranschlagt. Für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung sollen rund 28,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2026: rund 27,4 Millionen Euro). Deutlich aufgestockt werden die Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung: von rund 189 Millionen Euro auf rund 541 Millionen Euro.Im Kapitel „Forschungsvorhaben und -einrichtungen“ sind Gesamtausgaben in Höhe von rund 131 Millionen Euro eingeplant (2026: rund 147 Millionen Euro). Für den Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ sind rund 36,4 Millionen Euro veranschlagt (2026: rund 41,5 Millionen Euro).Für Modellprojekte und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs stehen erneut 5,3 Millionen Euro bereit. Die Gelder für Projekte zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen werden auf knapp sechs Millionen Euro gekürzt (2026: rund 6,7 Millionen Euro).Gekürzt werden auch die Gelder für das internationale Gesundheitswesen, in dem Kapitel stehen 2027 noch rund 106 Millionen Euro zur Verfügung (2026: rund 115 Millionen Euro). Die Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit ist mit rund 47 Millionen Euro im Entwurf vorgesehen (2026: rund 56 Millionen Euro).Beiträge an internationale Organisationen, darunter die Weltgesundheitsorganisation (WHO), werden etwa gleichbleibend mit rund 37 Millionen Euro ausgewiesen. Zur Finanzierung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin werden erneut 15 Millionen Euro veranschlagt.Für das Bundesministerium selbst sind Ausgaben in Höhe von rund 170,3 Millionen Euro vorgesehen, rund 1,8 Millionen Euro mehr als 2026. Auch die Etats der vier Geschäftsbereichsbehörden steigen. Für das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit sind rund 23,3 Millionen Euro vorgesehen (+1,6 Millionen Euro). Der Etat des Paul-Ehrlich-Instituts soll um rund 17 Millionen Euro auf 114,8 Millionen Euro steigen. Für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind rund 154 Millionen Euro vorgesehen, 11,9 Millionen Euro mehr als 2026. Die Ausgaben des Robert Koch-Instituts sollen um rund 17 Millionen Euro auf 227,2 Millionen Euro steigen.Zudem sieht der Einzelplan eine neue globale Minderausgabe für „Effizienzmaßnahmen“ in Höhe von 96 Millionen Euro vor. Zusammen mit dem unveränderten Konsolidierungsbeitrag von rund 15,3 Millionen Euro sind globale Minderausgaben von insgesamt rund 111,3 Millionen Euro eingeplant.

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Medien & Rundfunk Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Haushalt
presse

Haushalt 2027: 46,88 Milliarden Euro im Einzelplan 60

21.08.2026 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 656/2026 Haushalt 2027: 46,88 Milliarden Euro im Einzelplan 60 Berlin: (hib/SCR) Im Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung“ sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Ausgaben in Höhe von rund 46,88 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 475,9 Millionen Euro weniger als 2026. Die Einnahmen sollen von 403,05 Milliarden Euro auf 413,71 Milliarden Euro steigen. Der Einzelplan umfasst Einnahmen und Ausgaben, die keinem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Die Verpflichtungsermächtigungen - also Ausgaben, die erst in künftigen Haushaltsjahren wirksam werden - belaufen sich auf rund 11,06 Milliarden Euro.Den größten Teil der Einnahmen bilden die Steuern. Für die Eigenmittel der Europäischen Union sind nach Abzug der Erhebungskostenpauschale insgesamt rund 46,13 Milliarden Euro veranschlagt, nach 43,61 Milliarden Euro 2026. Davon entfallen allein rund 34,86 Milliarden Euro auf die sogenannten BNE-Eigenmittel. Weitere 5,94 Milliarden Euro sind Mehrwertsteuer-Eigenmittel, 5,43 Milliarden Euro Zölle und 1,26 Milliarden Euro Kunststoff-Eigenmittel.Weitere Einnahmen sind im Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ veranschlagt. Vorgesehen ist unter anderem, erstmals 2,7 Milliarden Euro aus der Versteigerung von Berechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz im Bundeshaushalt zu vereinnahmen. 2026 waren diese Einnahmen noch vollständig im Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Dort verbleiben 2027 rund 2,51 Milliarden Euro aus diesem Einnahmetitel. Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen werden auf 2,52 Milliarden Euro geschätzt, nach 1,47 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Das Plus wird mit Einmaleffekten und zu erwartenden Geschäftsentwicklungen begründet. Zudem ist anders als im laufenden Jahr eine Entnahme aus der Rücklage von rund 6,76 Milliarden Euro eingeplant.Die Münzeinnahmen sollen mit 64 Millionen Euro deutlich unter dem Ansatz von 145 Millionen Euro für 2026 liegen. Zur Begründung wird auf die Anpassung an den „Neuprägebedarf bei Euro-Umlaufmünzen“ verwiesen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen sind auf 434 Millionen Euro taxiert, 83 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Für Präge- und Metallbeschaffungskosten, den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs sind 398 Millionen Euro veranschlagt, 20 Millionen Euro mehr als 2026.Im Kapitel 6002 ist außerdem eine pauschale Einsparvorgabe - eine sogenannte globale Minderausgabe, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet ist - von acht Milliarden Euro veranschlagt. Der Betrag entspricht dem Ansatz für 2026. Die Minderausgabe kann laut Haushaltsentwurf auch durch Mehreinnahmen in den Einzelplänen erwirtschaftet werden. Neu veranschlagt ist außerdem eine globale Mehreinnahme - also eine pauschale Vorgabe für zusätzliche Einnahmen - von rund 2,61 Milliarden Euro. Dem steht eine globale Mindereinnahme von rund 1,64 Milliarden Euro gegenüber (2026: 1,38 Milliarden Euro). Saldiert ergibt sich daraus ein Plus von rund 972 Millionen Euro.Den Schwerpunkt auf der Ausgabenseite bildet das Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ mit rund 43,91 Milliarden Euro, nach 44,44 Milliarden Euro 2026. Größter Einzelposten sind die Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis mit 16,5 Milliarden Euro (2026: 16,16 Milliarden Euro). Der Titel wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bewirtschaftet. Der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse steigt von rund 10,34 Milliarden Euro auf 10,69 Milliarden Euro. Für Investitionen im Rahmen der ersten Säule des Startchancen-Programms sind wie 2026 400 Millionen Euro vorgesehen.Für die Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung sind rund 11,61 Milliarden Euro vorgesehen. Für den Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel sind wie 2026 65 Millionen Euro eingeplant.Für Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen nach dem Strukturstärkungsgesetz umfasst die entsprechende Titelgruppe rund 4,19 Milliarden Euro, nach 3,15 Milliarden Euro 2026. Die Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ sinkt dagegen von 2,5 Milliarden Euro auf rund 1,17 Milliarden Euro. Für die Verstärkung der Personalausgaben in den Einzelplänen, insbesondere für mögliche Mehrbedarfe aus Besoldungs- und Tarifrunden, sind rund 3,15 Milliarden Euro vorgesehen.Dem Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ sind zudem sechs Wirtschaftspläne von Sondervermögen angehängt. Dabei handelt es sich um den Investitions- und Tilgungsfonds, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, den Klima- und Transformationsfonds, die „Aufbauhilfe“, den Kommunalinvestitionsförderungsfonds und die „Aufbauhilfe 2021“. Weitere Kapitel des Einzelplans betreffen unter anderem Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit, Bundesimmobilienangelegenheiten und sonstige Versorgungsausgaben.

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Medien & Rundfunk Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Haushalt
presse

Etat 2027: 54,9 Milliarden aus Infrastruktur-Sondervermögen

17.08.2026 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 646/2026 Etat 2027: 54,9 Milliarden aus Infrastruktur-Sondervermögen Berlin: (hib/SCR) Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im kommenden Jahr rund 54,9 Milliarden Euro verausgabt werden. Das sind rund 3,1 Milliarden Euro weniger als im Soll 2026 mit 58,1 Milliarden Euro. Weitere rund 30,4 Milliarden Euro sind in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre veranschlagt. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angehängt ist. Die Ausgaben sind vollständig kreditfinanziert.Unverändert sind 8,33 Milliarden Euro als Zuweisungen an die Länder auf Grundlage des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes vorgesehen. Weitere zehn Milliarden Euro sollen wie 2026 dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen werden. Die übrigen Ausgaben in Höhe von rund 36,6 Milliarden Euro verteilen sich auf acht Titelgruppen.Für „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ (Titelgruppe 01) sind 17,7 Milliarden Euro vorgesehen, nach 22,0 Milliarden Euro 2026. Der größte Einzelposten bleibt mit rund 11,5 Milliarden Euro die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes; 2026 sind dafür 16,3 Milliarden Euro veranschlagt. Laut Erläuterungen hängt der Rückgang mit der Veranschlagung verteidigungsrelevanter Ausgaben im Einzelplan 14 statt im Wirtschaftsplan des Sondervermögens zusammen. Für die Erhaltung von Brücken und Tunneln im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen sind rund 2,8 Milliarden Euro vorgesehen (2026: 3,25 Milliarden Euro); weitere 2,45 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Für das Europäische Zug-Sicherungssystem stehen rund 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung (2026: 2,45 Milliarden Euro). Neu im Sondervermögen veranschlagt sind 1,2 Milliarden Euro für Erhaltung und Ersatz der Infrastruktur der Bundeswasserstraßen; 2026 waren dafür rund 968 Millionen Euro im Verkehrsetat eingeplant. Als Verpflichtungsermächtigung sind für diesen Titel weitere 1,92 Milliarden Euro vorgesehen.Die Ausgaben für „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ (Titelgruppe 02) sinken von sechs Milliarden Euro auf 3,5 Milliarden Euro. Grund ist das Auslaufen der 2026 mit 2,5 Milliarden Euro veranschlagten „Sofort-Transformationskosten“ für Krankenhäuser. Für die Zuweisung an den Transformationsfonds im Krankenhausbereich sind weiterhin 3,5 Milliarden Euro vorgesehen.Für „Investitionen in die Energieinfrastruktur“ (Titelgruppe 03) sind knapp 2,5 Milliarden Euro eingeplant, rund 408 Millionen Euro mehr als 2026. Maßgeblich ist der höhere Ansatz für den Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze, der von knapp 1,4 Milliarden Euro auf rund 1,87 Milliarden Euro steigt. Weitere 3,5 Milliarden Euro sind für diesen Titel als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Für die Deutsche Energy Terminal GmbH sowie schwimmende Flüssiggas-Terminals und deren Standorte sind rund 516 Millionen Euro vorgesehen (2026: 575 Millionen Euro). Weitere 118,4 Millionen Euro entfallen unverändert auf Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung Nordostdeutschlands im Zusammenhang mit der Raffinerie PCK Schwedt.Die Titelgruppe „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ (Titelgruppe 04) wächst von rund 1,22 Milliarden Euro auf 1,41 Milliarden Euro. Für die digitale Bildungsinfrastruktur im Rahmen des Digitalpakts 2.0 steigt der Ansatz von 225 Millionen Euro auf 360 Millionen Euro. Die Ausgaben für digitales Lehren und Lernen im Zusammenhang mit dem Digitalpakt sind unverändert mit 50 Millionen Euro hinterlegt. Das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung soll dagegen mit rund 434 Millionen Euro deutlich weniger Mittel erhalten als 2026 mit 940 Millionen Euro. Für die nun in dieser Titelgruppe veranschlagte Bund-Länder-Schnellbauinitiative Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen sind rund 566 Millionen Euro vorgesehen. Der entsprechende Titel war 2026 mit 60 Millionen Euro noch in der Titelgruppe „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ veranschlagt.Deutlich steigen die Mittel für „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ (Titelgruppe 05): von rund 1,07 Milliarden Euro auf 1,71 Milliarden Euro. Für den Aufbau von Infrastrukturen im Rahmen der Hightech-Agenda sind 623,1 Millionen Euro vorgesehen, nach 368 Millionen Euro 2026. Weitere 2,06 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre veranschlagt. Für den strategischen Ausbau der Forschungs-Ökosysteme im Rahmen der Agenda sind 414,1 Millionen Euro vorgesehen, nach 380,1 Millionen Euro in diesem Jahr; weitere rund 1,18 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung eingeplant. Die Mittel für eine „digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und Künstliche Intelligenz“ steigen von zehn Millionen Euro auf 250 Millionen Euro. Weitere 2,61 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Für den strategischen Ausbau von Infrastrukturen des Forschungs- und Wissenschaftssystems sind 98,8 Millionen Euro eingeplant (2026: 15,2 Millionen Euro). Hinzu kommt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 2,09 Milliarden Euro.Den stärksten Aufwuchs weist die Titelgruppe „Investitionen in die Digitalisierung“ (06) auf. Die Ausgaben sollen von knapp sechs Milliarden Euro auf rund neun Milliarden Euro steigen. Größter Posten bleibt die Förderung der Mikroelektronik, für die rund 4,19 Milliarden Euro eingeplant sind, nach 2,48 Milliarden Euro 2026. Weitere 6,43 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung für die nächsten Jahre veranschlagt. Der Breitbandausbau soll mit rund 2,61 Milliarden Euro unterstützt werden (2026: 2,26 Milliarden Euro), weitere 2,16 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Neu angesetzt sind unter anderem 320 Millionen Euro für die Digitalisierung der Langzeitpflege, 70 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz und 45 Millionen Euro für die Digitalisierung des Rettungsdienstes. Für die Work-and-Stay-Agentur steigt der Ansatz von 35 Millionen Euro auf 280 Millionen Euro. Auch für das Bürgerkonto, digitale Infrastruktur sowie Künstliche Intelligenz in Verwaltung und Wirtschaft sind mit rund 495 Millionen Euro deutlich mehr Mittel vorgesehen als 2026 mit 256 Millionen Euro.Für „Investitionen in den Wohnungsbau“ (Titelgruppe 07) sind rund 637 Millionen Euro vorgesehen, rund 105 Millionen Euro mehr als 2026. Ab 2027 sollen mehrere bisherige Förderprogramme in einem neuen Titel „Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden“ zusammengeführt werden. Für diesen sind zunächst rund 34 Millionen Euro an Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen von rund 1,37 Milliarden Euro vorgesehen. Die bisherigen Programme werden parallel ausfinanziert. Für den klimafreundlichen Neubau sind rund 365 Millionen Euro eingeplant (2026: 383 Millionen Euro). Die Förderung barrierefreien und altersgerechten Umbauens steigt von 7,5 Millionen Euro auf 32,5 Millionen Euro. Für die Sanierung von Frauenhäusern sinkt der Ansatz von 30 Millionen Euro auf 12,8 Millionen Euro.Stark zurückgehen die Ausgaben für „Investitionen in die Sportinfrastruktur“ (Titelgruppe 08). Nach 836 Millionen Euro im laufenden Jahr sind 2027 noch 72 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen 50 Millionen Euro auf die Ausfinanzierung der Sanierung kommunaler Sportstätten, für die 2026 insgesamt 833 Millionen Euro veranschlagt sind. Die Mittel für die Errichtung und Ausstattung von Spitzensportstätten steigen dagegen von drei Millionen Euro auf 22 Millionen Euro. Weitere 97 Millionen Euro sind als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt.

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Wirtschaft & Unternehmen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
presse

TOP 1 Ganztagsausbau, Schiffbarmachung der Mosel, Wirtschaftsstandort

24. Juni 2025 12. Sitzung vom 24.06.2025, TOP 1: Ganztagsausbau, Schiffbarmachung der Mosel, Wirtschaftsstandort zum Artikel Gegenstand der Debatte a) Erste Beratung des von den der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm GanztagsausbauDrucksache 21/514(Dokument, öffnet ein neues Fenster)b) Erste Beratung des von den der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der MoselDrucksache 21/518(Dokument, öffnet ein neues Fenster)c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts DeutschlandDrucksache 21/516(Dokument, öffnet ein neues Fenster)

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Wissenschaft & Forschung Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
presse

Längere Fristen für Investitionen in die Ganztagsbetreuung

19.06.2025 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Gesetzentwurf — hib 228/2025 Längere Fristen für Investitionen in die Ganztagsbetreuung Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die Fristen für Investitionen in den Ausbau der Ganztagsbetreuung verlängern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/514(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der sich an einem gleichlautenden Entwurf (21/216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD orientiert. Dieser wurde am 22. Mai 2025 erstmals im Bundestag beraten.Hintergrund dafür ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG), mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt wird. Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt, dessen Mittel aber vielfach nicht rechtzeitig innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen abgerufen worden sind. „Als Investitionshemmnisse sind insbesondere bei größeren Bauvorhaben (Planungs-)Unsicherheiten für Länder und deren Kommunen festzustellen. Mitunter sind die Landesprogramme, die die jeweilige landesrechtliche Ausgestaltung der Förderanträge regeln, erst im Jahr 2024 in Kraft getreten, sodass Unsicherheiten bestehen, ob entsprechende Baumaßnahmen bis Ende 2027 aufgrund umfangreicher Planungsprozesse, aktueller und erwarteter Fachkräfteengpässe in Bau(planungs-)berufen sowie Lieferengpässen abgeschlossen werden können“, führt die Regierung in dem Entwurf aus.Deshalb will sie das Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängern. Das bedeutet konkret eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG), damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können und deren Abrechnung bis zum 30. Juni 2030 erfolgen kann. Darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere zur Mittelumverteilung, werden entsprechend angepasst. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz GaFG wird damit ebenfalls um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert.

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Wissenschaft & Forschung Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
presse

Gerichtsverfahren mit Beteiligung des BMBF

16.06.2025 Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 220/2025 Gerichtsverfahren mit Beteiligung des BMBF Berlin: (hib/DES) Das damalig Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist im ersten Quartal 2025 an insgesamt 20 Gerichtsverfahren beteiligt gewesen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/411(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/201(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Im gleichen Zeitraum hat das BMBF drei Strafanzeigen beziehungsweise Strafanträge gestellt.Die Kosten von Verträgen für gerichtsprozessbezogene Rechtsberatung und Vertretung beliefen sich insgesamt auf rund 2,83 Millionen Euro.

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Wissenschaft & Forschung Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
presse

Rund eine Milliarde Euro aus freigewordenen BAföG-Mitteln

16.06.2025 Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 220/2025 Rund eine Milliarde Euro aus freigewordenen BAföG-Mitteln Berlin: (hib/DES) Für das Jahr 2024 haben die Länder eine Entlastungssumme durch freigewordene BAföG-Mittel von rund 1,073 Milliarden Euro gemeldet. Damit liegt der Wert etwa 17 Millionen Euro unter der Entlastungssumme von 2023 und entspricht dem Niveau von 2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Bericht über die Verwendung der 2024 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel“ hervorgeht. Elf Bundesländer meldeten in dem Bericht für das Haushaltsjahr 2024 dieselbe oder eine nahezu gleiche Entlastungssumme wie für 2023. Einen leichten Rückgang der tatsächlichen BAföG-Entlastungsmittel für 2024 verzeichneten Hamburg (-2,9 Mio. Euro), Mecklenburg-Vorpommern (-2,4 Mio. Euro), Niedersachsen (-5,9 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (-2,9 Mio. Euro) und Thüringen (-2,8 Mio. Euro). Seit 2015 übernimmt der Bund die Kosten für die BAföG-Mittel allein. Mit einem Beschluss vom 4. November 2015 hat der Bundestag die Bundesregierung gebeten, jährlich darüber zu informieren, wie die Länder diese freigewordenen Mittel einsetzen. Während Hessen und Sachsen-Anhalt die Mittel nach eigenen Angaben beispielsweise ausschließlich im Hochschulbereich eingesetzt haben, konzentrierte sich Schleswig-Holstein hierbei nur auf den schulischen Bereich. Wie schon im Vorjahr wurden im Schulbereich laut Bericht insbesondere Ausgaben für zusätzliches Personal, „Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen und für den Ausbau der Ganztagsbetreuung“ genannt. Bremen habe zusätzlich die Ausstattung von Berufsschulwerkstätten und Mecklenburg-Vorpommern den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals finanziert. Die gemeldeten Verwendungen in diesem Bereich beliefen sich auf rund 510,6 Millionen Euro. Für den Hochschulbereich wurden Verwendungen in Höhe von rund 801,6 Millionen Euro angegeben - etwa „um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie die Infrastruktur und Ausstattung mitzufinanzieren“. Auch für eine bessere Qualität in der Lehre seien Mittel eingesetzt worden. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Länderberichte auf freiwilliger Basis erfolgen und sich im Detaillierungsgrad unterscheiden. In einigen Fällen - etwa in Niedersachsen oder Hamburg - sei eine exakte Zuordnung der Entlastungssumme zu konkreten Maßnahmen haushaltsrechtlich nicht möglich.

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Behörden & Kommunen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
presse

Regierung: Interne Termine werden nicht veröffentlicht

12.06.2025 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 216/2025 Regierung: Interne Termine werden nicht veröffentlicht Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung betont, dass interne Termine, die zur Willensbildung innerhalb der Bundesregierung dienen, nicht veröffentlicht werden. Hier werde der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt, erläutert die Regierung in einer Antwort (21/394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/97(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu den Tätigkeiten des Bundesfamilienministeriums in der 20. Wahlperiode. Die Antwort enthält ferner Angaben unter anderem zu Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, Zahl der Beschäftigten und Angaben zu Rechtsberatungsverträgen. Für Informationen zu erarbeiteten Gesetzentwürfen in diesem Bereich verweist die Regierung auf die Drucksachen des Bundestages, dort seien alle Gesetzesprojekte öffentlich einsehbar, schreibt die Regierung. Im Online-Auftritt des Bundesanzeigers könnten zudem die erfragten Informationen zum Inkrafttreten von Verordnungen des Ministeriums eingesehen werden.

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Wissenschaft & Forschung Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
presse

BMBF-Mitarbeiterzahl in der 20. Wahlperiode gestiegen

11.06.2025 Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 213/2025 BMBF-Mitarbeiterzahl in der 20. Wahlperiode gestiegen Berlin: (hib/DES) Ende 2024 haben rund 1.400 Beschäftigte im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gearbeitet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/315(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/138(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die Abgeordneten hatten darin unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden im ehemals BMBF genannten Bundesministerium in der vergangenen Legislaturperiode gefragt.Insgesamt stieg die Mitarbeiterzahl in der 20. Legislaturperiode an. Während 2021 noch 1.268 Personen für das BMBF gearbeitet haben, waren es im Jahr 2022 bereits 1.323 und im darauffolgenden Jahr dann 1.384 Personen. Ende 2024 lag die genaue Zahl bei 1.388 Mitarbeitenden.

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Gesundheit & Pflege Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Gesundheit
presse

Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern

17.08.2026 Gesundheit — Antwort — hib 646/2026 Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf im Bereich der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen. Studien zeigten zwar, dass trotz Pandemie und Krisenlagen für die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland eine gute subjektive Gesundheit sowie eine hohe Lebenszufriedenheit bestehe. Diese habe sich jedoch insbesondere in den Pandemiejahren 2020 und 2021 verschlechtert und sei nicht wieder auf das vorpandemische Niveau zurückgekehrt, heißt es in der Antwort (21/7550(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.Die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sei eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Die Koalition habe sich darauf verständigt, eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ neu zu entwickeln. Die Schwerpunkte der Strategie sollen den Angaben zufolge auf Prävention und Früherkennung liegen, insbesondere durch Aufklärung und Beratung von Eltern sowie Fortbildung von Pädagogen und weiteren Fachkräften. Ziel sei es, die Bereiche Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit besser zu verzahnen.

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Behörden & Kommunen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
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Beteiligung des Familienministeriums an Rechtsverfahren

12.06.2025 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 215/2025 Beteiligung des Familienministeriums an Rechtsverfahren Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung äußert sich in einer Antwort (21/410(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) kritisch zu jüngst von der AfD-Fraktion gestellten Anfragen zu rechtlichen Verfahren unter Beteiligung der einzelnen Bundesministerien. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (21/198(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion zu diesen Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ schreibt die Regierung in ihrer Vorbemerkung: „Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträgen. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Ministerium, sondern sukzessive zu weiteren Ministerien und das über einen Zeitraum, der mehrere Legislaturperioden umfasst. Die Fragen beziehen sich auf Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geführt hat.“Unter anderem führt die Bundesregierung aus, dass das BMFSFJ im 1. Quartal 2025 an insgesamt 32 Verfahren als Klägerin beziehungsweise Antragstellerin sowie als Beklagte beziehungsweise Antragsgegnerin beteiligt war. „Entsprechend der Fragestellung fallen hierunter nicht nur Verfahren, die in diesem Zeitraum initiiert wurden, sondern auch ältere Verfahren, die weiterhin anhängig waren. Insgesamt sind nach derzeitigem Abrechnungsstand Kosten für die Rechtsverfolgung in Höhe von 235.713 EUR entstanden“, heißt es in der Antwort weiter.

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Gesundheit & Pflege Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Gesundheit
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Soziale Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung

17.08.2026 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 643/2026 Soziale Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung Berlin: (hib/PK) Soziale Ungleichheiten in Gesundheit und Gesundheitsversorgung sind Thema einer Kleinen Anfrage (21/7549(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Linksfraktion. Die individuelle soziökonomische Lage habe erheblichen Einfluss darauf, ob Menschen gesund und selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten. Die sozialen Unterschiede führten auch zu unterschiedlichen Lebenserwartungen. Außerdem litten sozial benachteiligte Personen deutlich öfter an psychischen, chronischen und allgemein schwerwiegenden Erkrankungen, heißt es in der Anfrage weiter. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Pläne die Bundesregierung verfolgt, um die sozial bedingten Unterschiede in Gesundheit und Gesundheitsversorgung zu verringern.

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Wissenschaft & Forschung Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
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Zinssatz für KfW-Studienkreditnehmer deutlich gestiegen

11.06.2025 Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 211/2025 Zinssatz für KfW-Studienkreditnehmer deutlich gestiegen Berlin: (hib/DES) Einen Zinssatz von durchschnittlich 6,02 Prozent haben Kreditnehmer im April 2025 für einen KfW-Studienkredit gezahlt. Vor vier Jahren, also im April 2021, lag er noch bei 3,06 Prozent. Mit Blick auf die vergangenen vier Jahre war der Wert mit 7,78 Prozent im Oktober 2023 am höchsten (Stand: 19. Mai 2025). Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/309(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Zum Zeitpunkt der vollständigen Tilgung hätten KfW-Studienkreditnehmer im Jahr 2021 eine Gesamtzinsbelastung von rund 2.178 Euro gehabt. Zwei Jahre später habe dieser Wert bei knapp 2.820 Euro gelegen und im Jahr 2025 bislang bei etwa 3.844 Euro (Stand: 16. Mai 2025). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau merkt in der Antwort allerdings an, dass dieser Anstieg von mehreren Faktoren „wie der vertraglich vereinbarten Marge, dem Zinsniveau und auch der Länge des Engagements abhängig ist“.Insgesamt erhalten laut Antwort derzeit 23.847 Personen einen KfW-Studienkredit (Stand: 19. Mai 2025). 22.815 Personen befänden sich aktuell in der Karenzphase und weitere 172.383 Personen in der Rückzahlungsphase. Von den Personen, die sich derzeit in der Rückzahlungsphase befinden, unterliegen laut KfW 3.133 einem Tilgungsplan mit einem festen Zinssatz (Stand: 19. Mai 2025). 39.322 Darlehensnehmende hätten einen variablen Zinssatz unter fünf Prozent, 129.664 einen Zinssatz zwischen fünf und sieben Prozent und 264 einen über sieben Prozent.

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Gesundheit & Pflege Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Gesundheit
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Nachfragen zu riskanten Investments von Krankenkassen

17.08.2026 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 643/2026 Nachfragen zu riskanten Investments von Krankenkassen Berlin: (hib/PK) Mit risikoreichen Investments von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen befasst sich die Grünen-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7556(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Laut Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hätten mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) Verluste mit Investments in Immobilienfonds erlitten, die sich auf mindestens 170 Millionen Euro belaufen sollen.Insider hätten dem Rechercheverbund berichtet, dass die Krankenkassen und KVen mehr als 500 Millionen Euro in diese Immobilienfonds investiert und größtenteils verloren haben sollen. Dabei gälten für Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen klare gesetzliche Rahmenbedingungen zum Umgang mit dem Geld der Beitragszahler. Beitragsgelder seien demzufolge so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheine, ein angemessener Ertrag erzielt werde und eine ausreichende Liquidität gewährleistet sei.Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung weitergehende Informationen und wollen wissen, wie viele Sozialversicherungsträger und Kassenärztlichen Vereinigungen von dem Problem betroffen sind.

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Gesundheit & Pflege Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Gesundheit
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Psychologische Beratungsangebote werden intensiv genutzt

21.08.2026 Gesundheit — Antwort — hib 656/2026 Psychologische Beratungsangebote werden intensiv genutzt Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will die Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie verbessern. So sollen die Voraussetzungen für eine gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder nur Kinder und Jugendliche behandeln, geschaffen werden, heißt es in der Antwort (21/7613(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Linksfraktion.Damit solle den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung getragen werden. Mit diesem Vorhaben könnten weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden. Eine Regelungsvorschlag werde zeitnah vorgelegt.Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, werden psychologische Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche im Internet teilweise intensiv genutzt. Demnach ist die Zahl der Nutzer des sogenannten „krisenchats“ sprunghaft von 3.672 Beratungen im Jahr 2020 auf 21.499 Beratungen im Jahr 2025 gestiegen. Rege genutzt wird den Angaben zufolge auch die „Nummer gegen Kummer“. In den Jahren 2020 bis 2025 sind demnach am Kinder- und Jugendtelefon sowie den Online-Angeboten 615.597 Beratungen mit Kindern und Jugendlichen registriert worden.Deutlich erhöht haben sich seit 2020 auch die Beratungen über die „Jugendnotmail“. Hier wurden 2020 noch 2.765 Beratungen registriert, 2025 waren es 8.238 Beratungen, wobei nach Angaben der Bundesregierung eine Beratung mit einem ratsuchenden Jugendlichen mehrere Wochen dauern kann.Niedrigschwellige digitale Beratungsangebote, die professionelle Unterstützung in seelischen Notlagen bieten, seien in Bezug auf die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Prävention wichtig, heißt es in der Antwort.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Gesundheit
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Datenlage zu Geburten sowie Tot- und Fehlgeburten erfragt

Datenlage zu Geburten sowie Tot- und Fehlgeburten erfragt - Deutscher Bundestag Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 632/2026 Datenlage zu Geburten sowie Tot- und Fehlgeburten erfragt Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach der Entwicklung von Geburten, Fehl- und Totgeburten in Deutschland. In einer Kleinen Anfrage (21/7498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangt sie für die Jahre 2016 bis 2025 Daten zu Geburtenzahlen und Geburtenziffern sowie zur Erfassung von Fehl- und Totgeburten. Unter anderem sollen die Angaben nach Bundesländern und der Staatsangehörigkeit der Mütter aufgeschlüsselt werden.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Gesundheit
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Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung

14.08.2026 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 641/2026 Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung Berlin: (hib/PK) Abgeordnete fordern in einem interfraktionellen Gesetzentwurf (21/7570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. Zu den Mitzeichnern des Gruppenantrags gehören Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen, wie aus der Vorlage hervorgeht.2025 verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Angaben zufolge 985 Organspender. Demgegenüber standen 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche damit bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Entwurf. Durch die vielen gesetzlichen und strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre sei keine signifikante und nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen erzielt worden. Daher solle die Widerspruchsregelung als ein weiterer zentraler Baustein zur Verbesserung der Organspendezahlen eingeführt werden. Durch die Einführung einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und den nächsten Angehörigen mitzuteilen. Die Regelungen sollen auch dazu beitragen, die Angehörigen in dieser belastenden Situation, in der eine so schwere Entscheidung zu treffen ist, zu entlasten.Dem Entwurf zufolge kommen als postmortale Organ- und Gewebespender künftig sowohl Personen in Betracht, die zu Lebzeiten in eine Entnahme eingewilligt haben als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Folglich komme der Möglichkeit der Erklärung eines Widerspruchs in Zukunft eine besondere Bedeutung zu. Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element.Unabhängig davon, ob im Register eine Erklärung registriert ist oder eine sonstige schriftliche Erklärung des möglichen Spenders vorliege, sei zudem im Gespräch mit dem nächsten Angehörigen zu klären, ob diesem eine Erklärung bekannt ist. Entscheidend solle allein der Wille des Spenders sein. Den Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben.Hat ein möglicher Spender keine Erklärung zur Organspende abgegeben und war in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Erklärung zu treffen, ist die Organ- oder Gewebeentnahme der Vorlage zufolge unzulässig. Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Bedeutung und Rechtsfolgen eines erklärten Widerspruchs oder eines Verzichts auf die Erklärung eines Widerspruchs verbunden werden.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Haushalt
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Haushalt 2027: Zinsausgaben des Bundes steigen deutlich

21.08.2026 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 656/2026 Haushalt 2027: Zinsausgaben des Bundes steigen deutlich Berlin: (hib/SCR) Im Einzelplan 32 „Bundesschuld“ sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Ausgaben in Höhe von rund 43,61 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 9,96 Milliarden Euro mehr als 2026 (33,65 Milliarden Euro). Der Anstieg geht vor allem auf höhere Ausgaben für den Schuldendienst zurück. Dafür sind rund 41,77 Milliarden Euro eingeplant, nach 30,19 Milliarden Euro 2026. Im Einzelplan werden die Kreditaufnahme und der Schuldendienst des Bundes sowie Einnahmen und Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen abgebildet. Für die Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts sind 2027 rund 118,73 Milliarden Euro veranschlagt, nach 97,96 Milliarden Euro 2026. Den größten Posten bei der Verzinsung bilden mit rund 24,01 Milliarden Euro die Zinsen für Bundesanleihen, nach 20,14 Milliarden Euro 2026. Für Bundesobligationen steigt der Ansatz von 3,19 Milliarden Euro auf 4,54 Milliarden Euro, für Bundesschatzanweisungen von 2,43 Milliarden Euro auf 2,69 Milliarden Euro. Für Grüne Bundeswertpapiere sind rund 1,27 Milliarden Euro an Zinsen vorgesehen (2026: 865,6 Millionen Euro).Im Kapitel werden erstmals in größerem Umfang auch die Zinsausgaben für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sichtbar. Dafür sind 2027 rund 2,31 Milliarden Euro veranschlagt, nach 673 Millionen Euro 2026. Bei den übrigen Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung werden die Zinskosten dagegen im jeweiligen Sondervermögen geführt.Mit Blick auf die weitere Finanzplanung (21/7301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) geht die Bundesregierung von weiter stark steigenden Zinsausgaben aus. Nach rund 41,9 Milliarden Euro 2027 sollen diese 2028 rund 55,2 Milliarden Euro, 2029 rund 68,1 Milliarden Euro und 2030 rund 80,7 Milliarden Euro erreichen. Darin enthalten sind den Angaben zufolge die Zinsausgaben für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Ab 2028 berücksichtigt die Planung demnach zudem Zinszahlungen für die vom Sondervermögen Bundeswehr aufgenommenen Kredite nach dessen geplantem Auslaufen.Den Anstieg der Zinsausgaben führt die Bundesregierung in der Finanzplanung wesentlich „auf den erhöhten Schuldenstand sowie auf gestiegene Renditen für Bundeswertpapiere“ zurück. Letztere hätten sich infolge des Iran-Krieges und der damit gestiegenen Inflation beziehungsweise Inflationserwartung erhöht. Dies wirke sich insbesondere auf Anleihen mit kurzer Laufzeit sowie die Vorsorge für Schlusszahlungen bei inflationsindexierten Bundeswertpapieren aus.Für Entschädigungen und Kosten aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sind im Einzelplan 2027 rund 1,73 Milliarden Euro vorgesehen, nach 3,37 Milliarden Euro 2026. Davon entfallen 470 Millionen Euro auf inlandsbezogene und rund 1,26 Milliarden Euro auf auslandsbezogene Gewährleistungen und Umschuldungen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Haushalt
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Haushalt 2027: Zwei Prozent Stelleneinsparung geplant

21.08.2026 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 656/2026 Haushalt 2027: Zwei Prozent Stelleneinsparung geplant Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will die Vorgabe zur Stelleneinsparung in der Bundesverwaltung 2027 etwas absenken. Nach dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen Planstellen für Beamtinnen und Beamte sowie Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem finanziellen Umfang eingespart werden, der einer kegelgerechten Einsparung von zwei Prozent entspricht. Im Haushaltsgesetz 2026 liegt die Vorgabe bei 2,2 Prozent.Von der Einsparung ausgenommen bleiben unter anderem die Organe der Rechtspflege, die Planstellen und Stellen bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie bei der Zollverwaltung, die Planstellen und Stellen im Verteidigungsetat sowie beim Technischen Hilfswerk, beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.Ausgeweitet werden sollen die Ausnahmen bei zwei Behörden. Beim Bundeszentralamt für Steuern sollen für die Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität bis zu 452 Planstellen und Stellen ausgenommen werden, nach maximal 280 Planstellen und Stellen 2026. Bei der Bundesnetzagentur steigt die Obergrenze für ausgenommene Planstellen und Stellen laut Entwurf für „sicherheitsbezogene Aufgaben zum Schutz der regulierten Netzsektoren“ von 620 auf 1.030. Unverändert bleiben unter anderem die Ausnahmen für bis zu 263 Planstellen und Stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Exportkontrolle und bis zu 250 Planstellen und Stellen „mit Sicherheitsrelevanz“ beim Bundesamt für Justiz.Die Einsparungen müssen nach dem Gesetzentwurf bis zum 31. Dezember 2027 erbracht werden. Neu ausgebrachte sowie mit einem „kw“-Vermerk versehene Planstellen und Stellen sollen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Das Bundesfinanzministerium kann in sachlich begründeten Fällen eigene Einsparkonzepte der Ressorts anerkennen, „soweit ein finanzieller Ausgleich durch den Wegfall anderer Planstellen und Stellen sichergestellt ist“.Das Haushaltsgesetz regelt darüber hinaus die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung des Bundeshaushalts. Dazu zählen unter anderem Kredit- und Gewährleistungsermächtigungen, Vorgaben für über- und außerplanmäßige Ausgaben, Regeln zur Deckungsfähigkeit und Verwendung von Haushaltsmitteln, Liquiditätshilfen sowie weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung von Planstellen und Stellen.Außerdem legt das Haushaltsgesetz fest, ab welchen Betragsgrenzen der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen vorab zu unterrichten ist. Im Entwurf für 2027 werden diese Schwellenwerte gegenüber 2026 angehoben. Zur Begründung verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass die bisherigen Wertgrenzen zum Teil seit mindestens 1992 gelten.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Haushalt
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Haushalt 2027: Leichtes Plus im Bundestags-Etat

17.08.2026 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 646/2026 Haushalt 2027: Leichtes Plus im Bundestags-Etat Berlin: (hib/SCR) Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind für den Deutschen Bundestag Ausgaben in Höhe von rund 1,28 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 02 mit einem Plus von 428.000 Euro nahezu auf dem Niveau von 2026.Im Einzelplan dominieren die Personalausgaben. Sie sollen um 18,6 Millionen Euro auf 812,3 Millionen Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 227,6 Millionen Euro vorgesehen, 2,7 Millionen Euro mehr als 2026. Die Zuweisungen und Zuschüsse sollen um 2,6 Millionen Euro auf 185,5 Millionen Euro steigen. Deutlich sinken hingegen die Investitionsausgaben: Für sie sind 51,1 Millionen Euro eingeplant, 23,5 Millionen Euro weniger als 2026. Auf das eigentliche Bundestagskapitel (0212) entfallen 2027 Ausgaben von rund 1,16 Milliarden Euro. Das sind sieben Millionen Euro weniger als 2026. Demgegenüber steigen die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben im Kapitel 0211 um rund 5,1 Millionen Euro auf 92,2 Millionen Euro.Für Entschädigungen und Amtszulagen der Abgeordneten sind im Kapitel 0212 unverändert rund 87,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Aufwandsentschädigungen sollen um 892.000 Euro auf 41,2 Millionen Euro steigen. Für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten sind 283,3 Millionen Euro eingeplant, 2,7 Millionen Euro mehr als 2026.Deutlich sinkt der Ansatz für Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Bundestages: von 5,1 Millionen Euro auf rund 1,3 Millionen Euro. Für Altersentschädigungen an ausgeschiedene Abgeordnete und die Hinterbliebenenversorgung sind 61,7 Millionen Euro vorgesehen, rund 700.000 Euro mehr als 2026. Die Geldleistungen an die Fraktionen sollen mit 141,6 Millionen Euro unverändert bleiben.Für die Bundesversammlung (0214) sind 2027 Ausgaben in Höhe von knapp 1,9 Millionen Euro veranschlagt; 2026 war hierfür kein Ansatz vorgesehen. Davon entfallen 960.000 Euro auf Entschädigungen der Mitglieder der Bundesversammlung. Die 18. Bundesversammlung soll am Samstag, 30. Januar 2027, stattfinden.Für Leistungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments (Kapitel 0215) sind rund 8,7 Millionen Euro vorgesehen, 84.000 Euro mehr als 2026. Der Etat des Wehrbeauftragten (Kapitel 0213) soll mit 5,6 Millionen Euro nahezu unverändert bleiben. Für die Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Kapitel 0216) sind wie 2026 rund 3,8 Millionen Euro vorgesehen. Der Etat der SED-Opferbeauftragten (Kapitel 0217) steigt um 108.000 Euro auf rund 2,4 Millionen Euro. Für den Polizeibeauftragten des Bundes (Kapitel 0218) sind knapp 2,6 Millionen Euro eingeplant, 238.000 Euro mehr als 2026.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Haushalt 2027: Digitaletat steigt auf 1,44 Milliarden Euro

19.08.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Gesetzentwurf — hib 653/2026 Haushalt 2027: Digitaletat steigt auf 1,44 Milliarden Euro Berlin: (hib/SCR) Für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 Ausgaben in Höhe von rund 1,44 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 84,6 Millionen Euro mehr als das für 2026 ausgewiesene Soll von 1,36 Milliarden Euro. Das geht aus dem Einzelplan 24 des Haushaltsentwurfs 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.Von den Ausgaben entfallen rund 588 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (2026: 448,3 Millionen Euro), rund 543,3 Millionen Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2026: 547,5 Millionen Euro) sowie 326,2 Millionen Euro auf Investitionen (2026: 321 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen 76,8 Millionen Euro betragen (2026: 42,9 Millionen Euro). Im Einzelplan ist zudem erstmals eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen von 90 Millionen Euro veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf rund 382,5 Millionen Euro, nach rund 1,78 Milliarden Euro 2026.Größter Ausgabenbereich ist mit rund 1,09 Milliarden Euro die „IT-Infrastruktur des Bundes“ (Kapitel 2402). Gegenüber dem Soll 2026 von rund 956,2 Millionen Euro steigt der Ansatz um knapp 130 Millionen Euro. Davon entfallen unverändert rund 501 Millionen Euro auf den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes. Für die Umsetzung der „IT-Konsolidierung Bund“ sind rund 219,7 Millionen Euro vorgesehen, nach 242,6 Millionen Euro 2026. Mit der IT-Konsolidierung sollen laut Vorbemerkung auf Grundlage des Deutschland-Stacks gemeinsame Cloud-, Kommunikations- und Verwaltungslösungen sowie ein standardisierter IT-Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung bereitgestellt werden. Erstmals für 2027 im Einzelplan 24 veranschlagt sind außerdem rund 154,6 Millionen Euro für die „IT-Betriebskonsolidierung Bund“. Dabei sollen laut Vorbemerkung cloudfähige und serverseitige IT-Lösungen der unmittelbaren Bundesverwaltung auf standardisierten virtuellen Servern der Bundescloud 2.0 in den Rechenzentren des Informationstechnikzentrums Bund zusammengeführt werden.Weitere rund 210,8 Millionen Euro sind für die „IT des Bundes“ eingeplant (2026: 212,5 Millionen Euro). Dazu zählen unter anderem 77,8 Millionen Euro für „KI-Governance und digitale Basis-Dienste“ (2026: 79,4 Millionen Euro), 56,6 Millionen Euro für die Föderale IT-Kooperation (2026: 56,6 Millionen Euro) und 24 Millionen Euro für ein Plattformökosystem für komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren (2026: 30 Millionen Euro). Neu sind sechs Millionen Euro für die „Steuerung Cybersicherheit des Bundes“.Für „Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität“ (Kapitel 2401) sind rund 208,4 Millionen Euro vorgesehen, rund 14,1 Millionen Euro weniger als 2026. Die Titelgruppe „Digitale Innovationen“ umfasst rund 148,4 Millionen Euro (2026: 150,8 Millionen Euro). Davon entfallen 81,2 Millionen Euro auf „Souveräne Dateninfrastruktur, Datenverfügbarkeit und Künstliche Intelligenz“ (2026: 89 Millionen Euro) sowie rund 28,3 Millionen Euro auf „Digitale Souveränität und Ökosysteme digitaler Innovationen“ (2026: 28,65 Millionen Euro) einschließlich der Sovereign Tech Agency. Die Zuschüsse für „innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ sollen dagegen von rund 26 Millionen Euro auf 35,2 Millionen Euro steigen.Für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregesteuerter Netztechnologien sind 17,2 Millionen Euro an Zuschüssen vorgesehen (2026: 18 Millionen Euro), weitere 6,2 Millionen Euro für entsprechende Investitionen - ebenso viel wie 2026. Die Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft sollen von 20 Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro sinken. Für das Gigabitbüro sind wie 2026 3,6 Millionen Euro eingeplant.Nahezu unverändert bleibt mit rund 62,9 Millionen Euro der Ansatz für „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ (Kapitel 2403) (2026: 62,93 Millionen Euro). Davon sind wie 2026 60 Millionen Euro in einer eigenen Titelgruppe gebündelt. 47,5 Millionen Euro sollen für Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus zur Verfügung stehen. Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das Zentrum für Legistik finanziert werden. Weitere 12,5 Millionen Euro sind für den Effizienzfonds der Modernisierungsagenda Bund vorgesehen.Zusätzliche Mittel für Digitalisierungsaufgaben stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zur Verfügung. Die dortige Titelgruppe „Investitionen in die Digitalisierung“ umfasst 2027 insgesamt rund 9,04 Milliarden Euro, nach knapp sechs Milliarden Euro 2026. Darin enthalten sind auch von anderen Ressorts bewirtschaftete Titel, etwa für Mikroelektronik. Das BMDS bewirtschaftet innerhalb der Titelgruppe 2027 sechs Titel mit einem Volumen von zusammen rund 3,75 Milliarden Euro, nach rund 3,11 Milliarden Euro 2026. Für diese sechs Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von zusammen rund 3,14 Milliarden Euro vorgesehen.Den größten dieser Posten bildet die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. Dafür sind rund 2,61 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 2,26 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Für den Mobilfunkausbau sinkt der Ansatz dagegen von 200 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro.Deutlich mehr Mittel sieht das Sondervermögen für die Digitalisierung der Verwaltung vor. Für „Bürgerkonto / Infrastruktur / KI in Verwaltung und Wirtschaft“ steigt der Ansatz von 256 Millionen Euro auf rund 495 Millionen Euro. Für „Transformation / Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik“ sind knapp 200 Millionen Euro vorgesehen, nach 45 Millionen Euro 2026. Die höheren Ansätze für beide Titel begründet der Wirtschaftsplan mit der Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie mit einer Anpassung an die prognostizierten Mittelabflüsse. Für das europäische Identitätsökosystem und die sogenannte EUDI-Wallet stehen 155 Millionen Euro bereit (2026: 162 Millionen Euro). Der Ansatz zur Modernisierung der Registerlandschaft sinkt von 194 Millionen Euro auf rund 146,8 Millionen Euro.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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Haushalt 2027: Finanzetat steigt auf 11,1 Milliarden Euro

19.08.2026 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 650/2026 Haushalt 2027: Finanzetat steigt auf 11,1 Milliarden Euro Berlin: (hib/SCR) Der Etat des Bundesministeriums der Finanzen sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 11,1 Milliarden Euro vor. Damit liegt der Ausgabeansatz im Einzelplan 08 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) um rund 242 Millionen Euro höher als 2026. Die Einnahmen sollen mit rund 258,8 Millionen Euro nahezu unverändert bleiben.Für Personalausgaben sind in dem Einzelplan 2027 knapp fünf Milliarden Euro veranschlagt, rund 452 Millionen Euro mehr als 2026. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen um 195 Millionen Euro auf rund 2,2 Milliarden Euro sinken. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 3,31 Milliarden Euro vorgesehen, rund 44 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Investitionsausgaben bleiben mit rund 657 Millionen Euro nahezu unverändert. Zudem ist erstmals eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 60 Millionen Euro in dem Einzelplan veranschlagt.Die Programmausgaben für die „Wiedergutmachungen des Bundes“ (0801) sollen um rund 94 Millionen Euro auf 1,59 Milliarden Euro sinken. Davon entfallen rund 1,54 Milliarden Euro auf die Titelgruppe „Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben“, rund 94 Millionen Euro weniger als 2026. Für abschließende Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen sind rund 1,4 Milliarden Euro vorgesehen, nach knapp 1,49 Milliarden Euro im laufenden Jahr.Die Ausgaben für „Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften“ (Kapitel 0802) sollen von 20,2 Millionen Euro auf 16,8 Millionen Euro zurückgehen. Für die „Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt“ (Kapitel 0803) sind wie 2026 rund 482,6 Millionen Euro eingeplant.Deutlich geringer fallen die „Sonstigen Bewilligungen“ (Kapitel 0810) aus. Vorgesehen sind rund 80,9 Millionen Euro, nach 252,5 Millionen Euro 2026. Grund für den Rückgang ist vor allem, dass die bislang in diesem Kapitel veranschlagten IT-Ausgabetitel entfallen. Dagegen steigt der Ansatz für die Vereinheitlichung der Software im Besteuerungsverfahren im Rahmen des Vorhabens KONSENS von 56,1 Millionen Euro auf rund 67,6 Millionen Euro. Weitere 62,9 Millionen Euro sind dafür als Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Für die finanzielle Unterstützung der neuen EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde Anti-Money Laundering Authority (AMLA) in Frankfurt am Main sind rund 1,7 Millionen Euro eingeplant, nach zwei Millionen Euro 2026.Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben (Kapitel 0811) sollen um rund 181 Millionen Euro auf knapp 2,06 Milliarden Euro steigen. Für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter sind rund 1,39 Milliarden Euro vorgesehen, nach 1,29 Milliarden Euro 2026. Die Zuweisungen an den Versorgungsfonds steigen von rund 331 Millionen Euro auf 430,7 Millionen Euro.Für das Bundesfinanzministerium selbst (Kapitel 0812) plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von rund 414,2 Millionen Euro, rund fünf Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Deutlich angehoben wird der Ansatz für die Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: von 500.000 Euro auf 13 Millionen Euro. Begründet wird dies mit der Koordinierung und Unterstützung der Geldwäscheaufsichtsbehörden durch die Bundesanstalt.Den größten Ausgabenzuwachs unter den nachgeordneten Behörden weist die Zollverwaltung (Kapitel 0813) auf. Für sie sind 2027 rund 3,76 Milliarden Euro vorgesehen, rund 301 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben steigen dabei um rund 253 Millionen Euro auf 2,66 Milliarden Euro. Die Investitionsausgaben sollen um rund 36 Millionen Euro auf 238,8 Millionen Euro wachsen. Für das Bundeszentralamt für Steuern (Kapitel 0815) sind rund 1,03 Milliarden Euro eingeplant, rund 11,7 Millionen Euro mehr als 2026. Der Etat des Informationstechnikzentrums Bund (Kapitel 0816) steigt um knapp acht Millionen Euro auf rund 1,62 Milliarden Euro.Für die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0817), Elisabeth Kaiser, sind rund 22,2 Millionen Euro vorgesehen, knapp fünf Millionen Euro mehr als 2026. Der Zuwachs entfällt im Wesentlichen auf das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale). Dessen institutionelle Förderung soll von 7,5 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro steigen. Für den „Deutschland-Monitor“ sind wie 2026 eine Million Euro eingeplant, für Projekte und Fördervorhaben der Ostbeauftragten rund 2,8 Millionen Euro.

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Umwelt, Verbände & Soziales Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung

17.08.2026 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 644/2026 Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung Berlin: (hib/AHE) Für die Arbeitssicherheit und das Unfallgeschehen im Bereich der Stromerzeugung interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7531(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen zu meldepflichtigen Arbeitsunfällen und tödlichen Arbeitsunfällen und Erkenntnissen zur Arbeitssicherheit aufgegliedert nach konventionellen und Kernkraftwerken, Windenergie- Photovoltaik und Biogasanlagen, Geothermie sowie sonstigen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

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Umwelt, Verbände & Soziales Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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AfD fragt nach Nettoersatzquote in der Alterssicherung

17.08.2026 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 643/2026 AfD fragt nach Nettoersatzquote in der Alterssicherung Berlin: (hib/SAS) Die Frage, wie eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent in der Alterssicherung erreicht und finanziert werden kann, thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7524(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dabei verweist sie auf die Empfehlung der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission und erkundigt sich unter anderem, welche Leistungen bei der Berechnung der Alterseinkünfte nach Planung der Bundesregierung berücksichtigt werden sollen, welche Definition die Bundesregierung anlegt und auf wen sich diese bezieht - Einzelpersonen, Haushalte, einen Durchschnittsverdiener, Medianverdiener oder eine andere Modellperson beziehungsweise Modellgruppe. Die Abgeordneten wollen darüber hinaus wissen, ob bei der Berechnung des Erwerbseinkommens beispielsweise auch Einmalzahlungen, Sachbezüge oder der Bezug von Krankengeld einbezogen werden sollen. Auch fragen sie, wie Faktoren wie Familienstand, Steuerklasse oder die Anzahl der Kinder bei der Bestimmung der Nettoersatzquote berücksichtigt werden.

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Umwelt, Verbände & Soziales Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Engpassberufen

14.08.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 641/2026 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Engpassberufen Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind mit Stand Juni 2025 insgesamt rund 8,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland in Engpassberufen tätig gewesen. Das geht aus der Antwort (21/7546(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7127(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Unter ihnen seien 1,3 Millionen Beschäftigte beziehungsweise 14,6 Prozent mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit gewesen.

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Umwelt, Verbände & Soziales Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Hohe Erwerbstätigenquote bei älteren Menschen

13.08.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 639/2026 Hohe Erwerbstätigenquote bei älteren Menschen Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt in ihrer Fachkräftestrategie auch auf ältere Arbeitnehmer. Das Ziel sei, ältere Erwerbstätige so lange wie möglich und wie individuell gewünscht im Erwerbsleben zu halten, heißt es in der Antwort (21/7516(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7314(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Grünen-Fraktion.Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen ist den Angaben zufolge von 65,2 Prozent 2015 auf 75,3 Prozent 2025 gestiegen. Auch im internationalen Vergleich sei die Erwerbsbeteiligung von Älteren hoch. Deutschland liege bei den 55- bis- 64-Jährigen im EU-Vergleich in der Spitzengruppe. Diesen Trend gelte es, weiter zu befördern.Um das Ziel zu erreichen, unterstütze das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, die Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte gesund und motivierend zu gestalten. Zentraler Hebel sei eine Unternehmenskultur, die den Menschen in den Mittelpunkt stelle.

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Behörden & Kommunen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Regierung betont Unabhängigkeit der Rentenkommission

10.08.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 635/2026 Regierung betont Unabhängigkeit der Rentenkommission Berlin: (hib/CHE) Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung keine über den Bericht hinausgehenden Informationen zu intern verwendeten Berechnungen zur Verfügung gestellt. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7471(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7225(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium „war unabhängig und frei von Weisungen tätig. Sie hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt und Stillschweigen über die Beratungen vereinbart“, erläutert die Regierung weiter. Am 23. Juni 2026 hatte die Alterssicherungskommission ihren Bericht an den Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Darin enthalten sind umfassende Reformvorschläge für die Zukunft des Rentensystems, die die Regierung nach eigenem Bekunden im Herbst umsetzen will.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Linke fragt nach Einschränkungen der Altersteilzeit

04.08.2026 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 626/2026 Linke fragt nach Einschränkungen der Altersteilzeit Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach den möglichen Folgen geplanter Einschränkungen bei der Altersteilzeit. In einer Kleinen Anfrage (21/7402(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fragt sie insbesondere nach den Auswirkungen einer Anhebung des Mindestalters für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre und einer Abschaffung des Blockmodells auf ältere Beschäftigte, Arbeitslosigkeit, Sozialleistungsbezug und Erwerbsminderungsrenten. Zudem verlangt die Fraktion Angaben unter anderem zur bisherigen Inanspruchnahme der Altersteilzeit und ihrer verschiedenen Modelle.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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Kritik an Förderung von Islamic Relief Deutschland

Kritik an Förderung von Islamic Relief Deutschland - Deutscher Bundestag Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 647/2026 Kritik an Förderung von Islamic Relief Deutschland Berlin: (hib/AHE) Nach der Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in Bezug auf die Förderung der Organisation Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7574(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche einzelnen Beanstandungen in den Berichten des Bundesrechnungshofes sie als berechtigt anerkannt und welche sie aus welchen Gründen ausdrücklich nicht teilt.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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Linke thematisiert "technische Kontakte" zu den Taliban

17.08.2026 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 646/2026 Linke thematisiert „technische Kontakte“ zu den Taliban Berlin: (hib/AHE) Nach den deutsch-afghanischen Beziehungen seit Machtübernahme der Taliban erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7575(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welche direkten, indirekten und technischen Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, nachgeordneten Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen und Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan seit Amtsübernahme der Bundesregierung stattgefunden haben. Außerdem soll die Regierung mitteilen, wie sie den Begriff „technische Kontakte unterhalb der politischen Ebene“ definiert.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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Details zur Förderung von "Islamic Relief Deutschland"

17.08.2026 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 644/2026 Details zur Förderung von „Islamic Relief Deutschland“ Berlin: (hib/AHE) Nach den Entscheidungsprozessen im Auswärtigen Amt bei der Förderung der Organisation „Islamic Relief Deutschland“ (IRD) erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7525(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten verweisen auf Erkenntnisse zu Verbindungen des Internationalen Islamic Relief-Netzwerkes zur Muslimbruderschaft und zwei kritische Prüfberichte des Bundesrechnungshofes. Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, welche Referate und Abteilungen des Auswärtigen Amts jeweils an den Förderentscheidungen zugunsten von IRD beteiligt waren, welche Erkenntnisse und gegebenenfalls welche konkreten Empfehlungen durch den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Partnerdienste ausländischer Staaten zur IRD beziehungsweise des Islamic Relief-Netzwerkes vorlagen. Bei der Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache (21/7057(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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Linke fragt nach Bilanz der Berliner Sudan-Konferenz

Linke fragt nach Bilanz der Berliner Sudan-Konferenz - Deutscher Bundestag Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 644/2026 Linke fragt nach Bilanz der Berliner Sudan-Konferenz Berlin: (hib/AHE) Nach einer Bilanz der Sudan-Konferenz im April in Berlin erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7583(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche konkreten politischen, humanitären und finanziellen Ergebnisse erzielt und welche konkreten Zusagen von teilnehmenden Staaten, internationalen Organisationen und Finanzinstitutionen gemacht worden sind.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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Strategie "Gender in der deutschen humanitären Hilfe"

Strategie „Gender in der deutschen humanitären Hilfe“ - Deutscher Bundestag Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 644/2026 Strategie „Gender in der deutschen humanitären Hilfe“ Berlin: (hib/AHE) Nach dem Verbleib der Strategie des Auswärtigen Amtes mit dem Titel „Gender in der deutschen humanitären Hilfe“ erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7539(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, weshalb das Auswärtige Amt die Strategie von seiner Webseite entfernt habe und inwiefern die Inhalte der Strategie Gültigkeit behalten.

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Wirtschaft & Unternehmen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte

17.08.2026 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 644/2026 UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte Berlin: (hib/AHE) Nach den Verhandlungen zu einem verbindlichen Abkommen der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Treaty on Business and Human Rights) erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7533(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen zu ihrer Beteiligung an den Verhandlungen, einem Verhandlungsmandat für die EU-Kommission sowie zu den Chancen auf eine Verabschiedung des Abkommens und seinem Potential für die Prävention von Menschenrechtsverletzungen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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Linke thematisiert Daten-Leak beim World Food Programme

17.08.2026 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 644/2026 Linke thematisiert Daten-Leak beim World Food Programme Berlin: (hib/AHE) Nach einem Daten-Leak beim World Food Programme (WFP) durch einen Cyberangriff im Mai erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7591(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nach Angaben der Abgeordneten sind dabei Namen, Telefonnummern und weitere Daten von mehr als 600.000 Haushalten im Gazastreifen entwendet worden. Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wann sie vom WFP über den Vorgang informiert wurde und welche Erkenntnisse ihr über Art, Umfang und Kategorien der betroffenen Daten, etwa zur Nutzung durch militärische Akteure und Sicherheitsbehörden, vorliegen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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EU-Beitrittsperspektive für die Ukraine bekräftigt

14.08.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 641/2026 EU-Beitrittsperspektive für die Ukraine bekräftigt Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung bekräftigt ihre Unterstützung für die Mitgliedschaft der Ukraine in der EU, kann aber keine Angaben zum Zeitpunkt eines Beitritts machen. Das geht aus ihrer Antwort (21/7530(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7361(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. „Die Geschwindigkeit des Prozesses richtet sich nach der Geschwindigkeit des jeweiligen Beitrittskandidaten im Beitrittsprozess bei Reformen und der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands (Acquis Communautaire).“ Wie es in der Vorlage weiter heißt, unterstützt die Bundesregierung - basierend auf der Empfehlung der Europäischen Kommission nach Bewertung der vorgenommenen Reformfortschritte - nachdrücklich die unverzügliche Öffnung aller Verhandlungscluster mit der Ukraine.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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Lage christlicher Gemeinden im Libanon

13.08.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 639/2026 Lage christlicher Gemeinden im Libanon Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach christliche Gemeinden im Libanon aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit gezielt durch militärische Aktivitäten der Hisbollah betroffen wären. Das geht aus der Antwort (21/7521(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7318(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die Sicherheitslage, insbesondere im Süden des Libanon, werde durch die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Hisbollah und Israel insgesamt erheblich beeinträchtigt und betreffe die dort lebende Zivilbevölkerung unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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EU-Abkommen mit Marokko und Status der Westsahara

10.08.2026 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 635/2026 EU-Abkommen mit Marokko und Status der Westsahara Berlin: (hib/AHE) Nach dem EU-Abkommen mit Marokko mit Blick auf den Status der Westsahara erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Abgeordneten darin schreiben, werde die Demokratische Arabische Republik Sahara (DARS) von mehreren Staaten anerkannt, und die Polisario-Front werde von den Vereinten Nationen als Vertreterin für die Anliegen des sahrauischen Volkes angesehen. „Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit EU-Abkommen mit Marokko mit den einschlägigen völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar sind und welche Rolle den sahrauischen Vertretungsakteuren dabei zukommt.“ Die Westsahara gelte völkerrechtlich als „nicht selbstverwaltetes Territorium“, und dem sahrauischen Volk stehe nach den Resolutionen der Vereinten Nationen ein Recht auf Selbstbestimmung zu. Dennoch habe die EU Handels- und Fischereiabkommen mit Marokko geschlossen, die auch auf die Westsahara Anwendung finden sollten. Die Bundesregierung soll unter anderem Stellung beziehen zum neu verhandelten EU-Abkommen mit Marokko und zu einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 4. Oktober 2024 zur Nichtigerklärung der Ratsbeschlüsse über die 2019 geschlossenen Landwirtschafts- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko, soweit diese auf die Westsahara Anwendung fanden.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen in Russland

Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen in Russland - Deutscher Bundestag Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 634/2026 Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen in Russland Berlin: (hib/SCR) Die Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e.V. als „unerwünschte Organisation“ durch die Russische Föderation thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7474(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Erkenntnisse ihr zu den rechtlichen und politischen Gründen für die Maßnahme vorliegen und ob deutsche Stellen dazu Gespräche mit der russischen Regierung geführt haben.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo

10.08.2026 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 634/2026 Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach der deutschen Unterstützung zur Eindämmung des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo. In einer Kleinen Anfrage (21/7466(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) will sie unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die humanitäre und sicherheitspolitische Lage bewertet, welche Mittel sie seit Bekanntwerden des Ausbruchs bereitgestellt hat und ob sie ihre humanitäre, medizinische oder entwicklungspolitische Unterstützung anpassen will.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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AfD fragt nach gescheiterter Sicherheitsratsbewerbung

AfD fragt nach gescheiterter Sicherheitsratsbewerbung - Deutscher Bundestag Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 632/2026 AfD fragt nach gescheiterter Sicherheitsratsbewerbung Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion verlangt Auskunft über die Hintergründe des „Scheiterns der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen“. In einer Kleinen Anfrage (21/7490(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erkundigt sie sich unter anderem nach der Strategie für die Bewerbung, den entstandenen Kosten sowie möglichen finanziellen, projektbezogenen oder politischen Zusagen an andere Staaten.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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AfD fragt nach Lage von Christen im Iran

06.08.2026 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 629/2026 AfD fragt nach Lage von Christen im Iran Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach der Lage von Christen und anderen religiösen Minderheiten im Iran. In einer Kleinen Anfrage (21/7469(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) will sie unter anderem wissen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zu Verhaftungen, Verurteilungen und anderen staatlichen Repressionsmaßnahmen gegen Christen sowie zur besonderen Situation christlicher Konvertiten vorliegen. Weitere Fragen betreffen mögliche Auswirkungen der jüngsten politischen Veränderungen im Iran auf religiöse Minderheiten sowie das Engagement der Bundesregierung für Religionsfreiheit im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen und in internationalen Organisationen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Auswärtiges
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Bund fördert Kriegsgräber-Volksbund mit 21,88 Millionen Euro

06.08.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 629/2026 Bund fördert Kriegsgräber-Volksbund mit 21,88 Millionen Euro Berlin: (hib/SCR) Für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sind in diesem Jahr 21,88 Millionen Euro zum Zwecke Kriegsgräberfürsorge im Ausland im Etat des Auswärtigen Amtes vorgesehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7435(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7171(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. In den Jahren 2020 bis 2024 erhielt der Volksbund jeweils 19,38 Millionen Euro, 2025 waren es 21,38 Millionen Euro. Das Auswärtige Amt fördert nach Angaben der Bundesregierung als einzigen Träger den Volksbund.Die Bundesregierung betrachtet sich den Angaben zufolge für die Fürsorge deutscher Kriegsgräberstätten in insgesamt 71 Ländern als verantwortlich. Der Volksbund ist dabei in 45 Ländern allein oder gemeinsam mit anderen Akteuren tätig. Die Commonwealth Wargraves Commission (CWGC) ist in 27 dieser Länder und die deutschen Auslandsvertretungen sind in 17 dieser Länder allein oder als Mitakteure vertreten.Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sei es zu Einschränkungen bei der Pflege deutscher Kriegsgräberstätten in der Ukraine, Belarus und der Russischen Föderation gekommen, führt die Bundesregierung weiter aus. In Belarus habe die Stadtexekutive Minsk im Juni 2025 beschlossen, das Vertretungsbüro des Volksbundes aufzulösen und dessen weitere Tätigkeit zu untersagen. Die Bundesregierung setze sich weiterhin „mit Nachdruck“ gegenüber den belarussischen Behörden für die deutsche Kriegsgräberfürsorge ein.Für die Beseitigung eines Sanierungs- und Instandsetzungsstaus weist die Antwort vom Volksbund kalkulierte Kosten in zahlreichen Ländern aus. Den größten Einzelbetrag nennt die Anlage mit rund 6,57 Millionen Euro für Frankreich, gefolgt von knapp 1,25 Millionen Euro für Italien.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Abgelehnte Förderungen durch Bundesprogramm

Abgelehnte Förderungen durch Bundesprogramm - Deutscher Bundestag Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 652/2026 Abgelehnte Förderungen durch Bundesprogramm Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kommentiert die Entscheidung des Kreistags des Ilm-Kreises vom 27. Mai 2026, keine Förderungen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mehr anzunehmen, nicht. Das betont sie in einer Antwort (21/7564(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7181(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion und verweist darauf, dass es Sache der kommunalen Selbstverwaltung in der Kommune sei, so zu entscheiden.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Haushalt 2027: Weniger Ausgaben für Bildung und Familie

19.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Gesetzentwurf — hib 654/2026 Haushalt 2027: Weniger Ausgaben für Bildung und Familie Berlin: (hib/CHE) Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 Ausgaben in Höhe von rund 15,48 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 1,19 Milliarden Euro weniger als 2026 (16,66 Milliarden Euro). Das geht aus dem Einzelplan 17 des Haushaltsentwurfs 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Der Rückgang geht vor allem auf niedrigere Ansätze bei den gesetzlichen Familienleistungen zurück.Im Einzelplan sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 276,4 Millionen Euro veranschlagt (2026: 180,4 Millionen Euro). Davon entfallen wie im Vorjahr rund 16,7 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag und rund 163,7 Millionen Euro auf eine weitere globale Minderausgabe. Neu hinzu kommen 96 Millionen Euro als globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen.Der größte Ausgabenblock entfällt auf die gesetzlichen Leistungen für Familien. Dafür stehen 2027 rund 11,96 Milliarden Euro bereit (2026: 13,01 Milliarden Euro). Allein für das Elterngeld sinkt der Ansatz von 7,51 Milliarden Euro auf 7,07 Milliarden Euro. Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen sind rund 3,12 Milliarden Euro eingeplant und damit etwas weniger als 2026 (3,38 Milliarden Euro). Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz steigt dagegen von 227,5 Millionen Euro auf 241,1 Millionen Euro.Deutlich weniger Mittel sind für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vorgesehen: Diese sollen von 1,31 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 914 Millionen Euro im kommenden Jahr sinken.Für die Kinder- und Jugendpolitik sind insgesamt rund 1,09 Milliarden Euro eingeplant, nach rund 1,11 Milliarden Euro 2026. Die Zuschüsse und Leistungen an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe bleiben mit rund 261,9 Millionen Euro nahezu unverändert. Die Mittel für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention sinken dagegen deutlich von rund 204,5 Millionen Euro auf 170,1 Millionen Euro. Davon entfallen rund 167,4 Millionen Euro auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Für die Bundesstiftung Frühe Hilfen steigt der Ansatz von 56 Millionen Euro auf 71 Millionen Euro.Für die „Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ stehen rund 496,4 Millionen Euro bereit (2026: 498,4 Millionen Euro). Nicht verändert haben sich die Ansätze für die Freiwilligendienste. Für die Jugendfreiwilligendienste sind 153,7 Millionen Euro und für den Bundesfreiwilligendienst 211,2 Millionen Euro eingeplant - so viel wie 2026. Neu veranschlagt sind 17,6 Millionen Euro für „Digitale Gesellschaftspolitik, Staatsmodernisierung“.Der Bildungsbereich umfasst im Kapitel „Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ rund 1,71 Milliarden Euro, nach rund 1,74 Milliarden Euro 2026. Für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sind rund 382,4 Millionen Euro vorgesehen (2026: 387,4 Millionen Euro).Zusätzliche Mittel für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die entsprechende Titelgruppe umfasst 2027 insgesamt rund 1,41 Milliarden Euro, nach rund 1,22 Milliarden Euro 2026. Davon bewirtschaftet das BMBFSFJ 2027 drei Titel mit zusammen rund 843,8 Millionen Euro (2026: 1,22 Milliarden Euro).Für den „Digitalpakt 2.0: Digitales Lehren und Lernen“ sind unverändert 50 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen 360 Millionen Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur (2026: 225 Millionen Euro). Für das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung stehen rund 433,8 Millionen Euro bereit (2026: 940 Millionen Euro).

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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AfD-Fraktion fragt nach Kosten des Ganztagsanspruchs

18.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 648/2026 AfD-Fraktion fragt nach Kosten des Ganztagsanspruchs Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion will wissen, welche finanziellen Belastungen den Kommunen durch den seit August 2026 schrittweise geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder entstehen. In einer Kleinen Anfrage (21/7586(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erkundigt sie sich insbesondere nach der Entwicklung der Investitions- und Betriebskosten sowie danach, ob die Bundesregierung ihre bisherigen Kostenannahmen weiterhin für belastbar hält.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Neuausrichtung von "Demokratie leben!" erfragt

18.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 648/2026 Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ erfragt Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die geplante Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. In einer Kleinen Anfrage (21/7593(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fragt sie unter anderem nach den Förderbedingungen ab 2027, der künftigen Programmlaufzeit und den Kriterien für die Auswahl von Projekten.Nach Angaben der Fragesteller soll der betreffende Haushaltstitel von rund 187 Millionen Euro im Jahr 2026 auf rund 167 Millionen Euro im Jahr 2027 sinken. Die Fraktion erkundigt sich nach der Begründung dafür und zudem nach möglichen Härtefallregelungen für ostdeutsche Projekte, der weiteren Förderung von Opfer- und Betroffenenberatungen sowie danach, wann die neue Förderrichtlinie vorliegen soll.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Wirksamkeit von Deradikalisierungsprojekten

17.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 642/2026 Wirksamkeit von Deradikalisierungsprojekten Berlin: (hib/AHE) Staatlich finanzierte Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen stellt die AfD-Fraktion in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (21/7526(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben zur Förderung der Vereine „Violence Prevention Network“ und „Gangway e. V.“ sowie nach etwaigen Kontakten des mutmaßlichen und islamistisch motivierten CSD-Attentäters Abdul B. mit staatlich geförderten Trägern von Deradikalisierungsmaßnahmen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Projekte von "Demokratie leben!" im Land Brandenburg

Projekte von „Demokratie leben!“ im Land Brandenburg - Deutscher Bundestag Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 642/2026 Projekte von „Demokratie leben!“ im Land Brandenburg Berlin: (hib/AHE) Nach Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für Vorhaben im Land Brandenburg erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7540(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung soll unter anderem die seit 2020 geförderten Projekte und die Förderempfänger aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes auflisten.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Details zu "Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus"

17.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 642/2026 Details zu „Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus“ Berlin: (hib/AHE) Nach den „Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus“ vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach der Höhe der Förderung sowie nach einer Arbeitsdefinition für den Begriff „antimuslimischen Rassismus“.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Förderauflagen beim Programm "Demokratie leben!"

17.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 642/2026 Förderauflagen beim Programm „Demokratie leben!“ Berlin: (hib/AHE) Nach der Förderung beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für Vorhaben in Thüringen erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7536(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Förderauflagen, messbaren Zielen und Erfolgskriterien sowie nach Projekten in den Wahlkreisen 192 (Erfurt-Weimar-Weimarer Land II) und 189 (Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis). Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, welche Auflagen zur parteipolitischen Neutralität und zum Verbot von Wahlwerbung Bestandteil der Zuwendungsbescheide im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Projekte von "Demokratie leben!"in Thüringen

17.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 642/2026 Projekte von „Demokratie leben!“in Thüringen Berlin: (hib/AHE) Nach Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für Vorhaben in Thüringen erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7534(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten fragen gezielt nach Projekten in den Wahlkreisen 192 (Erfurt-Weimar-Weimarer Land II) und 189 (Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis) sowie nach dem Gesamtvolumen des Programms in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils bundesweit und im Freistaat Thüringen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Förderung der CLAIM gGmbH im Rahmen von "Demokratie leben!"

13.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 638/2026 Förderung der CLAIM gGmbH im Rahmen von „Demokratie leben!“ Berlin: (hib/AHE) Die Projektförderung der CLAIM gGmbH im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesfamilienministerium beläuft sich im Jahr 2026 auf rund 627.000 Euro und hat im Vorjahr 625.000 Euro betragen. Das geht aus der Antwort (21/7494(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7269(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Im Rahmen der Förderzuständigkeit des Bundesministeriums des Innern sei die CLAIM gGmbH zudem für ein jeweils ganzjähriges Projekt im Haushaltsjahr 2025 mit einer Fördersumme in Höhe von 373.000 Euro und im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 300.095 Euro unterstützt worden. Zusätzlich habe es eine Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Trägerschaft des Vereins „Teilseiend“ gegeben (2025: 230.450 Euro, 2026: 27.132 Euro).

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Wissenschaft & Forschung Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Forschungsvorhaben zur infrastrukturellen Bildungsassistenz

13.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 638/2026 Forschungsvorhaben zur infrastrukturellen Bildungsassistenz Berlin: (hib/PK) Das Bundesbildungsministerium plant die Förderung eines Forschungsvorhabens zum Thema infrastrukturelle Bildungsassistenz. Darin sollen unter anderem die bestehenden Formen schulischer Unterstützungsleistungen in ihren Wirkungen einbezogen werden, heißt es in der Antwort (21/7497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7234(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Grünen-Fraktion. Eine infrastrukturelle Bildungsassistenz könne allerdings nicht innerhalb weniger Jahre vollständig aufgebaut werden, heißt es in der Antwort mit Blick auf die Kostenkalkulation. Daher werde in den ersten acht Jahren davon ausgegangen, dass durch einen schrittweisen Ausbau zunächst nur der Anstieg der Kosten abgeschwächt werden könne. Die jährlichen Kosten für die bestehenden Schulbegleitungen verringerten sich in diesem Zeitraum nicht.

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Behörden & Kommunen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz

07.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 630/2026 Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/7437(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7135(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion das Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag vermittele keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibe durch das SBGG unberührt, schreibt die Regierung. Weiter erläutert sie dazu: „Wie bislang sind gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit zu beachten (zum Beispiel die Grenzen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG). Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (Paragraf 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt (Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit ändert sich an der bestehenden Rechtslage durch das SBGG nichts.“

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend
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Weiterentwicklung des Programms "Demokratie leben!"

04.08.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 625/2026 Weiterentwicklung des Programms „Demokratie leben!“ Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort (21/7414(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke auf den Umbau beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ein. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms habe seit November 2025 ein umfassender Austausch mit Vertretern der Länder stattgefunden.Die Förderrichtlinie sieht den Angaben zufolge weiterhin vor, den Landesdemokratiezentren Mittel für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung zu stellen, die im Bundesland den Förderschwerpunkten entsprechen, von besonderer Bedeutung sind und deren inhaltliche Schwerpunktsetzung sich an der jeweiligen Bedarfslage im Bundesland orientiert.Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auch auf die besondere Lage in Ostdeutschland ein. Die Lage zivilgesellschaftlicher Akteure in strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, sei überwiegend geprägt durch begrenzte Ressourcen. Die Bundesregierung habe diese Herausforderungen im Blick.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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AfD macht agentische KI in der Bundesverwaltung zum Thema

18.08.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Kleine Anfrage — hib 648/2026 AfD macht agentische KI in der Bundesverwaltung zum Thema Berlin: (hib/SCR) Um den Einsatz sogenannter agentischer Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung geht es in einer Kleinen Anfrage (21/7535(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen insbesondere wissen, welche Vorhaben und Pilotprojekte derzeit bestehen und ob KI-Systeme künftig Verwaltungsentscheidungsprozesse weitgehend oder vollständig übernehmen könnten. Die Fraktion nimmt dabei unter anderem den „Agentic AI Hub“ in den Blick. Gefragt wird zudem nach Rechtsgrundlagen, menschlicher Kontrolle, Datenschutz und IT-Sicherheit sowie nach Verantwortungs- und Haftungsfragen bei fehlerhaften oder rechtswidrigen Ergebnissen. Die Abgeordneten erkundigen sich auch danach, welche Verwaltungsverfahren die Bundesregierung für einen weitgehenden KI-Einsatz als geeignet beziehungsweise als ungeeignet ansieht.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Digitale Brieftasche soll 2027 starten

30.07.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 618/2026 Digitale Brieftasche soll 2027 starten Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hält „unverändert“ an dem 2. Januar 2027 als Zieltermin zur Bereitstellung der staatlichen EUDI-Wallet (digitale Brieftasche) fest. Das geht aus der Antwort (21/7319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor.Mit der digitalen Brieftasche soll es Bürgern ermöglicht werden, sich europaweit mit der Smartphone App, der EUDI-Wallet, digital auszuweisen zu können, neben dem Personalausweis und Führerschein sollen auch Versicherungsnachweise vorgezeigt werden können. Bei der für den 2. Januar 2027 geplanten Version wird es ich um eine erste Version handeln, die später ausgebaut werden soll.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Regierung plant Monitoring für Ausbau der Rechenkapazitäten

11.08.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 636/2026 Regierung plant Monitoring für Ausbau der Rechenkapazitäten Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung verfügt über keine umfassende Übersicht über geplante oder im Bau befindliche Rechenzentren in Deutschland. Da es sich im Wesentlichen um private Investitionen und Unternehmen handele, existiere eine umfassende Liste nicht, heißt es in der Antwort (21/7453(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/7213(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In dieser hatten sich die Abgeordneten nach Details zum Bau neuer Rechenzentren sowie zum Ausbau von bereits im Betrieb befindlichen Rechenzentren, etwa zur Rechenkapazität, der geplanten Stromanschlussleistung, zum Betreiber oder zum Standort erkundigt.Informationen zu im Bau und/oder im Betrieb befindlichen Rechenzentren, die über das öffentlich Bekannte hinaus gehen, seien der Bundesregierung in vertraulichen Gesprächen durch die jeweils verantwortlichen Organisationen mitgeteilt worden. Aus Gründen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dieser Unternehmen könnten diese nicht mit der Öffentlichkeit geteilt werden, heißt es in der Antwort. Ein Monitoring der Rechenzentrumsstrategie vom 18. März 2026 solle künftig im Abstand von zwölf Monaten erfolgen. Ein erstes Monitoring zur quantitativen Zielerreichung des Rechenkapazitätsausbaus soll zum Ende der laufenden Legislatur stattfinden, um „den Maßnahmen ausreichend Zeit zu geben, ihre Wirkung zu entfalten“, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Strombedarf von Rechenzentren und kleineren IT-Installationen habe 2025 bei rund 21,3 Terawattstunden gelegen. Ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums prognostiziere für Rechenzentren einen Verbrauch von 31 Terawattstunden im Jahr 2030 und 80 Terawattstunden im Jahr 2045. Der steigende Strombedarf werde laut Bundesregierung bereits in aktuellen Planungen wie dem Netzentwicklungsplan Strom berücksichtigt.Den Standort Deutschland bewerte die Bundesregierung als einen mit einer „vergleichsweise hohen Energieeffizienz.“ Der durchschnittliche Power-Usage-Effectiveness-Wert liege bei 1,43. Die Novelle des Energieeffizienzgesetzes solle unter anderem strengere Vorgaben für die Energieeffizienz von Rechenzentren schaffen. Spezifische Maßnahmen ausschließlich zur Senkung des Stromverbrauchs der IT-Hardware seien hingegen nicht geplant.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Bundesverwaltung nutzt KI als unterstützendes Werkzeug

10.08.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 635/2026 Bundesverwaltung nutzt KI als unterstützendes Werkzeug Berlin: (hib/LBR) Künstliche Intelligenz wird laut Regierungsangaben in der Bundesverwaltung als reguläres Arbeitswerkzeug eingesetzt, „stets eingebettet in einen Prozess mit menschlicher Vorbesprechung, Prüfung und letztlicher Verantwortung“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/7443(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7187(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, in welchen Ministerien und nachgeordneten Behörden über die allgemeinen Leitlinien des Bundesinnenministeriums hinausgehende Leitfäden, Richtlinien oder sonstige Regeln für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) existieren.Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger (CDU), gehe transparent mit dem Einsatz von KI um und habe dies etwa in Interviews erläutert, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter. Eine moderne Verwaltung müsse auch KI als Arbeitswerkzeug nutzen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung. KI könne bei der Erstellung von Reden und Artikeln, aber auch bei weiteren Texten sowie allgemeiner Verwaltungsarbeit eingesetzt werden. Nach den Empfehlungen der Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung prüften die Nutzer KI-generierte Inhalte vor der weiteren Verwendung fachlich, geht weiter aus der Antwort hervor. Für die Verarbeitung sensibler dienstlicher Daten bestehe insbesondere die zentrale KI-Plattform der Bundesverwaltung KIPITZ, die in den Rechenzentren des ITZ Bund betrieben werde. In der Bundesverwaltung stehe für den Themenbereich „Künstliche Intelligenz“ ein Fortbildungsangebot der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung zur Verfügung, das durch anwendungsspezifische und ressortspezifische Angebote ergänzt werde, heißt es in der Antwort weiter.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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AfD fragt nach Stand beim Bürokratierückbau

29.07.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Kleine Anfrage — hib 616/2026 AfD fragt nach Stand beim Bürokratierückbau Berlin: (hib/LBR) Nach dem aktuellen Stand der Pläne der Bundesregierung zum Bürokratierückbau und zur Staatsmodernisierung erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7370(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungsziele gesteuert, gemessen und kontrolliert werden sollen. Die Anfrage verweist auf das Ziel der Regierung, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro zu senken. Die Fragesteller wollen erfahren, auf welcher Datengrundlage diese Ziele beruhen und wie die Bundesregierung die Beiträge der einzelnen Ressorts zum Bürokratierückbau ermittle. Außerdem fragt die Fraktion nach konkreten Maßnahmen, die seit Beginn der Wahlperiode beschlossen, eingeleitet oder abgestimmt worden seien sowie nach deren Umsetzungsstand und den erwarteten Entlastungswirkungen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Bundesregierung legt Digitale Identitätengesetz vor

03.08.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Gesetzentwurf — hib 621/2026 Bundesregierung legt Digitale Identitätengesetz vor Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (21/7408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland schaffen. Mit dem Digitale Identitätengesetz sollen die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzt und die fristgerechte Einführung der digitalen Identitätslösung ermöglicht werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können. Die Wallet soll auch qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel ermöglichen, geht weiter aus dem Entwurf hervor. Die Bundesregierung betont, die Nutzung solle freiwillig bleiben, bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel würden nicht ersetzt. Erstmals stehe mit der Wallet ein elektronisches Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ für mobile Endgeräte zur Verfügung. Nach Darstellung der Bundesregierung vereinfache die Wallet den elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr und erleichtere den Zugang zu digitalen Verwaltungs- und Wirtschaftleistungen, etwa im Banken- und Zahlungswesen. Die Wallet könne zudem grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden.Der Entwurf regelt ausschließlich nationale Fragen, dazu gehören insbesondere Zuständigkeiten der Behörden sowie Rechtsgrundlagen für behördliche Einzelmaßnahmen. Die Entscheidung über die konkrete Form der Bereitstellung der EUDI-Wallet soll laut Entwurf das zuständige Bundesministerium treffen und im Bundesanzeiger bekannt geben. Die Wallet soll fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung stehen. Für die Wirtschaft entstehe ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 13,5 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung gehe den Angaben zufolge insgesamt um rund 121,7 Millionen Euro zurück. Gleichzeitig entstünden unter anderem beim Bundesverwaltungsamt, beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und bei der Bundesnetzagentur zusätzliche Personal- und Sachkosten für Aufbau und Betrieb der erforderlichen Infrastruktur.In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, das Vorhaben grundsätzlich zu unterstützen, verlangt aber an mehreren Stellen Änderungen. Unter anderem spricht sich die Länderkammer dafür aus, dass die Entscheidung über die Art der Bereitstellung der EUDI-Wallet nicht allein dem zuständigen Bundesministerium überlassen werden soll. Stattdessen solle sie per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Zudem regt die Länderkammer an, bei der Auswahl von Wallet-Anbietern die digitale Souveränität stärker zu berücksichtigen und Open-Source-Lösungen sowie europäische Anbieter zu bevorzugen. Außerdem fordert sie zusätzliche Sicherungen für den Fall, dass eine anerkannte Wallet eingestellt wird. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie halte daran fest, dass das zuständige Bundesministerium über die Bereitstellungsform der EUDI-Wallet entscheiden soll, und verweist auf den zusätzlichen Bürokratieaufwand einer Rechtsverordnung. Positiv bewertet oder prüft sie dagegen unter anderem Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung der digitalen Souveränität, zur Sicherung der BundID sowie einzelne Änderungen im Pass- und Personalausweisrecht. Weitere Forderungen, etwa zum Einsatz des ELSTER-Verfahrens, weist sie zurück.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Regierung legt zweiten Bericht zum Bürokratierückbau vor

29.07.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Unterrichtung — hib 616/2026 Regierung legt zweiten Bericht zum Bürokratierückbau vor Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung sieht ihren Kurs zum Bürokratierückbau nach einem Jahr bestätigt und beziffert die bislang beschlossenen Entlastungen auf rund 9,8 Milliarden Euro jährlich. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/7200(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Dem Bericht zufolge habe das Kabinett seit dem ersten Entlastungskabinett zahlreiche Gesetze und Verordnungen beschlossen, die Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlasten sollten. Allein in den Wochen vor dem zweiten Entlastungskabinett seien weitere Maßnahmen mit einer Entlastungswirkung von rund 1,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht worden, schreibt die Bundesregierung weiter. Zu den größten Vorhaben zählten laut Bundesregierung Reformen im Energieeffizienzrecht, bei der Fahrschulausbildung, im Bau- und Telekommunikationsrecht sowie bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Als besonders entlastungswirksam bezeichnet der Bericht unter anderem das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Reform der Notfallversorgung und Maßnahmen zur Digitalisierung von Identitäts-, Migrations- und Justizverfahren.In Bezug auf weitere im Rahmen der Kabinettssitzung Mitte Juli angekündigte Entlastungsmaßnahmen führt der Bericht Vorhaben an, mit denen eine jährliche Entlastung von rund 600 Millionen Euro angestrebt werde. Diese beträfen unter anderem Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen, Digitalisierungsvorhaben im Verkehrsbereich und im Strahlenschutzrecht sowie bei der Arbeitsförderung. Darüber hinaus kündigt die Bundesregierung weitere Reformen bis Ende 2026 an, mit denen eine „Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro“ angestrebt werde. Kernvorhaben seien ein Berichtsentlastungsgesetz mit einer grundlegenden Überprüfung von Berichts- und Dokumentationspflichten, die Abschaffung der Bonpflicht sowie Vereinfachungen im Steuer-, Vergabe- und Planungsrecht.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Linke fragt nach Nutzung von generativer KI durch Regierung

21.07.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Kleine Anfrage — hib 598/2026 Linke fragt nach Nutzung von generativer KI durch Regierung Berlin: (hib/LBR) Die Linksfraktion möchte darüber informiert werden, in welchen Ministerien und nachgeordneten Behörden über die allgemeinen Leitlinien des Bundesinnenministeriums hinausgehende Leitfäden, Richtlinien oder sonstige Regeln für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) existieren. In einer Kleinen Anfrage (21/7187(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erkundigen sich die Abgeordneten zudem, auf welche Weise die Nutzung von KI begrenzt wird und, ob Texte oder andere Daten wie etwa Bilder oder Grafiken für die Nutzung von KI an Anbieter von KI-Systemen oder Sprachmodellen übermittelt werden. Weiter fragt die Fraktion, ob Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) Reden vor dem Deutschen Bundestag gehalten sowie Artikel in Zeitungen oder Zeitschriften veröffentlicht hat, die zum Teil oder vollständig durch generative KI erstellt wurden.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Linke fragt nach Details zur Rechenzentrumsstrategie

21.07.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Kleine Anfrage — hib 598/2026 Linke fragt nach Details zur Rechenzentrumsstrategie Berlin: (hib/LBR) Nach einer Übersicht über Rechenzentren, die sich in Planung oder im Bau befinden und auf das Ziel der Verdoppelung der Rechenkapazität in Deutschland einzahlen sollen, erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7213(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin fragen die Abgeordneten nach Informationen zum Bau von neuen Rechenzentren sowie zum Ausbau von bereits im Betrieb befindlichen Rechenzentren, etwa zur Rechenkapazität, der geplanten Stromanschlussleistung, zum Betreiber oder zum Standort. Die Fraktion will weiter erfahren, an welchen Indikatoren und auf welcher Datengrundlage die Bundesregierung den Fortschritt bei der Erreichung der Ziele aus der Rechenzentrumsstrategie misst und wie sie die mit der Verdopplung der Rechenkapazität einhergehenden Umwelt- und Klimaauswirkungen bewertet.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Linke fordert Neuordnung der digitalen Plattformökonomie

17.07.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antrag — hib 591/2026 Linke fordert Neuordnung der digitalen Plattformökonomie Berlin: (hib/LBR) Die Linksfraktion fordert ein weitreichendes Verbot trackingbasierter Onlinewerbung und eine grundlegende Neuordnung der digitalen Plattformökonomie. Wie aus einem Antrag der Fraktion (21/7036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervorgeht, soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken sowie verhaltensbasierte Onlinewerbung ausnahmslos verboten werden.Nach Auffassung der Abgeordneten seien Tracking, Profilbildung und personalisierte Onlinewerbung mit erheblichen Risiken für den Datenschutz, die öffentliche Sicherheit, die psychische Gesundheit und die demokratische Meinungsbildung verbunden. Werbefinanzierte Plattformen hätten ein Geschäftsmodell entwickelt, das auf einer möglichst langen Verweildauer sowie der systematischen Erfassung von Verhaltensdaten zum Erstellen von individuellen Profilen für personalisierte Onlinewerbung beruhe. Dadurch würden emotionale und polarisierende Inhalte begünstigt und Nutzerinnen und Nutzer zu verstärktem Konsum verleitet.Ferner fordert die Fraktion die Offenlegung des Codes von Feed-Algorithmen, ein umfassendes Verbot von manipulativem Webdesign (sogenannte Dark Patterns) und die Abschaffung des Haftungsprivilegs für profitorientierte Onlineplattformen und Suchmaschinen. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten mehrere nationale Gesetzesinitiativen. Dazu gehören Transparenzregeln für Spenden- und Sponsoringeinnahmen von Onlineplattformen und Influencern, ein Verbot von Ankauf und Nutzung von Werbedatenbanken durch Bundesbehörden sowie ein Verbot des Handels mit personenbezogenen Daten auf Datenmarktplätzen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Grüne fordern Wirkungsorientierung in der Gesetzgebung

17.07.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antrag — hib 590/2026 Grüne fordern Wirkungsorientierung in der Gesetzgebung Berlin: (hib/LBR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, Adressatenfreundlichkeit und Wirkungsorientierung in der Gesetzgebung zu verankern. Seit der Gründung des Digitalministeriums vor einem Jahr habe es zwar zahlreiche Ankündigungen zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung gegeben, diese seien jedoch nicht über den Ankündigungsstatus hinausgekommen. Dies liege insbesondere an strukturellen Hindernissen, heißt es in dem Antrag (21/6950(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion. Ein handlungsfähiger Staat benötige eine klare Governance-Struktur für die Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung. Diese müsse von eindeutigen Zuständigkeiten, einer wirksamen föderalen Steuerung, verbindlichen Standards sowie einer stärkeren Wirkungs- und Nutzerorientierung geprägt sein, schreiben die Abgeordneten. Dafür müssten die bestehenden Gesetzeschecks in der Frühphase der Gesetzgebung verankert und ressortübergreifend einheitlich angewendet werden. Darüber hinaus müsse das digitale Gesetzgebungsportal so ausgestaltet werden, dass der gesamte Gesetzgebungszyklus transparent und nachvollziehbar abgebildet ist. Die Abgeordneten fordern außerdem, den IT-Zustimmungsvorbehalt des Digitalministeriums zu einem strategisch ausgerichteten Steuerungsinstrument der Digitalisierung weiterzuentwickeln und gemeinsam mit den Bundesländern Eckpunkte für eine Reform des IT-Staatsvertrags zu erarbeiten.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Digitales und Staatsmodernisierung
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Grüne fragen nach Starttermin der EUDI-Wallet

13.07.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Kleine Anfrage — hib 578/2026 Grüne fragen nach Starttermin der EUDI-Wallet Berlin: (hib/LBR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte Näheres über den Umsetzungsstand, die Projektsteuerung und die technische Ausgestaltung der deutschen EUDI-Wallet erfahren. Diese soll es Bürgern ermöglichen, sich europaweit digital auszuweisen und persönliche Nachweise zu verwenden. In einer Kleinen Anfrage (21/6866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Abgeordneten unter anderem erfahren, ob die Bundesregierung am Ziel der Inbetriebnahme am 2. Januar 2027 festhält, welche konkreten Funktionen und Nachweise dann zur Verfügung stehen sollen und welche ursprünglich für den Start vorgesehenen Funktionen noch nicht verfügbar sein werden. Auch interessiert sich die Fraktion dafür, welche verbindlichen Meilensteine und Fristen seit Beginn der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet festgelegt und welche erreicht oder verschoben wurden. Weiter wird nach etwaigen Auswirkungen auf den bisher anvisierten Starttermin der „Deutschland-App“ sowie der Verfügbarkeit eines Zero-Knowledge-Proof oder eines vergleichbaren kryptografischen Verfahrens gefragt.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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Bericht zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates

07.08.2026 Europa — Unterrichtung — hib 632/2026 Bericht zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates Berlin: (hib/SCR) Der Bericht der deutschen Delegation über die zweite Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates liegt als Unterrichtung (21/7500(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Die Sitzungswoche fand vom 20. bis 24. April 2026 in Straßburg statt. Zu den behandelten Themen gehörten unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe, die Einrichtung eines „Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine“ und Gewalt und Hassrede gegenüber Politikerinnen und Politikern.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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Linksfraktion wirbt für 1. September als Weltfriedenstag

08.07.2026 Europa — Antrag — hib 569/2026 Linksfraktion wirbt für 1. September als Weltfriedenstag Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/6938(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich dafür einzusetzen, den Weltfriedenstag als europäischen Feiertag am 1. September in ganz Europa zu begehen. Das Datum erinnere an den Beginn des Zweiten Weltkrieges, betonen die Abgeordneten. Aus ihrer Sicht wäre es eine „zivilisatorische Leistung“, wenn es der Bundesregierung gelänge, andere Regierungen von der Idee zu überzeugen. Ein europäischer Feiertag biete den Menschen die Möglichkeit, „grenzüberschreitend vielfältige spontane und organisierte Begegnungen zu erleben“. Die offiziellen Feierlichkeiten könnten jedes Jahr von einem anderen Land ausgerichtet werden.Der Bundestag will den Antrag am Donnerstag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überweisen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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DFPV beschließt neue Geschäftsordnung

30.01.2026 Europa — Unterrichtung — hib 79/2026 DFPV beschließt neue Geschäftsordnung Berlin: (hib/JOH) Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) hat in ihrer Sitzung am 1. Dezember 2025 eine reformierte Geschäftsordnung beschlossen. Über den Inhalt informiert die Präsidentin des Deutschen Bundestages in einer Unterrichtung (21/3860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Deutsch-Französischen Parlamentsabkommens befassen sich der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale im Rahmen ihrer jeweiligen Verfahren durch ihre Organe zeitnah mit den von der Versammlung gefassten Beschlüssen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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Entschließung der OSZE PV zur Wissenschaftsdiplomatie

12.05.2026 Europa — Antrag — hib 397/2026 Entschließung der OSZE PV zur Wissenschaftsdiplomatie Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/5827(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, eine von der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV) verabschiedete Entschließung zur internationalen Wissenschaftsdiplomatie umzusetzen. Die Wissenschaftsdiplomatie bietet ihrer Ansicht nach „bedeutsame Chancen“ für die Bewältigung weltweiter Herausforderungen wie Klimawandel und globale Gesundheitsfragen sowie für die Beilegung und Vermeidung von bewaffneten Konflikten. Deutschland habe ihre Potenziale bislang nicht hinreichend ausgeschöpft.Die Linksfraktion hält evidenzbasierte Erkenntnisse der Wissenschaft für die Aufklärung und gesellschaftliche Vermittlung von politischen Entscheidungen von internationaler Tragweite für unverzichtbar. „Dies gilt umso mehr, da die Freiheitsräume in der Wissenschaft und Zivilgesellschaft verstärkt durch rechtsautoritäre und antidemokratische Kräfte eingeschränkt sowie durch politisch gesteuerte, wissenschaftsfeindliche Desinformationskampagnen angegriffen werden.“Die Entschließung geht auf eine im Jahr 2023 von der deutschen Vizepräsidentschaft initiierte Resolution „Greater Exploitation of the Potential of Science Diplomacy“ in der OSZE PV zurück. Mit ihrer Umsetzung würde der Deutsche Bundestag die Notwendigkeit, die Empfehlungen der OSZE PV in praktisches Regierungshandeln zu übertragen, unterstreichen, argumentieren die Abgeordneten. Die Tätigkeit der OSZE PV und die Beiträge der deutschen Delegation würden gewürdigt sowie die öffentliche Wahrnehmung und Bedeutung der Parlamentarischen Versammlung für die OSZE-Politik Deutschlands erhöht, ist die Linksfraktion überzeugt.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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DFPV will deutsch-französisches Geschichtsbuch überarbeiten

30.01.2026 Europa — Unterrichtung — hib 79/2026 DFPV will deutsch-französisches Geschichtsbuch überarbeiten Berlin: (hib/JOH) Die Mitglieder der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) schlagen eine Aktualisierung des deutsch-französischen Geschichtsbuchs Histoire / Geschichte vor, um neue historiographische Erkenntnisse sowie aktuelle europäische und globale Themen aufzunehmen, das Format an heutige digitale und interaktive Nutzungsformen anzupassen und seine Verbreitung unter Lehrkräften und Schulen beider Länder zu verbessern. Das geht aus einer Unterrichtung (21/3864(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages über einen Beschluss der DFPV vom 1. Dezember 2025 hervor. Erarbeiten soll die aktualisierte Version des Buches aus Sicht der Abgeordneten eine dafür eingerichtete deutsch-französische Schulbuchkommission. Die Mitglieder der Versammlung schlagen außerdem vor, das Projekt schrittweise auf andere europäische Länder auszuweiten, „insbesondere auf Polen im Rahmen des Weimarer Dreiecks, um ein gemeinsames europäisches Geschichtsbewusstsein zu fördern und den historischen Dialog auf gesamteuropäischer Ebene zu vertiefen“. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Deutsch-Französischen Parlamentsabkommens befassen sich der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale im Rahmen ihrer jeweiligen Verfahren durch ihre Organe zeitnah mit den von der Versammlung gefassten Beschlüssen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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Konferenz über Stabilität und Wirtschaftspolitik in der EU

11.05.2026 Europa — Unterrichtung — hib 392/2026 Konferenz über Stabilität und Wirtschaftspolitik in der EU Berlin: (hib/JOH) Die 26. Tagung der Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union (SWKS) am 23. und 24. Februar 2026 in Brüssel hat sich unter anderem mit der Förderung eines unternehmerfreundlichen Europas im Kontext des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) beschäftigt. In einer zweiten Plenardebatte ging es um das Thema Arbeitsmarkt-Resilienz und sozialer Zusammenhalt, wie aus einer Unterrichtung (21/5710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der sechsköpfigen deutschen Delegation unter Leitung von Inge Gräßle (CDU) hervorgeht. Diskutiert wurde in Brüssel auch über die von der EU-Kommission im Zuge des neuen MFR vorgeschlagenen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne, die Finanzierung des EU-Haushalts über neue Einnahmequellen sowie faire und wettbewerbsfähige Arbeitsmärkte während des grünen und des digitalen Wandels.Die Einrichtung der Konferenz geht auf Artikel 13 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) vom 2. März 2012 zurück. Darin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten - zu denen alle EU-Mitgliedstaaten gehören - zur Aufnahme einheitlicher und verbindlicher Haushaltsregeln in ihre nationalen Rechtsordnungen, vorzugsweise auf Verfassungsebene. Die Konferenz soll einen Rahmen für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in Bezug auf die Umsetzung der Bestimmungen des Fiskalvertrags bieten.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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Maßnahmen gegen hohe Spritpreise

19.08.2026 Finanzen — Antwort — hib 651/2026 Maßnahmen gegen hohe Spritpreise Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung legt sich derzeit nicht auf eine erneute Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe fest. „Über etwaigen Handlungsbedarf wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Energiepreise, der fiskalischen Rahmenbedingungen sowie der klima- und europarechtlichen Vorgaben entscheiden“, heißt es in ihrer Antwort (21/7566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zur ausgelaufenen temporären Senkung der Energiesteuer schreibt die Bundesregierung, vorliegende Daten, insbesondere auch der Monopolkommission, zeigten, dass die Entlastung „zu einem großen Teil“ an Verbraucher und Wirtschaft weitergegeben worden sei.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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TOP 7, 13 Haushalt der Europäischen Union 2028 bis 2034

8. Mai 2026 78. Sitzung vom 08.05.2026, TOP 7, 13: Haushalt der Europäischen Union 2028 bis 2034 zum Artikel Gegenstand der Debatte 7a) Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des GrundgesetzesEin starker europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen WohlstandDrucksache 21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)b) Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsdok. 11691/25hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichernDrucksache 21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)c) Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des GrundgesetzesMaßnahmen aus dem EU-Förderprogramm LIFE sichern– Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und KlimaDrucksache 21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)zu dem Antrag Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern Drucksachen 21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)e) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENzur Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des GrundgesetzesHöfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführenDrucksachen 21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)13) Beratung des Antrags der Fraktion Die Linke Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichernDrucksache 21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)namentliche Abstimmung zu TOP 7d

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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Grüne fordern Stärkung der Entwicklungspolitik auf EU-Ebene

06.05.2026 Europa — Antrag — hib 377/2026 Grüne fordern Stärkung der Entwicklungspolitik auf EU-Ebene Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich angesichts globaler Krisen und Konflikte auf europäischer Ebene für eine gestärkte EU-Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Die Weichen dafür sollten nach Ansicht der Abgeordneten bei den anstehenden Verhandlungen um den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für den Zeitraum 2028 bis 2034 gestellt werden. Die Europäische Union (EU) sei mit ihren 27 Mitgliedstaaten die weltweit größte entwicklungspolitische Geberin und verfüge damit über erhebliches politisches und finanzielles Gewicht sowie reale Gestaltungsmacht in der Entwicklungszusammenarbeit, schreiben die Abgeordneten. Ihr komme deshalb eine Schlüsselrolle bei der konsequenten Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaabkommens zu. Entwicklungspolitik sollte vor diesem Hintergrund unabhängig von politischen Entwicklungen in der EU und ihren Mitgliedstaaten gestärkt werden, „als integraler Bestandteil des EU-Außenhandelns und zugleich als strategisches Politikfeld“. Sie sollte auch keiner politischen Konditionalisierung, etwa für migrationspolitische Zwecke, unterliegen.Als zentral dafür bewertet die Fraktion das neue Außenfinanzierungsinstrument „Global Europe“, für das die Kommission Mittel in Höhe von rund 200 Milliarden Euro vorgeschlagen hat. Dass die Kommission damit aber auch strategische EU-Interessen stärker fördern wolle, berge die Gefahr, dass entwicklungspolitische Kernanliegen marginalisiert würden, warnen die Grünen. Sie fordern die Wiedereinführung verbindlicher Ausgabenziele im Rahmen von „Global Europe“. Auch sollte das Europäische Parlament ihrer Ansicht nach eine stärkere Rolle bei der strategischen Steuerung, Ausgestaltung sowie Kontrolle und Monitoring des Instruments erhalten. Der Antrag steht am Freitag zusammen mit weiteren Anträgen von Grünen und Linken zum neuen langfristigen EU-Haushalt auf der Tagesordnung und soll im Anschluss dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden.Konkret zielt die Initiative darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union abgibt.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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Grüne wollen neuen EU-Wettbewerbsfonds stärken

06.05.2026 Europa — Antrag — hib 375/2026 Grüne wollen neuen EU-Wettbewerbsfonds stärken Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen über den neuen mehrjährigen EU-Haushalt für eine Stärkung des geplanten Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) einzusetzen. Dessen Finanzvolumen müsse über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus angehoben werden, damit der Fonds eine relevante finanzielle Schlagkraft erhalte sowie Risikoinvestitionen unterstützen und privates Kapital anziehen könne. Ziel müsse es sein, Innovationen in Europa zu halten, Forschungs- und Innovationskraft zu bündeln und den Zugang zu Daten und Forschungsergebnissen für alle Akteure im Binnenmarkt grundlegend zu vereinfachen, „damit aus Forschung schneller Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen“. Weiter schreiben die Abgeordneten, der ECF müsse strikt auf wenige prioritäre technologische Bereiche mit hohem Innovationspotenzial fokussiert bleiben, um für Industrie und Investoren ein klares Signal der Planbarkeit zu senden, Europas technologische Souveränität auszubauen und kritische Abhängigkeiten abzubauen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten außerdem, dass die Bundesregierung ihre Blockade eines Haushaltsaufwuchses und neuer EU-Eigenmittel, wie der von der Kommission vorgeschlagenen europäischen Digitalsteuer, beendet. In einem ersten Schritt sollte die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen eine nationale Digitalsteuer einführen, „um US-amerikanische Digitalkonzerne nicht weiter zu bevorzugen und mit eigenem Beispiel voranzugehen“. Über den Antrag will der Bundestag am Freitag zusammen mit weiteren Anträgen der Grünen- und Linken-Fraktion beraten, bevor er dem federführenden Europaausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wird.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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Legale Wirtschaftsstrukturen und Organisierte Kriminalität

19.08.2026 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 651/2026 Legale Wirtschaftsstrukturen und Organisierte Kriminalität Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach der „Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität in Deutschland“. In einer Kleinen Anfrage (21/7554(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fragt sie nach Erkenntnissen der Bundesregierung für die Jahre 2023 bis 2025 sowie nach besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen. Dabei geht es unter anderem um Logistik und Häfen, die Immobilien- und Baubranche, bargeldintensive Unternehmen sowie Sicherheits-, Entsorgungs- und Kraftfahrzeugunternehmen. Weitere Fragen betreffen Geldwäsche über Kryptowährungen, Hawala-Systeme, Briefkastenfirmen und Strohmannkonstruktionen zur Verschleierung krimineller Vermögenswerte. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, welche gesetzlichen Instrumente bestehen und ob die Bundesregierung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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Agrar-Ausschuss lehnt Anträge der AfD und Grünen ab

23.04.2026 Europa — Ausschuss — hib 341/2026 Agrar-Ausschuss lehnt Anträge der AfD und Grünen ab Berlin (hib/MIS) Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Mittwoch jeweils zwei Anträge der Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.Dabei ging es erstens um den AfD-Antrag (21/383(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren“, in dem die Abgeordneten unter anderem dafür plädieren, Ernährungsbildung für alle von der Grundschule bis zum Gymnasium verpflichtend zu machen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.Ebenso scheiterte ein zweiter Antrag der AfD-Fraktion (21/3834(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz“. Zu den darin geforderten Maßnahmen zählt unter anderem die, die aktuelle Gesetzeslage so „anzupassen, dass Produkte aus Fleischimitaten oder ihre Bestandteile nicht mit irreführenden und traditionellen Bezeichnungen wie beispielsweise 'Fleisch' deklariert werden dürfen.“ Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der Antragsteller von der AfD abgelehnt.Die Fraktion der Grünen schaute mit ihren Anträgen nach Europa und befasste sich mit dem Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034. Im ersten Antrag (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, sich für eine Stärkung der bäuerlichen Höfe, verbindlichen Klimaschutz, die Bewahrung der Artenvielfalt und eine Stärkung der ländlichen Räume stark einzusetzen.In einem weiteren Antrag (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Finanzrahmen der Europäischen Union fordern die Grünen die Bundesregierung auf, sich für die Sicherung des EU-Förderprogramms LEADER einzusetzen und das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Beide Anträge der Grünen wurden gemäß Artikel 23 Absatz 3 Grundgesetz formuliert. Darin wird dem Deutschen Bundestag ein Recht zur Stellungnahme in EU-Angelegenheiten gewährt. Für die Anträge stimmten die Antragsteller der Grünen, Die Linke enthielt sich in beiden Fällen, alle anderen Fraktionen (CDU/CSU, AfD und SPD) votierten dagegen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Europäische Union
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Datenschutzfristen beim Wirkstoff-Überprüfungsprogramm

26.03.2026 Europa — Antrag — hib 249/2026 Datenschutzfristen beim Wirkstoff-Überprüfungsprogramm Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion spricht sich in einem Antrag (21/4947(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gegen verlängerte Datenschutzfristen beim Wirkstoff-Überprüfungsprogramm der EU und einen entsprechenden Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der bestehenden EU-Verordnung aus. Sie fordert, dass der Bundestag in einer Entschließung den Vorschlag rügt, da er ihrer Ansicht nach über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und dabei praktisch keine Verbesserungen bewirkt. Über den Antrag berät der Bundestag heute Nachmittag abschließend ohne Aussprache. Das Wirkstoff-Überprüfungsprogramm der EU ist ein Prozess zur Bewertung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten.Der vorgelegte Änderungsvorschlag widerspreche sowohl dem Subsidiaritätsprinzip als auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und greife unangemessen in die Rechte der Mitgliedstaaten ein, argumentiert die Fraktion. Außerdem ist sie der Ansicht, dass bestehende EU-Mechanismen ausreichen. So enthalte die bestehende Verordnung bereits ein vollharmonisiertes Zulassungssystem für biozide Wirkstoffe und Produkte, ein zentrales Überprüfungsprogramm für Alt-Wirkstoffe, detaillierte Vorschriften zu Datenschutz und Datenweitergabe sowie Mechanismen zur gegenseitigen Anerkennung und zur Koordinierung über die Europäische Chemikalienagentur. Mit der Verordnung sollen der EU-Kommission zufolge unter anderem Schutzfristen für Daten im Zusammenhang mit dem laufenden Wirkstoff-Überprüfungsprogramm verlängert und wirtschaftliche Nachteile für Dateninhaber aufgrund verzögerter Bewertungsverfahren vermieden werden.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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Körperschaftssteuerfälle mit nichtabziehbaren Aufwendungen

13.08.2026 Finanzen — Antwort — hib 639/2026 Körperschaftssteuerfälle mit nichtabziehbaren Aufwendungen Berlin: (hib/AHE) Im Jahr 2021 hat es 968 Körperschaftssteuerfälle mit nichtabziehbaren Aufwendungen nach Paragraf 4k des Einkommensteuergesetzes in Höhe von insgesamt rund 968 Millionen Euro gegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7492(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7266(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.2020 hat es demnach 18 solche Fälle in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro gegeben. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, liegen ihr keine Erkenntnisse zur Verteilung der Anwendung des Paragrafen 4k EStG auf Körperschaftsteuerpflichtige und Einkommensteuerpflichtige seit dem Veranlagungszeitraum 2020 vor.

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Gesundheit & Pflege Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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Umsatzsteuersatz für veterinärmedizinische Leistungen bleibt

19.08.2026 Finanzen — Antwort — hib 651/2026 Umsatzsteuersatz für veterinärmedizinische Leistungen bleibt Berlin: (hib/SCR) Eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf veterinärmedizinische Leistungen ist nach geltendem Unionsrecht nicht zulässig. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nach Artikel 98 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie könnten ermäßigte Steuersätze nur auf die in deren Anhang III abschließend aufgeführten Lieferungen und Dienstleistungen angewendet werden. Veterinärmedizinische Leistungen seien dort nicht aufgeführt. Eine weitergehende Prüfung einer umsatzsteuerlichen Entlastung habe die Bundesregierung daher nicht vorgenommen. Auch Änderungsoptionen an der Richtlinie habe sie nicht geprüft.Zu den Umsatzsteuereinnahmen aus veterinärmedizinischen Leistungen und möglichen Mindereinnahmen bei einem Steuersatz von sieben Prozent lägen keine Daten oder Schätzungen vor. Die amtliche Umsatzsteuerstatistik bilde lediglich den Wirtschaftszweig Veterinärwesen ab, nicht einzelne veterinärmedizinische Leistungen.Mit Blick auf die 2022 novellierte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) schreibt die Bundesregierung, bei der laufenden Evaluierung würden verschiedene Tierarten, Gebührenpositionen und Kosten berücksichtigt. Die Rolle der Umsatzsteuer habe dabei „keinen besonderen Stellenwert“. Ergebnisse der im Januar vergebenen Studie würden für Ende 2026 erwartet. „Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Studie abwarten und nach Bewertung der Ergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden“, heißt es weiter.

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Behörden & Kommunen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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Regierung: Hamburg bleibt bedeutender Zollstandort

03.08.2026 Finanzen — Antwort — hib 624/2026 Regierung: Hamburg bleibt bedeutender Zollstandort Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht Hamburg auch nach der geplanten Reform der Europäischen Zollunion langfristig als bedeutenden Zollstandort. Das Hauptzollamt Hamburg beziehungsweise künftig die Zolldirektion Hamburg werde weiterhin unter anderem für die Zollabfertigung im Hamburger Hafen zuständig sein, heißt es in ihrer Antwort (21/7373(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7139(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).Mit der EU-Zollreform sollen laut Bundesregierung Aufgaben stärker auf europäischer Ebene koordiniert werden. Die geplante EU-Zollagentur soll unter anderem das Risikomanagement und die Durchführung von Kontrollen unterstützen. Nationale Zollbehörden blieben jedoch bestehen und weiterhin für die Zollabfertigung zuständig, heißt es weiter.Im Rahmen des Projekts „Zoll 2030“ habe die Bundesregierung auch geprüft, nationale Fach-, Kompetenz- und Zentralstellenfunktionen stärker zu bündeln. Hintergrund seien unter anderem die angestrebte Verschmelzung von allgemeinem und besonderem Zollrecht sowie die zunehmende Digitalisierung. „Die organisatorische Weiterentwicklung erfolgt nach fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Kriterien. Die vorliegenden Überlegungen enthalten keine standortbezogenen Festlegungen“, heißt es dazu.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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Folgen eines EuGH-Urteils für das Gewerbesteuerrecht

03.08.2026 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 624/2026 Folgen eines EuGH-Urteils für das Gewerbesteuerrecht Berlin: (hib/SCR) Die Folgen der europäischen Rechtsprechung für das deutsche Gewerbesteuerrecht interessieren die AfD-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (21/7409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) thematisieren die Abgeordneten konkret das Urteil in der Rechtssache C‑837/24 „Nova Iberomoldes“ vom 4. Juni 2026. Das Gericht habe demnach entschieden, „dass eine nationale Steuer auf die entgeltliche Übertragung von Grundstücken nicht auf einen Vorgang erstreckt werden darf, der unionsrechtlich als von der Richtlinie 2008/7/EG geschützte Kapitalaufbringungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme einzuordnen ist“. Unter anderem will sie erfahren, ob die Bundesregierung nach dem Urteil eine Prüfung der Vereinbarkeit des deutschen Grunderwerbsteuerrechts mit der Richtlinie 2008/7/EG aufgenommen hat, und wenn ja, zu welchem Ergebnis sie bezogen auf einzelne Vorschriften gekommen ist.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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Regierung: Keine quantitativen Ziele für Vermögensverteilung

03.08.2026 Finanzen — Antwort — hib 624/2026 Regierung: Keine quantitativen Ziele für Vermögensverteilung Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verfolgt keine quantitativen Ziele für einzelne Indikatoren der Vermögensverteilung. Ein über die Armuts- und Reichtumsberichterstattung hinausgehender Evaluierungs- und Strategieprozess sei ebenfalls nicht geplant, heißt es in ihrer Antwort (21/7389(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7117(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).Handlungsleitend sei vielmehr die Stärkung der Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten. Dazu zählt die Bundesregierung unter anderem die Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, bessere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und die Wohneigentumsförderung.Zudem erklärt die Bundesregierung, dass sie keine zusätzlichen Erhebungen zur besseren statistischen Erfassung besonders hoher Vermögen plane. Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung würden neben dem sogenannten Gini-Koeffizienten bereits weitere Verteilungsmaße wie die Nettovermögensanteile einzelner Dezile und das Verhältnis von Mittelwert zu Median verwendet.Zu dem von mehreren Staaten angestrebten „International Panel on Inequality“ hat sich die Bundesregierung laut Antwort bislang nicht positioniert. Sie beobachte die Bemühungen um dessen Einrichtung; ein offizieller Entscheidungsvorschlag liege noch nicht vor.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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AfD fragt nach Maßnahmen gegen hohe Spritpreise

03.08.2026 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 623/2026 AfD fragt nach Maßnahmen gegen hohe Spritpreise Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/7393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Maßnahmen der Bundesregierung „zur Entlastung von hohen Kraftstoff- und Gaspreisen durch den Irankonflikt“. Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob die Bundesregierung eine erneute Absenkung der Energiesteuern plant, da diese bisher die „einzige wirksame Maßnahme gegen explodierende Kraftstoffpreise gewesen ist“. Auch nach den Folgen der bereits ausgelaufenen Senkung der Energiesteuer für den Bundeshaushalt erkundigt sich sich die AfD.

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Gesundheit & Pflege Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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Umsatzsteuersatz für veterinärmedizinische Leistungen

03.08.2026 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 623/2026 Umsatzsteuersatz für veterinärmedizinische Leistungen Berlin: (hib/SCR) In einer Kleinen Anfrage (21/7349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fragt die AfD-Fraktion nach einer möglichen Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf veterinärmedizinische Leistungen. Unter anderem will sie erfahren, ob es innerhalb der Bundesregierung eine fachliche Bewertung gibt und ob eine solche Absenkung nach geltendem nationalen und europäischen Recht zulässig wäre. Weitere Fragen betreffen die Folgen der im Jahr 2022 in Kraft getretenen Tierärztegebührenordnung.

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Wissenschaft & Forschung Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
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Grüne wollen Wissenschaftsfreiheit stärken

25.06.2025 Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 251/2025 Grüne wollen Wissenschaftsfreiheit stärken Berlin: (hib/DES) Die Bundesregierung soll sich mit einem Bündel an Maßnahmen dafür einsetzen, dass die Wissenschaftsfreiheit weltweit gestärkt wird. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/582(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. So solle die Bundesregierung unter anderem ein Nothilfeprogramm für Studierende aufsetzen, die aufgrund der Entwicklungen in die USA ihr Studium dort derzeit nicht fortsetzen können. Außerdem solle ein Sofortprogramm entwickelt werden, um bedrohte Datenbestände zu sichern.

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Wissenschaft & Forschung Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
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Familienausschuss setzt Kinderkommission ein

25.06.2025 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 245/2025 Familienausschuss setzt Kinderkommission ein Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einstimmig die Einsetzung einer „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ (Kinderkommission) beschlossen. Das Gremium folgte damit einer Vorlage der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gemäß Paragraf 55 der Geschäftsordnung des Bundestages. Die Kinderkommission, kurz KiKo, gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche. Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission sind dort ebenfalls vertreten und haben damit einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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Finanzkontrolle Schwarzarbeit achtet auf Opferschutz

31.07.2026 Finanzen — Antwort — hib 619/2026 Finanzkontrolle Schwarzarbeit achtet auf Opferschutz Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfüllt sowohl ihren Prüf- und Ermittlungsauftrag als auch die Belange des Opferschutzes. Dies versichert die Bundesregierung in der Antwort (21/7324(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7042(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich nach einer Doppelrolle und einem Zielkonflikt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei ihrer Tätigkeit erkundigt hatte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung leistet nach Angaben der Regierung einen wichtigen und elementaren Beitrag zur Bekämpfung von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft. Die FKS verfüge aufgrund ihrer gesetzlichen Prüf- und Ermittlungsbefugnisse über unmittelbaren Zugang zu Beschäftigungsstätten und könne im Rahmen ihrer Prüfungen Anhaltspunkte für entsprechende Straftaten feststellen. „Gleichzeitig trifft sie im Rahmen ihrer Prüf- und Ermittlungshandlungen auf Opfer von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft, denen bestmöglich geholfen werden muss“, heißt es in der Antwort weiter. Die FKS setze daher insbesondere auf eine enge Zusammenarbeit mit Polizeien, Staatsanwaltschaften, Ausländerbehörden und spezialisierten Fachberatungsstellen sowie auf eine kontinuierliche Sensibilisierung und Fortbildung der eingesetzten Bediensteten. Darüber hinaus habe die FKS ihre Strukturen im Bereich des Opferschutzes gestärkt. „Einem Spannungsfeld im Sinne der Fragestellung wird somit konsequent und fortlaufend entgegengewirkt“, versichert die Regierung. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4666(Dokument, öffnet ein neues Fenster), die von der Fraktion Die Linke als in weiten Teilen unzureichend bezeichnet worden war. In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/7324(Dokument, öffnet ein neues Fenster) weist die Regierung den Vorwurf, dass das parlamentarische Fragerecht bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage unzureichend beantwortet worden sei, entschieden zurück.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
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Stellvertretung im Familienausschuss

25.06.2025 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 244/2025 Stellvertretung im Familienausschuss Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Abgeordnete Kerstin Przygodda hat bei der Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch nicht die nötige Mehrheit der Stimmen erhalten. In geheimer Wahl gab es bei 37 abgegebenen Stimmen 11 Ja-Stimmen, 25 Abgeordnete stimmten gegen den Vorschlag der AfD-Fraktion, es gab eine Enthaltung. Die Stellvertretung geht damit an den dienstältesten Abgeordneten des Ausschusses über, in dem Fall an Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Finanzen
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54 Finanzinstitute mit Beteiligung an Cum/Cum-Gestaltungen

31.07.2026 Finanzen — Antwort — hib 619/2026 54 Finanzinstitute mit Beteiligung an Cum/Cum-Gestaltungen Berlin: (hib/HLE) 54 Finanzinstitute haben bei einer Befragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Beteiligung an Cum/Cum-Gestaltungen bejaht beziehungsweise wurden als solche gewertet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7322(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6863(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. In der Antwort versichert die Regierung, die Bekämpfung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Gestaltungen habe höchste Priorität. Der Koalitionsvertrag sehe die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehungen der Dividendenbesteuerung vor. In einem Bund-Länder-Kernteam werde derzeit ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. Zur wirksamen Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität soll die Effektivität des Steuervollzugs durch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder und durch den verstärkten Einsatz von IT-Verfahren gestärkt werden, erklärt die Bundesregierung.Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind von den 54 Instituten mit Cum-Cum-Bezug 21 in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. 16 sind genossenschaftliche und 17 privatrechtliche Institute. Außerdem hätten 18 Versicherer in der aktuellen Cum/Cum-Abfrage eine Beteiligung an Cum/Cum-Gestaltungen angegeben, berichtet die Regierung. Auf die Frage nach den Schadenssummen antwortet die Regierung, auf Grundlage der Meldungen ergebe sich ein Wert von 4,8 Milliarden Euro. Dieser Wert erfasse sowohl bereits geleistete Zahlungen als auch potenzielle künftige finanzielle Belastungen der Unternehmen. Es handele sich nicht ausschließlich um realisierte oder potenzielle Steuerforderungen, sondern auch um sonstige, in Zusammenhang mit Cum/Cum-Gestaltungen zu berücksichtigende Belastungen. Von den 4,8 Milliarden Euro entfallen rund 2,6 Milliarden auf privatrechtliche Kreditinstitute, rund 1,2 Milliarden auf öffentlich-rechtliche und 264 Millionen auf genossenschaftliche Kreditinstitute.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
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Nicole Gohlke wird stellvertretende Vorsitzende

25.06.2025 Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 242/2025 Nicole Gohlke wird stellvertretende Vorsitzende Berlin: (hib/DES) Nicole Gohlke (Die Linke) übernimmt den stellvertretenden Vorsitz im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Die Mitglieder des Ausschusses wählten die Linken-Politiker am Mittwochvormittag in geheimer Wahl. Mit Ja stimmten 14 Abgeordnete. Es gab eine Enthaltung und elf Nein-Stimmen. Gohlke ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und Sprecherin der Linken für Bildung und Wissenschaft. Die Sozialwissenschaftlerin war außerdem von 2021 bis 2024 stellvertretenden Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke. Bereits in der konstituierenden Sitzung Ende Mai wählten die Ausschussmitglieder Karl Lauterbach (SPD) zum Vorsitzenden.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
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Forschungsministerin Bär stellt ihr Programm vor

25.06.2025 Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 247/2025 Forschungsministerin Bär stellt ihr Programm vor Berlin: (hib/DES) Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) möchte die geplante Hightech-Agenda schnell auf den Weg bringen und dadurch Anreize schaffen, um rasch Innovationen in den Schlüsseltechnologien Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie, Mikroelektronik, Biotechnologie, klimaneutrale Mobilität und klimaneutrale Energieerzeugung zu ermöglichen. Am Mittwochmittag stellte sie das Programm ihres Ministeriums im Forschungsausschuss vor. Bei ihrem Antrittsbesuch im Ausschuss zeigte sich die Bundesministerin für Forschung, Technik und Raumfahrt zufrieden, dass der aktuelle Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 trotz der angespannten finanziellen Lage eine Erhöhung des Kernhaushalts vorsehe. So könnten unter anderem die Bereiche Raumfahrt und Games mit mehr Geld rechnen. „Die Raumfahrt ist eine der treibenden Kräfte für Innovationen“, sagte Bär. Auch von dem Sondervermögen Infrastruktur, aus dem beispielsweise Gelder zur Umsetzung der Hightech-Agenda vorgesehen seien, würden die Vorhaben ihres Ministeriums profitieren. Für das „1.000 Köpfe-Programm“, mit dem die Bundesregierung internationale Talente für den Wissenschaftsstandort Deutschland gewinnen möchte, sind laut Bär rund 27 Millionen Euro für das Jahr 2025 eingeplant. Ab 2026 seien dann jährlich 50 Millionen Euro hierfür veranschlagt worden.Um die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern und Bürokratie abzubauen, sei eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geplant. Bis Mitte 2026 soll dieses Vorhaben laut Koalitionsvertrag abgeschlossen sein, ein Referentenentwurf wird laut Ministerin derzeit erarbeitet. „Mehr Verlässlichkeit für die Forschenden und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ seien zwei Aspekte, die durch das Gesetz verbessert werden sollen, sagte Bär. Sie räumte allerdings ein, dass noch großer Beratungsbedarf bestehe, da die Ansätze der unterschiedlichen Akteure weit auseinandergingen.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Forschung/Technologie/Raumfahrt
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AfD fragt nach sexuellem Missbrauch in Bildungseinrichtungen

25.06.2025 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 237/2025 AfD fragt nach sexuellem Missbrauch in Bildungseinrichtungen Berlin: (hib/CHE) Nach sexuellem Missbrauch und sonstigen Sexualstraftaten an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen fragt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele solcher Fälle es in den einzelnen Bundesländern seit 2020 gegeben hat, wie oft Ermittlungsverfahren mit welchem Ergebnis eingeleitet wurden sind und welche präventiven Maßnahmen und Schutzkonzepte in den Einrichtungen existieren.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Urkunde zu Plattformökonomie-Übereinkommen

19.08.2026 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 652/2026 Urkunde zu Plattformökonomie-Übereinkommen Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat die Mitteilung über eine angenommene Urkunde eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation als Unterrichtung (21/7545(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Konkret geht es um das Übereinkommen Nr. 193 über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie.Dieses Übereinkommen schafft weitreichende Regelungen sowohl für abhängig Beschäftigte als auch selbstständige Plattformtätige. Es enthält unter anderem Regelungen zum Arbeitsschutz, der Vergütung, Einstufung des Erwerbsstatus, der Vertragsbedingungen und des Einsatzes automatisierter Systeme.„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales war an der Erarbeitung des Übereinkommens im Rahmen der zugehörigen Ausschüsse der 113. und 114. Internationalen Arbeitskonferenz (2025 und 2026) aktiv beteiligt, wird die Ratifizierbarkeit des Übereinkommens prüfen und im positiven Fall einen entsprechenden Vertragsgesetzentwurf vorlegen. Im Rahmen der Vorbereitungen einer möglichen Ratifizierung werden die Sozialpartner eingebunden“, heißt es in der Unterrichtung.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Anti-Schwarzer-Rassismus in Deutschland

18.08.2026 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 648/2026 Anti-Schwarzer-Rassismus in Deutschland Berlin: (hib/SCR) Nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu Anti-Schwarzem Rassismus erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zu Todesfällen in Polizeigewahrsam oder bei Einsätzen von Bundesbehörden vorliegen und wie sie die Praxis verdachtsunabhängiger Kontrollen bewertet. Zudem fragen sie nach möglichen unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstellen. Darüber hinaus geht es um die Förderung Schwarzer Selbstorganisationen, Forschung zu gesundheitlichen Folgen von Rassismus und die Umsetzung der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Kaum Erkenntnisse zu Arbeitsbedingungen von Datenarbeitern

18.08.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 647/2026 Kaum Erkenntnisse zu Arbeitsbedingungen von Datenarbeitern Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen bislang nur wenige belastbare Erkenntnisse zu den Arbeitsbedingungen von Datenarbeiterinnen und Datenarbeitern in Deutschland vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/7545(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Datenarbeit werde in amtlichen Statistiken nicht gesondert erfasst; Angaben etwa zur Zahl der Beschäftigten, zu Beschäftigungsformen, Löhnen oder unbezahlter Arbeitszeit lägen daher nicht vor.Auch zu psychischen Belastungen in Deutschland gibt es der Bundesregierung zufolge bislang nur begrenzte Erkenntnisse. Internationale Studien lieferten allerdings Hinweise auf „ein erhöhtes Risiko für psychische Beanspruchungen und negative gesundheitliche Folgen bei Content-Moderatorinnen und -Moderatoren“.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales befasst sich nach eigenen Angaben seit Anfang 2026 verstärkt mit dem Thema Datenarbeit. Berufsspezifische statistische Erhebungen oder empirische Studien zur Datenarbeit seien derzeit jedoch nicht geplant.

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Mitreden. Mit Bas. in Dortmund

Mitreden. Mit Bas. in Dortmund - BMAS Aktuelles und Übersicht: Arbeitsförderung Programme für Beschäftigungschancen (SGB III) Übersicht: Grundsicherung für Arbeitsuchende Ziele, Regeln, Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Was ändert sich für Leistungsberechtigte mit der neuen Grundsicherung? Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Regionale Anlaufstellen Bildungspaket Aktuelles und Übersicht: Aus- und Weiterbildung Leistungen zur Ausbildungsförderung Berufsberatung und Berufsorientierung Deutscher Aufbau- und Resilienzplan (DARP) Übersicht: Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung Servicestelle Weiterbildungsagenturen Initiative Neue Qualität der Arbeit Fachkräftestrategie der Bundesregierung Voraussetzungen für Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt Schutzrechte für Arbeitnehmer*innen Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung – IQ" Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Der Asylprozess und staatliche Unterstützung Digitalisierung und Strukturwandel in der Arbeitswelt Übersicht: Digitalisierung und Strukturwandel in der Arbeitswelt Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft Übersicht: Strukturwandel in der Arbeitswelt Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Aktuelles und Übersicht: Arbeitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement Nichtraucherschutz für Beschäftigte Künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz Aktuelles und Übersicht: Arbeitsrecht Aktuelles und Übersicht: Mindestlohn Einführung und Anpassungen des Mindestlohns Allgemeinverbindliche Tarifverträge Öffentliche Konsultation zur Tariftreue Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Vorhaben zum Ausbau digitaler Leistungsangebote Aktuelles und Übersicht: Sozialversicherung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Übersicht: Gesetzliche Unfallversicherung Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht Aktuelles und Übersicht: Rente und Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Gesetzliche Rentenversicherung Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung Rentenberechnung und Rentenanpassung Historie der Gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Steuerlich geförderte private Altersvorsorge Riester-Rente: Teil der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Fragen und Antworten zur privaten Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt Oft gestellte Fragen und Antworten zur Sozialhilfe Leistungssätze Asylbewerberleistungsgesetz Methodik der Regelbedarfsermittlung – Fragen und Antworten Daten zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Aktuelles und Übersicht: Soziale Entschädigung Leistungen bei Gewalttaten im Ausland Zahlen und Daten zur Sozialen Entschädigung Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung Aktuelles und Übersicht: Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Politik für Menschen mit Behinderungen Formen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Was ist Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe Übersicht: Bundesinitiative Barrierefreiheit Über die Bundesinitiative Barrierefreiheit Kampagne: Deutschland wird barrierefrei Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Überblick: Themen der europäischen Arbeitswelt Zugang zu Sozialleistungen und Leistungsausnahmen Aktuelles und Übersicht: Europäische Fonds Europäischer Globalisierungsfonds (EGF) Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Aktuelles und Übersicht: International Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen von G7 / G20 Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Wertschöpfungsketten Twinning (Verwaltungspartnerschaften) Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Gremien nach dem Bundes­gremien­besetzungs­gesetz Informationsfreiheit und Akteneinsicht Die Geschichte des Dienst­sitzes des BMAS in Berlin Ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales seit 1949 Übersicht: Arbeiten und Ausbildung im BMAS Aktuelles und Übersicht: Arbeitsförderung Programme für Beschäftigungschancen (SGB III) Übersicht: Grundsicherung für Arbeitsuchende Ziele, Regeln, Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Was ändert sich für Leistungsberechtigte mit der neuen Grundsicherung? Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Regionale Anlaufstellen Bildungspaket Aktuelles und Übersicht: Aus- und Weiterbildung Leistungen zur Ausbildungsförderung Berufsberatung und Berufsorientierung Deutscher Aufbau- und Resilienzplan (DARP) Übersicht: Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung Servicestelle Weiterbildungsagenturen Initiative Neue Qualität der Arbeit Fachkräftestrategie der Bundesregierung Voraussetzungen für Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt Schutzrechte für Arbeitnehmer*innen Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung – IQ" Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Der Asylprozess und staatliche Unterstützung Digitalisierung und Strukturwandel in der Arbeitswelt Übersicht: Digitalisierung und Strukturwandel in der Arbeitswelt Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft Übersicht: Strukturwandel in der Arbeitswelt Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Aktuelles und Übersicht: Arbeitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement Nichtraucherschutz für Beschäftigte Künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz Aktuelles und Übersicht: Arbeitsrecht Aktuelles und Übersicht: Mindestlohn Einführung und Anpassungen des Mindestlohns Allgemeinverbindliche Tarifverträge Öffentliche Konsultation zur Tariftreue Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Vorhaben zum Ausbau digitaler Leistungsangebote Aktuelles und Übersicht: Sozialversicherung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Übersicht: Gesetzliche Unfallversicherung Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht Aktuelles und Übersicht: Rente und Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Gesetzliche Rentenversicherung Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung Rentenberechnung und Rentenanpassung Historie der Gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Steuerlich geförderte private Altersvorsorge Riester-Rente: Teil der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Fragen und Antworten zur privaten Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt Oft gestellte Fragen und Antworten zur Sozialhilfe Leistungssätze Asylbewerberleistungsgesetz Methodik der Regelbedarfsermittlung – Fragen und Antworten Daten zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Aktuelles und Übersicht: Soziale Entschädigung Leistungen bei Gewalttaten im Ausland Zahlen und Daten zur Sozialen Entschädigung Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung Aktuelles und Übersicht: Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Politik für Menschen mit Behinderungen Formen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Was ist Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe Übersicht: Bundesinitiative Barrierefreiheit Über die Bundesinitiative Barrierefreiheit Kampagne: Deutschland wird barrierefrei Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Überblick: Themen der europäischen Arbeitswelt Zugang zu Sozialleistungen und Leistungsausnahmen Aktuelles und Übersicht: Europäische Fonds Europäischer Globalisierungsfonds (EGF) Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Aktuelles und Übersicht: International Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen von G7 / G20 Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Wertschöpfungsketten Twinning (Verwaltungspartnerschaften) Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Gremien nach dem Bundes­gremien­besetzungs­gesetz Informationsfreiheit und Akteneinsicht Die Geschichte des Dienst­sitzes des BMAS in Berlin Ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales seit 1949 Übersicht: Arbeiten und Ausbildung im BMAS Statement der Ministerin zum Bürgerdialog in Dortmund

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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"Sozialstaat auf der Höhe der Zeit"

Startseite Service Presse Reden "Sozialstaat auf der Höhe der Zeit" Rede Digitalisierung "Sozialstaat auf der Höhe der Zeit" Rede von Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, anlässlich einer Veranstaltung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) zum Thema "Staatsmodernisierung mit Wirkung“ am 8. Juni 2026 in Berlin. Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Markschies, sehr geehrte Ministerpräsidenten Özdemir und Wüst, lieber Karsten Wildberger, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank für die Einladung! Die Geschichte der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften geht zurück bis ins Jahr 1700. Sie wurde auf Initiative von Gottfried Wilhelm Leibniz gegründet – damals als "Kurfürstlich Brandenburgische Sozietät der Wissenschaften". Die ersten Publikationen waren in Lateinisch verfasst. Gut dreihundert Jahre später klickt man auf der Homepage der Akademie auf die Rubrik "BBAW digital". Die Akademie ist immer noch eine wichtige Instanz. Aber sie hat sich gewandelt. Sie hat sich an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Und ich wage die These, dass sie gerade deswegen den Wandel der Zeiten gut gemeistert hat: Weil sie gewillt war, mit dem Fortschritt mitzugehen. Sie ahnen, worauf ich hinauswill: Auch der Staat muss sich wandeln, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Wir haben deshalb in dieser Regierung das Thema Staatsmodernisierung angepackt. Und wenn wir über Staatsmodernisierung sprechen, bedeutet das auch: Wir müssen den Sozialstaat modernisieren. Das ist ein gewaltiges Unterfangen. Denn die Debatten um jeden einzelnen Reformvorschlag zeigen seit jeher: Oft stehen sich unterschiedliche Interessen gegenüber. Oder die Ansprüche sind auf den ersten Blick gegensätzlich: Finanzierbarkeit auf der einen Seite – Verlässlichkeit der sozialen Sicherheit auf der anderen. Oft werden daraus allerdings Grabenkämpfe gemacht, obwohl es um ein faires Ausbalancieren geht. Dies alles zu einem Konzept zur Modernisierung des Staates – des Sozialstaates – zusammenzufügen, ist ein hoher Anspruch. Deswegen war es uns wichtig, gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine Kommission zur Sozialstaatsreform einzusetzen. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis wurden ebenso angehört wie Vertreterinnen und Vertreter von Sozial- und Wirtschaftsverbänden, der Sozialleistungsträger und anderer Stakeholder. Die KSR hat konzentriert und geräuschlos gearbeitet. Sie hat bereits im Januar konkrete Vorschläge vorgelegt, wie der Staat moderner und weniger bürokratisch werden kann. Hier wird deutlich: Unsere Demokratie, unser Staat ist handlungs- und reformfähig. Das ist ein starkes Zeichen. Erste Beschlüsse haben wir zügig umgesetzt: Etwa das antragslose Kindergeld. Damit entlasten wir Familien und bauen Bürokratie ab. Auch mein eigenes Ministerium wurde auf die Reformen zugeschnitten. Im BMAS haben wir in Rekordzeit wichtige Umstrukturierungen vorgenommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Modernisierung des Sozialstaats: Eine Projektgruppe arbeitet an Rechtsvereinfachungen, die zügig umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, die Gesetzgebungsverfahren bis Mitte 2027 abzuschließen. Eine zweite Projektgruppe arbeitet am Kernstück der Reform: dem Konzept für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Das Konzept soll bis Herbst 2026 vorliegen. Und erst vor wenigen Wochen haben Karsten Wildberger und ich das Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform" eingerichtet. Dort sitzen Fachleute aus Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern. Sie unterstützen uns dabei, durch die Digitalisierung einen echten Mehrwert für den Sozialstaat zu schaffen: Wir werden das Leistungssystem vereinfachen, die Behördenkontakte bündeln und die internen Verwaltungsprozesse modernisieren. Uns ist wichtig: Bürgerinnen und Bürger sollen einen Sozialstaat erleben, der auf der Höhe der Zeit ist: digitaler, transparenter und schneller als in der Vergangenheit. Am Ende zählt, wie die Menschen den Sozialstaat erleben: Nicht als das viel zitierte "Bürokratiemonster". Sondern als verlässlicher Partner an ihrer Seite. Deshalb liegt mir ein Projekt besonders am Herzen: der digitale Zugang über ein zentrales digitales Sozialportal. Bürgerinnen und Bürger können damit einen ortsunabhängigen Zugang nutzen. Papierformulare gehören dann genauso der Vergangenheit an wie der Gang zur Post oder zum Amt. Es soll Schluss sein damit, dass die Menschen Angaben oft mehrfach an verschiedene Behörden übermitteln müssen. All diese Maßnahmen sorgen dafür, dass der Sozialstaat auf der Höhe der Zeit ist. Wir wollen den Sozialstaat nicht kleiner machen, sondern klüger. Wenn wir über Modernisierung sprechen, stehen die Themen Digitalisierung und KI im Fokus. Sie werden die Arbeitswelt und die Gesellschaft nachhaltig verändern. Das sehen wir schon heute. Mir ist wichtig: Digitalisierung und KI sind keine IT-Projekte. Es geht um die grundsätzliche Frage: Wie können wir Digitalisierung und KI in den Dienst der Menschen stellen – und nicht umgekehrt! Ganz konkret heißt das: Wie nutzen wir KI, um Fachkräfte zu entlasten, statt sie zu ersetzen?Wie finanzieren wir eigentlich den Sozialstaat, wenn Wertschöpfung mehr und mehr durch Maschinen erbracht wird?Wie organisieren wir soziale Sicherheit in einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert? Um diese Fragen kommen wir nicht herum. Denn eines ist klar: Wir sind schon mitten im Wandel. Dieser Wandel ist umfassend und geht weit über technische Fortschritte hinaus. Das hat auch Papst Leo XIV. in seiner jüngst veröffentlichten Enzyklika hervorgehoben. Die Frage ist nicht, ob KI gut oder schlecht ist. Es geht darum, wie wir damit umgehen. Das heißt auch: Wir dürfen dabei mögliche Risiken nicht ausblenden und müssen uns fragen: Sind bestehende Regeln noch zeitgemäß?Oder brauchen wir andere Arten der Regulierung, um Wildwuchs zu verhindern? Denn im Mittelpunkt muss immer die Frage stehen: Was müssen wir tun, damit alle von Digitalisierung und KI profitieren, damit KI dem Menschen und dem Gemeinwohl dient? Bei aller Veränderung gibt es eine Konstante: den Wandel. Man kann den Kopf in den Sand stecken und warten, dass er über einen hinwegfegt. Dann bleibt man allerdings ziemlich verloren zurück. Oder man geht den Wandel mit – mit dem Willen, zu gestalten und die Vorteile für sich zu nutzen. Ich bin eindeutig für Letzteres. Digitalisierung und KI sind längst keine Nischenthemen von Computer-Nerds oder IT-Spezialisten mehr. Sie halten Einzug in alle Bereiche unseres Lebens, verändern Wirtschaft und Arbeit, beeinflussen die Kommunikation – und machen auch vor staatlichen Strukturen nicht halt. Deswegen gilt es, Anpassungen und Reformen voranzutreiben. Auch im Sozialstaat. Wir müssen offen dafür sein, Verfahren und Strukturen grundlegend zu verändern. Nur wenn wir dazu bereit sind, wird es gelingen, den Sozialstaat fit für die Zukunft zu machen. Was wir bisher geschafft haben, macht mich zuversichtlich, dass uns die Modernisierung des Sozialstaats gelingt. Der Wille zu Reformen ist da. Vielen Dank. Weitere Informationen Themenbereich Modernisierung des Sozialstaats Digitalisierung Rede

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Bundesministerin Bärbel Bas zur Stärkung der dualen Berufsausbildung

Bundesministerin Bärbel Bas zur Stärkung der dualen Berufsausbildung - BMAS Aktuelles und Übersicht: Arbeitsförderung Programme für Beschäftigungschancen (SGB III) Übersicht: Grundsicherung für Arbeitsuchende Ziele, Regeln, Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Was ändert sich für Leistungsberechtigte mit der neuen Grundsicherung? Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Regionale Anlaufstellen Bildungspaket Aktuelles und Übersicht: Aus- und Weiterbildung Leistungen zur Ausbildungsförderung Berufsberatung und Berufsorientierung Deutscher Aufbau- und Resilienzplan (DARP) Übersicht: Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung Servicestelle Weiterbildungsagenturen Initiative Neue Qualität der Arbeit Fachkräftestrategie der Bundesregierung Voraussetzungen für Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt Schutzrechte für Arbeitnehmer*innen Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung – IQ" Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Der Asylprozess und staatliche Unterstützung Digitalisierung und Strukturwandel in der Arbeitswelt Übersicht: Digitalisierung und Strukturwandel in der Arbeitswelt Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft Übersicht: Strukturwandel in der Arbeitswelt Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Aktuelles und Übersicht: Arbeitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement Nichtraucherschutz für Beschäftigte Künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz Aktuelles und Übersicht: Arbeitsrecht Aktuelles und Übersicht: Mindestlohn Einführung und Anpassungen des Mindestlohns Allgemeinverbindliche Tarifverträge Öffentliche Konsultation zur Tariftreue Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Vorhaben zum Ausbau digitaler Leistungsangebote Aktuelles und Übersicht: Sozialversicherung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Übersicht: Gesetzliche Unfallversicherung Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht Aktuelles und Übersicht: Rente und Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Gesetzliche Rentenversicherung Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung Rentenberechnung und Rentenanpassung Historie der Gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Steuerlich geförderte private Altersvorsorge Riester-Rente: Teil der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Fragen und Antworten zur privaten Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt Oft gestellte Fragen und Antworten zur Sozialhilfe Leistungssätze Asylbewerberleistungsgesetz Methodik der Regelbedarfsermittlung – Fragen und Antworten Daten zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Aktuelles und Übersicht: Soziale Entschädigung Leistungen bei Gewalttaten im Ausland Zahlen und Daten zur Sozialen Entschädigung Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung Aktuelles und Übersicht: Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Politik für Menschen mit Behinderungen Formen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Was ist Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? 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Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Regionale Anlaufstellen Bildungspaket Aktuelles und Übersicht: Aus- und Weiterbildung Leistungen zur Ausbildungsförderung Berufsberatung und Berufsorientierung Deutscher Aufbau- und Resilienzplan (DARP) Übersicht: Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung Servicestelle Weiterbildungsagenturen Initiative Neue Qualität der Arbeit Fachkräftestrategie der Bundesregierung Voraussetzungen für Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt Schutzrechte für Arbeitnehmer*innen Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung – IQ" Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Der Asylprozess und staatliche Unterstützung Digitalisierung und Strukturwandel in der Arbeitswelt Übersicht: Digitalisierung und Strukturwandel in der Arbeitswelt Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft Übersicht: Strukturwandel in der Arbeitswelt Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Aktuelles und Übersicht: Arbeitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement Nichtraucherschutz für Beschäftigte Künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz Aktuelles und Übersicht: Arbeitsrecht Aktuelles und Übersicht: Mindestlohn Einführung und Anpassungen des Mindestlohns Allgemeinverbindliche Tarifverträge Öffentliche Konsultation zur Tariftreue Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Vorhaben zum Ausbau digitaler Leistungsangebote Aktuelles und Übersicht: Sozialversicherung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Übersicht: Gesetzliche Unfallversicherung Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht Aktuelles und Übersicht: Rente und Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Gesetzliche Rentenversicherung Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung Rentenberechnung und Rentenanpassung Historie der Gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Steuerlich geförderte private Altersvorsorge Riester-Rente: Teil der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Fragen und Antworten zur privaten Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt Oft gestellte Fragen und Antworten zur Sozialhilfe Leistungssätze Asylbewerberleistungsgesetz Methodik der Regelbedarfsermittlung – Fragen und Antworten Daten zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Aktuelles und Übersicht: Soziale Entschädigung Leistungen bei Gewalttaten im Ausland Zahlen und Daten zur Sozialen Entschädigung Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung Aktuelles und Übersicht: Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Politik für Menschen mit Behinderungen Formen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Was ist Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe Übersicht: Bundesinitiative Barrierefreiheit Über die Bundesinitiative Barrierefreiheit Kampagne: Deutschland wird barrierefrei Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Überblick: Themen der europäischen Arbeitswelt Zugang zu Sozialleistungen und Leistungsausnahmen Aktuelles und Übersicht: Europäische Fonds Europäischer Globalisierungsfonds (EGF) Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Aktuelles und Übersicht: International Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen von G7 / G20 Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Wertschöpfungsketten Twinning (Verwaltungspartnerschaften) Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Gremien nach dem Bundes­gremien­besetzungs­gesetz Informationsfreiheit und Akteneinsicht Die Geschichte des Dienst­sitzes des BMAS in Berlin Ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales seit 1949 Übersicht: Arbeiten und Ausbildung im BMAS Bundesministerin Bärbel Bas zur Stärkung der dualen Berufsausbildung Bundesministerin Bärbel Bas zur Stärkung der dualen Berufsausbildung Mit der 2026 erneuerten Allianzvereinbarung nehmen die Partner noch stärker als bisher die Zeit vor der Ausbildung in den Blick.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Rechtsanspruch auf Ganztag startet

Ganztägige Bildung und Betreuung Rechtsanspruch auf Ganztag startet 30.07.2026 30. 07. 2026 Aktuelle Meldung Ein Meilenstein für Bildungsgerechtigkeit: Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten Grundschulkinder unabhängig von Herkunft oder Wohnort neue Chancen und Familien werden entlastet. Der Rechtsanspruch tritt zum 1. August in Kraft. Kinderbetreuung in Grundschulen: Ganztagsausbau in Deutschland schreitet voran © gettyimages/skynesh Ab dem 1. August tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe gilt.Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen - weit über den Unterricht hinaus. Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen - sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ist auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir dafür, dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen - unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein."Ganztagsangebote fördernBereits heute sind 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent.Karin Prien: "Der Bund setzt sich gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein und steht beim Ganztagsausbau verlässlich an der Seite der Länder und Kommunen. Deshalb investieren wir in neue Plätze, moderne Bildungsinfrastruktur und beteiligen uns dauerhaft an den laufenden Kosten des Ausbaus. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch überall mit guter Qualität eingelöst werden kann. Ganztag ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe - für bessere Bildungschancen, starke Familien und einen leistungsfähigen Bildungsstandort Deutschland."Kommunale Infrastruktur stärkenDie Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Dafür wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst. Außerdem steigt der Bundesanteil ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ergänzend treiben Länder und Kommunen den Ganztagsausbau mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen voran. Neben dem quantitativen Ausbau unterstützt der Bund auch die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags - unter anderem mit einem Ganztagskongress, wissenschaftlichen Studien, Fachveranstaltungen und Bund-Länder-Austauschformaten.Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wurde mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Seit dessen Inkrafttreten im Oktober 2021 haben die Länder den Ausbau der Ganztagsangebote kontinuierlich vorangetrieben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot für Kinder und Familien. Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Der Dritte Bericht nach Paragraph 24a des Sozialgesetzbuches VIII (3. GaFöG-Bericht) wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Der vierte Bericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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16 Kitas und Bündnisse stehen im Finale

Deutscher Kita-Preis 2026 16 Kitas und Bündnisse stehen im Finale 23.06.2026 23. 06. 2026 Aktuelle Meldung Acht Kitas und acht lokale Bündnisse für frühe Bildung haben es ins Finale des Deutschen Kita-Preises 2026 geschafft. Im November werden die Preisträgerinnen und Preisträger in Berlin ausgezeichnet. Die Finalisten des Deutschen Kita-Preises 2026 stehen fest © DKJS/Jakob Erlenmeyer und Nikolaus Götz Am 23. Juni wurden die Finalisten des Deutschen Kita-Preises 2026 verkündet. Acht Kitas und acht lokale Bündnisse für frühe Bildung stehen im Finale. Die Nominierung führt sie Ende des Jahres nach Berlin, wo am 26. November das Bundesbildungs- und -familienministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) die Preisträgerinnen und Preisträger auszeichnen werden. Bevor die Jury im Herbst ihre Entscheidung trifft, geht der Auswahlprozess zunächst in die intensive Phase: Im Sommer besuchen Fachleute die Kitas und Bündnisse vor Ort. Dort beobachten sie den Alltag in der Einrichtung, führen Workshops und vertiefende Interviews. Die Ergebnisse halten sie in Berichten fest. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung der Fachjury, die im November die Preisträger auswählt.Bundesfamilienministerin Prien: "Die diesjährige Auswahl der Finalisten macht deutlich, wie entscheidend die Qualität der frühkindlichen Bildung für die Zukunft unserer Kinder ist. Die engagierten Fachkräfte setzen sich jeden Tag dafür ein, Kindern den bestmöglichen Start in ihre Bildungsbiografie zu ermöglichen. Sie begleiten sie bei den kleinen und großen Herausforderungen des Aufwachsens - im täglichen Miteinander, bei der sprachlichen Entwicklung oder im Übergang von der Kita in die Schule. Der Wettbewerb zeigt: Qualitätsstandards sind eine wichtige Voraussetzung für eine gute frühkindliche Bildung - und das flächendeckend in ganz Deutschland. Deshalb wollen wir diese gemeinsam mit den Ländern gesetzlich absichern, um die Qualität in der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken und nachhaltig zu sichern."Anne Rolvering, Geschäftsführerin der DKJS: "Diese finale Auswahlphase im Sommer ist für uns etwas ganz Besonderes. Aus Konzepten wird gelebte Praxis, aus Worten wird Haltung. Wir erleben, mit wie viel Professionalität, Engagement und Hingabe die Fachkräfte arbeiten und welche kreativen Ideen und Ansätze sie einbringen. Dabei wird deutlich, wie sie jeden Tag Räume schaffen, in denen Kinder sich bestmöglich entfalten und ihren Alltag mitgestalten."Preisverleihung in BerlinBei der feierlichen Preisverleihung am 26. November werden in Berlin jeweils drei Preisträgerinnen und Preisträger in den Kategorien "Kita des Jahres" und "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" bekannt gegeben. Die Erstplatzierten erhalten 25.000 Euro, die Zweit- und Drittplatzierten jeweils 15.000 Euro und 10.000 Euro. Alle weiteren Finalistinnen und Finalisten erhalten einen Anerkennungspreis von 1000 Euro. Insgesamt ist der Deutsche Kita-Preis mit 110.000 Euro dotiert. Darüber hinaus gibt es den Zusatzpreis "Attraktivität der Arbeit", gefördert durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), im Wert von 4000 Euro, sowie den ELTERN-Sonderpreis, ein Publikumspreis mit Bücherpaketen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren. Barbara Schöneberger wird die Moderation der Preisverleihung übernehmen. Neben den 160 Gästen vor Ort, zu denen auch die 16 Finalisten gehören, können alle live dabei sein, denn die Veranstaltung wird über die Webseite des Deutschen Kita-Preises live übertragen. Die 16 Finalistinnen und Finalisten im ÜberblickFinalisten in der Kategorie "Kita des Jahres"Evangelisches Reggio-Kinderhaus, Günzburg (Bayern)AWO Kita Langweid, Langweid am Lech (Bayern)Kita Feuerwache, Hamburg (Hamburg)Kita Kleyerstrasse, Frankfurt am Main (Hessen)Katholische Kita St. Laurentius, Gundheim (Rheinland-Pfalz)Kita in der LOUISE, Dresden (Sachsen)AWO Kita Naseweis, Oelsnitz (Sachsen)DRK-Kita Blocksberg, Kiel (Schleswig-Holstein)Finalisten in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"Villa Kunterbunt Gosheim, Gosheim (Baden-Württemberg)Schulstart mit Rückenwind, Ronshausen (Hessen)Initiative Kinder-Bewegungsstadt, Osnabrück (Niedersachsen)Bündnis für familienorientierte frühkindliche Bildung, Wolfsburg (Niedersachsen)Neu im Leben, Bonn (Nordrhein-Westfalen)Pakt für Pirmasens, Pirmasens (Rheinland-Pfalz)Aufwind Wanzleben-Börde, Wanzleben-Börde (Sachsen-Anhalt)Begegnungsraum Rudolstadt, Rudolstadt (Thüringen) Der Deutsche Kita-PreisDer Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des bundesbildungs- und -familienministeriums und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, der Marke ELTERN und der Heinz und Heide Dürr Stiftung. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas und lokalen Bündnissen zeigen, wie gute Qualität gelingt.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Bundesfamilienministerin Karin Prien reist nach Paris

13. Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung Bundesfamilienministerin Karin Prien reist nach Paris 22.06.2026 22. 06. 2026 Aktuelle Meldung Bei der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung vertiefte Karin Prien die deutsch-französische Zusammenarbeit in Familien- und Bildungspolitik und warb für besseren Jugendmedienschutz. Bei ihrer Reise nach Paris besucht Bundesfamilienministerin Karin Prien zusammen mit ihrer französischen Amtskollegin Marina Ferrari die 13. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung in Paris. Erstmals ist dabei eine Bundesfamilienministerin vertreten © Andreas B. Krueger Bei der Versammlung spricht Karin Prien gemeinsam mit der französischen Ministerin für Sport, Jugend und Vereinswesen zu Fragen der Familienfreundlichkeit, des digitalen Jugendschutzes sowie zur Situation von Jungen und jungen Männern © Andreas B. Krueger Anschließend besucht Karin Prien das "OECD Centre for Skills" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (engl: Organisation for Economic Co-operation and Development, kurz: OECD) in Paris © Andreas B. Krueger Im Fokus des Gesprächs: aktuelle Projekte zur beruflichen Bildung und die Zusammenarbeit des Bundesbildungsministeriums mit der OECD © Andreas B. Krueger Später am Nachmittag trifft Karin Prien den französischen Bildungsminister Édouard Geffray © Andeas B. Krueger Beim bilateralen Gespräch mit Édouard Geffray standen die europäische Bildungszusammenarbeit und gemeinsame Herausforderungen in den Bildungssystemen im Mittelpunkt © Andeas B. Krueger Am 22. Juni ist Bundesfamilienministerin Karin Prien nach Paris gereist. Im Mittelpunkt ihres Besuchs stand die 13. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, bei der erstmals eine Bundesfamilienministerin vertreten war. Bei der Parlamentarischen Versammlung sprach Karin Prien gemeinsam mit der französischen Ministerin für Sport, Jugend und Vereinswesen, Marina Ferrari, zu Fragen der Familienfreundlichkeit, des digitalen Jugendschutzes sowie zur Situation von Jungen und jungen Männern. Ein weiterer Schwerpunkt der Reise war die deutsch-französische und europäische Zusammenarbeit in der Bildungs- und Jugendpolitik.Bundesfamilienministerin Karin Prien: "In Deutschland ist die Geburtenrate auf einem Tiefstand von 1,35 Kindern je Frau - Frankreich liegt hingegen nach wie vor weit vorn in Europa. Hier kann Deutschland viel von seinem Nachbarn lernen, welche Leistungen und Maßnahmen wirken. Ich möchte, dass die Menschen in Deutschland wieder mehr Lust darauf haben, Familien zu gründen, Kinder zu bekommen. Unsere Antwort als Bundesregierung ist deshalb: eine Kultur der Familienfreundlichkeit. Familienpolitik ist Politik für soziale Stabilität, zugleich ist Familienpolitik ein Wirtschaftsfaktor. Gleichzeitig steht unsere Gesellschaft vor der Aufgabe, Kindern und Jugendlichen auch im digitalen Raum gute und sichere Rahmenbedingungen zu bieten. Der digitale Raum ist für junge Menschen ein Mittelpunkt des öffentlichen Lebens und eine wichtige Lernumgebung. Frankreich setzt mit dem geplanten Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige ein klares politisches Signal. Wir wollen den deutsch-französischen Austausch weiter vertiefen und gemeinsam an Lösungen arbeiten, wie wir Schutz, Befähigung und Teilhabe nachhaltig miteinander vereinbaren können."Internationale Bildungspolitik schärfenAm Nachmittag besuchte die Bundesfamilienministerin das "OECD Centre for Skills", die Denkfabrik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für berufliche Bildung und tauschte sich über aktuelle Projekte im Bereich der beruflichen Bildung und die Zusammenarbeit des Bundesbildungs- und -familienministeriums mit der OECD aus. Anschließend traf sie den französischen Bildungsminister Édouard Geffray zu einem Gespräch über die deutsch-französische und europäische Bildungszusammenarbeit sowie aktuelle bildungspolitische Herausforderungen. Hier ging es unter anderem um Bildungschancen von Jungen und jungen Männern.Deutsch-französische Partnerschaft stärkenIn einer Zeit tiefgreifender sozialer Spannungen und weltwirtschaftlicher Unsicherheiten kommt der deutsch-französischen Partnerschaft besondere Bedeutung zu. Moderne Familienpolitik, digitaler Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind europäische Herausforderungen, die nur im engen Austausch gemeinsam gestaltet werden können.Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus insgesamt 100 Mitgliedern zusammen, je zur Hälfte aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale. Die Versammlung trifft sich mindestens zweimal jährlich abwechselnd in Deutschland und Frankreich. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das 2019 vom Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale verabschiedet wurde.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Aktionswoche bietet Orientierung für selbstbestimmte Lebenswege

Wirtschaftliche Eigenständigkeit Aktionswoche bietet Orientierung für selbstbestimmte Lebenswege 15.06.2026 15. 06. 2026 Aktuelle Meldung Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist das Fundament von Freiheit und Selbstbestimmung. Eine gemeinsame Bund-Länder-Aktionswoche vermittelt das Thema bürgernah durch Workshops, Online-Formate und lokale Aktionen. Beim Fachaustausch zur Aktionswoche "Finanziell auf eigenen Füßen stehen" spricht Karin Prien mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Praxis © Florian Gaertner Wie kann es gelingen, in den verschiedenen Lebensphasen finanziell eigenständig zu sein und selbstbestimmt zu leben? Zu dieser Frage hat Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien gemeinsam mit der sächsischen Staatsministerin Petra Köpping, den Gleichstellungsministerinnen und -ministern der Länder sowie Expertinnen und Experten am 18. Juni bei einem Fachaustausch diskutiert. Das Gespräch war zentraler Bestandteil der bundesweiten Aktionswoche zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit. Unter dem Motto "Finanziell auf eigenen Füßen stehen", klären vom 15. bis zum 19. Juni bundesweit Workshops, Online-Formate und lokale Aktionen darüber auf, dass die eigene wirtschaftliche Absicherung die Basis für gesellschaftliche Teilhabe und finanzielle Freiheit ist - in jeder Lebensphase.Informierte Entscheidungen treffen Wirtschaftliche Eigenständigkeit bedeutet den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft und unabhängig von privater oder staatlicher Unterstützung selbst zu sichern. Besonders wichtig ist dies, wenn sich die Lebensumständen zu Beispiel durch Familiengründung, Erwerbsunterbrechungen oder Ruhestand verändern.Um wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen, braucht es gute Rahmenbedingungen und wirtschaftliches Orientierungswissen. Genau hier setzt die Website "Lebenskarte: orientieren, informieren, auf eigenen Füßen stehen" an: Sie bündelt anhand von acht Lebensstationen staatliche Informationen, Beratungsangebote und Online-Rechner, damit Frauen und Männer gut informierte Entscheidungen rund um Einkommen, Absicherung und Altersvorsorge treffen können. Teil der Website ist der neue Erwerbseinkommensrechner "Lohn-O-Mat". Dieser macht die finanziellen Folgen von Erwerbs- und Lebensentscheidungen erstmals auch im Paarkontext individuell berechenbar. Sei es partnerschaftliche Erwerbsarbeit, Steuerklassenwahl, Jobwechsel oder die Anpassung der Arbeitszeit: Der "Lohn-O-Mat" zeigt, wie sich solche Entscheidungen auf Einkommen und Rente auswirken. So wird wirtschaftliches Wissen zum Kompass für informierte Entscheidungen. Gemeinsam handeln für mehr EigenständigkeitDie wirtschaftlichen Eigenständigkeit zu stärken ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - die im Schulterschluss von Bund und Ländern sowie in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft gelingen kann. Eine aktuelle Studie des SINUS-Instituts zeigt den Handlungsbedarf: Nur rund 50 Prozent der Menschen in Deutschland sind wirtschaftlich eigenständig - bei Müttern mit kleinen Kindern sind es sogar nur 28 Prozent. Die Aktionswoche schlägt die Brücke von der bürgernahen Vermittlung praktischer Hilfsmittel hin zur politischen Gestaltung für eine finanziell selbstbestimmte Zukunft.Begleitet wird die Aktionswoche von einem Videoprojekt: Unter dem Satz "Wirtschaftliche Eigenständigkeit bedeutet für mich…" teilen politische Entscheidungsträgerinnen und -träger ihre persönlichen Visionen einer selbstbestimmten Lebensführung. Die Aktion soll verdeutlichen, dass hinter politischen Kennzahlen echte Lebensentwürfe stehen, die verlässliche Strukturen brauchen.Jetzt mitmachen!Verbände, Kommunen, Träger, Unternehmen sowie zivilgesellschaftliche Initiativen können sich auch nach der Aktionswoche mit Veranstaltungen beteiligen. Ob mit Informationsangeboten, Veranstaltungsbeiträgen oder medialen Formaten: Gemeinsames Engagement ist entscheidend, damit das Thema wirtschaftliche Eigenständigkeit sichtbar und nachhaltig verankert wird.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Kita-Bedarf bleibt trotz sinkender Geburtenzahlen hoch

Kindertagesbetreuung Kompakt 2025 Kita-Bedarf bleibt trotz sinkender Geburtenzahlen hoch 11.06.2026 11. 06. 2026 Aktuelle Meldung Die neue Ausgabe "Kindertagesbetreuung Kompakt" zeigt: Trotz sinkender Geburtenraten bleibt der Bedarf an frühkindlicher Bildung und Betreuung hoch. Der Bund stärkt gezielt Ausbau und Qualität in der Kindertagesbetreuung. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist trotz rückläufiger Geburtenrate weiterhin hoch © BMBFSFJ Am 11. Juni hat das Bundesbildungs- und -familienministerium die neue Ausgabe der Broschüre "Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2025" veröffentlicht. Die neue Ausgabe zeigt: Trotz sinkender Geburtenzahlen bleibt der Bedarf an den Angeboten der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bundesweit hoch. Die Zahl der unter dreijährigen Kinder in der Kindertagesbetreuung ist erstmals rückläufig. Der elterliche Bedarf übersteigt das vorhandene Angebot jedoch weiterhin deutlich. Aktuelle Vorausberechnungen zeigen, dass Ausbau und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung trotz sinkender Geburtenzahlen auch in den kommenden Jahren erforderlich bleiben.Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Frühkindliche Bildung schafft die Grundlage für gute Bildungs- und Teilhabechancen von Anfang an. Der aktuelle Bericht zeigt: Auch wenn die Zahl der Kinder derzeit demografisch bedingt zurückgeht, bleibt der Bedarf an verlässlichen und guten Angeboten der Kindertagesbetreuung hoch. Deshalb investiert der Bund gezielt in Ausbau, Sanierung und moderne Ausstattung von Kitas und unterstützt die Länder bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig müssen wir die Kindertagesbetreuung vorausschauend weiterentwickeln und an regionale Bedarfe anpassen. Gute Zugänge zu frühkindlicher Bildung bleiben zentral für Chancengleichheit, Sprachförderung, Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf."Zentrale Ergebnisse der aktuellen AusgabeDie Zahl der unter dreijährigen Kinder in der Kindertagesbetreuung ist 2025 erstmals rückläufig. Insgesamt besuchten 801.281 Kinder unter drei Jahren eine Kita oder Kindertagespflege, 47.140 Kinder weniger als im Vorjahr. Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen ist dennoch erneut leicht auf 37,8 Prozent gestiegen. Gleichzeitig äußerten 49,3 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsbedarf. Daraus ergibt sich eine Lücke zwischen Angebot und Bedarf von 11,5 Prozentpunkten. Vorausberechnungen zeigen, dass besonders in Westdeutschland weiterhin zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren benötigt werden. Freiwerdende Kapazitäten bei Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt können teilweise für jüngere Kinder genutzt werden. Die Betreuungsquote bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt lag bundesweit bei 95,3 Prozent. Die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bleiben vor allem bei den unter Dreijährigen sichtbar: In Ostdeutschland nutzen Familien häufiger Angebote der Kindertagesbetreuung und es bestehen längere Öffnungszeiten. Auch beim Betreuungsbedarf zeigen sich regionale Unterschiede je nach Gemeindegröße. In Westdeutschland ist der Bedarf in den Großstädten hoch, in Ostdeutschland in kleineren Gemeinden ausgeprägter. Verlässlichkeit der Angebote bleibt für viele Familien eine Herausforderung: Ein Drittel der Eltern in Ostdeutschland und mehr als die Hälfte der Eltern in Westdeutschland berichten von ungeplanten Schließtagen in den Einrichtungen. Qualität und Verlässlichkeit der Betreuung ausbauenDie Ergebnisse verdeutlichen: Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sind heute fester Bestandteil der Bildungsbiografien in Deutschland. Der weitere Ausbau sowie die Weiterentwicklung der Qualität und Verlässlichkeit der Betreuung bleiben zentrale bildungs- und familienpolitische Aufgaben. Entscheidend dafür sind gut ausgebildete Fachkräfte. Sie spielen eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung des Systems der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Strukturen und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Familien auch künftig bedarfsgerechte Angebote nutzen können.Länder und Kommunen unterstützenUm Länder und Kommunen beim weiteren Ausbau und der Modernisierung der Kindertagesbetreuung zu unterstützen, stellt der Bund von 2026 bis 2029 insgesamt vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bereit. Gefördert werden unter anderem Neubau, Ausbau, Sanierung und moderne Ausstattung von Kindertageseinrichtungen. Zudem unterstützt der Bund die Länder mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung und stellt hierfür in 2025 und 2026 jeweils rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen, mit dem bundesweite Qualitätsstandards geregelt werden sollen.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Nominierte Kitas und Lokale Bündnisse stehen fest

Deutscher Kita-Preis 2026 Nominierte Kitas und Lokale Bündnisse stehen fest 28.04.2026 28. 04. 2026 Aktuelle Meldung Aus über 600 Bewerbungen stehen nun 30 Nominierte für den Deutschen Kita-Preis 2026 fest. 15 Kitas und 15 lokale Bündnisse für frühe Bildung überzeugten mit ihrem herausragenden Einsatz für die frühe Bildung. Die Nominierten um den Deutschen Kita-Preis 2026 stehen fest © DKJS/Jakob Erlenmeyer und Nikolaus Götz Am 28. April haben Fachleute die 30 Nominierten für den Deutschen Kita-Preis 2026 bekanntgegeben. Aus rund 620 Bewerbungen wählten sie deutschlandweit 15 Kitas und 15 lokale Bündnisse für die zweite Runde aus. An der Entscheidung beteiligten sich die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung sowie das Institut Welt:Stadt:Quartier.Die Nominierungen für den Deutschen Kita-Preis 2026Nominiert in der Kategorie "Kita des Jahres"BayernEvangelisches Reggio-Kinderhaus, GünzburgAWO Kita Langweid, Langweid am LechBerlinEltern-Initiativ-Kindertagesstätte Regenbogenkinder, Berlin-ReinickendorfBrandenburgJuS Kita Kinderland, OranienburgHamburgKita Feuerwache, HamburgHessenKita Kleyerstraße, Frankfurt am MainMecklenburg-VorpommernNaturkindergarten barfuss & gemüse, WolgastNordrhein-WestfalenFABIDO TEK Am Rüggen, DortmundCJD Kita Moosbeerenweg, TroisdorfRheinland-PfalzKatholische Kita St. Laurentius, GundheimKita Wittlich-Neuerburg, WittlichSachsenKita in der LOUISE, DresdenAWO Kita Naseweis, OelsnitzSchleswig-HolsteinDRK-Kita Blocksberg, KielThüringenKita Riethspatzen, ErfurtNominiert in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"Baden-WürttembergVilla Kunterbunt Gosheim, GosheimBündnis Gelebte Inklusion, Korntal-MünchingenBildungs- und Familienzentrum BiKiFa, Schwäbisch GmündHessenSchulstart mit Rückenwind, RonshausenNiedersachsenInitiative Kinder-Bewegungsstadt, OsnabrückBündnis für familienorientierte frühkindliche Bildung, WolfsburgNordrhein-WestfalenNeu im Leben, BonnWurzeln fürs Leben, DortmundPinocchio Interessengemeinschaft, SolingenRheinland-PfalzKita-Sozialarbeit der Caritas im Rhein-Lahn-Kreis, LahnsteinPakt für Pirmasens, PirmasensSachsen-AnhaltKneipp-Netzwerk NaturVerbunden, Bad SchmiedebergAufwind Wanzleben-Börde, Wanzleben-BördeThüringenSPORT VERNETZT Jena, JenaBegegnungsraum Rudolstadt, RudolstadtBesonderes Engagement auszeichnenDie Auszeichnung wird seit 2018 vom Bundesbildungsministerium und der DKJS gemeinsam mit weiteren Partnern vergeben. Ausgezeichnet werden Einrichtungen und Netzwerke, die die Bedürfnisse und Interessen der Kinder in den Mittelpunkt stellen, Kinder, Familien und Mitarbeitende einbeziehen sowie ihre Arbeit gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Sozialraum kontinuierlich weiterentwickeln.In den kommenden Wochen nehmen die Fachleute die Arbeit der Nominierten weiter in den Fokus. Auf Basis erweiterter Bewerbungsunterlagen und digitaler Interviews verschaffen sie sich ein fundiertes Bild der pädagogischen Qualität. Bis Ende Juni bestimmen sie jeweils acht Finalisten in den Kategorien "Kita des Jahres" und "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres". Im November entscheidet schließlich eine Jury, wer den Deutschen Kita-Preis 2026 erhält.Der Deutsche Kita-Preis ist mit 110.000 Euro dotiert: Die Erstplatzierten erhalten je 25.000 Euro, die Zweit- und Drittplatzierten 15.000 Euro und 10.000 Euro. Alle weiteren Finalisten erhalten einen Anerkennungspreis von 1000 Euro. Der Deutsche Kita-PreisDer Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesbildungs- und -familienministeriums und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, dem Didacta-Verband, der Marke ELTERN, der Heinz und Heide Dürr Stiftung und der Soziallotterie freiheit+. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Fünfter Monitoringbericht veröffentlicht

KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz Fünfter Monitoringbericht veröffentlicht 17.02.2026 17. 02. 2026 Aktuelle Meldung Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wollen Bund und Länder die frühkindliche Bildung verbessern. Der fünfte Monitoringbericht zum Gesetz zeigt Fortschritte. Um bundesweit gleiche Bedingungen für alle Kinder zu schaffen, bleibt aber noch einiges zu tun. Ziel des Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz ist es, die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung sowie die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu verbessern © BMBFSFJ Das Bundesbildungsministerium hat am 17. Februar den fünften Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der aktuelle Bericht zeigt deutlich: In den letzten Jahren wurde bereits einiges erreicht bei der Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - es bleibt aber weiterhin viel zu tun, um bundesweit gleiche Bedingungen für alle Kinder zu schaffen. Rahmenbedingungen verbessernEin guter Betreuungsschlüssel, mehr Zeit für die Kita-Leitung oder Betreuungszeiten, die sich am Bedarf der Familien orientieren: Die Qualitätsmerkmale in der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung sind vielfältig. In Deutschland gibt es bereits ein breites und gutes Betreuungsangebot. Gleichzeitig steht das System weiterhin vor großen Herausforderungen - zum Beispiel durch fehlende Fachkräfte, sinkende Kinderzahlen und regional teils sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Es bleibt daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das System resilienter zu machen und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern.Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung weiterentwickelnDer Bund unterstützt die Länder seit 2019 mit dem KiQuTG dabei, Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung weiterzuentwickeln. Ein gesetzlich verankertes Monitoring begleitet das Gesetz. Es beleuchtet den aktuellen Stand und die erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes. Der Monitoringbericht zum KiQuTG 2025 fasst den Stand und die Entwicklungen bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung im Berichtsjahr 2024 zusammen. Er bezieht sich dabei auf das KiQuTG in seiner alten Fassung vom 1. Januar 2023. Die Länder nutzten die KiQuTG-Mittel weitestgehend zur Weiterentwicklung der Qualität.Im Jahr 2024 flossen rund 83 Prozent der Bundesmittel in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, beispielsweise zur Stärkung der Fachberatung, für mehr Leitungsressourcen oder in die Verbesserung der Praxisanleitung.Rund 17 Prozent der Bundesmittel wurden in Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen investiert. Berichtsjahr 2024 83 Prozent der Bundesmittel flossen in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung 17 Prozent der Bundesmittel wurden in Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen investiert Die Ergebnisse auf Basis der Daten der amtlichen Statistik und der Befragungen des Deutschen Jugendinstituts zeigen:In einigen Bereichen gab es von 2023 zu 2024 sowie seit Inkrafttreten des KiQuTG 2019 bundesweit Verbesserungen - zum Beispiel beim Personal-Kind-Schlüssel, bei der Gewinnung von Fachkräften und bei Zeitkontingenten für Leitungen.Auch nach sechs Jahren Umsetzung bestehen jedoch deutliche Unterschiede in zentralen Qualitätsbereichen zwischen den Ländern fort. So lagen beispielsweise die Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern weiterhin deutlich auseinander. Die Spanne in Gruppen für unter dreijährige Kinder reichte von 2,9 bis 5,5 Kindern pro Fachkraft.Große Unterschiede gab es zudem bei den vertraglich festgelegten Leitungsaufgaben. Der Anteil an Kitas, die keine Personen vertraglich für Leitungsaufgaben angestellt haben, reichte 2024 auf Länderebene von 1,5 Prozent in bis 22 Prozent. Bundesweit einheitliche Standards erreichen und sichernUm bundesweit gleichwertige Lebensbedingungen im Bereich der frühkindlichen Bildung zu erreichen, sind weitere Anstrengungen notwendig. Daher möchte der Bund sein Engagement auch über 2026 hinaus fortsetzen. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Darin soll eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen sowie anschließende Fördermaßnahmen bei ermittelten Förderbedarf der Kinder geregelt werden. Zudem soll eine zusätzliche Förderung der "Sprach-Kitas" und "Startchancen-Kitas" in das Qualitätsentwicklungsgesetz integriert werden. Damit trägt der Bund dazu bei, die Kinder in der Entwicklung ihrer Kompetenzen weiter zu stärken.KiTa-Qualitäts- und -TeilhabeverbesserungsgesetzZiel des KiQuTG ist es, die Qualität der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Es dient dem Zweck, bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Entsprechend den jeweiligen Bedarfen der Länder werden bundesweit gleichwertige qualitative Standards angestrebt. Das KiQuTG enthielt bis 2024 einen Instrumentenkasten aus zehn qualitativen Handlungsfeldern sowie Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kosten, aus dem die Länder nach ihren spezifischen Bedarfen auswählen konnten. Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das KiQuTG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Das Gesetz fokussiert fortan auf sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung besonders bedeutend sind und in denen langfristig bundesweite Standards erreicht werden sollen. Dabei sind seit 2025 mindestens jeweils eine Maßnahme in zwei Handlungsfeldern für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften und die Förderung der sprachlichen Bildung - denn Sprache ist der Grundstein für Bildung und Teilhabe. Zur Umsetzung des KiQuTG stellt der Bund den Ländern 2025 und 2026 rund vier Milliarden Euro zur Verfügung.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Dritter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossen

Ganztagsbetreuung Dritter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossen 03.12.2025 03. 12. 2025 Aktuelle Meldung Der Ganztagsausbau in Deutschland schreitet voran. Gleichzeitig arbeiten Bund, Länder und Kommunen daran, Ganztagsangebote für Grundschulkinder qualitativ und quantitativ zu verbessern. Kinderbetreuung in Grundschulen: Ganztagsausbau in Deutschland schreitet voran © gettyimages/skynesh Am 3. Dezember hat das Bundeskabinett den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten, bis im Schuljahr 2029/2030 Kinder der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Zeitgemäßer Ganztag ist Lern- und Lebensort für Kinder und ermöglicht bessere Teilhabe. Gleichzeitig erlaubt der Ganztag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - vor allem für Mütter - zu verbessern. Wir als Bund setzen uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein. Das schafft starke Familien. Deshalb ist der Rechtsanspruch, der im nächsten Jahr zunächst für die erste Klasse in Kraft tritt, ein echter Meilenstein. Erfreulich ist, dass der dritte Bericht zum Ausbaustand erneut einen deutlichen Anstieg des Platzangebots zeigt. Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf der Eltern zu schließen, müssen wir - Bund, Länder und Kommunen - gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen. Es ist gut, dass die Länder zuversichtlich auf das Platzangebot zum Schuljahr 2026/27 blicken."Mehrheit der Familien nutzt GanztagsangeboteDer dritte Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zeigt, dass die Mehrheit der Familien Ganztagsangebote in Anspruch nimmt: Im Schuljahr 2023/2024 besuchten rund 1,9 Millionen beziehungsweise 57 Prozent aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung (Hort). Somit ist der Besuch von Ganztagsangeboten erneut um einen Prozentpunkt angestiegen. Bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich im Mittel etwa 264.000 Plätze benötigt, um den weiterhin wachsenden Bedarf zu decken. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert, unter anderem da Länder und Kommunen mit Unterstützung des Bundes stetig neue Plätze geschaffen haben. Maßnahmen stärken ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Der Bericht 2025 wird am 3. Dezember 2025 im Kabinett beschlossen. Federführend ist das Bundesfamilienministerium, hier ist auch die Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter angesiedelt.In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr 2026/2027 (2029/2030) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines deutlich steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze benötigt, das heißt, im Mittel 225.000 (264.000) zusätzliche Plätze. Dabei fällt der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während in den ostdeutschen Ländern vor allem ein qualitativer Ausbau stattfindet. Wird nur der zusätzliche Platzbedarf für die erste Klasse im Schuljahr 2026/2027 betrachtet, für die der aufwachsende Rechtsanspruch zum 1. August 2026 zunächst gilt, werden bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. Flächendeckend ganztägige Betreuungsangebote für Erstklässler bereitstellenDer Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, das heißt flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können.Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den notwendigen Platzausbau zu unterstützen. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Millionen auf bis zu 1,3 Milliarden jährlich ab 2030 angepasst.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Karin Prien verleiht Deutschen Kita-Preis 2025

Preisverleihung Karin Prien verleiht Deutschen Kita-Preis 2025 28.11.2025 28. 11. 2025 Aktuelle Meldung Zum achten Mal würdigten das Bundesfamilienministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung mit weiteren Partnern herausragende Leistungen in der frühen Bildung. Barbara Schöneberger moderierte den Abend. Die Finalisten und Preisträger des Deutschen Kita-Preises 2025 © DKJS/Sebastian Semmer Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) haben am 27. November in Berlin die besten Kitas 2025 ausgezeichnet. Bei der Verleihung des Deutschen Kita-Preises 2025 würdigten sie gemeinsam mit weiteren Partnern herausragende Qualität in der frühen Bildung. Moderatorin Barbara Schöneberger begleitete die Gäste durch den Abend.Karin Prien: "Die Arbeit unserer Kitas ist von unschätzbarem Wert - sie sind Orte, an denen Kinder Vertrauen, Empathie und soziale Stärke gewinnen. Der Deutsche Kita-Preis zeigt eindrucksvoll, welch herausragende Konzepte Fachkräfte, Initiativen und Träger jeden Tag entwickeln, damit Kinder mit Freude und Neugier die Welt entdecken können. Absehbar sinkende Kinderzahlen sind auch eine Chance für mehr Qualität: Die sogenannte demografische Rendite ermöglicht mehr Fachkräfte pro Kind, kleinere Gruppen und mehr individuelle Förderung. Diese Qualitätssprünge müssen wir nutzen - und zugleich dort mehr Kitaplätze schaffen, wo Familien besonders viel Unterstützung brauchen. Denn jedes Kind in Deutschland verdient die besten Startchancen."Auszeichnung für Unkel und Peine"Kita des Jahres 2025" darf sich die Inklusive Kita Unkel aus Unkel in Rheinland-Pfalz nennen. Den ersten Platz in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" belegten die Präventionsketten im Landkreis Peine aus Niedersachsen. Beide erhielten jeweils ein Preisgeld von 25.000 Euro.Über den zweiten Platz bei den Kitas freute sich die Kita St. Nikolaus aus Kirchen (Sieg) in Rheinland-Pfalz und bei den Bündnissen der Blau-Weiße Bewegungsraum aus Bochum in Nordrhein-Westfalen. Beide Preisträger erhielten je 15.000 Euro. Den dritten Platz belegten jeweils die Kindertagesstätte Moordamm aus Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein und Familienbildung im Landkreis Mühldorf am Inn aus Bayern. Sie bekamen je 10.000 Euro.Sonderpreise für herausragendes EngagementDie stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack durfte zusätzlich den Zusatzpreis "Attraktivität der Arbeit", gefördert durch den DGB im Wert von je 2000 Euro, überreichen. Die Arbeiter Wohlfahrt (AWO)-Kita Tausendfüßler aus Potsdam in Brandenburg und der Blau-Weiße Bewegungsraum aus Bochum, Nordrhein-Westfalen, punkteten hier mit innovativen Ansätzen. Den ELTERN-Sonderpreis sicherte sich die Städtische Kita Burgweinting aus Regensburg, Bayern. In einem Online-Voting erhielt die Einrichtung die meisten Stimmen. Biona Schütt, die Redaktionsleitung ELTERN, ehrte die Kita mit einer Trophäe für den Publikumspreis. Zusätzlich geht an die Kita der "Leseschatz", mehrere von der Redaktion der Marke ELTERN zusammengestellte Überraschungspakete mit Kinderbüchern für Ein- bis Sechsjährige.Weitere zehn Kitas und Bündnisse wurden für ihre herausragende Arbeit einen Anerkennungspreis mit je 1000 Euro gewürdigt. Insgesamt ist der Deutsche Kita-Preis mit 110.000 Euro dotiert. Kitas und lokale Bündnisse können sich ab Mitte Januar 2026 wieder um die Auszeichnung bewerben. Der Deutsche Kita-PreisDer Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, dem Didacta-Verband, der Marke ELTERN, der Heinz und Heide Dürr Stiftung und der Soziallotterie freiheit+. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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International bedeutsame Weltnaturerbe-Gebiete der Ukraine erhalten konkrete Unterstützung

International bedeutsame Weltnaturerbe-Gebiete der Ukraine erhalten konkrete Unterstützung 20.08.2026 Urheberinformationen zum Bild anzeigen Für den Schutz und Erhalt der europäischen Urwälder und die dauerhafte Sicherung von Schutzgebieten in der Ukraine stellt Deutschland zehn Millionen Euro zur Einrichtung eines Naturschutzfonds zur Verfügung. Für den Schutz und Erhalt der europäischen Urwälder und die dauerhafte Sicherung von Schutzgebieten in der Ukraine stellt Deutschland zehn Millionen Euro zur Einrichtung eines Naturschutzfonds zur Verfügung. Damit soll sowohl das Management des wertvollen Naturerbes während des Krieges unterstützt als auch perspektivisch weiterentwickelt werden. Dies soll dazu beitragen, den weiteren Erhalt des UNESCO-Weltnaturerbes "Alte Buchenwälder Europas" abzusichern. Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die Ukraine verfügt über einzigartige Naturlandschaften. Schutz und Erhalt der Schutzgebiete lassen sich seit dem russischen Angriffskrieg nur noch schwer realisieren. Insbesondere die Altbestände von Buchenurwäldern haben eine herausragende europäische Bedeutung. Daher haben wir eine besondere gemeinsame, europäische Verantwortung, diese zu bewahren und dauerhaft zu schützen. Durch den Krieg sind Nationalparke sowohl Zufluchtsgebiete als auch wichtige Touristendestinationen geworden, wohin viele Menschen aufgrund fehlender Alternativen ausweichen. Der hohe Nutzungsdruck macht ein langfristiges Schutzkonzept jetzt noch notwendiger. Dafür werden wir mit der Einrichtung eines Naturschutzfonds in Höhe von zehn Millionen Euro eine erste Grundlage schaffen." Zum Abschluss seiner Reise in die Ukraine konnte sich Bundesumweltminister Schneider beim Besuch des Nationalparks Skolivski Beskydy in den ukrainischen Waldkarpaten vom Zustand und den Herausforderungen der ukrainischen Schutzgebiete der Karpaten ein konkretes Bild machen. Bei Gesprächen mit Mitarbeitenden des Nationalparks und Vertreterinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Umweltorganisationen ging es im Wesentlichen um die Frage, wie sie aktuell ihre Betriebsfähigkeit aufrechterhalten und irreversible Schäden an den ursprünglichen Wäldern verhindern können. Zudem ging es um konkrete Maßnahmen, um das UNESCO-Weltnaturerbe, auch mit Blick auf die mögliche Infrastrukturentwicklung, abzusichern. Ulf Zimmermann, Amtsleiter Müritz-Nationalpark: "Wir sind bereits seit Längerem im Austausch mit den Schutzgebieten in der Ukraine und versuchen, in der aktuellen Not zu helfen und beim künftigen Wiederaufbau zu unterstützen. Wir, das Bündnis aller Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke und Wildnisgebiete in Deutschland, haben uns mit Beginn des Krieges solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine erklärt und stehen an ihrer Seite. Niemand hätte am Anfang mit den ersten Hilfslieferungen damit gerechnet, dass der Krieg so lange dauern und Mensch und Natur derart leiden müssen. Umso wichtiger ist es, jetzt konkrete Zeichen der Unterstützung zu geben, vor Ort zu helfen und über die Zukunft zu reden." Im Rahmen der Reise sollen weitere Möglichkeiten für die künftige Zusammenarbeit in den Schutzgebieten, die Unterstützung beim Wiederaufbau nach dem Krieg gemeinsam besprochen werden. Um die Resilienz der Schutzgebiete dauerhaft sowohl während des Krieges als auch nach einer möglichen Einstellung der Kriegshandlungen zu sichern, sind verschiedene Maßnahmen notwendig, zum Beispiel im Bereich des Moor- und Klimaschutzes, die Pflege und die Erhaltung des UNESCO- Weltnaturerbes "Alte Buchenwälder und Buchenwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas", naturverträgliche Tourismuskonzepte, aber auch der Wiederaufbau der Infrastrukturen und einer modernen Schutzgebietsverwaltung, gemeinsame fachliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, die Umsetzung eines vielseitigen Rangerwesens in der Fläche. Hierfür werden zehn Millionen Euro aus Mitteln der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesumweltministeriums in einen Fonds fließen, der diese Maßnahmen ermöglichen soll. In der Ukraine liegen beispielsweise 15 Waldgebiete des UNESCO-Weltnaturerbes "Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas", dazu gehören auch die einzigen tatsächlichen Urwälder Europas von nennenswerter Ausdehnung. Sie bilden einen unvergleichlichen Naturraum, der aufgrund des beschränkten Ausdehnungsgebiets der Buche weltweit einmalig und daher von ausgesprochenem Wert für Mensch und Natur ist. 20.08.2026 | Pressemitteilung Nr. 100/26 | Naturschutz Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Verband Nationale Naturlandschaften Deutschlands e.V. Meldungen zum Thema Pressemitteilung 18.08.2026 Bundesumweltminister Schneider reist in die Ukraine Weitere Informationen UNESCO Weltnaturerbe Buchenwälder Themenseite UNESCO-Weltnaturerbe "Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas" externe Webseite Naturschutz Themenseite Nationale Waldschutzpolitik Themenseite Situation in der Ukraine Fragen und Antworten Nationale Naturlandschaften Deutschlands e.V. externe Webseite https://www.bundesumweltministerium.de/PM11879 Fotogalerie Videogalerie Mediathek Das Ministerium in Bildern Fotogalerie Videogalerie Interviews Online-Tagebuch Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums Newsletter Newsletter Meldungen per E-Mail empfangen

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29.08.2026 · 11:27 · Bundespräsident – Pressemitteilungen
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- Bürgerfest des Bundespräsidenten zur Würdigung des Ehrenamts erstmals in Bonn

Bürgerfest des Bundespräsidenten zur Würdigung des Ehrenamts erstmals in Bonn Schwerpunktthema: Pressemitteilung 10. August 2026 10. August 2026 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lädt am 4. und 5. September 2026 zu seinem jährlichen Bürgerfest ein. Es findet erstmals im Park der Villa Hammerschmidt statt, dem Bonner Amtssitz des Staatsoberhaupts. Mit dem zweitägigen Fest heben der Bundespräsident und Elke Büdenbender die besondere Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für den inneren Zusammenhalt und ein gutes Miteinander hervor. Mit einem Empfang am Freitag (4. September 2026) dankt der Bundespräsident rund 2.500 geladenen Ehrenamtlichen aus ganz Deutschland. Sie stehen für die Millionen Menschen in unserem Land, die sich für andere einsetzen – ob im Umwelt- und Naturschutz, in Bildung, Sport, Lokalpolitik, in der Inklusion, der Digitalisierung, in Sozial- und Kulturprojekten und vielem mehr. Sie alle tragen zum Zusammenhalt in unserem Land bei und stärken auf diese Weise die Demokratie in Deutschland. Am Tag der offenen Tür – am Samstag, den 5. September – laden der Bundespräsident und Elke Büdenbender alle Bürgerinnen und Bürger in den Park der Villa Hammerschmidt ein. An diesem Tag öffnet auch das benachbarte Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im ehemaligen Kanzleramt seine Türen. In diesem Jahr ist Japan das internationale Partnerland des Bürgerfestes. Die Bundesstadt Bonn ist ebenfalls als Partner mit dabei. Beide präsentieren sich mit Initiativen vor Ort sowie mit landestypischen Spezialitäten. Wie vielfältig Ehrenamt in Deutschland ist, zeigen zudem die mehr als 30 gemeinnützigen Initiativen, Organisationen und Unternehmen, die sich im Park der Villa Hammerschmidt präsentieren. Darunter etwa der Verein Zero Waste Köln, der die Gäste des Festes für ein umweltbewusstes Konsumverhalten sensibilisieren und mit vielen praktischen Tipps zu Ressourcen-Helden machen möchte; oder der Verein KiO (Kinderhilfe Organtransplantation – Sportler für Organspende), der mit seiner Organpuppe "Hugo" Anatomie zum Anfassen bietet. Ihr Engagement soll die Besucherinnen und Besucher des Bürgerfestes anspornen, selbst aktiv zu werden. Darüber hinaus haben die Gäste des Festes an beiden Tagen Gelegenheit, die öffentlichen Räume des Bonner Amtssitzes des Bundespräsidenten zu besichtigen und dem Staatsoberhaupt persönlich zu begegnen. Tag der offenen Tür am 5. September Am Samstag, dem 5. September laden der Bundespräsident und Elke Büdenbender zusammen mit dem benachbarten Bundesentwicklungsministerium in der Zeit von 11.00 bis 19.00 Uhr alle Bürgerinnen und Bürger zum "Tag der offenen Tür". Die Gäste können sowohl die Villa Hammerschmidt als auch das angrenzende ehemalige Bundeskanzleramt mit dem Kanzlerbungalow besuchen, in dem heute das BMZ seinen Bonner Dienstsitz hat. Einen Höhepunkt am Samstag bildet eine Liveschalte des Bundespräsidenten zur Neumayer-Station III in der Antarktis um 15.00 Uhr. Die Schalte findet statt im Rahmen eines Bühnengesprächs zum Thema "Pinguine, Polarnächte und Forschung am Ende der Welt". Im Bürgerfest-Studio treffen sich die bekannten Online-Creatoren Maria Popov und Fabian Grischkat zu Gesprächen mit Menschen aus Politik und Gesellschaft. Die Interviews können von den anwesenden Gästen live mitverfolgt werden. Im gesamten Park der Villa Hammerschmidt erwartet die Besucherinnen und Besucher ein vielseitiges Unterhaltungsprogramm mit Musik, Tanz, Sport und Lesungen. Zu den künstlerischen Höhepunkten gehören die Pop-Sängerin Malou Lovis, die Big Band der Bundeswehr, die Violinistin Yume Zamponi, das Masterclass Ensemble der Glen Buschmann Jazz Akademie Dortmund und viele mehr. Auch ein breites kulinarisches Angebot – unter anderem mit Spezialitäten aus Japan und dem Rheinland – wartet auf die Gäste. Das Bürgerfest des Bundespräsidenten fand seit 2012 jährlich in Berlin statt. 2026 wird es erstmals an den Bonner Amtssitz verlegt, da am Berliner Amtssitz Schloss Bellevue umfassende Sanierungsarbeiten beginnen. Die Villa Hammerschmidt am Rhein ist seit 1950 Amtssitz des Bundespräsidenten. 1957 kam Schloss Bellevue in Berlin als weiterer Amtssitz hinzu. Bis heute wird die Villa Hammerschmidt regelmäßig für offizielle Anlässe genutzt. Der Eintritt am 5. September 2026 ist frei. Eine Ticketbuchung ist vorab notwendig. Die Tickets sind unter www.bundespraesident.de/buergerfest erhältlich. Dort sind auch laufend aktualisierte Informationen zum "Tag der offenen Tür" zu finden. Auswahl aus den rund 2.500 ehrenamtlich engagierten Gästen am 4. September Baden-Württemberg: Bahia Bennis (Leonberg), Valérie Castellani (Mönchweiler), Monika Fuhrig (Heidelberg), Claus Niedermaier (Biberach) Bayern: Tobias Alexi (Weisendorf), Maurice Schallenberg (Rattelsdorf) Berlin: Caroline Deilmann, Charlotte Ruppin Brandenburg: Katrin Fischer (Eichwalde), Mylene Krautzig (Kolkwitz), Smilla Kuhnt (Cottbus) Bremen: Thomas Orth, Björn Suckow Hamburg: Nils Clasen, Kira Feil, Mark Zaurov Hessen: Halit Aydin (Buseck), Helga Beltz (Niedernhausen), Philipp Brake (Kassel), Katharina Pietsch (Nidda), Helmut Rösner (Niedernhausen) Mecklenburg-Vorpommern: Nicole Hey (Bad Doberan), Gernot Kunzemann (Lebbin), Holger Luckstein (Rostock) Niedersachsen: Ahmed Argat (Hannover), Erika Bartels (Hannover), Anja Conrad (Schortens), Olaf Neubauer (Braunschweig), Janine Sielaff (Seevetal-Glüsingen), Louisa Strotmann (Oldenburg) Nordrhein-Westfalen: Angela Benoit (Salzkotten), Christine Flock (Köln), Janine Gielis (Herzogenrath), Beatrice Oesterreich (Hürth), Achim Rützel (Neunkirchen-Seelscheid), Lina Heider (Königswinter) Rheinland-Pfalz: Maria-Luise Höhn (Grünstadt), Franziska Leimkühler (Mainz ), Aaron Wengler (Neustadt (Wied)) Saarland: Sandra Hein (Nalbach), Julia Pink (Saarbrücken), Arno Schley (Neunkirchen) Sachsen: Madlen Machura (Leipzig), Heike Meyer (Leipzig), Jule Vollhardt (Leipzig) Sachsen-Anhalt: Navid Ahmadi (Thale), Katrin Jänicke, (Kabelsketal), Monika Lücke (Wettin-Löbejün), Renate Rank (Stendal) Schleswig-Holstein: Henriette Boysen (Flensburg), Jürgen Fenske (Kiel), Lena-Sophie Fischer (Rendsburg), Marion Förster (Kiel) Thüringen: Antje Merzweil (Unterbreizbach), Julia Rathcke (Bad Tennstedt), Laura Spengler (Eisenach) Informationen zu diesen ehrenamtlich Engagierten finden Sie unter www.bundespraesident.de/buergerfest. Auf Anfrage stellen wir gern den Pressekontakt her. Medienakkreditierung für das Bürgerfest am 4. und 5. September 2026 Die Akkreditierung für beide Tage endet am Freitag, 28. August 2026, um 13.00 Uhr.Journalistinnen und Journalisten, die am Freitag, 4. September 2026 und/oder Samstag, 5. September 2026 am Bürgerfest teilnehmen möchten, müssen sich für jeden gewünschten Veranstaltungstag gesondert über den jeweils untenstehenden Link akkreditieren. Eine einmalige Akkreditierung für beide Tage ist nicht ausreichend. Die jeweiligen Akkreditierungslinks gelten ausschließlich für den angegebenen Veranstaltungstag.Bitte beachten Sie, dass die Zulassung für Freitag, 4. September 2026, begrenzt ist. Die Anmeldung stellt daher noch keine verbindliche Akkreditierung dar. Über die Zu- bzw. Absage werden Sie nach Ablauf der Akkreditierungsfrist gesondert per E-Mail informiert. Eine bestätigte Akkreditierung ist für die Teilnahme zwingend erforderlich.Dauerakkreditierungen des Bundespresseamtes gelten nicht.Die Akkreditierung erfolgt über folgende Links: Freitag, 4. September 2026: https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2026/09/260904-Buergerfest.html Samstag, 5. September 2026: https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2026/09/260905-Tag-der-offenen-Tuer.htmlDer Presseeinlass am Freitag, 4. September 2026 ist von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr möglich.Der Presseeinlass am Samstag, 5. September 2026 ist von 11.00 Uhr bis 13.30 Uhr möglich.Ein separater Presseeingang befindet sich in der Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn.Bitte führen Sie am jeweiligen Veranstaltungstag einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrolle ein. Zum Thema Bürgerfest des Bundespräsidenten 5. September 2026 5. September 2026 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender laden am 4. und 5. September 2026 zum Bürgerfest ein. Dieses … Weitere Themen Presse­mitteilungen Pressebilder Mediathek Pressekontakt

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29.08.2026 · 11:27 · Bundespräsident – Reden
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- "Viel Erfolg und eine glückliche Hand bei Ihren neuen Aufgaben"

"Viel Erfolg und eine glückliche Hand bei Ihren neuen Aufgaben" Schwerpunktthema: Rede Amtssitz am Spreebogen, , 29. Juli 2026 29. Juli 2026 Bundespräsident Steinmeier hat mehreren Mitgliedern der Bundesregierung gemäß Artikel 64 Abs. 1 des Grundgesetzes auf Vorschlag des Bundeskanzlers ihre Entlassungs- beziehungsweise Ernennungsurkunden ausgehändigt. Er appellierte an alle Beteiligten, Mut zu fassen: "Auch wenn die Belastungsprobe groß ist, unsere Entschlossenheit, sie zu bewältigen, ist größer." Wer die Politik in Deutschland über Jahre und Jahrzehnte interessiert begleitet hat, der ist daran gewöhnt, dass Entlassungen und Ernennungen von Mitgliedern der Bundesregierung im Großen Saal von Schloss Bellevue stattfinden. Heute ist das erkennbar anders. Ich begrüße Sie alle herzlich an einem neuen Ort, dem Amtssitz des Bundespräsidenten hier am Spreebogen, der es uns ermöglicht, die erforderlichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Schloss Bellevue vorzunehmen. Die Wege der Verfassungsorgane Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung zueinander sind mit unserem Umzug hierher noch kürzer geworden. Eines aber gilt unverändert: Unser Grundgesetz enthält klare Regeln, wie eine Umbildung des Bundeskabinetts vonstattengeht. Regierungen neu aufzustellen ist in der Geschichte der Bundesrepublik nicht ungewöhnlich. Kabinettsumbildungen in einer laufenden Legislaturperiode hat es immer wieder gegeben. Im Vordergrund stehen dabei immer die Arbeitsfähigkeit und Handlungskraft der Bundesregierung. Sie zu sichern ist vorrangige Aufgabe und Verantwortung des Bundeskanzlers. Der Bundeskanzler hat entschieden, Ämter in seiner Regierung neu zu besetzen. Er hat mich gebeten, die ausscheidenden Mitglieder seines Kabinetts zu entlassen und die neu berufenen zu ernennen. Das Grundgesetz sieht bei Amtsübernahme neuer Ministerinnen und Minister eine Eidesleistung vor dem Deutschen Bundestag vor, die vor allem deshalb Gewicht hat und Beachtung erfordert, weil sie der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung feierlichen Ausdruck gibt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Minister diesen Eid in der ersten Sitzung des Bundestages nach der Sommerpause leisten werden. Die Fähigkeit und Entschlossenheit der Bundesregierung, den ihr vom Wähler gegebenen Gestaltungsauftrag zu erfüllen, hat umso größere Bedeutung, als Handlungsfähigkeit das Gebot der Stunde ist: Deutschland hat mit weitreichenden inneren Reformen und mit außen- und europapolitischen Bündnisleistungen dafür zu sorgen, dass unser Land sich behauptet und gut gewappnet ist für die Zukunft. Wir erleben epochale Umbrüche und Krisen: Kriege und schwere geopolitische Konflikte, neue Lasten und neue Verantwortung in der Europäischen Union, in der NATO, nicht zuletzt eine bereits länger anhaltende wirtschaftliche Stagnation – all das fordert unser Land, fordert Deutschland heraus. In dieser Lage sollten wir alle Mut fassen. Auch wenn die Belastungsprobe groß ist, unsere Entschlossenheit, sie zu bewältigen, ist größer. Daran habe ich nach Jahrzehnten politischer Erfahrung mit früheren Krisen und mit der Handlungskraft unseres Landes keinen Zweifel. Wir stehen international zu unseren Werten und Überzeugungen, auch wenn andere uns mit Druck und Drohungen begegnen. Wir stehen zur Demokratie und halten als vielfältige Gesellschaft zusammen, weil wir wissen, dass auch in einer Zeit der Verunsicherung und Konflikte uns mehr verbindet als uns trennt. Gegen Fanatismus und Hass stellen wir Solidarität und Recht. Wir müssen und werden als drittgrößte Wirtschaftsnation der Welt neue Ansätze finden, um unsere wirtschaftliche Stärke zu erneuern, auch wenn Wettbewerber, technologische Umbrüche und unsicher gewordene globale Handelsbedingungen uns fordern. Ich bin überzeugt, wir werden in Zukunft von dem profitieren, was wir jetzt an Reformwillen, an Investitionen, an Verteidigungsfähigkeit und Bündnistreue einsetzen. Und noch etwas ist mir wichtig: Haben wir Vertrauen in uns selbst! Standhalten und mutig sein – darauf kommt es jetzt an. Sehr geehrter Herr Bundesminister und Chef des Bundeskanzleramtes, lieber Herr Frei, in diesen herausfordernden Zeiten war es Ihre Aufgabe, die Regierungsarbeit an zentraler Stelle zu koordinieren, alle Fäden in einer naturgemäß nicht in allen Fragen einigen Koalition in der Hand zu halten. Sie haben sich Respekt erworben durch Ihre Fähigkeit, fair zu verhandeln, Brücken zu bauen über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg. Die vergangenen 14 Monate als Chef des Bundeskanzleramtes, also im politischen Maschinenraum unseres Landes, gehörten sicher zu den anstrengenderen Etappen Ihres politischen Weges. Im Namen der Bundesrepublik Deutschland danke ich Ihnen für diesen besonderen Dienst an unserem Land! Was nun vor Ihnen liegt, verspricht nicht weniger Anstrengung, so viel wird man sagen dürfen. Und ebenso ein sehr hohes Maß an Verantwortung. Dafür wünsche ich Ihnen Kraft und eine glückliche Hand! Sehr geehrter Herr Bundesminister für Verkehr, lieber Herr Schnieder, auch Sie haben in der Bundesregierung ein anspruchsvolles Amt ausgeübt. Unser Verkehrssystem so zu sanieren, dass es wieder leistungsfähiger und vor allem zuverlässiger wird, das ist eine riesige Aufgabe, die zudem ganz besonders im Fokus der Öffentlichkeit steht. Das gilt für die Sanierung der Infrastruktur, maroder Brücken, Straßen, Autobahnen, das gilt vor allem für die Modernisierung der Schienenwege und die Zuverlässigkeit der Deutschen Bahn. Diese Sanierung war und bleibt eine Herkulesaufgabe, denn wir haben bereits eine sehr hoch entwickelte Infrastruktur, und diese im laufenden Betrieb zu modernisieren, das ist nun mal schwerer als neu zu bauen. Vor allem gilt: Es geht um eine Infrastruktur, die in einem Industrieland wie unserem modern und leistungsfähig sein muss. Sie, lieber Herr Schnieder, haben diesen Prozess eingeleitet, immer im Wissen, dass dies Zeit und auch Beharrlichkeit braucht. Für Ihre Dienste für unser Land danke ich Ihnen im Namen der Bundesrepublik Deutschland und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute! Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Gesundheit, liebe Frau Warken, Sie haben in der Bundesregierung ebenfalls eine außerordentlich fordernde und überragend wichtige Aufgabe übernommen. Gesundheit, Pflege, Krankenkassen, Krankenhäuser, all das betrifft buchstäblich jede und jeden in unserem Land. Dass unser Gesundheitssystem und auch die Pflege in einer alternden Gesellschaft umfassend reformiert werden müssen, daran kann kein Zweifel bestehen – nur so kann die medizinische Versorgung, die Pflege auf ein auch finanziell tragfähiges Fundament gestellt werden, und das ist ein ebenso schwieriges wie sensibles Unterfangen. Auch Sie mussten manche kritische Frage beantworten und mehr als einen Widerstand überwinden. Sie haben es mit Sachverstand und Vernunft getan. Ihnen, liebe Frau Ministerin, ist es gelungen, Reformen einzuleiten und Verantwortung für unsere Kinder und Enkel zu beweisen, die auf einen zukunftsfähigen Sozialstaat besonders angewiesen sind. Dafür danke ich Ihnen auch im Namen unseres ganzen Landes! Liebe Frau Warken, Sie stellen sich mit Ihrer Erfahrung und Ihrer Tatkraft nun erneut in den Dienst unseres Landes und übernehmen ein Amt, das mir nicht völlig unbekannt ist, das Amt der Chefin des Bundeskanzleramtes und Ministerin für besondere Aufgaben – und ich betone die letzte Silbe, denn Sie sind die erste Frau an dieser Stelle. Ich gratuliere Ihnen und wünsche Ihnen viel Erfolg, viel Kraft und alles Gute! Lieber Herr Linnemann, Sie übernehmen nun das Amt des Bundesministers für Gesundheit, und auch Sie stehen vor großen Aufgaben: Es gilt, den Reformprozess mit aller Entschlossenheit und Tatkraft weiterzuführen, immer im Sinne des Ausgleichs zwischen Solidargedanken, Lastengerechtigkeit und Finanzierbarkeit – ein Ausgleich, auf dem unser Gesundheitssystem basiert – und dabei die verschiedenen Interessen so auszutarieren, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, auch in Zukunft gut medizinisch versorgt zu sein. Auch Ihnen wünsche ich viel Erfolg, Entschlossenheit und gratuliere Ihnen zu Ihrer neuen Aufgabe! Lieber Herr Bilger, auch vor Ihnen liegen in Ihrem neuen Amt als Bundesminister für Verkehr große Aufgaben und noch größere Erwartungen. Die Sanierung und Modernisierung unserer Verkehrsinfrastruktur jetzt konsequent voranzutreiben und dabei alle Interessengruppen einzubinden, auch dazu wird – neben großer Expertise, die Sie mitbringen – sehr viel Entschlossenheit und Durchsetzungsvermögen nötig sein. Ich sagte es bereits, es ist wahrlich eine Herkulesaufgabe – und das mit einer bei diesen Themen besonders aufmerksamen Öffentlichkeit. Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich zu Ihrem Amt und wünsche Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen! Sie alle hatten und übernehmen große politische Verantwortung. Beides verdient unser aller Dank und Respekt. Viel Erfolg und eine glückliche Hand bei Ihren neuen Aufgaben – zum Wohle unseres Landes und der Menschen, die hier leben! #Demokratie Download/Translation Rede als PDF herunterladen PDF, Datei ist nicht barrierefrei, 75KB Speech in English PDF, Datei ist nicht barrierefrei, 74KB Zum Thema "Standhalten und mutig sein – darauf kommt es jetzt an" Schwerpunktthema: Bericht 29. Juli 2026 29. Juli 2026 Bundespräsident Steinmeier hat mehreren Mitgliedern der Bundesregierung ihre Entlassungs- beziehungsweise Ernennungsurkunden … Weitere Themen Termine Reden und Interviews Berichte Mediathek Publikationen Presse

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29.08.2026 · 11:27 · Bundespräsident – Reden
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- "Man spürt, wie reich und vielfältig das religiöse Leben in unserem Land mittlerweile ist“

"Man spürt, wie reich und vielfältig das religiöse Leben in unserem Land mittlerweile ist“ Schwerpunktthema: Rede Hamm, , 26. Juli 2026 26. Juli 2026 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigte beim Großen Tempelfest in Hamm die Hinduistische Gemeinde in Deutschland als Teil der religiösen Vielfalt in unserem Land und warb für gelebte Integration, für Dialog der Religionen und ein respektvolles Miteinander. Wir sind heute hier zusammengekommen, um ein Fest zu feiern. Aber wir alle sind erschüttert und entsetzt über den mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin, bei dem Hunderttausende Menschen aus aller Welt friedlich und fröhlich feiern wollten und ein Zeichen setzen für Toleranz und Vielfalt, für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben. Diese Tat ist ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft, auf unsere Art zu leben und zusammenzuleben. Meine und unsere Gedanken sind heute bei den Angehörigen und Freunden der beim Anschlag getöteten Frau und den – zum Teil schwer – Verletzten, denen wir vollständige Genesung wünschen. Ich freue mich trotzdem sehr, heute bei Ihnen zu sein, um mit Ihnen hier in Hamm zu feiern, hier gleich neben dem beeindruckenden Tempel, gewidmet der Göttin Kamadchi, die man unter vielen weiteren Namen kennt. Sie, lieber Herr Paskaran, hatten mich schon vor längerer Zeit eingeladen, hierher nach Uentrop zu kommen, und ich danke Ihnen für die Einladung! Sie kamen damals selbst als junger Mann Anfang der 1980er Jahre hierher nach Hamm. Damals unter dramatischen Umständen. Der blutige Bürgerkrieg in Sri Lanka hatte Sie, wie viele Ihrer Landsleute, aus Ihrer Heimat vertrieben – unzählige Menschen fielen ihm zum Opfer. Viele von denen, die damals auf der Suche nach Schutz in unserer Land kamen, haben hier in Nordrhein-Westfalen eine neue Heimat gefunden. Sie sind Schritt für Schritt mit diesem Land und den Menschen, die hier leben, zusammengewachsen – als Kolleginnen und Kollegen bei der Arbeit, als Nachbarn, viele als Freunde. Sie haben ihre Wünsche und Hoffnungen mitgebracht, ihren Fleiß, ihren Willen sich einzubringen, ihre Kultur und natürlich ihren Glauben. Mittlerweile gehören mehr als 100.000 Menschen zur hinduistischen Gemeinde in Deutschland. Die Geschichte der Gemeinde ist eng mit der Stadt Hamm verbunden, wo sich hinduistisches Leben mittlerweile fest etabliert und – über Glaubensrichtungen und Traditionen hinweg – organisiert hat. Der Tempel hier in Uentrop ist dafür ein sichtbares und prachtvolles Zeugnis. Aber Sie wissen selbst am besten: Der Weg hierher war alles andere als leicht, einige von Ihnen haben ihn mitverfolgt und auch mitgestaltet – von einem Keller im Westen der Stadt, wo die ersten kleinen Andachten der jungen hinduistischen Gemeinde stattfanden, über ein Ausweichquartier in einer ehemaligen Gaststätte mit Kegelbahn bis zum Bau dieses Tempels, der zu einem weit ausstrahlenden geistlichen Zentrum werden sollte. Seit seiner Einweihung vor mittlerweile fast einem Vierteljahrhundert kommen Hinduisten aus unserem Land, aus Europa und der ganzen Welt hierher, auf der Suche nach Gemeinschaft, Austausch und Begegnung oder um sich der eigenen Wurzeln zu besinnen, frei und in Frieden. Als Ort der Begegnung ist Ihr Tempel aber auch offen für Menschen jeden Glaubens, ein lebendiger Ort, an dem man spürt, wie reich und vielfältig das religiöse Leben in unserem Land mittlerweile geworden ist. Die hinduistische Religion ist ein Teil dieser Vielfalt. Unsere Verfassung schützt den Glauben und alle Menschen, die sich zu ihm bekennen, ihre Würde, ihre Rechte, ihre Freiheit – auch und nicht zuletzt den Glauben, die Religion. Lassen Sie uns alle gemeinsam dafür einstehen, dass alle Menschen in diesem Land diese Freiheit auch öffentlich und gleichberechtigt leben können! Der Tempel ist nicht nur ein Ort der Begegnung, sondern auch ein Ort des Lernens, an dem Menschen mehr erfahren können über den Hinduismus und seine für uns Christen geradezu überwältigende innere Vielfalt. Sie prägt den Hinduismus wie kaum eine andere Weltreligion, und das Große Tempelfest lässt jede und jeden, der daran teilnimmt, diese Vielfalt Jahr für Jahr immer wieder aufs Neue erleben. Zugleich zeigen uns dieser Ort und seine Geschichte auch, wie sich Hürden überwinden und pragmatische Lösungen finden lassen, wenn es einmal schwierig wird – ein gutes Beispiel dafür ist das rituelle Bad zum Tempelfest, das aus Sicherheitsgründen nicht mehr im Datteln-Hamm-Kanal stattfindet, sondern hier auf diesem Gelände. Kurzum: Hamm macht vor, wie das Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen in unserem Land gelingen kann. Gerade die tamilische Minderheit hat an vielen Orten in Deutschland und Europa vorgelebt, wie aus Nachbarschaft Gemeinschaft und schließlich Freundschaft erwachsen kann; ein Band, das stärker wird von Generation zu Generation, und dafür können wir alle gemeinsam nur dankbar sein. Dass das so ist, dazu tragen viele bei: Menschen, die sich hier in Hamm dafür engagieren, über Religionen und Kulturen hinweg miteinander im Gespräch zu bleiben, Wissen übereinander zu vermitteln und mehr Verständnis füreinander zu haben. Unterstützer wie Ulrich Kroker, ein unermüdlicher Brückenbauer zwischen der hinduistischen Gemeinde und ihrem Umfeld, wie Rolf-Dieter Terfort oder wie der Architekt Heinz-Rainer Eichhorst und viele, viele andere. Es braucht Menschen wie Sie, übrigens auf allen Seiten, damit Zusammenleben gelingen kann. Und es braucht Ihren Einsatz gerade dort, wo es Vorurteile zu überwinden und vielleicht auch manchmal Konflikte zu moderieren gilt. Konflikte, die nicht ausbleiben, wenn Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Prägungen und Überzeugungen aufeinandertreffen. Ihnen und allen, die sich für den Dialog der Religionen, für ein respektvolles Miteinander einsetzen, möchte ich heute von Herzen danken! Kamadchi, der Ihr Tempel gewidmet ist, gilt auch als Göttin, "die Wünsche von den Augen abliest". Möge in Erfüllung gehen, was Sie alle sich für Ihre Zukunft in diesem Land erhoffen. Alles Gute und ein wundervolles Fest heute! #Zusammenleben Download/Translation Rede als PDF herunterladen PDF, Datei ist nicht barrierefrei, 69KB Speech in Tamil PDF, Datei ist nicht barrierefrei, 166KB Weitere Themen Termine Reden und Interviews Berichte Mediathek Publikationen Presse

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29.08.2026 · 11:27 · Bundespräsident – Reden
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- "Diese rassistische Tat betrifft unser ganzes Land"

"Diese rassistische Tat betrifft unser ganzes Land" Schwerpunktthema: Rede München, , 22. Juli 2026 22. Juli 2026 Bundespräsident Steinmeier hat heute gemeinsam mit den Angehörigen der Opfer des rechtsterroristischen Anschlags am und im Olympia-Einkaufszentrum in München vor genau zehn Jahren gedacht. In seiner Rede beim zentralen Gedenkakt betonte der Bundespräsident: "Niemand steht aufgrund seiner Herkunft über jemand anderem. Die Menschenwürde, von deren Unantastbarkeit das Grundgesetz in seinem ersten Artikel spricht, gilt für uns alle." Wir gedenken heute gemeinsam der Opfer des rechtsterroristischen Anschlags am Olympia-Einkaufszentrum, der genau heute vor zehn Jahren, fast genau um diese Tageszeit, neun Menschen brutal aus dem Leben gerissen hat. Viele andere wurden zum Teil schwer verletzt. Die Stadt, das Land standen unter Schock – und Ihr Leid, liebe Angehörige, Ihre Trauer, liebe Familien der Ermordeten, dieses Leid hält an. Und es will nicht vergehen – zu schwer der Verlust, zu groß der Schmerz. Das habe ich gerade in den Gesprächen mit Ihnen noch einmal gehört. Ich bin heute zu Ihnen gekommen, um die Trauer mit Ihnen zu teilen. Und ich bin zu Ihnen gekommen, um als Bundespräsident deutlich zu sagen: Diese rassistische Tat betrifft nicht nur die Opfer und ihre Angehörigen und Freunde, nicht nur die Stadt München, nicht nur den Freistaat Bayern, sie betrifft unser ganzes Land, und sie geht uns alle in diesem Land an. Deshalb geht auch Ihr Leid, das Leid der Angehörigen und Freunde der Opfer uns alle an. Sie sind nicht allein. Wir alle trauern mit Ihnen; und wir sind an Ihrer Seite. Der Täter kannte keines seiner Opfer, er hatte – nach allem, was wir wissen – zu keinem der Opfer eine persönliche Beziehung. Er wollte jedoch, das steht ohne Zweifel fest, gezielt ganz bestimmte Menschen töten. Sein Hass, seine Vernichtungsabsicht richtete sich nicht zufällig gegen Menschen, die er als minderwertig ansah, denen er das Recht zu leben absprach. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Täter selbst Migrationshintergrund hatte. Diese Ideologie kennen wir. In der Geschichte haben Deutsche mit dieser Ideologie millionenfach gemordet. Niemals dürfen wir uns damit abfinden, dass solches Denken in unserem Land wieder Raum gewinnt. Nicht bei denen, die seit Generationen hier leben; nicht bei denen, die später zugewandert sind. Antisemitismus und Rassismus dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Dafür zu sorgen: das ist unser aller Pflicht. Jedes totalitäre Denken, jede totalitäre, rassistische Ideologie beginnt mit der Verneinung von Individualität, mit der Einteilung von Menschen nach Mustern, nach Zugehörigkeiten – so zufällig sie auch sein mögen und so wenig sie in unsere freie Entscheidung gestellt sind, wie etwa unsere Herkunft. Niemand steht aufgrund seiner Herkunft über jemand anderem. Die Menschenwürde, von deren Unantastbarkeit das Grundgesetz in seinem ersten Artikel spricht, gilt für uns alle, welche Form und welche Weise zu leben wir auch immer wählen. Wir alle haben das gleiche Recht, unser eigenes Leben zu leben, über unsere Zukunft selber zu entscheiden und einen Weg zu gehen, den wir selber gehen wollen. Und so ist es richtig und wichtig, jeden einzelnen Namen der am 22. Juli Ermordeten zu nennen und im Gedächtnis zu behalten. Jeder einzelne Name steht für eine besondere, für eine unverwechselbare und dann so brutal abgebrochene Lebensgeschichte. Unser Gedenken gilt heute also Armela Segashi Can Leyla Dijamant Zabërgja Guiliano Kollmann Hüseyin Dayıcık Roberto Rafael Sabine Sulaj Selçuk Kılıç Sevda Dağ In diesen Namen sind ihre Geschichten, ihre Lebensgeschichten geborgen. Ich bin darum dankbar dafür, dass es das kleine Buch "Tell Their Stories" gibt, in dem Verwandte und Freunde das Leben der Ermordeten aufleuchten lassen, in Reden, in Gesprächen, in Gedichten. Es ist ein Buch voller Schmerz und Bitterkeit – aber auch ein Buch voller Poesie, voller Dankbarkeit und vor allen Dingen mit unauslöschlichen Erinnerungen. Erinnert werden kleine Träume und große Hoffnungen, die in diesen Leben nicht mehr reifen konnten. Erinnert werden Liebe und Zuneigung, Erfolge und Erfüllungen, bleibende Gesten und Sätze, Begeisterungen und Leidenschaften, Lachen und Weinen, Trauer und Freuden – alles eben, was ein Leben, so kurz es auch gewesen sein mag, ausgemacht und reich gemacht hat. Wenn ich von diesen Erinnerungen hier nur eine einzige herausgreife, dann diese, weil sie mir stellvertretend auch für die anderen zu sprechen scheint: Die schmerzerfüllte Mutter Yasemin Kılıç richtet direkt an ihren verstorbenen Sohn Selçuk die Worte: Du warst mein Sonnenschein, mein Stolz und meine größte Freude. Die Erinnerungen an die gemeinsam verbrachte Zeit trage ich tief in meinem Herzen, und sie geben mir Trost in dieser dunklen Zeit. Ich erinnere mich an all die glücklichen Momente, die wir geteilt haben, und ich halte sie fest, um mich in den schweren Momenten zu stützen. Wir alle respektieren auch, dass sich zwei Familien entschlossen haben, ihre Erinnerungen für sich zu bewahren und nicht öffentlich zu machen. Auch im Schweigen kann uns Trauer und Gedenken verbinden – untereinander und mit den Verstorbenen. Aber schweigen dürfen wir in Staat und Gesellschaft nicht über die Ursachen und die Konsequenzen dieses und anderer rechtsterroristischer Verbrechen in unserem Land. Ganz gewiss: Es sind oft einzelne Täter, bei denen ideologische Verblendung, Amok-Phantasien, irrationale Weltbilder und psychische Störungen ein mitunter unentwirrbares Motivationsgeflecht ergeben. Aber das darf nicht dazu führen, den harten ideologischen Kern von rechtsextremistischen Terrorattacken wie der am und im OEZ nicht wahrhaben zu wollen – eine Spur solcher Taten zieht sich durch die Geschichte der Republik. Unbestreitbar ist, dass der Täter die Tat lange vorbereitet hat, dass er rechtsextreme Parolen mehrfach und wohl nicht nur im Netz geteilt hat, dass er das symbolische Datum gewählt hat, an dem fünf Jahre zuvor ein rechtsextremer Täter das grauenhafte Massaker in Norwegen verübt hatte, dass er sich mit anderen Rechtsextremen und Rassisten vernetzt hat – und dass er seine Opfer nach rassistischen Zuschreibungen ausgewählt hat: Unter den Opfern waren Menschen mit südosteuropäischen oder türkischen Wurzeln oder anderen Herkünften, Musliminnen und Muslime, Angehörige der Roma und Sinti. Gerade für die Hinterbliebenen und Angehörigen hat es wohl allzu lange gedauert, bis eindeutig und öffentlich der rechtsterroristische Anschlag im OEZ auch als solcher anerkannt worden ist. Was müssen wir für Konsequenzen ziehen, nicht nur aus dem Anschlag am OEZ, sondern auch aus anderen grausamen rechtsterroristischen Anschlägen in unserem Land wie Solingen, Halle, Hanau, der Ermordung von Walter Lübcke, dem Oktoberfestattentat hier in München und den Morden des NSU, um nur diese zu nennen? Ich glaube – nein, ich weiß: Wir müssen jede Spur von volksverhetzendem rassistischen Sprechen, Handeln und Posten politisch bekämpfen, aber auch verfolgen und sanktionieren. Wir brauchen hier größere Aufmerksamkeit, mehr Konsequenz, mehr klare Kante, um es so schlicht zu sagen. Immer wieder mussten wir ja lernen, dass es hier nicht um pubertäre Spielerei oder um jugendliches Ausprobieren von Grenzüberschreitungen geht. Nein, hier werden, oft schon bei jungen und immer häufiger bei sehr jungen Menschen in Schulen und Vereinen, vor allem aber in Chatgruppen und sozialen Medien menschenfeindliche Haltungen fest geprägt, die tödliche Konsequenzen haben können. Deshalb ist nichts davon harmlos. Hakenkreuze, Nazi-Symbole, wie sie mit immer weniger Scheu zur Schau gestellt werden, rechtfertigen eben nicht nur rückblickend Naziverbrechen, sondern sie fördern heute Rassenhass und Bereitschaft zur Gewalt. Bekämpfen müssen wir alle, jede und jeder auf seine Weise und an ihrem Ort, bekämpfen müssen wir ein Klima, das feindlich gegenüber Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist. Begreifen wir endlich: Zuwanderungsgeschichte haben nicht nur einzelne Menschen – unser ganzes Land hat sie. Deutschland ist ein Land mit Migrationshintergrund. Das macht uns aus. Gerade die Ermordeten von München 2016 haben, jede und jeder einzelne, ihre Hoffnung und ihren Lebenstraum, ihre besten Eigenschaften und ihre Leistungsbereitschaft in diesem unserem gemeinsamen Land leben wollen. Und damit auch für dieses Land, für unser gemeinsames Deutschland. Wer die Menschenfreundlichkeit unseres Gemeinwesens bewahren und schützen will, der muss gegen jede Spur von Menschenfeindlichkeit eintreten. Dazu mahnen die Opfer des Anschlags vor zehn Jahren. Die Toten von München bleiben in unserem Gedächtnis. Und in der Erinnerung ihrer Liebsten bleiben sie lebendig und gegenwärtig. Wir alle ehren sie am besten, wenn wir daran arbeiten und dafür wirken, dass Deutschland unsere gemeinsame Heimat bleibt und immer mehr wird. Vielen Dank! #Zusammenleben Download/Translations Rede als PDF herunterladen PDF, Datei ist nicht barrierefrei, 96KB Speech in Albanian PDF, Datei ist nicht barrierefrei, 96KB Speech in English PDF, Datei ist nicht barrierefrei, 100KB Speech in Hungarian PDF, Datei ist nicht barrierefrei, 116KB Speech in Norwegian PDF, Datei ist nicht barrierefrei, 98KB Speech in Turkish PDF, Datei ist nicht barrierefrei, 137KB Weitere Themen Termine Reden und Interviews Berichte Mediathek Publikationen Presse

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29.08.2026 · 11:27 · Bundesregierung – kompakt
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Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels

Naher Osten Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels Der Waffenstillstand in Gaza stabilisiert sich. Jetzt muss es gelingen, die zweite Phase des Friedensplans zu verwirklichen. Deutschland tritt für Israel ein – und wird sich weiter einbringen, damit der Weg zum dauerhaften Frieden gelingt. Freitag, 21. August 2026 8 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels per Facebook teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels Facebook per Facebook teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels Threema per Threema teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels WhatsApp per Whatsapp teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels X per X teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels Link kopieren Deutschland, Europa und Israel stehen für Dialog und Partnerschaft. Foto: Bundesregierung/Tobias Koch Nach den schrecklichen Terroranschlägen der Hamas am 7. Oktober 2023 hat sich Deutschland klar und fest an die Seite Israels gestellt. Inzwischen stabilisiert sich der Waffenstillstand in Gaza und ein dauerhafter Frieden ist möglich. „Ich wünsche dem israelischen Volk, dass nun nach schweren Jahren von Terror und Krieg eine bessere Zeit beginnt“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz bei seinem Antrittsbesuch in Israel. „Dass Entscheidungen getroffen werden, die zu Frieden und guter Nachbarschaft in der Region beitragen.“ Deutschland und er persönlich würden dabei in tiefer Freundschaft an der Seite Israels stehen.Antrittsbesuch in IsraelDer Bundeskanzler reiste am 6. und 7. Dezember 2025 zu Gesprächen mit Staatspräsident Itzchak Herzog und Ministerpräsident Benjamin Netanjahu nach Israel. Es müsse nach den Traumata des Krieges das Fundament einer neuen Ordnung gelegt werden, in der Israelis, Palästinenser und arabische Nachbarn dauerhaft in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Würde leben können, so der Kanzler in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Netanjahu.Bei den Gesprächen ging es auch um den US-Friedensplan für Gaza. Der Kanzler betonte, es müsse nach der Freilassung der lebenden und toten Geiseln durch die Hamas der Einstieg in die zweite Phase gelingen. Dazu gehöre, dem Terror der Hamas dauerhaft die Grundlage zu entziehen. Die Hamas dürfe keine Rolle mehr in Gaza spielen. Zudem müsse die prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung Gazas schnell und spürbar verbessert werden. Dank an US-Regierung und Partner in der RegionNach mehr als zwei Jahren Krieg war es im Oktober 2025 dank der Vermittlung von US-Präsident Donald Trump gelungen, einen Waffenstillstand für Gaza zu vereinbaren. Der Bundeskanzler nahm am 13. Oktober 2025 in Ägypten an der Unterschriftenzeremonie zum Frieden in Gaza teil. „Dieser Tag, der 13. Oktober 2025, ist ein historischer Tag”, sagte Kanzler Merz vor Ort. Der Krieg in Gaza sei zu Ende – nach zwei Jahren Blutvergießen, nach dem 7. Oktober 2023, diesem barbarischen Terrorangriff der Hamas.Der Kanzler dankte US-Präsident Donald Trump und der US-Regierung für die Friedensinitiative, das Engagement und die klare Haltung in diesem Konflikt und den Partnern in Katar, Ägypten und der Türkei für ihre Vermittlung. Dank gebühre auch der israelischen Regierung, die den Weg zum Frieden frei gemacht habe. Lesen Sie hier das Pressestatement im Wortlaut . Deutschland werde sich weiter einbringen, damit der Weg zum Frieden gelingt – das unterstrich der Kanzler in einer Erklärung zum Waffenstillstand . Die Bundesregierung setzt große Hoffnungen in den Friedensprozess und unterstützt nachdrücklich den Friedensplan von Präsident Trump. Kritik an Siedlungsprojekten Die Bundesregierung ist für eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung. Die Anerkennung eines palästinensischen Staates stehe am Ende und nicht am Anfang des Prozesses. Gleichwohl dürfe die israelische Regierung es nicht unmöglich machen, dass ein solcher Staat eines Tages entsteht.Die jüngste Entscheidung der israelischen Regierung, Ausschreibungen für den Bau des E1-Siedlungsprojekts zu veröffentlichen, haben Deutschland und internationale Partner als inakzeptabel kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung wird die Regierung Israels deshalb nachdrücklich dazu aufgerufen, diese Pläne unverzüglich zurückzunehmen und die Ausweitung der Siedlungen im Westjordanland zu beenden. Dadurch würden die Aussichten auf die Zweistaatenlösung untergraben, indem das Westjordanland geteilt und die territoriale Einheit der Palästinensischen Gebiete beschädigt wird. Besorgt über Leid in Gaza„Israel hat das Recht und geradezu die Pflicht, seine Bürger und seine Existenz gegen diejenigen zu verteidigen, die dem demokratischen jüdischen Staat das Existenzrecht immer wieder absprechen“, erklärte der Kanzler anlässlich seines Besuchs in Israel. Kein Staat könne es hinnehmen, dass seine Bürger von islamistischen Terroristen ermordet, entführt und gefoltert werden. Deshalb stehe Deutschland Israel bei. Gleichzeitig lebten die Menschen in Gaza weiter unter sehr prekären Umständen. Deutschland leiste hier humanitäre Unterstützung. Bundesaußenminister Wadephul erklärte vor seiner jüngsten Reise nach Israel am 7. Juli, die Bundesregierung verliere Gaza nicht aus dem Blick. „Vollumfänglicher Zugang für humanitäre Helfer und ihre Materialien sind unerlässlich, um die verzweifelte Lage der Menschen in Gaza zu verbessern“, so Wadephul.Im Juli 2026 wurde eine Initiative aus europäischen Ländern und der EU-Kommission vorgestellt, deren Ziel es ist, knapp 900 Millionen Euro für Early Recovery Maßnahmen in Gaza bereitzustellen. Deutschland beteiligt sich daran. „Die Initiative wird auch neue Impulse geben für die zügige Umsetzung des 20-Punkte-Plan des Friedensrates. Es müssen endlich die Rahmenbedingungen für einen Wiederaufbau geschaffen werden – zu der auch eine Entwaffnung der Hamas gehört“, erklärte Bundesentwicklungsministerin Alabali Radovan in Brüssel. Mit Israel um die Geiseln gebangtBei seinem Antrittsbesuch in Israel erinnerte der Kanzler auch an das Schicksal der Opfer der Terroranschläge, der Geiseln und ihrer Angehöriger. „Wir haben mit dem israelischen Volk um die Toten getrauert. Wir haben mit Ihnen um die Geiseln gebangt“, so der Kanzler. „Die Heimkehr der letzten überlebenden Geiseln, unter ihnen deutsche Staatsangehörige, hat uns berührt und auch beglückt.“Nach 738 Tagen waren die letzten lebenden Geiseln aus der Gefangenschaft der Hamas freigekommen. Der Friedensplan sah auch die Übergabe der Leichname der ermordeten Geiseln vor, damit ihre Familien in Würde Abschied nehmen können. Beim Angriff der Hamas waren mehr als 1.000 Bürgerinnen und Bürger Israels gestorben, 250 wurden als Geiseln verschleppt. „Der 7. Oktober 2023 hat tiefe Wunden gerissen”, sagte der Kanzler. Bleibende historische VerantwortungDeutschland tritt für die Existenz und die Sicherheit Israels ein. Dies gehöre zum unveränderlichen Wesenskern deutsch-israelischer Beziehungen. Es sei Ausdruck bleibender historischer Verantwortung, so Kanzler Merz. „Das gilt für heute, das gilt für morgen, und das gilt für immer.“Geschichte des Nahost-Konflikts: Eine der zentralen Auseinandersetzungen im Nahen Osten ist der ungelöste Konflikt zwischen Israelis und Palästinenserinnen und Palästinensern. Nach dem Ende des britischen Mandats über Palästina proklamierte Ben Gurion am 14. Mai 1948 den Staat Israel. Seitdem kam es immer wieder zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit den Nachbarstaaten. Dabei geht es auch um die Zukunft eines eigenen Staats für Palästinenserinnen und Palästinenser. Zwei-Staaten-Lösung: Die Bundesregierung hält an der Überzeugung fest, dass nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung dauerhaft Frieden und Sicherheit für Israelis und Palästinenser bringen wird. Die Anerkennung eines palästinensischen Staats betrachtet sie weiter als einen der abschließenden Schritte auf dem Weg zur Verwirklichung einer Zwei Staaten-Lösung. Ihre Hilfe zur Schaffung der Voraussetzungen palästinensischer Staatlichkeit setzt die Bundesregierung fort. Dazu gehört die Unterstützung der Autonomiebehörde.Das tut die Bundesregierung diplomatisch Seit dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel hat sich Deutschland intensiv darum bemüht, dass sich die Lage nicht zu einer Krise ausweitet, die den ganzen Nahen Osten erfasst. Kanzler Merz traf bei seiner Reise in die Region am 6. Dezember in Jordanien König Abdullah II. , um mit ihm über die gemeinsamen Anstrengungen für Frieden im Nahen Osten und die enge sicherheitspolitische Zusammenarbeit zu sprechen. Am selben Tag telefonierte der Kanzler mit dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas . Er begrüßte die kooperative Haltung der Palästinensischen Autonomiebehörde zum Friedensplan von US-Präsident Trump. Die Autonomiebehörde müsse nun dringend notwendige Reformen angehen. Außenminister Johann Wadephul reiste zuletzt am 7. Juli nach Israel zu seinem israelischen Amtskollegen Gideon Sa'ar. Er reise zu einem engen Freund und Partner, sagte Wadephul vor Abflug. Ziel sei es gewesen, mit seinem Besuch einen Beitrag zur Verständigung und langfristigen Befriedung in der Region zu leisten. Deutschland wolle Israel und Libanon auf dem Weg unterstützen, den jahrzehntelangen Konflikt zwischen beiden Ländern zu beenden. Zugleich war unter anderem auch die humanitäre Situation in Gaza Thema ihrer Unterredung. Bereits im März 2026 reiste Wadephul auf Bitte des Bundeskanzlers nach Israel. Die weiterhin schlechte humanitäre Versorgungslage der Menschen im Gazastreifen sowie die angespannte Situation im Westjordanland, insbesondere durch den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungsbau und extremistische Siedler, waren Thema seines Besuches in Jerusalem. Er überbrachte die Bitte der Bundesregierung, dass die israelische Regierung die Siedlungspläne gründlich überdenke. Zuvor war Wadephul unter anderem am 5. Oktober 2025 in der Region, führte Gespräche in Katar und beim Golfkooperationsrat in Kuwait sowie in Israel. Ende Juli 2025 war Wadephul auf Beschluss des Sicherheitskabinetts nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete gereist, um dort mit seinen Gesprächspartnern über die damals dramatisch verschärfte Lage zu beraten. Ziel bleibt ein anhaltender und dauerhafter Frieden unter der Voraussetzung einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung. Diese sei die einzige realistische Perspektive, mit der Israelis und Palästinenser in Zukunft Seite an Seite, in Sicherheit und in Würde leben können, und die einzige Chance auf nachhaltigen Frieden in der Region, bekräftigte der Außenminister. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier machte sich bei seiner jüngsten Reise in die Region aus Anlass des 60. Jubiläums deutsch-israelischer Beziehungen einen Eindruck von der Lage und führte Gespräche.Zunehmend geht es um die weitere Perspektive für Gaza. Es stehen Fragen wie die der Verwaltung und des Wiederaufbaus an. Die Bundesregierung begrüßt Initiativen zum Wiederaufbau des Gazastreifens.Das tut die Bundesregierung humanitär Klar ist: Die Bekämpfung der Hamas ist ein legitimes Ziel. Gleichzeitig muss die humanitäre Lage im Gaza-Streifen weiter verbessert werden. Die Hilfs- und Warenlieferungen müssen ermöglicht, Bewohner des Gazastreifens weiter mit humanitärer und medizinischer Hilfe versorgt werden. Deutschland leistet humanitäre Unterstützung.Deutschland beteiligt sich an einer EU-Initiative , die am 13. Juli 2026 in Brüssel beim zweiten Treffen der Palestine DonorGroup vorgestellt wurde. Ziel der Initiative aus europäischen Ländern und der EU-Kommission ist es, knapp 900 Millionen Euro für Early Recovery Maßnahmen in Gaza bereitzustellen. Als Teil der EU-Initiative wird das BMZ seine Unterstützung ausweiten und beispielsweise Wasserinfrastruktur wieder funktionsfähig machen und Bäckereien wieder zum Laufen bringen. Das BMZ stellt dafür im Rahmen der EU-Initiative 66,5 Millionen Euro an neuen Mitteln zur Verfügung. Hinzu kommen knapp 57 Millionen Euro aus bereits laufenden Projekten. „Als europäische Initiative wollen wir schnellstmöglich Sofortmaßnahmen auf den Weg bringen, um das Leben für die Menschen in Gaza erträglicher zu machen“, sagte Bundesentwicklungsministerin Reeem Alabali Radovan. Die Initiative solle auch neue Impulse für die zügige Umsetzung des 20-Punkte-Plan des Friedensrates geben.Die Bundesregierung hat im August 2025 in Zusammenarbeit mit Jordanien eine Luftbrücke für humanitäre Hilfsgüter über Gaza organisiert – in enger Abstimmung mit Frankreich und Großbritannien. Transportflugzeuge der Luftwaffe warfen insgesamt 717 Paletten mit knapp 381 Tonnen dringend benötigter Hilfsgüter ab – vor allem Nahrungsmittel und medizinische Versorgungsgüter.Den Umfang der zukünftigen Unterstützung des UN-Hilfswerks UNRWA--United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East macht die Bundesregierung von umfassenden Reformen abhängig. Die wichtigsten Dokumente im Überblick Pressekonferenz von Bundeskanzler Merz und Ministerpräsident Netanjahu zum Antrittsbesuch in Israel „Die Freundschaft zwischen Deutschland und Israel ist kostbar” Pressestatement des Bundeskanzlers bei seiner Reise nach Jordanien und Israel „Jordanien spielt eine einzigartige Rolle in der israelisch-palästinensischen Frage” Bundeskanzler Merz telefoniert mit dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas Pressestatement von Bundeskanzler Merz nach der Unterschriftenzeremonie zum Frieden in Gaza Ein Tag der Dankbarkeit und des Glücks Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt zum Waffenstillstand in Gaza Bundeskanzler Merz telefoniert mit dem Staatspräsidenten von Israel, Itzchak Herzog Bundeskanzler Merz telefoniert mit demMinisterpräsidenten von Israel, Benjamin Netanjahu Bundeskanzler Merz telefoniert mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump Außenminister Wadephul reist nach Katar und zum Golfkooperationsrat nach Kuwait Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt zur Entwicklung in Gaza: Pressemitteilung des BMVg zur Wiederaufnahme des Absetzens humanitärer Güter aus der Luft für Gaza E3 leaders’ declaration on the situation in Gaza and the West Bank Bundeskanzler Merz telefoniert mit dem israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu Zur Lage in Nahost Bundeskanzler Merz telefoniert mit dem Ministerpräsidenten von Israel, Benjamin Netanjahu Deutscher Bundestag Rede der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, Bundeskanzler Merz telefoniert mit dem Ministerpräsidenten von Israel, Netanjahu Gemeinsame Erklärung der Geber zur humanitären Hilfe für Gaza E3-Außenministererklärung zum humanitären Zugang zu Gaza G7 Leaders’ Statement zum Waffenstillstand zwischen Israel und Hamas (englisch) G7 Leaders’ Statement on recent developments in the Middle East PDF herunterladen, 67 KB, nicht barrierefrei Gemeinsame Erklärung Argentiniens, Brasiliens, Bulgariens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Kanadas, Österreichs, Polens, Portugals, Rumäniens, Serbiens, Spaniens, Thailands, Ungarns, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten mit dem Aufruf, die in Gaza festgehaltenen Geiseln freizulassen PDF herunterladen, 91 KB, nicht barrierefrei Communiqué der Außenministerinnen und -minister der G7 zur Situation im Nahen Osten (Engl.), 19. April 2024 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Ukraine, zum Nahen Osten und zur Türkei, 17. April 2024 Erklärung der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 zum Angriff des Irans gegen Israel PDF herunterladen, 109 KB, nicht barrierefrei Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. März 2024 Erklärung der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 PDF herunterladen, 266 KB, nicht barrierefrei Statement der G7-Außenministerinnen und Außenminister in Tokyo Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Nahen Osten, 26. Oktober 2023 mehr anzeigen Beitrag teilen per E-Mail teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels per Facebook teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels per Threema teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels Facebook per Facebook teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels Threema per Threema teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels WhatsApp per Whatsapp teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels X per X teilen, Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels Link kopieren

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29.08.2026 · 11:27 · Bundesregierung – kompakt
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Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria and Greece on the E1 West Bank Settlement Plan

Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan per E-Mail teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan per Facebook teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan Facebook per Facebook teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan Threema per Threema teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan WhatsApp per Whatsapp teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan X per X teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan Link kopieren Pressemitteilung 150 Donnerstag, 20. August 2026 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) The Israeli Government’s decision to publish construction tenders for the E1 settlement project is unacceptable. The international community has long opposed this settlement expansion, and has voiced their grave concerns privately and publicly. The E1 settlement will undermine the prospect of the two-state solution by driving a wedge through the West Bank and harming the territorial contiguity of the Palestinian Territories.International Law is clear that Israeli settlements in the West Bank are illegal. This is the position of the international community reaffirmed by the United Nations Security Council.At a time of grave instability in the West Bank with unprecedented levels of violence by settlers against civilians, and serious restrictions on the Palestinian economy, this decision is even more concerning.We urge the Government of Israel to retract these plans immediately and end its expansion of settlements in the West Bank. Not only will they take us further from peace, but they further undermine Israel’s international standing.Businesses should not consider bidding for construction tenders. They should be aware of legal and reputational consequences including the risk of involving themselves in serious breaches of international law. We reiterate our commitment to a comprehensive, just and lasting peace based on the two-state solution. We will continue to act in its interest. Höflichkeitsübersetzung:Erklärung der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs von Großbritannien, Italien, Frankreich, der Europäischen Kommission, den Niederlanden, Kanada, Norwegen, Australien, Neuseeland, Schweden, Belgien, Spanien, Österreich, Griechenland, die Republik Zypern, Finnland und Deutschland zum E1-Siedlungsplan für das WestjordanlandDie Entscheidung der israelischen Regierung, Ausschreibungen für den Bau des E1-Siedlungsprojekts zu veröffentlichen, ist inakzeptabel. Die internationale Gemeinschaft lehnt diese Ausweitung der Siedlungen seit Langem ab und hat ihre großen Bedenken sowohl vertraulich als auch öffentlich zum Ausdruck gebracht. Durch das E1 Siedlungsgebiet werden die Aussichten auf die Zweistaatenlösung untergraben, indem das Westjordanland geteilt und die territoriale Einheit der Palästinensischen Gebiete beschädigt wird.Das Völkerrecht besagt eindeutig, dass israelische Siedlungen im Westjordanland rechtswidrig sind. Dies ist die Haltung der internationalen Gemeinschaft, die auch durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bekräftigt wird.In Zeiten massiver Instabilität im Westjordanland mit einem beispiellosen Ausmaß von Siedlergewalt gegen die Zivilbevölkerung und schwerwiegenden Beschränkungen der palästinensischen Wirtschaft ist diese Entscheidung umso besorgniserregender.Wir rufen die Regierung Israels nachdrücklich dazu auf, diese Pläne unverzüglich zurückzunehmen und die Ausweitung der Siedlungen im Westjordanland zu beenden. Durch sie rücken nicht nur eine Friedenslösung in weitere Ferne; auch Israels internationales Ansehen wird weiter beschädigt.Wirtschaftsunternehmen sollten nicht erwägen, sich auf Bauausschreibungen zu bewerben. Sie sollten sich der rechtlichen und auch der rufschädigenden Folgen bewusst sein, einschließlich des Risikos, sich selbst an schweren Verstößen gegen das Völkerrecht zu beteiligen.Wir bekräftigen unsere Verpflichtung zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung. Wir werden weiterhin in ihrem Interesse handeln. Beitrag teilen per E-Mail teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan per Facebook teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan per Threema teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan Facebook per Facebook teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan Threema per Threema teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan WhatsApp per Whatsapp teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan X per X teilen, Joint Statement from the Leaders of the United Kingdom, France, Germany, Italy, the European Commission, the Netherlands, Canada, Norway, Australia, New Zealand, Sweden, Belgium, Spain, Austria, Greece, Cyprus, Finland, Iceland, Lithuania, Malta, Denmark and Ireland on the E1 West Bank Settlement Plan Link kopieren

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29.08.2026 · 11:27 · Bundesregierung – kompakt
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Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle?

Fragen und Antworten Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? Der Fund einer Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen zeigt deutlich: Deutschland befindet sich zunehmend im Fokus hybrider Bedrohungen, Sabotagen und Drohnenangriffen. Was das bedeutet und was die Bundesregierung dagegen tut, erfahren Sie hier. 6 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? per Facebook teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? Facebook per Facebook teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? Threema per Threema teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? WhatsApp per Whatsapp teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? X per X teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? Link kopieren Zur Verbesserung der Drohnenabwehr hat die Bundesregierung unter anderem eine umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht. Foto: picture alliance/dpa Der sehr ernst zu nehmende Vorfall am Leipziger Flughafen in der Nacht vom 04. auf den 05. August zeigt, dass sich Deutschland zunehmend hybrider Bedrohung und Sabotage ausgesetzt sieht. Mit vermehrten Drohnenangriffen, Cyberattacken und aggressiven Anschlägen unterschiedlicher Ausgestaltung gibt es eine neue Dimension von Bedrohungen. Aber: Deutschland ist mit seinen Sicherheitsbehörden vorbereitet und hat bereits wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Angriffe getroffen. Die aktuelle Lage wird fortlaufend sehr aufmerksam verfolgt. Am 07. August trat zu den Ereignissen am Flughafen Leipzig/Halle der Nationale Sicherheitsrat unter Vorsitz des Bundeskanzlers telefonisch zusammen. Nachstehend finden Sie einige Antworten zur aktuellen Gefährdungslage in Deutschland sowie zu Gefahren von Drohnenangriffen, hybrider Bedrohung und deren zielgenauer und konsequenter Bekämpfung.Wie ist die aktuelle Gefährdungslage in Deutschland? Nach Einschätzung von Bundesinnenminister Dobrindt handelt es sich bei dem Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Leipziger Flughafen um einen „sehr ernsten sicherheitsrelevanten Vorfall“ und eine „neue Gefahrenqualität“. Das Bundesinnenministerium hatte bereits zuvor die bislang „abstrakte“ Bedrohungslage für Deutschland in eine „hohe“ geändert. Demnach ist aktuell jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen zu rechnen. Grund für die Hochstufung sind wesentlich vermehrte Hinweise auf eine höhere Gefahr, sowohl von befreundeten Geheimdiensten als auch aus eigenen Erkenntnissen.Eine „konkrete“ Bedrohung für Bürgerinnen und Bürger besteht derzeit allerdings nicht. Was unternimmt die Bundesregierung zum Schutz kritischer Infrastruktur? Im März 2026 ist das „KRITIS-Dachgesetz “ in Kraft getreten. Es soll den Schutz kritischer Infrastruktur vor allem in folgenden Bereichen verbessern: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung. Mit dem Gesetz werden die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Die Einrichtung muss hierzu essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Personen versorgen. Darüber hinaus werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber festgelegt. Das können zum Beispiel Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen.Was tut die Bundesregierung zur Abwehr von Drohnen? In Deutschland gibt es immer mehr illegale Drohnenflüge über sogenannte kritische Infrastruktur. Ihre Zahl ist besonders seit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine angestiegen. Viele dieser illegalen Vorfälle werden mutmaßlich auch von ausländischen staatlichen Akteuren zu Spionage- und Sabotagezwecken in Deutschland gesteuert. Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht und die Befugnisse der Bundespolizei bei der Drohnenabwehr ausgeweitet. Mit den Änderungen im Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes soll die Drohnenabwehr weiter verbessert werden.Wie wird die deutsche Drohnenabwehr konkret verbessert? Drohnenabwehreinheit: Seit Dezember 2025 verfügt die deutsche Bundespolizei über eine Einheit zur Abwehr von Drohnen. Diese wird bundesweit eingesetzt und mit neuester Technik zur smarten Abwehr von Drohnen ausgestattet. Die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll mit zunächst 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an verschiedenen Standorten operieren. Dafür investiert die Bundesregierung insgesamt 100 Millionen Euro. Drohnenabwehrzentrum: Daneben wurde ein Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eingerichtet. Das neue Zentrum soll ein nationales Lagebild zu Drohnenbewegungen erstellen und eine gemeinsame Einschätzung von Risiken ermöglichen – in enger Kooperation mit der Bundeswehr. Ein Schwerpunkt wird auf Forschung und Entwicklung liegen, um mit technologischen Innovationen Schritt zu halten und auf neue Bedrohungslagen reagieren zu können. Besonders wichtig: Viele Drohnenflüge zielen nicht primär auf direkte Angriffe, sondern auf Verunsicherung – dennoch erfordert dies schnelle, koordinierte Reaktionen.Technologiezentrum Drohnensicherheit: Darüber hinaus wurde am 18. August ein neues Technologiezentrum Drohnensicherheit eröffnet, das die schnelle Entwicklung rund um Drohnentechnik begleiten und neue Technik in die Anwendung bringen soll. Was ist das Drohnenabwehrzentrum konkret und welche Aufgaben hat es? Mit der Eröffnung des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) am 17. Dezember 2025 bündeln Bund und Länder erstmals ihre Kräfte zur Abwehr von Drohnen. Das GDAZ ist als gemeinsame Koordinierungsstelle der Polizeien von Bund und Ländern, des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der Bundeswehr eingerichtet. Es ist bei der Bundespolizeidirektion angesiedelt und ist eine zentrale Plattform zur Bündelung der deutschen Drohnenabwehrkompetenzen.Bundesinnenminister Alexander Dobrindt : „Mit dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum schaffen Bund und Länder einen starken Pfeiler unserer Sicherheitsarchitektur. Behörden arbeiten hier Hand in Hand, Kompetenzen werden gebündelt, Lagebilder verzahnt. So erhöhen wir Tempo und Treffsicherheit im Kampf gegen hybride Bedrohungen, Sabotage und gezielte Provokationen.“ Das GDAZ wird rund um die Uhr betrieben und ist darauf ausgelegt, kurzfristig und koordiniert auf Gefährdungen der Sicherheitslage zu reagieren. Es bündelt die fachliche Expertise von Bund und Ländern und schafft einen festen Rahmen für kontinuierlichen Austausch, gemeinsame Lagebewertung und abgestimmtes Handeln in der Drohnenabwehr. Die Entscheidungskompetenzen der beteiligten Behörden bleiben dabei unberührt. Das Zentrum setzt vielmehr auf ein kooperatives Zusammenwirken. Angesichts der kurzen Innovationszyklen im Drohnenbereich verfolgt das GDAZ eine technologieoffene und zukunftsorientierte Beschaffungs- und Entwicklungsstrategie.Zugleich fördert das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum die enge Vernetzung mit relevanten Partnerinstitutionen, Forschungseinrichtungen und Sicherheitsakteuren. Es bringt sich aktiv in nationale, europäische und internationale Netzwerke ein – für eine leistungsfähige, moderne und resiliente Drohnenabwehr in Deutschland.Was versteht man unter hybrider Bedrohung? Bundesinnenminister Dobrindt sprach in Zusammenhang mit dem Drohnenfund am Leipziger Flughafen von einem „hybriden Anschlagsszenario“.Hybride Bedrohungen bezeichnen koordinierte, illegitime Handlungen staatlicher und staatlich gelenkter Akteure zur Durchsetzung eigener Interessen zum Nachteil eines anderen Staates, die außerhalb des Rahmens eines konventionellen militärischen Angriffs bleiben. Hybride Bedrohungen betreffen alle politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Dabei können verschiedene Mittel kombiniert werden – zum Beispiel diplomatische, militärische, wirtschaftliche oder technologische, sodass eine koordinierte Kampagne entsteht.Was tut die Bundesregierung gegen hybride Bedrohungen? Die Lage in Deutschland und Europa ist angespannt: Spionage, Sabotage, Desinformation und Cyberattacken stellen weiterhin eine erhebliche Bedrohung dar. Fremde Staaten versuchen zudem, in unzulässiger Weise Einfluss auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland zu nehmen. Das Thema hybride Bedrohung wird deshalb ausdrücklich im sicherheitspolitischen Dachdokument der Bundesregierung, der ersten Nationalen Sicherheitsstrategie, benannt. Dort wird ausgeführt: „Wir leben in einem Zeitalter wachsender Multipolarität und zunehmender systemischer Rivalität. Wie wir bekennt sich die ganz überwiegende Zahl von Staaten zur Charta der Vereinten Nationen und einer freien internationalen Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts. Geprägt von ihrer Auffassung von systemischer Rivalität streben einige Staaten jedoch an, diese Ordnung zu untergraben und so ihre revisionistischen Vorstellungen von Einflusssphären durchzusetzen.“ Um zukünftig noch besser gegen hybride Bedrohungen gewappnet zu sein, hat Bundesinnenminister Dobrindt am 16. Juni 2026 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) eröffnet. Das Ziel von GAZ Hybrid ist es, Spionage, Sabotage, Desinformation und weitere Formen hybrider Bedrohungen zu erkennen und zu bekämpfen. Bei der Abwehr von Drohnen ist zwischen der Neutralisierung von privaten und gewerblichen Drohnen und der Abwehr von staatlichen oder militärischen Drohnen zu differenzieren. Für die Abwehr aller privaten/kommerziellen Drohnen, deren Einsatz sich nicht zweifelsfrei einem ausländischen Staat zurechnen lässt, sind grundsätzlich die Landesbehörden auf ihrem Hoheitsgebiet für die Gefahrenabwehr zuständig. Dagegen ist die Bundespolizei zuständig, wenn sich Drohnen auf oder über Bahnanlagen des Bundes oder Flughäfen befinden. Die Bundeswehr kann im Rahmen der Amtshilfe zur Unterstützung der Polizei auch im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr im Inneren tätig werden. Ebenso gilt dies bei der Abwehr von staatlichen oder militärischen Drohnen zur militärischen Eigensicherung oder im Verteidigungsfall. Beitrag teilen per E-Mail teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? per Facebook teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? per Threema teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? Facebook per Facebook teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? Threema per Threema teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? WhatsApp per Whatsapp teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? X per X teilen, Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? Link kopieren

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29.08.2026 · 11:27 · Bundesregierung – kompakt
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Fakten zur „Rente mit 63“

Faktencheck Fakten zur „Rente mit 63“ Die Rente ist ein komplexes Thema. Was unterscheidet die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ und die „Altersrente für langjährig Versicherte“? Und was steckt hinter der „Rente mit 63“? Lesen Sie hier die Fakten. Freitag, 14. August 2026 3 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ per Facebook teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Facebook per Facebook teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Threema per Threema teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ WhatsApp per Whatsapp teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ X per X teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Link kopieren Renteneintrittsalter: Welcher Jahrgang kann wann abschlagsfrei in Rente gehen? Grafik: Bundesregierung Es gibt die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Versicherungsjahren. Mit welchem Alter in Rente gegangen werden kann, hängt zum einen von den Versicherungsjahren und zum anderen vom Geburtsjahr ab.Altersrente für besonders langjährig VersicherteDie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.Das gilt nicht mehr für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Die Anhebung begann im Jahr 2016 mit einem Anstieg um zwei Monate und betraf den Geburtsjahrgang 1953. Für jeden nachfolgenden Geburtsjahrgang wird die Altersgrenze um zwei weitere Monate angehoben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Aktuell ist sie – für den Geburtsjahrgang 1961 – eine Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten. Somit ist es falsch, sie „Rente mit 63“ zu nennen.Welcher Jahrgang kann wann abschlagsfrei in Rente gehen? GeburtsjahrgangAbschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) und abschlagsfreie RegelaltersrenteAbschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)195065 Jahre + 4 Monate63 Jahre195165 Jahre + 5 Monate63 Jahre195265 Jahre + 6 Monate63 Jahre195365 Jahre + 7 Monate63 Jahre + 2 Monate195465 Jahre + 8 Monate63 Jahre + 4 Monate195565 Jahre + 9 Monate63 Jahre + 6 Monate195665 Jahre + 10 Monate63 Jahre + 8 Monate195765 Jahre + 11 Monate63 Jahre + 10 Monate195866 Jahre64 Jahre195966 Jahre + 2 Monate64 Jahre + 2 Monate196066 Jahre + 4 Monate64 Jahre + 4 Monate196166 Jahre + 6 Monate64 Jahre + 6 Monate196266 Jahre + 8 Monate64 Jahre + 8 Monate196366 Jahre + 10 Monate64 Jahre + 10 Monate196467 Jahre65 Jahre196567 Jahre65 Jahre Altersrente für langjährig VersicherteDie „Altersrente für langjährig Versicherte“ können Sie hingegen weiterhin mit 63 Jahren in Anspruch nehmen - allerdings mit einem Abschlag. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen und das dauerhaft für die gesamte Zeit Ihrer Rente.Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ erhalten Sie nach 35 Versicherungsjahren. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Wann genau, hängt vom Geburtsjahr ab. Einen Überblick dazu bietet die Grafik oben. Sie zeigt die schrittweise Anhebung des Rentenalters. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter für diese Rentenart bei 67 Jahren.Ihre Rente ist so individuell, wie Sie es sind! Hier geht es zum Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung. Beitrag teilen per E-Mail teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ per Facebook teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ per Threema teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Facebook per Facebook teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Threema per Threema teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ WhatsApp per Whatsapp teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ X per X teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Link kopieren

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Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups

Im Kabinett beschlossen Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups Junge Unternehmen sind oft strukturell benachteiligt, wenn es um Zugang zu Kapital geht. Die Bundesregierung fördert daher besonders diese Unternehmen mit Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen. Im Jahr 2027 soll das Fördervolumen auf 12 Milliarden Euro steigen. Mittwoch, 12. August 2026 2 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups per Facebook teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups Facebook per Facebook teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups Threema per Threema teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups WhatsApp per Whatsapp teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups X per X teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups Link kopieren Mit dem ERP-Gründerkredit können sich junge Unternehmen auf die Entwicklung neuer Verfahren und Produkte konzentrieren. Foto: Maurice Kohl Zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 12 Milliarden Euro – das will die Bundesregierung kleinen und mittleren Unternehmen im kommenden Jahr mit Mitteln aus dem Sondervermögen des European Recovery Programs (ERP) ermöglichen. Damit stärkt das ERP-Sondervermögen die Resilienz des Wirtschaftsstandorts Deutschland vor dem Hintergrund verschiedener, auch geopolitischer Krisen. Deutsche Unternehmen gewinnen Handlungsspielräume, um Investitionen zu tätigen und sich und ihre Produkte weiterzuentwickeln. Das setzt wichtige Impulse für Wachstum und neue Innovationen. Das Kabinett hat den Wirtschaftsplan für das ERP-Sondervermögen für das Jahr 2027 beschlossen. Kleine und mittelständische Unternehmen unterstützenDas Angebot richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) als Rückgrat der deutschen Wirtschaft und unterstützt auch Gründungen. Die Mittel des Sondervermögens aus dem European Recovery Program (ERP) werden als Finanzierungskredite oder Beteiligungskapital von der KfW vergeben. Sie finanzieren Investitionen und Betriebsmittel der Unternehmen und unterstützen Gründungen über alle Branchen hinweg. Die Darlehen sind unter anderem besonders zinsgünstig mit langen Laufzeiten und Verzicht auf Tilgung in den Anfangsjahren. Das entlastet die Betriebe von der Gründungsphase an. Digitalisierung und Innovation sind ein Wachstumstreiber für den deutschen Mittelstand. Deswegen fördert die Bundesregierung mit dem Sondervermögen außerdem die Digitalisierung von KMU und Startups, ihren Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren. In einigen Schlüsselbereichen werden außerdem ganze Projekte innovativer Unternehmen deckend finanziert. Vom ERP-Kredit zum Wachstum Wie wichtig die Mittel für die Innovation in Deutschland sind, zeigen Beispiele aus der Praxis: Die Förderung eines ERP-Gründerkredits konnte beispielweise ein junges Unternehmen nutzen, um individuelle Oberflächenbeschichtungen für die Industrie zu entwickeln und zu testen. Die Förderangebote können auch für notwendige Investitionen in der Gründungsphase genutzt werden, etwa für die Anschaffung von Baumaschinen, Fahrzeugen oder anderen Betriebsmitteln. Dadurch können junge Unternehmen erste Aufträge schon kurz nach der Gründung bearbeiten und ihre Geschäftstätigkeit ausbauen. Der Gründerkredit kommt damit vielen Startups zugute, die zukunftsweisende Ideen und Produkte auf den Markt bringen. Das Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) wird von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Seit über 75 Jahren fördert das Sondervermögen die deutsche Wirtschaft und den Mittelstand. Weitere Informationen über die Antragstellung für ERP-Kredite finden Sie auf der Webseite der KfW sowie in der Förderdatenbank und dem Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums. Beitrag teilen per E-Mail teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups per Facebook teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups per Threema teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups Facebook per Facebook teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups Threema per Threema teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups WhatsApp per Whatsapp teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups X per X teilen, Mehr Unterstützung für den Mittelstand und Startups Link kopieren

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Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen

Im Kabinett beschlossen Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen Die Bundesregierung will den Kampf gegen Organisierte Kriminalität verstärken. Mit einem Aktionsplan soll gegen kriminelle Strukturen entschlossen vorgegangen werden – mit Künstlicher Intelligenz, mehr Personal und einem verbesserten Informationsaustausch. Mittwoch, 12. August 2026 2 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen per Facebook teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen Facebook per Facebook teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen Threema per Threema teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen WhatsApp per Whatsapp teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen X per X teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen Link kopieren Zoll und Bundeskriminalamt sollen zur effektiveren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität rechtlich, technisch und personell gestärkt werden. Foto: picture alliance / ZB Ob Finanzkriminalität, Geldwäsche, Drogenhandel oder Banden- und Clanstrukturen: Organisierte Kriminalität ist eine Bedrohung für die innere Sicherheit und beschädigt nachhaltig das Vertrauen in den Staat.Um diese kriminellen Strukturen effektiv zu bekämpfen und die innere Sicherheit zu stärken, hat das Bundeskabinett einen gemeinsamen Aktionsplan beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein Zeichen gegen Organisierte Kriminalität – zum Schutz der inneren Sicherheit und des Wirtschafts- und Finanzstandortes Deutschland.Der Aktionsplan wurde vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet. Er wurde am 25. Februar 2026 im Kabinett beschlossen. Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz setzt die Bundesregierung nun zentrale Teile ihres Aktionsplans um.Rechtsstaat verschärft die GangartNach den aktuellen Bundeslagebildern zu Organisierter Kriminalität und Rauschgiftkriminalität lag die Schadenssumme durch Delikte im Jahr 2024 laut Bundeskriminalamt bei 2,65 Milliarden Euro.„Die Täter untergraben den Rechtsstaat, sie betrügen die Allgemeinheit und sie richten einen enormen Schaden auf Kosten von uns allen an“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil auf der Pressekonferenz in Berlin. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, den Kampf gegen Organisierte Kriminalität zu verstärken.Informationsaustausch verbessernEin Schwerpunkt des Aktionsplans ist deshalb, die Kriminalitätsbekämpfung in Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden neu aufzustellen. Der Zoll und das Bundeskriminalamt sollen dafür rechtlich, technisch und personell gestärkt werden. Darauf habe man sich laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gemeinsam verständigt. „Wir sind uns sehr einig darüber, dass das nur mit zusätzlichem Personal auch dann zum notwendigen Erfolg gebracht werden kann“, sagt er.Vor allem soll der Informationsaustausch zwischen den Behörden deutlich verbessert werden. Hier will man künftig auf neue Technologien, wie KI in der Verbrechensbekämpfung setzen– etwa für die automatisierte Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich. Laut Bundesinnenminister Dobrindt sei die Verständigung ein Riesenschritt, die Daten in einem Datenhaus zusammenfassen.Vermögenswerte sicherstellen„In unserem Land darf sich Verbrechen nicht lohnen. Täter müssen schnell ermittelt, vor Gericht gestellt und konsequent bestraft werden“, betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Zentral dafür ist die Verfolgung von illegalen Geldflüssen. Deshalb soll es zukünftig mehr Möglichkeiten geben, um kriminelle Vermögenswerte, wie Bargeld, Luxusautos oder Häuser im Einklang mit dem Verfassungsrecht sicherzustellen und einzuziehen. Kompetenzzentren geplantZur effektiven Bekämpfung der Finanzkriminalität sind zudem zusätzliche Kompetenzzentren geplant – ein gemeinsames Kompetenzzentrum zwischen Zoll und Bundeskriminalamt sowie ein Ermittlungszentrum zur Geldwäsche beim Zoll.Um die internationale Rauschgiftkriminalität aufzudecken und zu bekämpfen, soll zudem die internationale Zusammenarbeit ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang soll ein gemeinsames Analyse- und Auswertungszentrum "Rauschgift" von Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt errichtet werden. Beitrag teilen per E-Mail teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen per Facebook teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen per Threema teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen Facebook per Facebook teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen Threema per Threema teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen WhatsApp per Whatsapp teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen X per X teilen, Kriminelle Strukturen effektiv bekämpfen Link kopieren

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BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie

Im Kabinett beschlossen BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie Die Bundesregierung hat Verbesserungen im Rahmen der BAföG-Reform beschlossen. Ziel ist es, jungen Menschen in Ausbildung und Studium eine verlässliche, moderne und bestmögliche staatliche Unterstützung zu bieten. Wichtige Fragen und Antworten im Überblick. Mittwoch, 12. August 2026 4 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie per Facebook teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie Facebook per Facebook teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie Threema per Threema teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie WhatsApp per Whatsapp teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie X per X teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie Link kopieren Die Bundesregierung unterstützt Studierende mit verschiedenen finanziellen Leistungen und Programmen. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress Gleiche Chancen auf ein Studium oder eine Ausbildung – unabhängig vom Einkommen der Eltern – das ermöglicht das BAföG. Es ist eine der wichtigsten staatlichen Unterstützungsleistungen für junge Menschen in Ausbildung oder Studium. Die Bundesregierung hat nun eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, um es weiter zu verbessern und zu modernisieren.Bundesforschungsministerin Dorothee Bär zur Reform: „Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.“Welche Leistungen verbessert die BAföG-Reform?Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene profitieren nach der Reform von diesen verbesserten Leistungen, die die Bundesregierung beschlossen hat, darunter:Die Wohnkostenpauschale wird erhöht: Sie soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 Euro auf 440 Euro monatlich erhöht werden. Das soll Studierende angesichts hoher Mieten entlasten.Die BAföG-Bedarfssätze für Studierende steigen schrittweise: Ab dem Wintersemester 2027/28 von 475 Euro auf 503 Euro und im Sommersemester 2029 auf bis zu 563 Euro – das entspricht dem aktuellen Grundsicherungsniveau. Das soll helfen, um Lebenshaltungskosten besser abzudecken. Bei Schülerinnen und Schülern beziehungsweise Azubis erfolgt auch eine entsprechende Anpassung.Die Freibeträge steigen jährlich: Sie sollen ab dem Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2028 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Damit will die Bundesregierung den Kreis der Berechtigten erhalten.Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst: Damit sollen die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtigt und damit die BAföG-Förderung an die aktuellen Bedingungen angepasst werden.Welche Verbesserungen gibt es in Sachen Bürokratierückbau und Digitalisierung?Neben den höheren Leistungen soll es einfacher werden, BAföG zu beantragen. Künftig soll die Antragsstellung bundesweit einheitlich und vollständig digital über das Portal BAföG Digital laufen. Zudem sollen Regelungen, wie beispielsweise der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester oder Ausnahmetatbestände bei der Altersgrenze entfallen. Damit reduziert die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand, beschleunigt das BAföG-Verfahren und engagiert sich weiter für einen konsequenten Bürokratierückbau.Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie auf der Seite des Bundesforschungsministeriums .Warum soll die Reform erst 2027 in Kraft treten?Trotz einer sehr angespannten Haushaltslage hat die Bundesregierung eine BAföG-Reform vorgelegt, die zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag umsetzt – auch wenn der Zeitplan etwas verschoben wurde. Wichtig ist dabei: Es wird Leistungsverbesserungen für alle geben und die gilt es, auch im Gesamtbild zu betrachten. Die Bundesregierung erhöht nicht nur die Wohnkostenpauschale, sondern auch die Grundbedarfssätze, die Freibeträge und die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge. Von den Leistungsverbesserungen profieren – neben Studierenden und Schülern – auch Aufstiegs-BAföG -Berechtigte sowie (betriebliche) Auszubildende. Die Bundesregierung stellt dafür in den kommenden Jahren erhebliche Mehrausgaben zur Verfügung: Im Jahr 2027 sind es rund 137 Millionen Euro mehr, ansteigend bis 2030 auf rund 355 Millionen Euro. Das ist der Bundesregierung ein sehr wichtiges Anliegen, denn jeder in Deutschland soll die Chance auf ein Studium oder eine schulische Ausbildung bekommen – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das ist auch ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland.Wo kann man den digitalen BAföG-Antrag stellen?Ein Antrag auf BAföG kann auf dem Portal BAföG Digital gestellt werden. In einigen Bundesländern ist er bereits verfügbar. Die Reform sieht vor, dass Anträge dort künftig ausschließlich und bundeseinheitlich abgewickelt werden. Das Portal hat mehrere Vorteile: Es soll künftig den digitalen Antrag automatisch auf Vollständigkeit überprüfen und beim Ausfüllen mit Vorauswahlen und Hilfstexten unterstützen. Gleichzeitig kann die Verwaltung die Daten direkt übernehmen, Anträge schneller bearbeiten und Verfahren beschleunigen.Wie unterstützt die Bundesregierung darüber hinaus?Gute Bildung darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Deshalb unterstützt die Bundesregierung mit verschiedenen finanziellen Leistungen und Programmen. Darunter beispielsweise:Studienstarthilfe Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro und richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie dient zur Finanzierung von Aufwendungen, die typischerweise mit dem Studienstart in Verbindung stehen – zum Beispiel IT-Ausstattung, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution oder Umzugskosten.Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Studienstarthilfe finden Sie auf der Internetseite des Bundesforschungsministeriums.Bildungskredit Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit. Er steht als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Der Bund übernimmt gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Ausfallhaftung für die geförderten Studierenden, Schülerinnen und Schüler, sodass die Kreditkonditionen günstig sein können.Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bildungskredit finden Sie auf der Internetseite des Bundesforschungsministeriums.Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken “ unterstützt die Bundesregierung langfristig und gemeinsam mit den Ländern bessere Studienbedingungen vor Ort und in der gesamten Breite der Hochschullandschaft. Dafür nimmt allein der Bund in diesem Jahr 2,14 Milliarden Euro in die Hand.Bezahlbarer Wohnraum In den Großstädten wird es zunehmend schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Besonders junge Menschen stellt dies vor große Herausforderungen, denn Studierende und Auszubildende verfügen in der Regel nur über geringe Einkommen. Deshalb fördert die Bundesregierung – unter anderem mit Sonderprogrammen wie „Junges Wohnen“ – den Bau von mehr Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Mit fast 400 Prozent Steigerung konnte die Förderung von Wohnheimprojekten für Studierende und Auszubildende zwischen 2022 und 2024 schon besonders vorangebracht werden. Daran knüpft die Bundesregierung weiter an. Wie in den vergangenen Jahren stellt der Bund den Ländern deshalb auch in 2026 wieder 500 Millionen Euro zur Verfügung.Deutschlandstipendium Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 Studierende. Es ermöglicht leistungsstarken Studierenden Bildungschancen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und dem Standort ihrer Hochschule. Es wird zur Hälfte vom Bund und privaten Fördernden finanziert. Insgesamt 33.033 Studierende wurden 2024 mit einem Deutschlandstipendium gefördert.Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Internetseite des Bundesforschungsministeriums. Beitrag teilen per E-Mail teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie per Facebook teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie per Threema teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie Facebook per Facebook teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie Threema per Threema teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie WhatsApp per Whatsapp teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie X per X teilen, BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie Link kopieren

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29.08.2026 · 11:27 · Bundesregierung – kompakt
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Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

Im Kabinett beschlossen Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung Bis zu 90 Prozent der weltweiten Entwaldung gehen auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Die EU-Entwaldungsverordnung steuert dem entgegen. Nun wurde die nationale Umsetzung im Bundeskabinett beschlossen. Mittwoch, 12. August 2026 3 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung per Facebook teilen, Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung Facebook per Facebook teilen, Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung Threema per Threema teilen, Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung WhatsApp per Whatsapp teilen, Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung X per X teilen, Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung Link kopieren Mit der EU-Entwaldungsverordnung sollen künftig nur noch entwaldungsfreie Güter in der EU verkauft werden. Foto: IMAGO/Fotoarena Felder statt Bäume: Der Konsum landwirtschaftlicher Güter treibt weltweit die Abholzung voran. Laut Schätzungen der Welternährungsorganisation sind zwischen 1990 und 2020 so weltweit 420 Millionen Hektar Wald verlorengegangen – eine Fläche, die größer ist als die Europäische Union. Jedes Jahr werden weltweit weitere zehn Millionen Hektar Wald zerstört. Wälder sind jedoch unverzichtbar für Klima und Artenvielfalt.Maßnahmen gegen weltweite AbholzungDie EU will dem mit der EU-Entwaldungsverordnung – kurz EUDR (EU Deforestation Regulation) – entgegenwirken. Mit der Verordnung soll erreicht werden, dass nur noch „entwaldungsfrei“ hergestellte Waren in die EU gelangen und auch nur solche aus der EU exportiert werden dürfen. Anwendungsbeginn der EUDR für große und mittlere Unternehmen ist am 30. Dezember 2026, für Klein- und Kleinstunternehmen am 30. Juni 2027. Die EUDR verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Einhaltung wirksam zu überwachen. Dazu dient ein jetzt beschlossener Gesetzentwurf des Kabinetts. Die EU-Entwaldungsverordnung schreibt unternehmerische Sorgfaltspflichten für sieben Rohstoffe vor: Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder. Außerdem sind zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse Gegenstand der Verordnung, beispielsweise Schokolade oder Möbel.Vorgaben der EUDRDie EUDR soll sicherstellen, dass die Produkte in der EU nur dann in Verkehr gebracht oder exportiert werden, wenn sie drei Kriterien erfüllen: Die Produkte müssen entwaldungsfrei produziert sein. Das bedeutet, dass die Rohstoffe nicht auf Flächen erzeugt worden sein dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Bei Holz (und Holzerzeugnissen) gilt, dass es aus einem Wald stammen muss, in dem es seit dem 31. Dezember 2020 keine Waldschädigung gab.Die Produkte müssen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt worden sein. Um dies nachzuweisen, muss zum Beispiel belegt sein, dass eine Fläche nach nationalem Recht bepflanzt werden durfte. Dies soll unter anderem verhindern, dass indigene Völker ihre Lebensgrundlage verlieren.Für die Produkte muss eine Sorgfaltserklärung vorliegen. Der Marktteilnehmer muss in einer Sorgfaltserklärung bestätigen, dass die Waren entwaldungsfrei und im Herkunftsland legal erzeugt worden sind. Diese Sorgfaltserklärung muss er an das EU-Informationssystem übermitteln.Für die Umsetzung und Durchführung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Der Gesetzentwurf schafft keine neuen, über das EU-Recht hinausgehenden Verpflichtungen. Zudem setzt er Vorschriften der EU-Umweltstrafrechts-Richtlinie um.Bürokratische Entlastung für UnternehmenUm Bürokratie zu vermeiden, wurden im Dezember 2025 deutliche Vereinfachungen der Verordnung beschlossen und Unternehmen damit maßgeblich entlastet. Zudem wurde bereits Ende 2025 eine Überprüfung der EUDR vereinbart. Auch hier konnte die Bundesregierung weitere zentrale Entlastungen durchsetzen. Damit werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllt und unnötige Bürokratie für die deutsche Wirtschaft verhindert – insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft, aber auch in der gesamten EU-Lieferkette. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat kürzlich den Entwurf für eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift vorgelegt, mit der weitere zugesagte Vereinfachungen für die Praxis geregelt werden. Unter anderem gilt dies für den Verzicht auf die Angabe von Geodaten, die Möglichkeit der Abgabe von Sammelerklärungen über Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Anpassungen für mittlere und große Unternehmen, bei denen nur ein Teil der Geschäftstätigkeit sich auf von der EUDR erfasste Rohstoffe bezieht. Mehr Infos zur Umsetzung der Verordnung und wie sie funktioniert, gibt es im Video „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)“ . 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29.08.2026 · 11:27 · Bundesregierung – kompakt
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Startkapital für private Altersvorsorge

Im Kabinett beschlossen Startkapital für private Altersvorsorge Die Bundesregierung will die Frühstartrente einführen – einen staatlichen Zuschuss für die Altersvorsorge der jungen Generation. Das Geld soll am Kapitalmarkt angelegt werden, sodass Kinder frühzeitig von den Renditemöglichkeiten profitieren und für das Alter sparen können. Mittwoch, 12. August 2026 2 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, Startkapital für private Altersvorsorge per Facebook teilen, Startkapital für private Altersvorsorge Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Startkapital für private Altersvorsorge Facebook per Facebook teilen, Startkapital für private Altersvorsorge Threema per Threema teilen, Startkapital für private Altersvorsorge WhatsApp per Whatsapp teilen, Startkapital für private Altersvorsorge X per X teilen, Startkapital für private Altersvorsorge Link kopieren Der lange Zeithorizont ist entscheidend: Mit der Frühstartrente können bereits mit geringen regelmäßigen Beiträgen Vermögenswerte angespart werden. Foto: Ute Grabowsky/photothek.net Die Bundesregierung geht umfassende Reformen an für eine gute Versorgung im Alter. Innovative Wege und ein neuer Blick auf die Renditechancen des Kapitalmarkts helfen dabei.Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente verfolgt die Bundesregierung das Ziel, junge Menschen schon früh mit einem Startkapital für ihre private Altersvorsorge auszustatten, positive Erfahrungen bei der Geldanlage zu ermöglichen und die Finanzkompetenz zu stärken.So funktioniert die FrühstartrenteKinder sollen zwischen ihrem 6. und 18. Lebensjahr eine staatliche Zahlung von monatlich zehn Euro für ein individuelles, kapitalgedecktes, privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erhalten – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Eltern können das individuelle Depot bei einem Anbieter der reformierten privaten Altersvorsorge eröffnen und freiwillig mit einer privaten Zuzahlung aufstocken. Der staatliche Zuschuss erfolgt dann automatisch und ohne weiteren Antrag über den Anbieter. Die individuellen Depots werden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen. So erleichtert die Bundesregierung jungen Erwachsenen den Einstieg in die eigenverantwortliche zusätzliche Altersvorsorge – wer auf Basis der Erfahrung mit der Frühstartrente weiter das Altersvorsorgedepot bespart, kann so Vermögen für das Rentenalter aufbauen.Vermögen wächst langfristigMit der Frühstartrente können bereits mit geringen regelmäßigen Beiträgen Vermögenswerte angespart werden. Entscheidend ist der lange Zeithorizont. Die langfristige Anlage am Kapitalmarkt und die Wiederanlage der Dividenden sorgen für einen erheblichen Zinseszinseffekt.Allein aus der staatlichen Förderung von insgesamt 1.440 Euro kann – unter der Annahme einer durchschnittlichen Wertsteigerung von nominal sieben Prozent pro Jahr – bis zur Volljährigkeit so ein Depotwert von rund 2.200 Euro entstehen. Daraus kann ohne einen einzigen weiteren Euro Einzahlung bis zum Renteneintritt ein Betrag von rund 53.000 Euro werden. Legen Eltern monatlich zum Beispiel 50 Euro dazu, kann das Depot bis zum Renteneintritt sogar auf über 300.000 Euro anwachsen. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, bleiben die Erträge steuerfrei.Alle Kinder eines Jahrgangs profitierenAuch Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, sollen profitieren. Für sie gibt es eine kollektive Anlage. So kommen allen die Möglichkeiten der kapitalmarktorientierten Vorsorge zugute.Die Frühstartrente erreicht alle Kinder eines Jahrgangs, unabhängig von der Initiative und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Wird kein individueller Vorsorgevertrag geschlossen, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Der Anspruch daraus kann bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres als Startkapital in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.Reformen für ein stabiles RentensystemEine gute Versorgung im Alter ist ein Schwerpunkt der Reformanstrengungen der Bundesregierung. Für ein stabiles Rentensystem stärkt sie die gesetzliche Rente und die betriebliche sowie die private Altersvorsorge. Ein wichtiger Baustein ist die reformierte private Altersvorsorge . Ab Januar 2027 sollen die neuen Altersvorsorgeprodukte, vor allem die Möglichkeit eines chancenorientierten Vorsorgedepots, für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.Die Alterssicherungskommission hat zudem ihre Vorschläge für eine grundlegende Rentenreform vorgelegt, unter anderem für die Einführung einer verpflichtende kapitalgedeckten Renten-Komponente („gesetzliche Kapitalrente“). Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, die Empfehlungen in einem Gesetzespaket umzusetzen. Frühstartrente, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge und die geplante gesetzliche Kapitalrente greifen sinnvoll ineinander. Beitrag teilen per E-Mail teilen, Startkapital für private Altersvorsorge per Facebook teilen, Startkapital für private Altersvorsorge per Threema teilen, Startkapital für private Altersvorsorge Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Startkapital für private Altersvorsorge Facebook per Facebook teilen, Startkapital für private Altersvorsorge Threema per Threema teilen, Startkapital für private Altersvorsorge WhatsApp per Whatsapp teilen, Startkapital für private Altersvorsorge X per X teilen, Startkapital für private Altersvorsorge Link kopieren

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29.08.2026 · 11:27 · Bundespräsident – Pressemitteilungen
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- Bundespräsident Steinmeier kondoliert dem Präsidenten der Republik Kolumbien

Bundespräsident Steinmeier kondoliert dem Präsidenten der Republik Kolumbien Schwerpunktthema: Pressemitteilung 11. August 2026 11. August 2026 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem Präsidenten der Republik Kolumbien, Abelardo Gabriel de la Espriella Otero, kondoliert. Der Bundespräsident schreibt: Mit Betroffenheit habe ich die Nachricht von dem schweren Erdbeben in Ihrem Land vernommen. Ich spreche Ihnen und den Menschen in Kolumbien mein tief empfundenes Beileid aus. Meine besondere Anteilnahme gilt den Familien und Freunden der Opfer, denen ich in diesen schweren Stunden Trost wünsche. Zugleich hoffe ich, dass die Rettungskräfte noch viele Menschen erreichen und in Sicherheit bringen können. Ihnen, Ihrer Regierung und den vielen Einsatzkräften wünsche ich weiterhin Kraft und Durchhaltevermögen bei der Bewältigung der Folgen des Erdbebens. Weitere Themen Presse­mitteilungen Pressebilder Mediathek Pressekontakt

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Entgeltunterschiede nach Staatsangehörigkeit

21.08.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 656/2026 Entgeltunterschiede nach Staatsangehörigkeit Berlin: (hib/CHE) Am 31. Dezember 2025 hat das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe bei 4.217 Euro gelegen, darunter 4.396 Euro für deutsche Staatsangehörige und 3.358 Euro für ausländische Staatsangehörige. Das Medianentgelt von Ausländern lag somit um 1.038 Euro oder 24 Prozent unter dem von Deutschen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7621(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6832(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Südkoreanische Abgeordnete zu Gast im BMAS

Startseite Service Presse Meldungen Südkoreanische Abgeordnete zu Gast im BMAS 11. Juni 2026 Meldung International Südkoreanische Abgeordnete zu Gast im BMAS Thema des Austausches: Neue Arbeitszeitmodelle in Korea und Deutschland BMAS Die parlamentarische Staatssekretärin Katja Mast überreicht Frau Lee Soo Jin, stellverstretende Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Wohlfahrt, ein Gastgeschenk. Kürzere Arbeitszeit bei gleichem Lohn – kann das gut gehen? Mit dieser Frage im Gepäck hat eine Delegation von drei Abgeordneten der südkoreanischen Nationalversammlung unter Leitung der Abgeordneten Soo-jin Lee am 9. Juni das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin besucht. Empfangen wurde die Delegation von der parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast. Mit einer Jahresarbeitszeit von 1872 Stunden pro Beschäftigten (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, 2023) liegt die Republik Korea deutlich über dem OECD-Schnitt von 1745 Jahresarbeitsstunden pro Beschäftigten. Das hat nicht nur Folgen für die Gesundheit, sondern auch für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Aus diesem Grund wird in Südkorea derzeit die Einführung einer Vier- bzw. Viereinhalb-Tage-Woche diskutiert. Überlegungen der Abgeordneten gehen dahin, die derzeitige reguläre Wochenarbeitszeit zunächst für große Unternehmen im Pflegebereich von 40 Stunden auf 36 Stunden zu reduzieren bei 100 % Lohnausgleich. Aktuell erlaubt das koreanische Arbeitsrecht eine Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden einschließlich Überstunden. Die Delegation interessierte sich besonders für die Erfahrungen mit Arbeitszeitreduzierungen in Deutschland. Gute Arbeit für alle bedeutet eine Arbeitszeit, die zur individuellen Lebenssituation passt. Die Sozialpartner sind diejenigen, die hierbei die besten Lösungen für ihre Branche finden. Staatssekretärin Mast wies in dem Gespräch auf den Spielraum hin, den das deutsche Arbeitszeitgesetz in seiner aktuellen Fassung bereits ermögliche. So seien in Deutschland bereits viele verschiedene Arbeitszeitmodelle möglich. Besonders betonte sie in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle der Sozialpartner und die Rolle von tarifvertraglichen Lösungen. In Korea ist wegen der Verbreitung von Unternehmenstarifverträgen dagegen eine gesetzliche Regelung geplant. Das BMAS wird mit der Republik Korea weiter im Austausch zu diesem wichtigen Thema bleiben. BMAS Die parlamentarische Staatssekretärin Katja Mast (mitte), rechts daneben: Frau Lee Soo Jin und die weiteren Abgeordneten Frau Chun Jongduk, Herr Park Haoe-choi sowie der Botschafter der Republik Korea in Deutschland Herr Lim Sang Beom Lim. Ganz links: Holger Schuster, Linda Wichman, Kevin Schabiner, Kristin Steinbring-May (Vertreter*innen des BMAS). Weitere Informationen Themenbereich International Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! International Meldung

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Schwangere Frauen in finanziellen Notlagen besser unterstützen

Hilfen für Schwangere in Not Schwangere Frauen in finanziellen Notlagen besser unterstützen 22.07.2026 22. 07. 2026 Aktuelle Meldung Das Bundeskabinett hat beschlossen, die gesetzliche Bundeseinlage für die Bundesstiftung Mutter und Kind erstmals seit 1993 zu erhöhen. Schwangere Frauen in Notlagen sollen damit künftig wirksamer unterstützt werden. Schwangere zukünftig besser unterstützen © iStock / rcfotostock Am 22. Juli hat das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf die Stärkung der finanziellen Basis der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die gesetzlich festgelegte Bundeseinlage erstmals seit 1993 erhöht - auf 101 Millionen Euro ab 2027 und 105 Millionen Euro ab 2032. Durch ein Abschmelzen des Stiftungsvermögens können in den ersten Jahren nach Inkrafttreten zusätzliche Mittel für die Unterstützung schwangerer Frauen eingesetzt werden.Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Ich freue mich sehr, dass es uns jetzt gelingt, die Bundesstiftung 'Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens' nach mehr als 30 Jahren dauerhaft finanziell zu stärken. Mit der Erhöhung der Bundeseinlage können die Stiftungshilfen künftig den tatsächlichen Bedarf besser abdecken und mehr schwangere Frau in finanziellen Notlagen besser und wirksamer unterstützen. Das schafft Sicherheit, gibt Zuversicht und erleichtert einen guten Start in das Leben mit ihrem Kind."Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"Seit mehr als 40 Jahren unterstützt die Bundesstiftung schwangere Frauen in finanziellen Notlagen, wenn andere Hilfen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Die ergänzenden Leistungen können beispielsweise für Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes oder die Wohnung und Einrichtung gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Jährlich erhalten mehr als 100.000 schwangere Frauen Unterstützung durch die Bundesstiftung.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Folgen von KI für den Arbeitsmarkt

21.08.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 656/2026 Folgen von KI für den Arbeitsmarkt Berlin: (hib/CHE) Die Auswirkungen der zunehmenden Verbreitung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Arbeitsmarkt sind grundsätzlich schwer zu trennen von den Folgen der anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase sowie dem Strukturwandel durch Demographie, Dekarbonisierung und Digitalisierung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7620(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7421(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigten, dass die Abgangsrate von Arbeitslosen unter 25 Jahren in Beschäftigung seit 2019 gesunken ist. Dieser Rückgang sei aber parallel zur Entwicklung der Abgangsrate aller Arbeitslosen erfolgt. „Es gibt keine Belege dafür, dass dieser Rückgang kausal mit der Nutzung von KI verbunden ist“, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung betont darin, die Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt kontinuierlich zu beobachten.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Karin Prien wirbt für enge Bund-Länder-Zusammenarbeit

Jugend- und Familienministerkonferenz 2026 Karin Prien wirbt für enge Bund-Länder-Zusammenarbeit 21.05.2026 21. 05. 2026 Aktuelle Meldung Karin Prien nimmt an der Jugend- und Familienministerkonferenz teil. Ihre Hauptbotschaft: Junge Menschen und Familien brauchen vertrauenswürdige und effiziente Förderung. Dafür müssen Bund und Länder eng zusammenarbeiten. Bundesfamilienministerin Karin Prien nimmt in Frankfurt am Main an der Jugend- und Familienministerkonferenz teil Am 21. und 22. Mai 2026 nimmt Bundesfamilienministerin Karin Prien an der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Frankfurt am Main teil. Im Austausch mit den Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder stehen der Kinder- und Jugendmedienschutz sowie die Stärkung von Medien- und Demokratiekompetenzen bei jungen Menschen, in Familien und bei Fachkräften im Mittelpunkt.Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfähig gestaltenIn einem weiteren Schwerpunkt diskutieren die Teilnehmenden, welchen Reformbedarf es für die Kinder- und Jugendhilfe gibt - auch gesetzlich.Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Junge Menschen und Familien brauchen vertrauenswürdige und effiziente Förderung, dafür müssen wir eng zusammenarbeiten. Was wir brauchen, ist mehr Effizienz auf allen Ebenen, auf Grundlage von guten gemeinsamen Lösungen. Wir müssen priorisieren und das anpacken, was nachhaltig finanzierbar ist und was dort ankommt, wo es für die breite Mitte der Gesellschaft Wirkung entfaltet. Wir müssen die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sicherstellen und dafür sorgen, dass sie künftig krisenfest ihrer Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land gerecht werden kann. Alle Kinder und Jugendlichen, die Unterstützung, Hilfe und Schutz brauchen, sollen sich jetzt und in Zukunft auf die Kinder- und Jugendhilfe verlassen können."Darüber hinaus beraten Karin Prien und ihre Amtskolleginnen und -kollegen über Maßnahmen zur Bekämpfung von Einsamkeit und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie über die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Die Teilnehmenden fassen zudem eine nächste gemeinsame Sitzung mit der Bildungsministerkonferenz ins Auge.Die Jugend- und FamilienministerkonferenzDie JFMK ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder. Sie berät und beschließt grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Die jeweils zuständige Bundesfamilienministerin nimmt als Gast teil. Der Vorsitz wechselt jährlich, im Jahr 2026 hat Hessen ihn inne.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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ElterngeldPlus erreicht neuen Höchststand

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ElterngeldPlus erreicht neuen Höchststand 17.04.2026 17. 04. 2026 Aktuelle Meldung Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus ist 2025 auf einen neuen Höchststand gestiegen. 40,3 Prozent aller Elterngeldbeziehenden planten ElterngeldPlus ein. ElterngeldPlus kann Familien dabei unterstützen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren © Graham Oliver/iStock Am 16. April 2026 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) neue Zahlen zum Elterngeld veröffentlicht. Demnach planten 40,3 Prozent der Elterngeldbeziehenden im Jahr 2025, ElterngeldPlus zumindest anteilig zu nutzen. Das ist ein neuer Höchstwert. Im Jahr 2024 lag der Anteil noch bei 36,7 Prozent. Insgesamt bezogen 2025 mehr als 1,6 Millionen Eltern Elterngeld.ElterngeldPlus wird immer häufiger gewähltRund 648.000 Bezieherinnen und Bezieher planten im Jahr 2025 die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus - davon 45,2 Prozent der Mütter und 26,1 Prozent der Väter. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wird das ElterngeldPlus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 Prozent der Mütter und 8,2 Prozent der Väter für das ElterngeldPlus. Zwar fällt das ElterngeldPlus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt.Elterngeld und ElterngeldPlusElterngeld und ElterngeldPlus sind Familienleistungen für Eltern, die ihr Kind in der ersten Zeit nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Das Elterngeld hilft dabei, in dieser Zeit die finanzielle Lebensgrundlage von Familien zu sichern.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Regierung: Schwerbehindertenausweis ist Sache der Länder

21.08.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 656/2026 Regierung: Schwerbehindertenausweis ist Sache der Länder Berlin: (hib/CHE) Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist eine Aufgabe, die die Länder als eigene Angelegenheit ausführen (Artikel 83, 84 des Grundgesetzes). Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7610(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7392(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion, in der sich diese nach der Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis erkundigt hatte. Der Bund habe insoweit weder ein Weisungsrecht noch die Fachaufsicht und verfüge daher auch nicht über eigene Erkenntnisse zum Ablauf der entsprechenden Verwaltungsverfahren und zu den Verwaltungsstrukturen. „Erkenntnisse über die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung und des GdB sowie auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises liegen der Bundesregierung somit nicht vor“, wie sie in der Antwort weiter ausführt.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung veröffentlicht

Kinder- und Jugendschutz Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung veröffentlicht 01.04.2026 01. 04. 2026 Aktuelle Meldung Der zweite Evaluationsbericht zur Cannabis-Teillegalisierung zeigt deutliche Defizite beim Jugendschutz. Das Bundesfamilienministerium und weitere Ressorts sehen daher dringenden Handlungsbedarf bei der Suchtprävention. Das Forschungsprojekt EKOCAN hat das Gesetzes zur Cannabis-Teillegalisierung evaluiert © iStock / rcfotostock Das Forschungsprojekt EKOCAN hat am 1. April den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vorgelegt. Die Schwerpunkte der zweiten Evaluation waren unter anderem die Auswirkungen der Teillegalisierung auf die organisierte Kriminalität, den Gesundheitsschutz, den Kinder- und Jugendschutz sowie die Entwicklungen zum Medizinalcannabis. Die Ergebnisse unterstreichen laut Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium, Bundesfamilienministerium und Bundesdrogenbeauftragten dringenden Handlungsbedarf. Bundefamilienministerin Karin Prien: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtgefahren ist dieser Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes zeigt: Die Ampelregierung hat der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen einen Bärendienst erwiesen. Die Zahl der Teilnehmenden an Frühinterventionsprogrammen ist stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe haben, Jugendliche dazu zu verpflichten. Zugleich funktioniert die freiwillige Teilnahme nicht, und auch der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verläuft schleppend. Dabei ist gerade Frühintervention so wichtig, nicht zuletzt im Hinblick auf Cannabis als 'Einstiegsdroge'. Hier müssen wir dringend nachsteuern."Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler! Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Wer davor die Augen verschließt, riskiert die Gesundheit unserer Jüngsten! Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem. Im Internet herrscht ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), die gezielt junge Menschen ansprechen. Dabei wird systematisch gegen geltende Werbeverbote verstoßen."Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Das Cannabisgesetz ist ein vollkommener Rohrkrepierer. Jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd. Die Bedenken der Sicherheitsbehörden wurden im Gesetz nicht berücksichtigt. Das Ergebnis: Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt. Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung."Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck: "Beim Medizinalcannabis sehen wir erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Über dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung ist ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richtet, sondern an Freizeitkonsumierende. Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig. Auch bei der Hilfe für Jugendliche zeigt sich ein beunruhigender Trend. Wer wegen Cannabis auffällt, bekommt heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht zeigt auch warum. Die Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe ist entfallen. Hier müssen wir nachsteuern. Denn wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein."

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Wirtschaft & Unternehmen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Karin Prien startet Wettbewerb für kleine und mittlere Unternehmen

Vereinbarkeit von Beruf und Familie Karin Prien startet Wettbewerb für kleine und mittlere Unternehmen 04.03.2026 04. 03. 2026 Aktuelle Meldung Bundesfamilienministerin Karin Prien hat den Wettbewerb "Kleine Lösungen - große Wirkung" gestartet. Gesucht werden kleine und mittlere Unternehmen mit kreativen Ideen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiger Aspekt für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland © BMBFSFJ/Erfolgsfaktor Familie Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am 4. März den Start für den bundesweiten Unternehmenswettbewerb "Kleine Lösungen - große Wirkung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gewinnen mit Vereinbarkeit" bekanntgegeben. Der Wettbewerb richtet sich an Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, die gute Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt und umgesetzt haben.Karin Prien: "Auch und gerade in der aktuellen Lage unserer Wirtschaft ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Motor für Veränderungen und bietet Chancen für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Viele kleine und mittlere Unternehmen zeigen bereits heute, wie sich Familienfreundlichkeit ohne großen Aufwand, aber mit guten Ideen, viel Innovationskraft und Kreativität erfolgreich umsetzen lässt. Solche Konzepte würdigen wir mit unserem Wettbewerb und geben sie als Inspiration an andere Unternehmen weiter. Der demografische Wandel erfordert, Vereinbarkeit als wesentlichen Bestandteil einer modernen Arbeitswelt zu verankern."Bis zum 24. April 2026 bewerben!Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können sich bis zum 24. April 2026 über die Website des Programms "Erfolgsfaktor Familie" bewerben. Die Auszeichnung der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt im Rahmen des Unternehmenstags "Erfolgsfaktor Familie" am 11. September 2026 in Berlin. Die Ehrung nehmen Bundesfamilienministerin Karin Prien sowie der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, vor.Beschäftigte unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit stärkenZiel des Wettbewerbs ist es, konkrete betriebliche Lösungen zu zeigen, die Beschäftigten zugutekommen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Ausgezeichnet werden Ansätze, die im jeweiligen betrieblichen Zusammenhang wirksam sind und sich durch Umsetzbarkeit und Praxisnähe auszeichnen. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, erfolgreiche Modelle aus KMU bundesweit bekannt zu machen und Impulse für andere Unternehmen zu geben.Der Wettbewerb ist offen gestaltet und sieht keine festen Kategorien vor. Entscheidend sind die Passgenauigkeit und die nachweisbare Wirkung der jeweiligen Maßnahme. Eingereicht werden können zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle, spezielle Angebote für Väter oder pflegende Beschäftigte, betriebliche Unterstützungsangebote wie Hausaufgabenhilfen oder Kooperationen mit anderen Unternehmen zur Organisation von Ferienbetreuung.Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie"Der Unternehmenswettbewerb ist Teil des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" des Bundesbildungs- und -familienministeriums. Partner des Programms sind die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft wie beispielsweise die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Branchen- und Fachverbände Bundesverband der Personalmanagerinnen (BPM), Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) und Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco).

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Weitere Pressethemen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Zum Tod von Prof. Dr. Rita Süssmuth

Trauer und Anteilnahme Zum Tod von Prof. Dr. Rita Süssmuth 02.02.2026 02. 02. 2026 Aktuelle Meldung Die ehemalige Bundesfrauenministerin und Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth ist verstorben. Karin Prien und Nina Warken würdigten sie als großes Vorbild und Vorkämpferin für Frauenrechte und sozialen Zusammenhalt. Rita Süssmuth im Bundestag, 2021 (bearbeitet) © Stella v. Saldern im Auftrag des Deutschen Bundestages / Lizenz: CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons Am 1. Februar ist die ehemalige Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und langjährige Präsidentin des Deutsches Bundestages, Prof. Dr. Rita Süssmuth, im Alter von 88 Jahren gestorben. Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken brachten ihre Anteilnahme am Tod der Politikerin zum Ausdruck. Karin Prien: "Mit großem Bedauern habe ich vom Tod Rita Süssmuths erfahren. Mein tief empfundenes Beileid gilt ihren Angehörigen. Rita Süssmuth ist als Politikerin für Frauen und Männer ein großes Vorbild. Sie hat sich über Jahrzehnte mit starker Stimme für Familien und Frauen eingesetzt, nicht nur als Familien- und Frauenministerin. Sie hat frauen- und gleichstellungspolitische Themen ganz oben auf die Agenda gesetzt, wo sie auch heute noch hingehören. Bis zuletzt kommentierte sie politisches Zeitgeschehen und ergriff Position in aktuellen Debatten, sie war in bester Weise streitbar und gleichzeitig Brückenbauerin. Ihre Stimme wird fehlen!"Nina Warken: "Der Tod von Rita Süssmuth erfüllt mich mit Trauer. Meine aufrichtige Anteilnahme gilt in diesen Stunden ihrer Familie. Wir verlieren mit Rita Süssmuth eine überzeugte, mutige und charismatische Vorkämpferin für Gleichberechtigung und sozialen Zusammenhalt. Sie hat für Frauen in der Politik den Weg geebnet. Persönlich verliere ich ein Vorbild und eine wichtige Inspirationsquelle. In verschiedenen Funktionen hat sie ihr Leben in den Dienst unseres Landes und unserer Demokratie gestellt. Dabei stand sie ein für gegenseitigen Respekt und Verständigung im politischen Diskurs. Im Umgang mit dem damals neuen Thema HIV/AIDS setzte sie als zuständige Bundesministerin auf Aufklärung statt Stigmatisierung und damit auf Menschlichkeit sowie wissenschaftliche Evidenz. Ihre Verdienste werden unvergessen bleiben."Frauen unterstützen: Rita Süssmuth als BundesfrauenministerinVon 1985 bis 1988 war Rita Süssmuth von der Christlichen Demokratischen Union (CDU) als politische Seiteneinsteigerin an der Spitze des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Die Frauenpolitik kam unter ihrer Leitung als thematisches Feld neu hinzu - als ein Schwerpunkt des Hauses und besonderes Anliegen ihrer Politik. Vor ihrer Amtszeit gehörte sie bereits von 1971 bis 1985 dem Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium an.Selbst Hochschullehrerin und Mutter, warb sie für die bessere Vereinbarkeit der Familie mit anderen Lebensbereichen für beide Partner und Familienpolitik sollte nicht auf Verheiratete beschränkt werden. Gleichzeitig wollte Rita Süssmuth die Attraktivität der Familie erhöhen. In ihrer Amtszeit wurden erstmals drei Jahre für Kindererziehungszeiten von Müttern und Vätern in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, die in der Rentenanwartschaft mit dem Durchschnittsverdienst der Bundesbürger bemessen werden.

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Gesundheit & Pflege Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Bundesweite Kampagne zur Pflegeelternschaft gestartet

"Zeit, die prägt" Bundesweite Kampagne zur Pflegeelternschaft gestartet 08.12.2025 08. 12. 2025 Aktuelle Meldung Kindern ein Zuhause geben, wo sie Zuwendung, Stabilität und "Zeit, die prägt" erfahren können: Eine neue Kampagne des Bundesfamilienministeriums rückt Pflegeelternschaft stärker ins öffentliche Bewusstsein und will neue Pflegefamilien gewinnen. Zum Start der neuen Kampagne "Zeit, die prägt" führt Karin Prien ein Gespräch mit Jugendamtsmitarbeitenden und zwei Pflegefamilien © Dominik Butzmann/photothek.de Die neue Pflegeeltern-Kampagne des Bundesfamilienministeriums ist Anfang Dezember gestartet. Den kommunikativen Auftakt dazu setzte Bundesfamilienministerin Karin Prien am 8. Dezember. Unter dem Titel "Zeit, die prägt“ macht die Kampagne einerseits die Bedeutung von Pflegefamilien sichtbar und will weitere Menschen für diese Aufgabe gewinnen. Zugleich würdigt sie aber auch das große Engagement der Pflegeeltern in Deutschland. Anlässlich des Auftakts kam Karin Prien in Berlin Pankow mit Jugendamtsmitarbeitenden und mit zwei Pflegefamilien ins Gespräch, die aus ihrem Alltag als Pflegeeltern, über Erfahrungen und Herausforderungen berichteten. Außerdem stand die wichtige Zusammenarbeit der Jugendämter mit den Pflegefamilien in der Praxis im Mittelpunkt des Austausches.Karin Prien: "Pflegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz und die Zukunft von Kindern in schwierigen Lebenssituationen. Sie geben Halt, Zeit, Wärme und ein Zuhause auf Zeit oder für immer. Dafür bin ich ihnen zutiefst dankbar. Ebenso danke ich den Mitarbeitenden der Jugendämter, die diese Familien fachlich begleiten und Tag für Tag Verantwortung tragen. Wir möchten Pflegefamilien sichtbar machen, ihnen danken - und Menschen ermutigen, diesen Weg selbst zu gehen. Denn: Jede Pflegefamilie schenkt einem Kind etwas, das ein Leben lang prägt."Kindern Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bietenViele Kinder und Jugendliche können aus unterschiedlichen Gründen (zeitweise) nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Sie benötigen jedoch ein Umfeld, das ihnen Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bietet. Die Kampagne bietet daher ein großes Informationsangebot zum Thema Pflegeelternschaft. Alle wichtigen Informationen - von Voraussetzungen über zentrale Fragen bis zu Erfahrungsberichten und dem Kontakt zu Anlaufstellen - finden Interessierte gebündelt auf der Website der Kampagne. Ziel ist es, den Weg zur Pflegefamilie übersichtlich und verständlich zu gestalten.Informationen zur Pflegeelternschaft finden Das Familienportal des Bundes bietet als Webportal mit Hintergrundinformationen einen großen Mehrwert. Mit einer einfachen Beratungsstellensuche können Interessierte schnell und unkompliziert das für sie zuständige Jugendamt finden. Die Jugendämter sind für Interessierte die zentralen Ansprechpartner, um sich zum Thema zu informieren, zu beraten und während einer Pflegeelternschaft zu begleiten. Weitere Akteure wie Beratungsstellen, freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe sowie lokale Anlaufstellen bieten zusätzliche Unterstützung.Pflegeelternschaft sichtbar machenDem Bundesfamilienministerium ist bewusst, dass es aktuell deutschlandweit zu wenig Pflegeltern gibt. Auch wenn es immer wieder regionale Bemühungen gibt, finden die Themen Pflegekinder, -eltern und -familien in der aktuellen öffentlichen Debatte zu wenig Sichtbarkeit. Das will die Kampagne mit Maßnahmen zur Sichtbarkeit im öffentlichen Stadtbild und mit digitalen Werbemaßnahmen ändern.

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Behörden & Kommunen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Karin Prien zu den wichtigsten Zielen des Ministeriums

Karin Prien zu den wichtigsten Zielen des Ministeriums - BMBFSFJ Mit der Einwilligung von Nutzenden dieser Webseite verwendet das BMBFSFJ (Verantwortlicher) ein Webverhalten- Analysetool (Matomo), um das Angebot auf dieser Webseite kontinuierlich zu verbessern. Dieses Skript ermöglicht die Speicherung bzw. den Zugriff auf die Endeinrichtung. Die verarbeiteten Daten werden nach 90 Tagen gelöscht. Nach Erteilung der Einwilligung oder Ablehnung wird das Banner für 365 Tage deaktiviert.  Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt.   Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell, Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins, die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site), Eingesetzt wird ein Tool, dass das Webverhalten analysiert (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Mit der Einbindung und der Auslieferung eines Skriptes (matomo.js) werden durch den Dienst Informationen auf der Einrichtung des Nutzenden gespeichert bzw. auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.  Zweck der Datenverarbeitung ist die Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).   Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt. Die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie auf die Datenschutzerklärungen klicken.   Die Daten werden umgehend pseudonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen. Karin Prien zu den wichtigsten Zielen des Ministeriums Bessere Bildung. Starke Familien. Resiliente Demokratie: Am 5. November informierte Karin Prien die Abgeordneten in der Regierungsbefragung zu den wichtigsten Zielen des Bundesbildungs- und -familienministeriums.

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Umwelt, Verbände & Soziales Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Noch keine Details zur Reform der Altersteilzeit

21.08.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 656/2026 Noch keine Details zur Reform der Altersteilzeit Berlin: (hib/CHE) Sowohl das durchschnittliche Eintritts- als auch das durchschnittliche Austrittsalter bei der Altersteilzeitarbeit haben sich erhöht. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7612(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7402(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Laut dem Forschungsbericht 24/2025(Dokument, öffnet ein neues Fenster) des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) sei das Eintrittsalter im Zeitraum 2002 von 2022 bei Frauen um 3,2 Jahre und bei Männern um 1,6 Jahre gestiegen. Das durchschnittliche Austrittsalter ist demnach in diesem Zeitraum bei Frauen um 4,1 Jahre und bei Männern um 2,5 Jahre gestiegen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Die Bundesregierung verweist darin an mehreren Stellen auf die IAB-Studie und betont, sie wolle dem gesetzgeberischen Prozess in Folge der Empfehlungen der Alterssicherungskommission nicht vorgreifen und etwa derzeit schon Aussagen zur Reform der Altersteilzeit treffen.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Michael Brand: Nationale Demenzstrategie fortsetzen

Netzwerktagung Nationale Demenzstrategie Michael Brand: Nationale Demenzstrategie fortsetzen 09.10.2025 09. 10. 2025 Aktuelle Meldung Der Parlamentarische Staatssekretär Michael Brand bekräftigte bei einer Veranstaltung am Vorabend der Netzwerktagung der Nationalen Demenzstrategie die Absicht, diese auch über das Jahr 2026 hinaus fortzuführen. Michael Brand will die Teilhabe von Menschen mit Demenz in der Gesellschaft erleichtern © Valentin Pater Am 8. Oktober nahm der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Michael Brand, in Berlin an der politischen Abendveranstaltung "Strategie im Dialog: Politik für Menschen mit Demenz" teil. In seinem Grußwort bei der Veranstaltung im Rahmen der Netzwerktagung der Nationalen Demenzstrategie hob er die bisherigen Erfolge der Nationalen Demenzstrategie hervor und betonte die Bereitschaft des Bundesseniorenministeriums, eine aktive Rolle bei der Fortsetzung der Strategie über das Jahr 2026 hinaus einzunehmen.Michael Brand: "Die Bundesregierung wird weiter gemeinsam mit allen Beteiligten arbeiten, um die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen nachhaltig zu verbessern und Prävention sowie Forschung weiter stärken. Unser besonderes Augenmerk liegt darauf, die Teilhabe von Menschen mit Demenz in der Gesellschaft zu erleichtern."Ziel der Strategie ist, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Deutschland zu verbessern und ein offenes Klima für den Umgang mit Betroffenen zu schaffen. Dafür enthält die Nationale Demenzstrategie über 160 konkrete Maßnahmen, die seit 2020 erfolgreich in vier Handlungsfeldern umgesetzt werden:Strukturen zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz an ihrem Lebensort aus- und aufbauenMenschen mit Demenz und ihre Angehörigen unterstützenMedizinische und pflegerische Versorgung vonMenschen mit Demenz weiterentwickelnExzellente Forschung zu Demenz fördernDie Nationale DemenzstrategieDie Nationale Demenzstrategie wurde 2020 von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesseniorenministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums ins Leben gerufen. In ihr haben sich mehr als 80 Akteurinnen und Akteure dazu verpflichtet, bis Ende 2026 über 160 Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenz in Deutschland umzusetzen. Der Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode sieht eine Fortsetzung der Nationalen Demenzstrategie über das Jahr 2026 hinaus vor.

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29.08.2026 · 11:27 · BMBFSFJ – Pressemitteilungen
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Digitalisierung für die Gesellschaft erlebbar machen

SMART COUNTRY CONVENTION Digitalisierung für die Gesellschaft erlebbar machen 01.10.2025 01. 10. 2025 Aktuelle Meldung Karin Prien betonte auf der SMART COUNTRY CONVENTION die Bedeutung der Digitalisierung für alle Generationen als Chance für Bildungsgerechtigkeit, Teilhabe und moderne Arbeitswelten. Karin Prien betonte auf der SCCON die Bedeutung von durchdachten Digitalisierungsprozessen für alle Lebensbereiche der Gesellschaft © BITKOM / Smart Country Convention Am 1. Oktober sprach Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien auf der SMART COUNTRY CONVENTION (SCCON) zum Thema "Smartes Land = smarte Gesellschaft? Digitalisierung als Chance für alle Generationen". Karin Prien betonte in ihrem Vortrag die enorme Bedeutung von Digitalisierungsprozessen für die ganze Gesellschaft: bei Teilhabe, Bildungschancen und Arbeitswelt.Karin Prien: "Digitalisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kein Selbstzweck. Es geht um mehr als Technik - um Bildungsgerechtigkeit, Teilhabe, Nachhaltigkeit und moderne Arbeitswelten, damit ein echter gesellschaftlicher Mehrwert entsteht."Digitalisierung als Chance für alle Generationen nutzenDas Bundesbildungs- und -familienministerium ist das Ministerium für die ganze Gesellschaft. Für das Bundesbildungs- und -familienministerium ist Digitalisierung nicht nur Projekt in der Informationstechnologie (IT), sondern ein gesellschaftlicher Transformationsprozess. Es geht nicht nur um neue Werkzeuge oder Technologien. Es geht darum, wie die Gesellschaft als Ganzes lebt, arbeitet, lernt und miteinander kommuniziert. Dabei ist zentral, Digitalisierung als Chance für alle Generationen zu nutzen. SMART COUNTRY CONVENTIONUnter der Schirmherrschaft vom Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger, findet vom 30. September bis zum 2. Oktober die SCCON im hub27 auf dem Berliner Messegelände statt. An drei Tagen werden dort ein volles Programm rund um Themen wie E-Government, Smart City/Smart Region, Künstliche Intelligenz (KI), Verwaltungsmodernisierung und Infrastruktur geboten.

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Umwelt, Verbände & Soziales Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundesnetzagentur – Große Beschlusskammer Energie
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GBK-26-01-1#1 - - Festlegung Wasserstoff-Ordnungsrahmen zu Netzkosten und Methoden der Kapitalverzinsung (WONKa)

GBK-26-01-1#1 Festlegung WONKa Festlegung für einen Wasserstoff-Ordnungsrahmen zu den Netzkosten und Methoden der Kapitalverzinsung (WONKa) Verfahrenseinleitung Die Große Beschlusskammer Energie hat am 29.07.2026 ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 28o Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 EnWG zur „Festlegung für einen Wasserstoff-Ordnungsrahmen zu den Netzkosten und Methoden der Kapitalverzinsung (WONKa)“ unter dem Geschäftszeichen GBK-26-01-1#1 eingeleitet. Die Festlegung wird zwei Aspekte umfassen: Zum einen soll sie in Wahrnehmung der Aufgaben der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde nunmehr auch für Wasserstoffnetze ein Regelwerk für die Bestimmung der anerkennungsfähigen Netzkosten von Wasserstoffnetzbetreibern schaffen, das an die Stelle der bisherigen WasserstoffNEV treten soll. Dabei sollen insbesondere die Erkenntnisse des im Strom- und Gasbereich durchgeführten NEST-Prozesses in den Bereich Wasserstoff einfließen und soweit nötig Bezüge zur Festlegung GBK-24-01-2#1 (WANDA) hergestellt werden. Im Übrigen wird vorbehaltlich der weiteren Diskussion inhaltlich eine weitgehende Fortführung der bisherigen Regulierungssystematik angestrebt. Die Regelungen werden sowohl für Wasserstoff-Kernnetzbetreiber als auch für sonstige Wasserstoffnetzbetreiber, soweit sie der Regulierung unterfallen, gelten. Zum anderen wird die Festlegung die Methoden zur Bestimmung der Zinssätze für die Kapitalverzinsung beinhalten. Die bisherigen Zinssätze für die Eigenkapitalverzinsung nach § 28r Abs. 1 Satz 7 EnWG für das Kernnetz bzw. § 10 Abs. 4 Satz 3 WasserstoffNEV für sonstige Wasserstoffnetze laufen zum Ende des Jahres 2027 aus. Regelungen zur Ermittlung der zukünftigen Werte existieren bisher nicht. Ob und inwieweit sich die aus der Strom- und Gasnetzregulierung bekannte Methodik auf Wasserstoffnetze übertragen lässt, wird im Verfahren – sowohl für das Kernnetz als auch separat für sonstige Netze – geprüft. Hierzu hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten an Frontier Economics Ltd. vergeben. Die Zinssätze selbst werden nach jetzigem Stand nicht Gegenstand der Festlegung sein, sondern einer Einzelfestlegung zur Umsetzung der gefundenen Methodik vorbehalten bleiben. Die Festlegung der Zinssätze soll nach dem Stand der Überlegungen unmittelbar im Anschluss an die Methodenfestlegung erfolgen. Die Festlegung soll für alle Kostengenehmigungsverfahren gelten, die inhaltlich Netzkosten der Kalenderjahre ab 2028 betreffen. Ein Konsultationsentwurf soll voraussichtlich im Dezember dieses Jahres veröffentlicht werden. GBK-26-01-1#1 Stand: 29.07.2026

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29.08.2026 · 11:27 · Bundespräsident – Pressemitteilungen
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- "Zuhause in Deutschland. Wie wir miteinander leben" – Bundespräsident Steinmeier widmet sich in erster Veranstaltung am neuen Amtssitz dem Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft

"Zuhause in Deutschland. Wie wir miteinander leben" – Bundespräsident Steinmeier widmet sich in erster Veranstaltung am neuen Amtssitz dem Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft Schwerpunktthema: Pressemitteilung 11. August 2026 11. August 2026 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lädt am 25. August 2026 um 11.00 Uhr zur ersten Publikumsveranstaltung im neuen Amtssitz am Spreebogen. Unter dem Titel "Zuhause in Deutschland. Wie wir miteinander leben" befasst sich die Veranstaltung mit dem Zusammenleben in einem "Land mit Migrationshintergrund". Nach der Eröffnung durch eine Rede des Bundespräsidenten sprechen vier Expertinnen und Experten in einer Podiumsdiskussion über die vielfältigen Chancen und anhaltenden Herausforderungen von Zuwanderung und Integration. Außerdem diskutieren sie darüber, wie gut Integration in Deutschland gelingt, welche Leerstellen bestehen und welches Selbstverständnis uns als Einwanderungsland prägt. An der Podiumsdiskussion nehmen teil: Ryyan Alshebl, Bürgermeister der Gemeinde Ostelsheim in Baden-WürttembergEngin Çatık, ehemaliger Schulleiter der Friedrich-Bergius-Schule in Berlin-FriedenauBirgit Glorius, Stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) sowie Professorin für Humangeographie an der Technischen Universität ChemnitzAnna-Lena von Hodenberg, Mitbegründerin und Geschäftsführerin von HateAid Es moderiert die Journalistin Helene Bubrowski. Die Veranstaltung kann im Livestream verfolgt werden auf https://youtube.com/live/KfJJHPXTE78?feature=share Hinweise für die Redaktionen: Die Akkreditierung endet am Montag, 24. August 2026, 11.00 Uhr.Bitte beachten Sie, dass nur eine begrenzte Zulassung möglich ist.Journalistinnen und Journalisten melden sich bitte an unter https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2026/08/260825-Zuhause.html Weitere Themen Presse­mitteilungen Pressebilder Mediathek Pressekontakt

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29.08.2026 · 11:27 · Bundespräsident – Termine
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- Tag der offenen Tür

Samstag 05.09. 2026 Samstag, 05.09.2026 Tag der offenen Tür Villa Hammerschmidt, , 11:00 Uhr 11:00 Uhr Bonn, Villa Hammerschmidt Der Bundespräsident öffnet gemeinsam mit dem benachbarten Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Türen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind eingeladen, die Villa Hammerschmidt – den Bonner Amtssitz des Bundespräsidenten – zu besuchen sowie das angrenzende ehemalige Bundeskanzleramt, in dem heute das BMZ seinen Bonner Dienstsitz hat. Das Bürgerfest des Bundespräsidenten fand seit 2012 jährlich in Berlin statt. 2026 wird es an den Bonner Amtssitz verlegt, da am Berliner Amtssitz Schloss Bellevue umfassende Sanierungsarbeiten beginnen. Die Villa Hammerschmidt am Rhein ist seit 1950 Amtssitz des Bundespräsidenten. 1957 kam Schloss Bellevue in Berlin als weiterer Amtssitz hinzu. Bis heute wird die Villa Hammerschmidt regelmäßig für offizielle Anlässe genutzt. 13.00 Uhr, Villa Hammerschmidt Begrüßungsworte zum Tag der offenen Tür beim Bürgerfest Medienakkreditierung Die Akkreditierung endet am Freitag, 28. August 2026, um 13.00 Uhr.Journalistinnen und Journalisten, die am Freitag, 4.September 2026 und/oder Samstag, 5. September 2026 am Bürgerfest teilnehmen möchten, müssen sich für jeden gewünschten Veranstaltungstag gesondert über den jeweils untenstehenden Link akkreditieren. Eine einmalige Akkreditierung für beide Tage ist nicht ausreichend. Die jeweiligen Akkreditierungslinks gelten ausschließlich für den angegebenen Veranstaltungstag.Dauerakkreditierungen des Bundespresseamtes gelten nicht.Der Presseeinlass am Samstag, 5. September 2026 ist von 11.00 Uhr bis 13.30 Uhr möglich.Ein separater Presseeingang befindet sich in der Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn.Bitte führen Sie am jeweiligen Veranstaltungstag einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrolle ein. Zur Medienakkreditierung Termin herunterladen Zum Thema Bürgerfest des Bundespräsidenten 5. September 2026 5. September 2026 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender laden am 4. und 5. September 2026 zum Bürgerfest ein. Dieses … Mehr zur Villa Hammerschmidt Villa Hammerschmidt Seit 1950 ist die Villa Hammerschmidt in Bonn Amtssitz des Bundespräsidenten. In ihrer über 40-jährigen Geschichte als erster Amtssitz … Zurück zur Terminübersicht Weitere Themen Termine Reden und Interviews Berichte Mediathek Publikationen Presse

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29.08.2026 · 11:27 · Bundespräsident – Termine
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- Bürgerfest des Bundespräsidenten

Freitag 04.09. 2026 Freitag, 04.09.2026 Bürgerfest des Bundespräsidenten Villa Hammerschmidt, , 17:00 Uhr 17:00 Uhr Bonn, Villa Hammerschmidt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender würdigen mit einer persönlichen Einladung das bürgerschaftliche Engagement von rund 2.500 Ehrenamtlichen aus ganz Deutschland. Die geladenen Gäste stehen stellvertretend für die vielen Millionen Menschen, die sich bundesweit für das Gemeinwohl einsetzen und damit unser Gemeinwesen stärken. 17.00 Uhr Ansprache zur Eröffnung des Bürgerfestes mit rund 2.500 geladenen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Deutschland anschließend Besuch verschiedener Projektstände der beim Bürgerfest vertretenen Initiativen, Organisationen und Unternehmen Medienakkreditierung Die Akkreditierung endet am Freitag, 28. August 2026, um 13.00 Uhr.Journalistinnen und Journalisten, die am Freitag, 4.September 2026 und/oder Samstag, 5. September 2026 am Bürgerfest teilnehmen möchten, müssen sich für jeden gewünschten Veranstaltungstag gesondert akkreditieren. Eine einmalige Akkreditierung für beide Tage ist nicht ausreichend. Die jeweiligen Akkreditierungslinks gelten ausschließlich für den angegebenen Veranstaltungstag.Bitte beachten Sie, dass die Zulassung für Freitag, 4. September 2026, begrenzt ist. Die Anmeldung stellt daher noch keine verbindliche Akkreditierung dar. Über die Zu- bzw. Absage werden Sie nach Ablauf der Akkreditierungsfrist gesondert per E-Mail informiert. Eine bestätigte Akkreditierung ist für die Teilnahme zwingend erforderlich.Dauerakkreditierungen des Bundespresseamtes gelten nicht.Der Presseeinlass am Freitag, 4. September 2026 ist von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr möglich.Ein separater Presseeingang befindet sich in der Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn.Bitte führen Sie am jeweiligen Veranstaltungstag einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrolle ein. Zur Medienakkreditierung Termin herunterladen Zum Thema Bürgerfest des Bundespräsidenten 5. September 2026 5. September 2026 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender laden am 4. und 5. September 2026 zum Bürgerfest ein. Dieses … Zurück zur Terminübersicht Weitere Themen Termine Reden und Interviews Berichte Mediathek Publikationen Presse

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29.08.2026 · 11:27 · Bundespräsident – Termine
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- Treffen der deutschsprachigen Staatsoberhäupter

Dienstag - Mittwoch 01. - 02.09. 2026 Dienstag, 01.09.2026 bis Mittwoch, 02.09.2026 Treffen der deutschsprachigen Staatsoberhäupter Österreich Österreich Teilnahme am Treffen der deutschsprachigen Staatsoberhäupter von Belgien, Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz in Innsbruck und Alpbach Kurzprogramm Dienstag, 1. September 2026 Morgens Flug nach Innsbruck, ÖsterreichVormittags, Bergisel Begrüßung durch den Bundespräsidenten der Republik Österreich, Alexander Van der Bellen, und Doris Schmidauer Mittags Arbeitsmittagessen mit Austausch zu aktuellen politischen Themen Anschließend Fahrt zum Stubaier Gletscher mit Vorträgen von Andrea Fischer (Glaziologin, Wissenschaftlerin am Institut für Interdisziplinäre Gebirgsforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften) und Isabelle Gärtner-Roer (Geomorphologin, Glaziologin und Permafrost-Expertin; Mitglied des World Glacier Monitoring Service)Nachmittags, Stubaier Gletscher Fahrt mit der Gondel und der 3S Eisgratbahn zur Bergstation Eisgrat mit Rundblick auf Stubaier Alpen und bis zu den DolomitenAnschließend Fahrt nach Innsbruck mit Vorträgen von Pascal Bohleber (Glaziologe; Alfred-Wegener-Institut/Zentrum für Polar- und Meeresforschung) und Harry Zekollari (Glaziologe und Klimaforscher; Studie über Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs auf Belgien)Abends, Innsbruck, Kaiserliche Hofburg Empfang mit Ehrenformationen der Tiroler Traditionsverbände Anschließend, Haus der Musik Abendessen, gegeben vom Landeshauptmann von Tirol, Anton Mattle, und Daniela Mattle sowie dem Bürgermeister von Innsbruck, Johannes Anzengruber, und Valentina Anzengruber zu Ehren der deutschsprachigen Staatsoberhäupter Mittwoch, 2. September 2026 Vormittags, Alpbach, European Forum Alpbach Arbeitssitzung zum Thema "How Europe Wins"Mittags, Hotel Alpbacherhof GruppenfotoAnschließend Austausch mit Stipendiatinnen und Stipendiaten des European Forum AlpbachNachmittags Flug nach Berlin Termin herunterladen Zurück zur Terminübersicht Weitere Themen Termine Reden und Interviews Berichte Mediathek Publikationen Presse

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Behörden & Kommunen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundesregierung – kompakt
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Digitale Beweismittel schneller übermitteln

Strafverfolgung europaweit Digitale Beweismittel schneller übermitteln Die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU wird verbessert und an die neuen technischen Entwicklungen angepasst. Ein entsprechendes Gesetz auf der Grundlage von EU-Vorgaben ist in Kraft getreten. Dienstag, 18. August 2026 1 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln per Facebook teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln Facebook per Facebook teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln Threema per Threema teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln WhatsApp per Whatsapp teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln X per X teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln Link kopieren Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten soll bei der Verfolgung von Straftaten verbessert werden. Foto: Getty Images/Surasak Suwanmake Digitale Spuren spielen in der Strafverfolgung eine immer größere Rolle. Neue Regelungen ermöglichen es den Ermittlungsbehörden, elektronische Beweismittel künftig schneller und über Ländergrenzen hinweg anfordern zu können. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie ist am 18. August 2026 in Kraft getreten. Grenzüberschreitende ZusammenarbeitBei Ermittlungen können Informationen künftig direkt bei Anbietern in anderen Mitgliedstaaten angefordert werden. Zur Umsetzung der europäischen Vorgaben hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet, der im Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt wurde. Damit reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. So können zum Beispiel Chatverläufe, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden. Beitrag teilen per E-Mail teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln per Facebook teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln per Threema teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln Facebook per Facebook teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln Threema per Threema teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln WhatsApp per Whatsapp teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln X per X teilen, Digitale Beweismittel schneller übermitteln Link kopieren

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Behörden & Kommunen Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundesregierung – kompakt
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BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine

Unterstützung für die Ukraine BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe koordiniert die staatlichen zivilen Hilfeleistungen Deutschlands über das EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM). So können zum Beispiel Großspenden mit Arzneimitteln in die Ukraine vermittelt werden. Montag, 17. August 2026 1 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine per Facebook teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine Facebook per Facebook teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine Threema per Threema teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine WhatsApp per Whatsapp teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine X per X teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine Link kopieren Das BBK koordiniert und organisiert vielfältige Hilfe für die Ukraine. Foto: imago images/Future Image/Hardt Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist ein zentraler Knotenpunkt der staatlichen Hilfe Deutschlands für die Ukraine. Die Behörde nimmt internationale Hilfeersuche entgegen, koordiniert und stimmt diese ab. Hierbei geht es besonders um hochspezialisierte Güter wie Beatmungsgeräte, Sanitätsmaterial oder Schutzausrüstung, die in die Krisengebiete gebracht werden.Zielgerichtete Hilfe international koorniniertSeit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurden staatliche Hilfsgüter und Großspenden im Wert von rund 264 Millionen Euro über den UCPM (Union Civil Protection Mechanism) in die Ukraine gebracht. Diese Hilfsgüter umfassen eine Vielzahl von dringend benötigten Materialien, die maßgeblich zur Unterstützung der betroffenen Bevölkerung beitragen. Das BBK richtet sich nach den Bedarfsanforderungen nach Hilfsgütern, welche die ukrainische Regierung offiziell über den UCPM gestellt hat. So soll sichergestellt werden, dass die Hilfe zielgerichtet und bedarfsorientiert und mit allen 33 Staaten, die den UCPM gemeinsam nutzen, koordiniert ist.Viele Spenden aus der WirtschaftIn enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und anderen Bundesressorts prüft das BBK auch große Spendenangebote aus der deutschen Wirtschaft. Für registrierte Spenden koordiniert das BBK die Umsetzung und vermittelt auf Wunsch schnell, sicher und zuverlässig den Transport.Koordination medizinischer HilfeAuch der Transport und die Verlegung ukrainischer Erkrankter und Verletzter, die über staatliche Hilfeleistungsersuchen in Deutschland aufgenommen werden, werden vom BBK koordiniert. Dabei greift das BBK auf die etablierten Strukturen des Kleeblattkonzeptes zurück, welches sich bereits während der Covid-19-Pandemie für Patiententransporte bewährt hat. Beitrag teilen per E-Mail teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine per Facebook teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine per Threema teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine Facebook per Facebook teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine Threema per Threema teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine WhatsApp per Whatsapp teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine X per X teilen, BBK koordiniert Hilfe und Großspenden für Ukraine Link kopieren

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Umwelt, Verbände & Soziales Redaktionell Redaktionell
29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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Steigendes Defizit bei der Bundesagentur für Arbeit

21.08.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 656/2026 Steigendes Defizit bei der Bundesagentur für Arbeit Berlin: (hib/CHE) Die Bundesagentur für Arbeit rechnet in diesem Jahr mit einem Defizit von 9,8 Milliarden Euro (kumuliert), das bis 2030 auf 23,4 Milliarden Euro steigen wird. Das nicht kumulierte Defizit liegt den Berechnungen zufolge 2027 bei 5,2 Milliarden Euro und sinkt bis 2030 auf 2,7 Milliarden Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7611(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. „Die Ausgaben für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit werden im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025 voraussichtlich steigen, da die Anzahl der Leistungsbeziehenden derzeit auf höherem Niveau liegt als im Jahr 2025“, schreibt die Regierung. Die Entwicklung in den Folgejahren hänge maßgeblich von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab. Derzeit würden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprognose der Bundesregierung und aktuelle Prognosen der Wirtschaftsinstitute mit einer im Trend sinkenden Arbeitslosigkeit ab dem Jahr 2027 ausgehen.Nach Angaben der Regierung hat die Bundesagentur für Arbeit für 2025 ein Bundesdarlehen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro in Anspruch genommen. Für das Jahr 2026 ist auf Grundlage der Frühjahrsprognose der Bundesregierung demnach von einem Darlehensbedarf von 8,4 Milliarden Euro auszugehen. Die Darlehen sind jeweils bis zum Ende des nächsten Jahres gestundet. „Da es der Bundesagentur für Arbeit Ende 2026 nicht möglich sein wird, das Darlehen aus 2025 zu tilgen, verschiebt sich die Fälligkeit um ein weiteres Jahr. Dadurch ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von 9,8 Milliarden Euro“, erläutert die Regierung weiter.

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29.08.2026 · 11:27 · Bundestag – Arbeit und Soziales
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201 Milliarden Euro für den Sozialetat 2027

19.08.2026 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 653/2026 201 Milliarden Euro für den Sozialetat 2027 Berlin: (hib/CHE) Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleibt auch 2027 der mit Abstand ausgabenstärkste Einzelplan des Bundeshaushalts. Nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind im Einzelplan 11 Ausgaben von rund 201,46 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 4,12 Milliarden Euro mehr als 2026 (197,34 Milliarden Euro). Auf den Arbeits- und Sozialetat entfallen damit 36,27 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts. Im Jahr 2026 beträgt der Anteil 37,62 Prozent.Im Einzelplan sind zugleich globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 2,26 Milliarden Euro veranschlagt, nach rund 167,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwei Milliarden Euro auf den Titel „Globale Minderausgabe Grundrente und GMA“ und 258 Millionen Euro auf eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen.Der mit Abstand größte Ausgabenblock sind die Ausgaben für die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 145,22 Milliarden Euro (2026: 140,01 Milliarden Euro). Allein die Leistungen an die Rentenversicherung steigen auf 132,04 Milliarden Euro (2026: 127,42 Milliarden Euro). Neu veranschlagt sind rund 1,34 Milliarden Euro für die Erstattung der Mehraufwendungen der Rentenversicherung für das Mindestsicherungsniveau. Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen von 12,45 Milliarden Euro auf 13,06 Milliarden Euro.Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund rund 50,81 Milliarden Euro ausgeben und damit etwas weniger als 2026 (51,02 Milliarden Euro). Die Ausgaben für das Grundsicherungsgeld sollen von 28,05 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro sinken. Dagegen steigt die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von 13 Milliarden Euro auf rund 13,15 Milliarden Euro. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind wie im vergangenen Jahr 4,7 Milliarden Euro vorgesehen. Für diesen Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 6,52 Milliarden Euro vorgesehen.Deutlich steigen soll das überjährige Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dafür sind 5,2 Milliarden Euro eingeplant, nach 3,97 Milliarden Euro 2026. Der Haushaltsentwurf sieht darüber hinaus einen Finanzrahmen von bis zu zwölf Milliarden Euro für unterjährige Liquiditätshilfen vor, falls die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Für die berufsbezogene Deutschsprachförderung sinkt der Ansatz von 450 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro.Für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind insgesamt rund 344,16 Millionen Euro vorgesehen, nach 323,82 Millionen Euro 2026. Für das Bundesteilhabegesetz stehen rund 67,85 Millionen Euro bereit (2026: 69,96 Millionen Euro).Zusätzliche Mittel für Aufgaben des BMAS stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die dort vom Ministerium bewirtschafteten Titel summieren sich 2027 auf rund 169,7 Millionen Euro, nach rund 85 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 134 Millionen Euro auf die Verwaltungsdigitalisierung insbesondere des Ministeriums sowie der Arbeits- und Sozialverwaltung einschließlich der Sozialversicherungsträger (2026: 58,36 Millionen Euro).

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29.08.2026 · 11:27 · Auswärtiges Amt – Aktuelles
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Außenminister Wadephul in der Ukraine: Die Ukraine kämpft für unser aller Sicherheit

Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts Außenminister Wadephul in der Ukraine: Die Ukraine kämpft für unser aller Sicherheit Außenminister Johann Wadephul besucht zusammen mit dem ukrainischen Außenminister, Andrij Sybiha, den nationalen Gedenkort für gefallene Soldatinnen und Soldaten auf dem Unabhängigkeitsplatz - Majdan Nesaleshnosti. © Photothek Media Lab Bildinfo 22.08.2026 - Artikel Zum 35. Unabhängigkeitstag ist Außenminister Wadephul in die Ukraine gereist. Im Mittelpunkt: die militärische Unterstützung angesichts der anhaltenden brutalen russischen Angriffe auf zivile Infrastruktur, die Wintersicherung sowie die Vertiefung der deutsch-ukrainischen Sicherheitskooperation. Außenminister Wadephul erklärte bei Ankunft: Die Ferienwochen im Juli und August, für Menschen überall in Europa die schönste Zeit des Jahres, waren für die ukrainische Zivilbevölkerung die tödlichsten seit mehr als vier Jahren. Nie vorher feuerte Russland mehr Raketen auf sein Nachbarland ab. Jeden Tag werden Frauen, Männer und Kinder von Russland der Zukunft beraubt, auf die das ganze Land hofft und nach der das ganze Land strebt. Einer Zukunft in Frieden, einer Zukunft endlich ohne Angst um Freunde und Familie, ohne Angst vor dem, was die nächste Nacht bringt. Seit Jahren verteidigen die Menschen in der Ukraine ihre Freiheit und ihre Selbstbestimmung gegen die russische Aggression. Russland setzt dabei neben militärischem Druck auch auf Angriffe auf die zivile Infrastruktur. Insbesondere die Energieversorgung steht immer wieder im Fokus. Angriffe auf Kraftwerke, Stromnetze und Wärmeversorgung bedeuten große Entbehrungen für Millionen von Menschen.Deutschland unterstützt die Ukraine dabei, ihre Energieversorgung aufrechtzuerhalten, Schäden zu beheben und ihre kritische Infrastruktur widerstandsfähiger zu machen. Ein Schwerpunkt des Besuchs ist die Vorbereitung auf den kommenden Winter. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Generatoren, Ersatzteilen und weiterer Energietechnik, die Unterstützung des ukrainischen Energiesektors sowie Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur. Gleichzeitig ist die Ukraine auch ein wichtiger Sicherheitspartner. Deutschland kann von den Erfahrungen der Ukraine im Umgang mit hybriden Bedrohungen, moderner Kriegsführung und der Widerstandsfähigkeit staatlicher und gesellschaftlicher Strukturen lernen. Im Zentrum des Besuchs wird deshalb gleichermaßen die Vertiefung der Sicherheits- und Verteidigungskooperation mit der Ukraine stehen – insbesondere bei der Stärkung militärischer Fähigkeiten, dem Austausch von Erfahrungen und dem gemeinsamen Aufbau langfristiger Sicherheitsstrukturen.Dass die Ukraine mit internationaler Unterstützung den längeren Atem hat und dass eine Fortführung des Krieges Russland nur weiter in den wirtschaftlichen Ruin führt, wird immer mehr Menschen in Russland klar. Die immer wirrere Propaganda und immer totalitärere Unterdrückung im Inneren ist auch ein Zeichen der Verzweiflung des Regimes. Der einzige Ausweg ist Frieden – dass Putin dies endlich akzeptiert und endlich aufhört, auch die Jugend seines eigenen Landes in den tausendfachen Tod zu schicken, ist das Ziel all unserer Maßnahmen. -- Außenminister Wadephul am 22.08 in Kyjiw 24.08.2026 Rede Rede von Außenminister Johann Wadephul beim Internationalen Veteranenforum in Kyjiw Übersetzung der Rede aus dem Englischen 22.08.2026 Pressemitteilung Außenminister Wadephul bei seiner Ankunft in Kyjiw Bei seiner Ankunft in Kyjiw erklärte Außenminister Wadephul heute (22. August 2026): In den Tagen des 35. Unabhängigkeitstags der Ukraine ist es mir ein persönliches Anliegen, mir selbst ein Bild vor… 13.08.2026 Artikel Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine – mit umfangreicher militärischer, ziviler, finanzieller, humanitärer und diplomatischer Unterstützung. Lesen Sie hier, was Deutschland konkret tut. Zurück zu: "Ukraine" Schlagworte Ukraine Frieden und Sicherheit Russische Föderation Außenminister Wadephul: Reisen Aktuelle Artikel Seite drucken Seite teilen Seite teilen WhatsApp Facebook X Mail nach oben

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Sicher und gesund durch die heißen Tage

Startseite Service Presse Meldungen Sicher und gesund durch die heißen Tage 30. Juli 2026 Meldung Arbeitsschutz Sicher und gesund durch die heißen Tage iStock/eakgrunge Häufigere und länger anhaltende Hitzeperioden sind längst kein Randthema mehr, sondern eine reale Gesundheitsgefahr für Beschäftigte, insbesondere bei Arbeitsplätzen im Freien, wie z. B. im Bauhandwerk, der Landwirtschaft, dem Straßenbau oder in Bäderbetrieben. Aber auch Beschäftigte in Innenräumen sind betroffen. Bei körperlich anstrengender Arbeit, bei der ggf. zusätzlich Arbeitsschutzkleidung getragen oder auf heißen Oberflächen wie Dächern gearbeitet werden muss, nehmen diese Belastungen zu. Über die betriebliche Ebene hinaus wirkt Hitze auch systemisch: Rettungsdienste geraten an Hitzetagen durch gehäufte hitzebedingte Notfälle an Kapazitätsgrenzen, während Verkehrs-, Energie- und Gebäudeinfrastruktur Schäden davonträgt – Effekte, die betriebliche Abläufe zusätzlich beeinträchtigen können. Früh starten zahlt sich aus Ein betrieblicher Hitzeschutzplan ist für jeden Betrieb das effektivste Mittel gegen saisonale Hitze, weil dadurch statt einzelner Maßnahmen ein systematisches Vorgehen möglich wird. Wer schon vor dem Sommer plant, kann rechtzeitig die erforderlichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz umsetzten – statt erst zu reagieren, wenn die erste Hitzewelle da ist. Das minimiert nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern auch Produktivitätseinbußen und schafft langfristig Sicherheit. Was hilft bei Arbeit im Freien? Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen hat der Ausschuss für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Empfehlungen zur Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien" entwickelt, die im August 2025 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht wurden. Anhand der Beurteilungstemperatur (Lufttemperatur plus Korrekturfaktoren für Tätigkeit, Kleidung, Sonne, Schwüle und Wind) wird auch hier ein Stufenmodell genutzt: Bei 26 Grad sollen, ab 30 Grad müssen Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. auf Baustellen die Verschattung durch Wetterschutzzelte oder Sonnensegel, Arbeitserleichterungen durch Hebe- und Tragehilfen, die Verlegung der Arbeitszeiten, die Vormontage von Bauteilen, die Einrichtung kühler Pausenräume (durch mobile Klimageräte) oder die Bereitstellung von Getränken. Ab 35 Grad müssen weitere Schutzmaßnahmen, wie zusätzliche Entwärmungsphasen oder Kühlkleidung getroffen werden, um Gesundheitsschäden zu verhindern. Es ist vorgesehen, den Einsatz dieser Empfehlungen in der betrieblichen Praxis mit dem Ziel zu evaluieren, diese in die Technische Regel ASR A5.1 (Arbeitsstättenregel) mit höherer Verbindlichkeit zu überführen. Und in Büros? Für Innenräume unterstützt die ASR A3.5 Arbeitgeber dabei, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die aktuelle Raumtemperatur und die zu erwartende Hitzebelastung zu prüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Ab 26 Grad soll der Arbeitgeber Maßnahmen wie etwa außenliegenden Sonnenschutz oder Lüftung ergreifen. Ab 30 Grad müssen wirksame Maßnahmen gemäß der Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, u. a. die Pflicht zur Bereitstellung von Trinkwasser. Ab 35 Grad dürfen Beschäftigte nur weiter tätig sein, wenn der Arbeitgeber noch zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen trifft, z. B. Luftduschen oder Wasserschleier, regelmäßige Abkühlpausen oder Kühlkleidung. Gesundheitliche Auswirkungen von saisonaler Hitze Saisonale Hitze kann zur Reduktion der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, Müdigkeit, Kreislaufbeschwerden (z. B. Schwindel, Blutdruckschwankungen) sowie klassische Hitzeerkrankungen wie Hitzekrämpfe, Sonnenstich, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag führen. Sekundäre Folgen ergeben sich aus den akuten Belastungen: Das Herz‑Kreislauf‑System wird stärker beansprucht (z. B. Herzrhythmusstörungen, erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall), die Nieren können durch unzureichende Flüssigkeitszufuhr Schaden nehmen (z. B. Nierenversagen), es kann zu Reizbarkeit und gesteigerter Aggressivität kommen und das Unfallrisiko steigt durch verminderte Aufmerksamkeit und Ermüdung. Das Risiko ist besonders hoch bei Arbeit im Freien, in schlecht klimatisierten Räumen oder Fahrzeugen, bei schwerer körperlicher Belastung und beim Tragen isolierender bzw. schwerer persönlicher Schutzausrüstung. Wirtschaftliche Auswirkungen von saisonaler Hitze Die aktuellen Prognos-Berechnungen im Auftrag des BMAS zeigen: Ein einzelner Hitzetag mit Temperaturen von mindestens 30 Grad kostet die deutsche Wirtschaft rund 431 Millionen Euro. Etwa 97 Prozent dieser Summe entstehen nicht durch Krankheiten oder Unfälle, sondern durch "stille" Produktivitätsverluste, weil Beschäftigte zwar weiterarbeiten, aber deutlich weniger effizient. Das Gutachten macht zudem deutlich, dass die ausgewiesenen Kosten nur eine Teilmenge der tatsächlichen Belastungen abbilden, denn langanhaltende Hitzewellen, Todesfälle, Wegeunfälle, psychische Belastungen, Beiträge zur Unfallversicherung sowie zusätzliche Überstunden- und Personalkosten sind hier nicht enthalten und auch nicht vollständig darstellbar. Gesetzliche Grundlagen Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsgefahren durch saisonale Hitze am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und diese auf Wirksamkeit zu prüfen. Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregel, ASR) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Betrieblicher Hitzeschutzplan Erst ein betrieblicher Hitzeschutzplan macht aus bestehenden Maßnahmen ein systematisches, an den Betrieb angepasstes Vorgehen – und das ist mehr als eine Ansammlung von einzelnen Maßnahmen. In vielen Fällen sind Anpassungsmaßnahmen, welche vor zu hoher Hitzebelastung schützen, ebenfalls zum Schutz vor erhöhter UV-Belastung (Ultraviolettstrahlung) geeignet. Dabei lassen sich Inhalte aus der Gefährdungsbeurteilung sich direkt in den Hitzeschutzplan übernehmen sowie umgekehrt. Im Rahmen vom BMAS durchgeführten Politikwerkstatt "Klima wandelt Arbeit" wurde eine branchenübergreifende Handlungshilfe zur Erstellung eines betrieblichen Hitzeschutzplans erarbeitet und erprobt. Diese ist frei verfügbar und kann individuell erstellt und angepasst werden. Auch das BMAS selbst will hier mit gutem Beispiel vorangehen und zum nächsten Sommer einen Hitzeschutzplan entwickeln, in welchem bisherige Hitzeschutzmaßnahmen gebündelt und ergänzt werden. Im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) wurde eine Handlungshilfe für betriebliche Hitzeschutzpläne erstellt und erfolgreich erprobt. Handlungshilfe für Hitzeschutzpläne im Betrieb Weitere Links zum Thema finden Sie auf den Programmseiten von ASUG: ARBEIT SICHER UND GESUND: Tipps für Hitzeschutz am ArbeitsplatzKommunikationshilfen zur Hitzeprävention –BMAS - Arbeit: Sicher+GesundPraxisbeispiele: Film mit Unternehmen zum Thema Klimaanpassung Weitere Informationen Themenbereich Arbeitschutz Auswirkungen von Klimaveränderungen auf Gesundheit, Sicherheit und Produktivität Neues Gutachten zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt Gesund und sicher arbeiten im klimatischen Wandel Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Arbeitsschutz Meldung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren die Arbeitsverwaltung

Startseite Service Presse Pressemitteilungen Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren die Arbeitsverwaltung 15. Juli 2026 Pressemitteilung Arbeitsförderung Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren die Arbeitsverwaltung Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung wurde beschlossen Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das "Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung" beschlossen. Mit diesem Gesetz werden Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestaltet. Die Elemente der Digitalisierung und Entbürokratisierung ermöglichen eine weitere Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Arbeitsmarktpolitische Instrumente werden geschärft und neu geschaffen. Wir stehen an der Seite der Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden. Ein nahtloser Übergang verhindert Arbeitslosigkeit für die Beschäftigten und ihre Familien und fördert Wirtschaftswachstum. Mit der Job-to-Job-Erprobung stärken wir die Arbeitsmarktdrehscheiben und bauen Brücken in zukunftsfeste Arbeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Betriebe in der Krise sind, können bei neuen Arbeitgebern probemäßig arbeiten, sich kennenlernen und so Hürden für den unkomplizierten Wechsel abbauen. Das ist aktive Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Beschäftigten. Digital und unbürokratisch, effizient und zielgerichtet Arbeitsagenturen werden noch besser digital erreichbar sein, auch per Videotelefonie. Dies ermöglicht ein breiteres Terminangebot, insbesondere auch für Arbeitsuchende, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. "Digital First" soll bei der digitalen Antragsstellung zum Regelfall werden. Anträge auf Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig elektronisch gestellt werden. Für diejenigen, die die digitalen Wege nicht nutzen können oder wollen, bleiben die bekannten Wege aber geöffnet. Zusätzlich wird die elektronische Arbeitslosmeldung vereinfacht und das Erreichbarkeitsrecht modernisiert. Mit dem Kooperationsplan, der die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzt, wird ein stärker kooperationsorientierter und unbürokratischer Ansatz in der Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitsuchenden verfolgt, ohne dabei auf gesetzliche Mitwirkungspflichten zu verzichten. Auch die Regelungen des Kurzarbeitergeldes werden vereinfacht. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Verfahren beim Kurzarbeitergeld geschaffen. All diese Maßnahmen zusammen entlasten wirkungsvoll sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft. Im Prozess Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung macht die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, effizienter und unbürokratischer. Die digitalen Möglichkeiten der Arbeitsagenturen werden weiter ausgebaut und machen so die Zusammenarbeit zwischen den Menschen, den Arbeitgebern und der Arbeitsagentur einfach und unkomplizierter. Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung Weiterführende Informationen Transformation im Blick: Die Job-to-Job-Erprobung Mit dem neuen Instrument der Job-to-Job-Erprobung setzen wir eine zentrale Forderung aus der Praxis um. Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber frühzeitig eine Tätigkeit unbürokratisch auszuprobieren, ohne dort sofort ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen und ohne das bestehende zu verlieren. So verbessern wir die Chancen auf einen möglichst direkten Wechsel von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber, ohne dass Arbeitslosigkeit überhaupt entsteht. Das ist insbesondere in den von Transformation betroffenen Branchen eine echte Chance sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen. Arbeitsmarktdrehscheiben Veränderungen in Betrieben machen Wechsel von Beschäftigten in andere Betriebe oder Branchen häufiger notwendig als in der Vergangenheit. Entscheidend für alle Beteiligten ist, diese Umbrüche für eine zukunftsfähige Wirtschaft gut zu begleiten und zu gestalten, Beschäftigung zu sichern und neue Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. Ist eine Beschäftigungssicherung nicht oder nicht vollumfänglich möglich, wird bei einem Job-to-Job-Prozess ein unmittelbarer Übergang von Arbeit in Arbeit angestrebt. Dieser Job-to-Job-Prozess bezeichnet den gesamten Zyklus bei Arbeitgeberwechseln ohne zwischenzeitlich eintretende Arbeitslosigkeit. Zur Unterstützung des Prozesses gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, sogenannte regionale Arbeitsmarktdrehscheiben einzurichten. Akteure einer Arbeitsmarktdrehscheibe können Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Agenturen für Arbeit sein. Ziel und Mechanismus der Drehscheibe ist die Vermittlung von Arbeitskräften von einem Unternehmen mit Arbeitskräfteüberhang zu einem Unternehmen, das Arbeitskräfte sucht − ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit und ggf. begleitet durch eine gezielte Nach-Qualifizierung entlang der Anforderungen der neuen Stelle. Weitere Informationen Themenbereich Modernisierung des Sozialstaats Themenbereich Sozialversicherung Themenbereich Arbeitsförderung Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Arbeitsförderung Soziale Sicherung Pressemitteilung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Sozialplattform: zentraler digitaler One-Stop-Shop für die Sozialverwaltung

Startseite Service Presse Pressemitteilungen Sozialplattform: zentraler digitaler One-Stop-Shop für die Sozialverwaltung 15. Juli 2026 Pressemitteilung Soziale Sicherung Sozialplattform: zentraler digitaler One-Stop-Shop für die Sozialverwaltung Expertengremium fällt bereits in seiner dritten Sitzung die Entscheidung über die zentrale digitale Plattform für Sozialleistungen Das Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform" hat in seiner heutigen Sitzung auf dem GovTech Campus in Berlin eine wesentliche Entscheidung für die Zukunft der Sozialleistungen in Deutschland getroffen: Die bereits bestehende Sozialplattform wird zum zentralen digitalen Sozialportal ausgebaut. Nach dem Auftakt am 20. Mai 2026, an dem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger teilnahmen, trafen sich die entsandten Mitglieder von Bund, Ländern und Kommunen im Juni zu ihrer zweiten Sitzung, um die bisher festgelegten Arbeitspakete zu prüfen und die nächsten Meilensteine zu definieren. Im Mittelpunkt stand ein erster Arbeitsentwurf der verbindlichen Roadmap, die die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben für die weitere Arbeit des Gremiums festlegen soll. In der dritten Sitzung wurde nun die Sozialplattform als zentrales digitales Sozialportal beschlossen und ein konkretes Zielbild formuliert. Die Entwicklung der Sozialplattform wurde in den Jahren 2021 bis 2023 aus Konjunkturpaketmitteln des Bundes finanziert und bietet bereits heute nutzendenorientiert eine Reihe an Services rund um das Thema Sozialleistungen an, von der Leistungssuche über die Antragsstellung bis hin zu Beratungsangeboten. Die Plattform stellt den Nutzenden in den Fokus, bietet die Möglichkeit der Ende-zu-Ende-Digitalisierung in Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene und ist Pilotprojekt für den Anschluss an das National-Once-Only-Technical-System zum Registerdatenabruf. Damit werden die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Bearbeitung vom digitalen Antrag bis zur digitalen Bescheiderteilung geschaffen. Die Sozialplattform soll sukzessive als "One-Stop-Shop" weiterentwickelt und eine entsprechende Verbindlichkeit hergestellt werden, sodass deutschlandweit ein einheitlicher digitaler Zugang zu Sozialleistungen gewährleistet ist. Dabei wird auch die Anbindung der Deutschland-App verfolgt. Mit der Sozialplattform kann auf ein bereits föderal verankertes System, eine hohe Fachlichkeit im Arbeits- und Sozialbereich und auf eine in der Fläche bereits vorhandene kommunale Anbindung zurückgegriffen werden. Das ist die Basis, um Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Leistungsverwaltung schnell erreichen zu können. Sie wird von einer Länderallianz aus 14 Bundesländern gemeinsam betrieben und finanziert. Die sichere Identifizierung erfolgt über das Bürgerkonto BundID; künftig wird dies zusätzlich über die neue EUDI-Wallet möglich sein. Die Entscheidung für die Sozialplattform bildet den Ankerpunkt für die Umsetzung weiterer Empfehlungen, mit denen sich das Expertengremium beschäftigen wird. Im Arbeitspaket "Datenraum der A+S-Verwaltung" wird die Konzeption für eine gemeinsame Governance anhand konkreter Use Cases der Sozialplattform erarbeitet werden. Dafür sollen unter anderem zeitnah auch ein verbindlicher Datenstandard und konkrete Schnittstellen festgelegt werden. Mit der Entscheidung für die Sozialplattform setzen wir eine zentrale Empfehlung der Sozialstaatskommission vorzeitig um. Wir schaffen zugleich den Ausgangspunkt dafür, dass Anträge auf Sozialleistungen künftig komplett digital abgewickelt werden können. Die Sozialplattform ist bereits föderal verankert und ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Entscheidung schnelle Mehrwerte für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialverwaltung schaffen werden. Mit Fokus auf die Nutzenden wollen wir dabei bestehende Fachportale und Angebote nicht einfach abschaffen, sondern haben ihre sinnvolle anwenderfreundliche Vernetzung im Blick. Mit der Sozialplattform haben wir eine große Chance, im Leben der Menschen echte Veränderungen zu bewirken. Wir können Technologie nutzen, um schnell und unkompliziert Hilfe zu organisieren – gerade in schwierigsten Lebenslagen. Dabei arbeiten wir effizient auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen zusammen und ermöglichen intelligente Verfahren. Das Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform" tagt monatlich bis Ende 2027 und setzt sich aus Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung als Vorsitzende, der Bundesagentur für Arbeit, den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen sowie den drei kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Weitere Bundesländer, Sozialversicherungsträger und Digitalexpertinnen und -experten werden themenbezogen hinzugezogen, um das Fachwissen aus allen Bereichen zu nutzen. Ziel des Expertengremiums ist es, die Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung voranzutreiben und damit einen Sozialstaat zu schaffen, der schneller hilft und einfacher funktioniert. Durch die konsequente Vernetzung von Prozessen, Daten und Services soll die digitale Infrastruktur künftig nicht nur die Effizienz der Verwaltung erhöhen, sondern auch die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessern. Weitere Informationen Themenbereich: Modernisierung des Sozialstaats Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Soziale Sicherung Digitalisierung Pressemitteilung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen

Startseite Service Presse Pressemitteilungen Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen 15. Juli 2026 Pressemitteilung Soziale Sicherung Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen Über 10 Milliarden Euro Entlastung seit November umgesetzt. Wildberger: "Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau" Das Bundeskabinett ist am 15. Juli 2026 zu seinem zweiten Entlastungskabinett zusammengekommen und hat umfassende Erleichterungen u. a. im Gesundheitsbereich, im Verkehr sowie beim Arbeitsrecht beschlossen. Die verabschiedeten Vorhaben entlasten Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger direkt um rund 10,4 Milliarden Euro jährlich. Bei der Sitzung wurde ein positives Fazit zu den Entlastungsschritten gezogen. Diese Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau. Wir haben in den letzten Monaten über 40 Maßnahmen umgesetzt und entlasten damit die Wirtschaft und die Bürger mit insgesamt 10 Milliarden Euro. Das ist Ausdruck eines neuen Selbstverständnisses des Staates: Schlank, effizient und mit mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung von Unternehmen und Bürgern. Wir werden künftig nur das wirklich Notwendige regulieren. Entlastung bleibt eine Daueraufgabe und wir werden hier nicht nachlassen. Wir arbeiten bereits am Berichtsentlastungsgesetz, mit dem wir über alle Ressortgrenzen hinweg Berichtspflichten im vierstelligen Bereich aufheben werden. Wir befreien Unternehmen und Beschäftigte von unnötiger Bürokratie und geben so Rückenwind für mehr Wachstum. Dabei halten wir die hohen Standards im Arbeitsschutz. Konkret fallen etwa die Extra-Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im Büro weg. Das entlastet die Betriebe, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Mehr als 720 Millionen Euro jährliche Bürokratiekosten fallen so durch unser Entlastungspaket im Arbeitsrecht weg. Unnötige Dokumentations- und Nachweispflichten lähmen unser Gesundheitssystem. Wir wollen diese zurückfahren und die notwendigen Freiräume sowie mehr Zeit für die Versorgung schaffen. Wo Prozesse etwa aufgrund von Qualitätsgründen nicht verzichtbar sind, müssen sie digitalisiert werden. Genau hier setzen wir mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen an: Mit der elektronischen Überweisung wird der letzte analoge Prozess in der Versorgung digitalisiert. Die elektronische Patientenakte soll nicht nur für Personen mit Krankheitsgeschichte, sondern im Versorgungsalltag für alle Versicherten durch eine einfache Handhabung und Anwendungen mit klarem Mehrwert unersetzbar werden. Insgesamt macht dieses Gesetz die Versorgung einfacher, besser und effizienter. Manche Regelungen werden von der Zeit überholt und sind damit überflüssig. Als Bundesregierung haben wir uns vorgenommen, solche Regelungen konsequent abzuschaffen oder anzupassen. Das haben wir uns als Bundesregierung vorgenommen, und das setzen wir auch konsequent um. Wir erleichtern damit den Alltag der Verkehrsunternehmen, entlasten Bürgerinnen und Bürger spürbar und reduzieren auch in der Verwaltung bürokratischen Aufwand. Wir streichen überflüssig gewordene Vorschriften, vereinfachen Verfahren und setzen auf digitale Lösungen. Ob im Taxi- und Mietwagenverkehr oder beim Gütertransport – überall dort, wo Regeln einfacher werden können, machen wir sie einfacher. Zeitgleich wurde auch ein Paket an Maßnahmen beschlossen, das noch bis Ende des Jahres umgesetzt werden soll. Beschlossene Maßnahmen Seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 hat die Bundesregierung 43 konkrete Maßnahmen quer über alle Ressorts umgesetzt. Dazu gehören u. a. weniger Hürden beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen und Glasfaser, beschleunigte Genehmigung von Verkehrsinfrastruktur-Projekten, Kostensenkung beim Führerschein durch digitalen statt Präsenzunterricht, das Digitale-Identitäten-Gesetz zur Einführung einer Wallet, mehr Flexibilität beim Einbau und Austausch von Heizungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz sowie ein Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz, durch das rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte in kleinen und mittleren Betrieben entfallen können. Mit dem zweiten Entlastungskabinett kommen zehn weitere Entlastungsmaßnahmen hinzu. Zusammen mit den in den letzten sechs Wochen beschlossenen Maßnahmen ergibt sich eine Entlastung von 2,1 Milliarden Euro, seit dem ersten Entlastungskabinett beträgt die Gesamtentlastung 10,4 Milliarden Euro. Am Mittwoch beschlossene Maßnahmen: Digitale Anwendungen entlasten Ärzte und Patienten: Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) treibt die Bundesregierung die Digitalisierung des Gesundheitssystems massiv voran und sorgt für jährliche Entlastungen von rund 445 Millionen Euro für die Wirtschaft. Herzstück ist vor allem die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI). Darüber hinaus werden der digitale Nachrichtenversand sowie die geplante Einführung der elektronischen Überweisung die Abläufe für Patientinnen, Patienten und Leistungserbringer spürbar vereinfachen. Gleichzeitig werden die Interoperabilität sowie die datengestützte Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten konsequent gestärkt, um Forschung und Innovation in Deutschland zu sichern.Ende des Flickenteppichs bei Lkw-Fahrverboten: Auch im Verkehrsbereich sorgt das Entlastungskabinett heute für einen spürbaren Bürokratierückbau, der die Wirtschaft um ca. 63,3 Millionen Euro jährlich entlastet. Durch das neue Maßnahmenpaket werden Verwaltungsverfahren vereinfacht und modernisiert. Für die Transport- und Logistik-Branche gibt es Erleichterungen durch Lockerungen beim Lkw-Fahrverbot. Dieses gilt künftig nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen. Die Regierung beendet den bisherigen bürokratischen Flickenteppich an Bundesländergrenzen, verkürzt Standzeiten von Lkw-Fahrern und schafft dringend benötigte Planungssicherheit.Modernisierung bei der Arbeitsförderung: Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, die Prozesse in der Arbeitsverwaltung digitaler und damit bürgerfreundlicher und transparenter macht. Wer etwa Leistungen beantragt oder Änderungen mitteilen muss, soll das künftig digital erledigen können. Beratungs- und Vermittlungsgespräche können künftig per Videoschalte von zu Hause stattfinden; die tägliche Briefkasten-Pflicht entfällt, solange man digital erreichbar bleibt. Auch der Vertrag mit einem privaten Arbeitsvermittler lässt sich künftig formlos per E-Mail schließen. Das Gesetz entlastet die Wirtschaft um 11 Millionen Euro und bringt Bürgern eine Zeitersparnis von fast einer Million Stunden.Elektroautos brauchen keine Plakette mehr: Wer ein reines Elektroauto fährt, muss künftig keine grüne Plakette mehr kaufen und auf die Windschutzscheibe kleben, um in eine Umweltzone einzufahren. Das E-Kennzeichen selbst gilt als Nachweis. Verabredungen für weitere Maßnahmen bis Ende 2026 Die Bundesregierung hat heute zudem über 30 weitere Maßnahmen festgehalten, die zum überwiegenden Teil spätestens bis Jahresende verabschiedet werden. Damit wird zusätzlich nochmal eine Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt. Dazu gehören u.a.: Überarbeitung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen: Im Rahmen der Selbstverwaltung soll die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4 konsequent weiterverfolgt werden. Das BMAS hat die Selbstverwaltung gebeten, insbesondere die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel mit einem gefährdungsorientierteren Ansatz zu überarbeiten und zu vereinfachen. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen hierdurch Entlastungspotenziale für Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von rd. 720 Millionen Euro jährlich.Abschaffung der Bonpflicht: Die Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege wird schrittweise abgeschafft – zunächst für Bagatellbeträge, anschließend vollständig. Dadurch werden Unternehmen spürbar von Bürokratie- und Sachaufwand entlastet.Bauen einfacher, günstiger, schneller machen: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz wird das Bauvertragsrecht angepasst, sodass von gesetzlich nicht zwingenden Baustandards künftig leichter abgewichen werden kann. Die vollständige Liste aller seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 beschlossenen Maßnahmen sowie den Ausblick bis Jahresende finden Sie im "Bericht zum Bürokratierückbau" auf www.bmds.bund.de. Themenbereich Modernisierung des Sozialstaats Modernisierung des Sozialstaats Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Soziale Sicherung Pressemitteilung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Bundesteilhabepreis 2026 verliehen

Startseite Service Presse Pressemitteilungen Bundesteilhabepreis 2026 verliehen 06. Juli 2026 Pressemitteilung Teilhabe Bundesteilhabepreis 2026 verliehen Vorbildliche Projekte im Bereich inklusiver Berufseinstieg für junge Menschen mit Behinderungen prämiert Zum siebten Mal wurde heute der Bundesteilhabepreis verliehen. Im Rahmen der jährlichen Inklusionstage überreichte die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese, in Vertretung für die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, den drei Preisträgerinnen und Preisträgern eine Urkunde. Der Wettbewerb zum Thema "BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen" zeichnet bundesweit herausragende Projekte aus und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert. Ob jemand am Arbeitsmarkt teilhaben kann oder nicht – das entscheidet sich oft schon in jungen Jahren, beim Übergang von der Schule in den Beruf. Dieser Übergang ist gerade für junge Menschen mit Beeinträchtigungen besonders herausfordernd. Im Rahmen des diesjährigen Bundesteilhabepreises wurden viele tolle Projekte eingereicht und prämiert, die zeigen, wie der Einstieg in den Arbeitsmarkt gelingen kann. Ich wünsche mir, dass diese Projekte viele andere Akteure am Arbeitsmarkt dazu motivieren, jungen Menschen mit Beeinträchtigung den Weg in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen. Der Bundesteilhabepreis prämiert jedes Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums zeigen und als Vorbild dienen können. Insgesamt wurden 119 Beiträge für den Bundesteilhabepreis 2026 eingereicht. Eine unabhängige Fachjury, bestehend aus 12 Expertinnen und Experten der Verbände von Menschen mit Behinderungen sowie aus den Kommunen und den Ländern, hat die Preisträger weisungsfrei und anonymisiert ausgewählt. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat wie in den Vorjahren das Wettbewerbsverfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umgesetzt. Die Preisträgerinnen und Preisträger des Bundesteilhabepreises 2026 sind ganz besondere Projekte. Sie zeigen innovative und kreative Lösungen, junge Menschen mit Behinderungen erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzubinden. Hierbei war die Partizipation der jungen Menschen eine Selbstverständlichkeit. Wir sind stolz, dass wir diesen Projekten mehr Sichtbarkeit geben können – denn sie sind gute Beispiele und Vorbilder für andere. Sie verdienen es, nachgeahmt zu werden. Die Preisträger des Bundesteilhabepreises 2026 1. Preis:Projekt: Rheinkompanie – professionelle Schauspielausbildung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung Schauspielschule DER KELLER Mit dem Projekt "Rheinkompanie" bietet die Schauspielschule DER KELLER in Köln seit September 2024 jungen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen eine professionelle Schauspielausbildung zu absolvieren. Die Ausbildung ist personenzentriert, inklusiv und ausgerichtet auf den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt von Theater, Film- und Fernsehen. Sie erfolgt vollumfänglich auf Augenhöhe, auch was die Förderung und Forderung der kreativen Leistung betrifft. Besonders ist ebenfalls die Kombination aus dem inklusiven Unterricht aller Schülerinnen und Schüler sowie die regelmäßige individuelle Förderung der Auszubildenden mit kognitiver Beeinträchtigung. Diese Art der Ausbildung und die regelmäßigen öffentlichen Auftritte stärken das Selbstbewusstsein und die Selbstständigkeit der Schauspielschülerinnen und -schüler. Das innovative Angebot schließt eine Lücke: Es schafft erstmals einen professionellen Ausbildungsort, der jungen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigung den Zugang zu dem besonderen Berufsfeld Schauspieler ermöglicht. Damit wird auch ein wichtiger Schritt zur authentischen Repräsentation von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigungen in Film, Theater und Fernsehen geleistet und die Breite der Gesellschaft auch dort sichtbar gemacht. Das Projekt verbindet gesellschaftspolitische Relevanz mit praktischer Umsetzung, schafft sichtbare Vorbilder und öffnet Türen für eine Branche, die bislang kaum inklusiv agiert. Zur Website der Schauspielschule DER KELLER 2. Preis:Projekt: inKlub Startup Mentoring Programm inKlub e. V. Im "inKlub Startup Mentoring Programm" werden junge, gründungsinteressierte Menschen mit Behinderungen dazu qualifiziert, ihre Geschäftsideen umzusetzen. Das sechsmonatige Programm schafft erstmals für Menschen mit Behinderungen barrierefreie Rahmenbedingungen, die sie benötigen, um ihr unternehmerisches Potenzial zu entfalten. Das Bewerbungsverfahren ist ebenso barrierefrei wie die Kommunikation im Mentoring. Während des Programms wird individuell auf die Bedürfnisse der Einzelnen eingegangen. Zum Abschluss präsentieren die Teilnehmenden ihre Geschäftsideen bei einem Investoren-Tag im Livestream vor Publikum und einer Fachjury. Die Qualität des Angebots wird auch weiterhin nach dem Mentoring durch eine deutschlandweite inklusive Gründungs-Community gesichert. Das Projekt demonstriert eindrucksvoll, wie junge Menschen mit Behinderungen nicht nur am Arbeitsmarkt teilhaben, sondern ihn aktiv verändern können. Dieses Mentoring-Programm ist nachhaltig: Als Unternehmerinnen und Unternehmer schaffen sich die Teilnehmenden einen eigenen, passgenauen Arbeitsplatz – und gestalten als inklusive Unternehmen den Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt mit. Zur Website von inKlub 3. Preis:Projekt: "Inklusion leben" – Menschen mit Beeinträchtigungen als Kita-Assistenz eva Kinderbetreuung gGmbH Das Projekt "Inklusion leben" qualifiziert Menschen mit Behinderungen zur Kita-Assistenz. Das Angebot ist eine sechsmonatige, dual angelegte Qualifizierung. Es richtet sich insbesondere an junge Menschen mit Beeinträchtigungen, die aufgrund fehlender schulischer Abschlüsse keinen Zugang zu regulären Ausbildungswegen haben. Die Qualifizierung verbindet begleitenden Unterricht mit kontinuierlichen Praxiseinsätzen in Kindertageseinrichtungen. Zentrales Element ist die individuelle Begleitung der Teilnehmenden: Lernprozesse werden angepasst, klare Strukturen, feste Bezugspersonen und wiederkehrende Abläufe schaffen Sicherheit und fördern Selbstwirksamkeit. Am Ende der Qualifizierung steht eine praxisnahe Leistungsüberprüfung. Das Projekt hat das Ziel, die Teilnehmenden für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Kita-Assistenz im allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Dabei eröffnet es Menschen mit Behinderungen erstmals den Zugang zu pädagogischen Arbeitsfeldern. Es bietet die Chance, selbstbestimmt zu arbeiten, eigene Entscheidungen zu treffen und eigenes Einkommen zu erzielen. Der Ansatz zeigt, dass nachhaltige berufliche Inklusion gelingt, wenn Theorie, Praxis in Kindertageseinrichtungen und individuelle Begleitung von Beginn an eng verzahnt sind. Das Konzept ist auf andere soziale und pädagogische Arbeitsfelder und weitere Regionen übertragbar. Zur Website der eva Kinderbetreuung gGmbH Der Bundesteilhabepreis wird von dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. Mit dem Preis wird auch die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach umfassender Teilhabe aufgegriffen. Initiiert wurde der Bundesteilhabepreis im Jahr 2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der InitiativeSozialraumInklusiv (ISI). Die Ausschreibung erfolgt durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Informationen zum Bundesteilhabepreis finden Sie auf www.bundesteilhabepreis.de Weitere Informationen Bundesfachstelle Barrierefreiheit Themenbereich Teilhabe und Inklusion Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Teilhabe Pressemitteilung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Mit voller Energie in die zweite Phase

Startseite Service Presse Meldungen Mit voller Energie in die zweite Phase 02. Juli 2026 Meldung Europa Mit voller Energie in die zweite Phase Branchendialog Energiewirtschaft setzt Zeichen für faire Lieferketten BMAS / Julia Merkel Staatssekretärin Lilian Tschan mit Vertreterinnen und Vertretern der am Branchendialog Energiewirtschaft teilnehmenden Organisationen, anlässlich des Spitzengesprächs am 02.07.2026. Der Branchendialog Energiewirtschaft wird ab dem 1. Juli 2026 eigenständig unter dem Dach des UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UN GCD) fortgeführt, nachdem er dreieinhalb Jahre durch das BMAS gefördert wurde. Damit setzen die beteiligten Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen ein starkes Zeichen: Sie wollen den Dialog und die Zusammenarbeit zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten auch künftig gemeinsam gestalten. Die Initiative wird seit 2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ermöglicht und durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH begleitet. Mit dem Übergang in die zweite Phase stellt sich der Branchendialog Energiewirtschaft künftig organisatorisch und finanziell unabhängig auf. Der Branchendialog Energiewirtschaft des BMAS zeigt, wie die Zusammenarbeit von verschiedenen Stakeholdern gelingen kann. Unternehmen, Zivilgesellschaft, Verbände und Gewerkschaften bündeln ihre Kompetenzen und Ressourcen, um menschenrechtliche Sorgfalt in globalen Lieferketten konkret zu stärken. Ich freue mich, dass dieses erfolgreiche Format künftig unter dem Dach des UN Global Compact Netzwerk Deutschlands weitergeführt wird. Starkes Signal in herausfordernden Zeiten 21 Mitglieder sind zukünftig dabei. Die Entscheidung, den Energiedialog eigenfinanziert durch die Unternehmen fortzusetzen, ist ein starkes Signal. Sie unterstreicht den hohen Stellenwert, den die beteiligten Mitglieder der umsetzungsorientierten Zusammenarbeit über Stakeholdergruppen hinweg beimessen. Viele der größten menschenrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Energiewende erfordern gemeinsames Handeln und Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungsketten. Der Branchendialog bietet eine einzigartige Plattform, auf der Unternehmen, Politik, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft ein gemeinsames Verständnis von Risiken entwickeln und gemeinsam an praxisnahen Lösungen arbeiten können. Für RWE ist dieser kollaborative Ansatz ein wesentlicher Grund, die Fortführung der Initiative zu unterstützen. UN Global Compact baut sein Engagement für sektorspezifische Dialogformate aus Das UN Global Compact Netzwerk Deutschland wird ab dem 1. Juli den Branchendialog Energiewirtschaft fortführen. Die Übernahme des Branchendialogs Energiewirtschaft ist für uns ein konsequenter nächster Schritt, nachdem wir im letzten Jahr den Branchendialog Automobilindustrie übernommen haben. Als führende Multi-Stakeholder-Plattform für verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützen wir unsere Mitglieder seit mehr als zwei Jahrzehnten dabei, Nachhaltigkeit im Unternehmen zu verankern und Lieferketten resilienter zu machen. Praxisorientierte Ergebnisse für die Energiebranche Mit seiner bisherigen Arbeit konnte die Initiative bereits wichtige Grundlagen für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten legen. Dazu gehörte die Entwicklung eines gemeinsamen Risikoverständnisses für die Energiebranche, die für die abstrakte Risikobetrachtung und für Gespräche mit Zulieferern genutzt werden kann. Darüber hinaus wurden konkrete Projekte zum Schutz von Menschenrechtsrisiken beim Abbau von Bauxit in Guinea, dem Grundstoff für die Herstellung von Aluminium, sowie zum Schutz vor Arbeitsausbeutung beim Bau von Energieinfrastruktur umgesetzt. Ein daraus entstandener Maßnahmenkatalog wird aktuell in Unternehmen pilotiert. Der größte Mehrwert des Branchendialogs Energiewirtschaft (BDE) besteht im gemeinsamen Vorgehen. Dadurch können wir komplexen Risiken – etwa im Zusammenhang mit dem Abbau von Rohstoffen oder bei der Produktion von Vorprodukten – im Zusammenwirken aller BDE-Mitglieder weitaus effektiver entgegenwirken, als es jedem einzelnen Unternehmen möglich wäre. Entscheidend ist für uns, dass der Branchendialog kein reines Austauschforum ist, sondern seinen besonderen Charakter bewahrt: Unternehmen, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften entwickeln gemeinsam konkrete Präventions- und Abhilfemaßnahmen und bringen diese in die Umsetzung. Genau darin liegt der Mehrwert dieses Formats. In der nächsten Phase werden sich die Mitglieder des Branchendialogs darauf konzentrieren, weitere kollektive Maßnahmen für relevante Lieferketten in der Energiewirtschaft umzusetzen. Verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken, Einbeziehung von Stakeholdern und Engagement in Produktions- und Fertigungsländern sind mögliche Ansatzpunkte. Die gemeinsame Risikobetrachtung wird mit Blick auf die neue europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) aktualisiert. Spitzengespräch am 2. Juli 2026 im BMAS Als Abschluss der ersten Phase tauschten sich die Staatssekretärin Lilian Tschan und Mitglieder des Branchendialogs Energiewirtschaft beim Spitzengespräch am 2. Juli darüber aus, wie die EU-Richtlinie zur Lieferkettensorgfalt bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt werden kann, ohne menschenrechtliche Standards abzusenken. Staatssekretärin Lilian Tschan machte dabei deutlich: Für das BMAS haben menschenrechtliche Sorgfaltspflichten eine hohe Priorität – als verbindliche Vorgabe für gerechte Arbeitsbedingungen weltweit und als Instrument für gleiche Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen. Wichtig ist ein Smart Mix aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen. Die Branchendialoge wurden als gutes Praxisbeispiel gewürdigt. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Smart Mix aus gesetzlich verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen, wie ihn die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) vorsehen. Die Mitglieder des Branchendialogs Energiewirtschaft ab dem 1. Juli 2026 Weitere Informationen Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Branchendialog Energiewirtschaft auf CSR-in-Deutschland.de Website Branchendialog des UN GCD Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! 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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung stärken

Startseite Service Presse Pressemitteilungen Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung stärken 01. Juli 2026 Pressemitteilung Grundsicherung Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung stärken Umgestaltung der Grundsicherung: Änderungen treten in Kraft Die wesentlichen Änderungen im Zuge der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende treten heute in Kraft. Der Gesetzgeber setzt mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Mit der Reform wird das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch neu ausbalanciert. Wir stärken mit den Änderungen Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Klar ist: Wer Hilfe braucht, muss Hilfe erhalten. Menschen mit besonderen Herausforderungen können weiterhin darauf vertrauen, dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und berücksichtigt wird. Zur Solidarität gehört aber auch: Wer arbeiten kann, muss sich um Arbeit bemühen. Der Vorrang für Arbeit, wo immer es geht, steht im Mittelpunkt der Umgestaltung der Grundsicherung. Und wenn es für eine nachhaltige Arbeitsaufnahme doch eine Qualifizierung braucht, ist auch das weiterhin möglich. Die erfolgreiche Integration in Arbeit, Gerechtigkeit und Solidarität sind die Ziele der Neuen Grundsicherung. Wir setzen mit der Reform auch ein starkes Signal gegen Sozialleistungsmissbrauch. Wer den Sozialstaat erhalten, modernisieren und besser machen will, der darf hier nicht wegschauen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Mit der Reform werden der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der Grundsicherung und die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 umgesetzt. Sie zielt darauf ab, die Vermittlung in Arbeit zu stärken. Den Jobcentern werden wirksamere Instrumente an die Hand gegeben, mit denen die Mitwirkung der erwerbsfähigen leistungsbeziehenden Menschen eingefordert werden kann. Zugleich sollen sie Langzeitarbeitslose noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen können. Die Jobcenter erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs. Folgende wesentliche Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft: Umbenennung der Geldleistung "Bürgergeld" in "Grundsicherungsgeld"Stärkung der Vermittlung und des VermittlungsvorrangsEinfordern bedarfsdeckender Integration (Vollzeit)Frühzeitigere Integration von Erziehenden in den ArbeitsmarktErstgespräch persönlich im JobcenterHöhere Verbindlichkeit bei der Umsetzung des KooperationsplansAbschaffung der gestaffelten Minderungshöhe und -dauer bei PflichtverletzungenWirksames Instrumentarium bei TerminverweigerungÄnderungen bei der persönlichen Anhörung und Schutz von Menschen mit psychischen ErkrankungenAbschaffung des SchlichtungsverfahrensAbschaffung der Karenzzeit beim Vermögen. Die Höhe der Vermögensfreibeträge wird an das Lebensalter gekoppeltDeckelung unverhältnismäßig hoher Wohnkosten bereits während der einjährigen Karenzzeit WohnenKostensenkungsaufforderung bei Kaltmieten, die gegen eine Mietpreisbremse verstoßenErmächtigung zur Festlegung einer kommunalen QuadratmeterhöchstmieteEinführung einer Anzeigepflicht der Jobcenter an die Finanzkontrolle SchwarzarbeitErweiterung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Bekämpfung des organisierten LeistungsmissbrauchsEinführung einer Arbeitgeberhaftung bei Schwarzarbeit und ScheinbeschäftigungVerbesserung bei der Eingliederung LangzeitleistungsbeziehenderMehr Flexibilität bei der Freien FörderungAnpassung der Förderung schwer zu erreichender junger MenschenStärkung der Jobcenter in Bezug auf GesundheitsaspekteGesetzliche Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-TransfersStärkung der JugendberufsagenturenInformationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive durch die Agentur für ArbeitDigitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie Pilotierung neuer TechnologienStärkung der Jobcenter bei der Sachverhaltsermittlung und Einholung von Nachweisen durch weitergehende Auskunfts- und Nachweispflichten Dritter. Weitere Informationen Grundsicherung für Arbeitsuchende Themenbereich Arbeit Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Grundsicherung Pressemitteilung

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Zukunftsfest

Startseite Service Presse Meldungen Zukunftsfest 24. Juni 2026 Meldung Ministerium Zukunftsfest So war der Tag der offenen Tür 2026 BMAS/Thomas Rafalzyk Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit uns Soziales, an einem Stand zum Thema Inklusion. Sommerliche Temperaturen und ein buntes Programm lockten knapp 20.000 Besucherinnen und Besucher zum diesjährigen Tag der offenen Tür des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ein breites Angebot an Möglichkeiten zu Information und Austausch, leckeres Essen und ein vielfältiges Musikprogramm luden auf dem Festgelände auf dem Zietenplatz in Berlin zum Verweilen ein. Neben Informationsständen zu Themen wie Fachkräftegewinnung, Inklusion und Rente wartete der Stand zu KI in der Arbeitswelt mit einem besonderen Blick in die Zukunft auf: einem ausdruckbaren und selbst programmierbaren Roboter, erdacht und designt insbesondere für Schulklassen. Ein buntes Kinderprogramm mit Malen, Zauberei und einer Schatzsuche im Ministerium sorgte auch bei den jüngeren Besucherinnen und Besuchern für Abwechslung. Bildergalerie BMAS/Thomas Rafalzyk Die Zukunft der Bildung: Die Virtual Conflict Academy präsentierte eine KI-Anwendung zum Konflikt-Training per Virtual-Reality-Brille. BMAS/Thomas Rafalzyk Das Duo Scott and Lila begeisterten das Publikum mit Blues und Folk. BMAS/Thomas Rafalzyk Demokratie braucht Inklusion – und Inklusion bedeutet auch: weniger Barrieren im Alltag. BMAS/Thomas Rafalzyk Interaktives Wissensquiz zu Europa am Stand des Europäischen Sozialfonds. BMAS/Thomas Rafalzyk KI unterstützt Arbeitnehmer, ersetzt sie aber nicht: Staatssekretär Dr. Michael Schäfer diskutierte zum Thema KI in der Arbeitswelt. BMAS/Thomas Rafalzyk Der KI-gestützte Malerroboter der Firma ConBotics unterstützt bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten. BMAS/Thomas Rafalzyk Blickfang: Der Schul-Roboter Pib kann am 3D-Drucker ausgedruckt und selber zusammengebaut werden. BMAS/Thomas Rafalzyk Buntes Treiben auf dem Zietenplatz am Tag der offenen Tür 2026. BMAS/Thomas Rafalzyk Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, und Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. BMAS/Thomas Rafalzyk Auch zum Thema Alterssicherung konnten sich Besucherinnen und Besucher informieren. BMAS/Thomas Rafalzyk Staunen und Lachen: Zauberer Jan Dober sorgt bei Groß und Klein für Begeisterung. BMAS/Thomas Rafalzyk Tophits mit Tuba: Die Walkabees versprühen echte Marching-Band-Atmosphäre. BMAS/Thomas Rafalzyk Der Auftritt der Band The New Hornets bildete am Samstagabend Abschluss und Höhepunkt zugleich. BMAS/Thomas Rafalzyk Bundesministerin Bärbel Bas eröffnete am Sonntag den zweiten Tag der offenen Tür. BMAS/Thomas Rafalzyk Bundesministerin Bärbel Bas nahm sich am Sonntag Zeit für einen kurzen Rundgang über das Gelände und Gespräche mit den Besucherinnen und Besuchern. BMAS/Thomas Rafalzyk Die Themen des Hauses waren auf dem Tag der offenen Tür hautnah erlebbar: Hinten KI-Roboter, vorne Rollstuhl-Tischtennis vom Rollstuhl-Sport-Club e. V. BMAS/Thomas Rafalzyk Beim Stand von Über den Tellerrand e.V. konnten die Besucherinnen und Besucher gemeinsam syrische und mexikanische Gerichte kochen lernen. BMAS/Thomas Rafalzyk Schönes Wetter, bunte Stände, guter Austausch beim Tag der offenen Tür 2026. BMAS/Thomas Rafalzyk Bundesministerin Bärbel Bas im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern auf dem Tag der offenen Tür. BMAS/Thomas Rafalzyk Bundesministerin Bärbel Bas beim Bürgerdialog "Mitreden. Mit Bas." auf dem Tag der offenen Tür 2026. BMAS/Thomas Rafalzyk Einmaliger Blick hinter die Kulissen: Bundesministerin Bärbel Bas empfing Bürgerinnen und Bürger während einer Hausführung in ihrem Büro. BMAS/Thomas Rafalzyk Auch dieses Jahr sehr begehrt: Die Hausführungen im Ministerium. Am Sonntag im Fokus: Bundesministerin Bärbel Bas, die im Rahmen des Dialogformats "Mitreden. Mit Bas." mit Besucherinnen und Besuchern über so unterschiedliche Themen wie Barrierefreiheit, Mindestlohn und die Reform der Alterssicherung diskutierte – und einige von ihnen im Rahmen einer der sehr beliebten Hausführungen in ihrem Büro empfing. Zwischendrin gab es sogar noch Zeit für kurze Einzelgespräche bei einem Rundgang über das Gelände – und eine Partie Tischtennis. Die inhaltlichen Talks mit Staatssekretär Dr. Michael Schäfer, der parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese und dem Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen Jürgen Dusel sorgten für zusätzliche Impulse. Weitere Informationen Willkommen im BMAS Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Ministerium Meldung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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"Das WSI--Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts hat den Aufbau der sozialen Marktwirtschaft nicht nur begleitet, sondern auch mitgestaltet"

Startseite Service Presse Reden "Das WSI hat den Aufbau der sozialen Marktwirtschaft nicht nur begleitet, sondern auch mitgestaltet" Rede Arbeitsrecht "Das WSI hat den Aufbau der sozialen Marktwirtschaft nicht nur begleitet, sondern auch mitgestaltet" Rede von Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, beim 80-jährigen Jubiläum des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am 24. Juni 2026 in Berlin. Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Frau Professor Kohlrausch, sehr geehrte Frau Bogedan, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für diese Einladung zu einem tollen Jubiläum. Und ich sehe hier im Raum auch viele bekannte Gesichter, insbesondere natürlich aus den Gewerkschaftskreisen. Das ist immer gut. Und, liebe Yasmin, wir beide wissen, wir reden in diesen Tagen sehr, sehr viel miteinander zu den großen Themen, die gerade anstehen. Und eines wurde gerade auch auf dem Video angesprochen: das Thema Rente. Ich bin überzeugt, dass die Alterssicherungskommission tatsächlich ein ausgewogenes Gesamtpaket auf den Tisch gelegt hat. Denn wenn wir jetzt nichts tun – und das ist der Punkt –, dann sinkt das Rentenniveau ab 2031 deutlich und die Beiträge steigen rapide an, ohne dass es irgendwie Aussicht auf Besserung gäbe. Deshalb ist die Botschaft: Nichtstun ist keine Option. Ich glaube, das sehen wir hier. Egal, wie man das Paket hier im Raum bewertet. Aber ich glaube, das sehen wir alle gleich: Dass wir etwas tun müssen. Und deshalb ist diese Reform, wie ich finde, auch eine große Chance. Denn sie macht das Leben besser. Insbesondere für die junge Generation. Und ich weiß auch, dass manches in den Gewerkschaften kritisch gesehen und auch diskutiert wird. Und mir ist auch wichtig, dass wir hier den Austausch miteinander nicht scheuen. Ich bin der festen Überzeugung, dass unser Land beides kann: modern sein oder modern werden und dabei auch sozial gerecht bleiben. Und dafür machen wir, glaube ich, alle, die wir hier unterwegs sind, auch Politik. Wir alle wissen, Politik beginnt immer mit dem Blick auf die Realität. Wir als Politik können uns dabei in der Tat auf Institute verlassen, die Wegweiser aber auch Impulsgeber sind, weil sie eben nicht nur Fakten und Zahlen liefern, sondern auch eine Haltung haben. Und dazu gehört, wie ich finde, auch das WSI. Ihr Institut macht einen Unterschied, und das seit 80 Jahren. Deshalb sage ich auch hier an dieser Stelle: Hut ab! Und vor allem erstmal herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum. Acht Jahrzehnte sind für eine Institution wirklich keine Selbstverständlichkeit. Und damit hätte in den Anfängen, glaube ich, auch niemand so wirklich gerechnet. Denn, meine Damen und Herren, als 1946 alles anfing, waren die Zukunftsperspektiven für niemanden einfach. Das Land lag in Trümmern, der deutsche Arbeitsmarkt und die gesamte soziale Ordnung ebenso. Der Stundenlohn eines Facharbeiters zählte damals wirklich nicht viel. Eine amerikanische Zigarette dafür umso mehr. Ausbildung und Qualifikation machten nicht satt. Aus blanker Not nahmen Menschen natürlich auch jegliche Tätigkeit an, teils unter schwersten Bedingungen. In diesen Zeiten lebte man eher von heute auf morgen und von der Hand in den Mund, als man über zehn oder 20 Jahre hätte planen können. Und doch gab es eben nicht nur die Gedanken an morgen, sondern auch die Hoffnung, dass es irgendwann eine bessere Zukunft gibt. Und der Grundstein dafür war gelegt. Die Gewerkschaftsarbeit schlug – zum Glück für unser Land – nach diesen dunklen Jahren von Repression, Verfolgung und Krieg auch neue Wurzeln. Auch die Besatzungsmächte hatten erkannt: Um erneuten Radikalismus zu verhindern, braucht es soziale Ordnung, Stabilität und demokratisch organisierte Interessen. Und so entstanden auch die ersten Gewerkschaften im Nachkriegsdeutschland. Und auch das Wirtschaftswissenschaftliche Institut, das heutige WSI. Schon damals war klar: Es reicht nicht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Es braucht auch ein akademisches Fundament. Man wusste: Gewerkschaftliche Forderungen mussten durch Forschung untermauert werden, sonst waren sie weniger wert als Papiergeld auf dem florierenden Schwarzmarkt damals. Meine Damen und Herren, man kann mit Fug und Recht sagen: Das WSI hat den Aufbau der sozialen Marktwirtschaft nicht nur begleitet, sondern auch mitgestaltet. An allen wichtigen Zielen waren Sie damals schon dran: Löhne und Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und soziale Sicherung, Fragen von Mitbestimmung und Tarifautonomie. Das kommt uns bekannt vor, weil wir gerade in diesen Zeiten genau darüber diskutieren, streiten. Und Sie haben sich die Realität immer wieder angeschaut und vor allem Veränderungen ausgemacht – ökonomisch, sozial und gesellschaftlich. Wie die Auswirkungen der Ölkrise in den 1970er Jahren, die Fragen von Rationalisierung, Beschäftigungssicherung und Arbeitslosigkeit mit sich brachten. Oder die großen Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt in den 1990er Jahren nach der Wiedervereinigung Deutschlands. Aber auch die zunehmende Orientierung hin zu Europa, die Globalisierung von Wirtschaft und Arbeit in den Nullerjahren und auch die Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Und Sie haben die Veränderungen durch Migrationen und technologischen Wandel mit in den Blick genommen. All diese Entwicklungen hat das WSI wissenschaftlich begleitet. Und all diese Entwicklungen haben gleichzeitig auch das WSI selbst geprägt. Ich glaube, das ist ein bisschen auch in dem Film deutlich geworden. In acht Jahrzehnten hat sich auch das WSI stark gewandelt. Zu den allerersten Mitarbeitenden nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte ein Agrar- und Ernährungsexperte, Stichwort: Kampf gegen Hunger. Heute gibt es Expertinnen und Experten für Gleichstellung und Genderfragen, europäische Mitbestimmung, ökologische Transformation und KI. Man kann sagen: Das WSI, wie die gesamte Arbeitswelt, hat eine enorme Veränderung hinter sich. Und doch sind die großen Fragen unverändert. Es geht um soziale Sicherheit in Zeiten des Wandels, um faire Löhne und Arbeitsbedingungen und um die gerechte Verteilung von Wohlstand und Chancen. Es sind Herausforderungen, die zeitlos sind und doch in jeder Zeit immer wieder auch neue Antworten brauchen. Deswegen haben wir als Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn nach Beschluss der Mindestlohnkommission erhöht und auch ein Tariftreuegesetz geschaffen für Vorgaben des Bundes. Und deswegen unterstützen wir den Weg in den Arbeitsmarkt – mit der Reform der Grundsicherung hin zu mehr Vermittlung, mit der Stärkung von Jugendberufsagenturen, mit Weiterbildung und Job-to-Job-Transfer, aber auch mit einer gezielten Fachkräfteeinwanderung. Neue Antworten, das heißt auch: Wir sagen Ja zu den Chancen, die uns auch KI bietet. Wenn wir perspektivisch mit weniger Beschäftigten auskommen müssen, müssen wir als Arbeitsgesellschaft produktiver werden. Und dabei kann KI enorm weiterhelfen. Aber sie darf nicht unreguliert bleiben. Dazu gehört für mich, dass wir unsere Demokratie vor den “Tech Bros” aus den USA schützen und als selbstbewusstes Europa digital souverän werden. Und dazu gehört auch, dass wir nie Maschinen über Menschen stellen. Es geht darum, Fachkräfte zu unterstützen – und nicht, sie zu ersetzen. Und schließlich geht es auch um die Finanzierung des Sozialstaates. Wenn Wertschöpfung mehr und mehr durch Maschinen erbracht wird, dann müssen wir auch darüber reden. Denn was ist denn, wenn KI zu neuem Wachstum führt, aber nicht zu neuen Jobs und besseren Löhnen? In den USA ist das teilweise schon Realität, Stichwort Geisterwachstum. Ich finde, es geht auch anders. Und das hat die Streikandrohungen der Samsung-Beschäftigten in Korea gezeigt, wie Sie vielleicht gelesen haben. Dort haben Gewerkschaften durchgesetzt, dass Mitarbeitende an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt werden. Ich bin überzeugt: Ein fairer digitaler Wandel ist möglich. Ich bin auch überzeugt, dass sich das WSI genau in dieser Art und Weise einbringen wird. Und ich bitte sogar ganz ausdrücklich darum, weil es an dieser Stelle sehr, sehr wichtig wäre, wie wir mit KI in Zukunft umgehen. Meine Damen und Herren, die Sozialpartnerschaft in Deutschland ist deutlich älter als das WSI. Es sind beinahe 110 Jahre. Das ist übrigens kein Anlass, sie ins Museum zu stellen. Gerade in der jetzigen Zeit brauchen wir sie mehr denn je, wenn es darum geht, Industriestandorte zu sichern. Wenn es darum geht, Beschäftigte digital fit zu machen für die technologische Transformation, aber auch, wenn es darum geht, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und in Arbeit zu halten. Und für all das brauchen wir eben ein Zusammenspiel beider Seiten. Dazu gehört für mich auch, dass wir die Tarifbindung in diesem Land wieder stärken. Und daran arbeiten nicht nur ich, sondern vor allem auch Sie alle miteinander, gemeinsam mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern. Immer wenn ich höre, der deutsche Arbeitsmarkt sei zu starr, die Beschäftigten zu unflexibel, dann brauche ich mir eigentlich nur die Analysen des WSI anzuschauen. Die zeigen mir ganz deutlich, wie viel Flexibilität und Beweglichkeit jetzt schon gelebt wird, insbesondere im Rahmen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Meine Damen und Herren, gute Arbeit braucht eben auch starke Gewerkschaften. Gute Arbeit braucht vor allen Dingen auch eine kluge Forschung. Für beides ist und bleibt das WSI wichtig. Als Denkfabrik der Arbeiterschaft, aber auch als eine eigenständige Kraft. Ich danke Ihnen und vor allen Dingen auch Ihren Mitarbeitern, stellvertretend für alle, die über all diese vielen Jahre am WSI mitgewirkt haben. Und ich freue mich auch deshalb, weil Sie hoffentlich noch viele Jubiläen feiern können und wir hier Ihre Analysen nicht nur entgegennehmen, sondern sie auch lesen und berücksichtigen und daraus die richtigen politischen Schlüsse ziehen. In diesem Sinne herzlichen Glückwunsch noch mal und Glückauf! Weitere Informationen Themenbereich Arbeitsrecht Themenbereich Digitalisierung der Arbeitswelt Arbeitsrecht Rede

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Staatssekretärin Lilian Tschan nimmt an Treffen der G7 (LEMM--Labour and Employment Ministers' Meeting) sowie der 114. Sitzung der ILO teil

Startseite Service Presse Meldungen Staatssekretärin Lilian Tschan nimmt an Treffen der G7 (LEMM) sowie der 114. Sitzung der ILO teil 18. Juni 2026 Meldung International Staatssekretärin Lilian Tschan nimmt an Treffen der G7 (LEMM) sowie der 114. Sitzung der ILO teil Im Fokus steht unter anderem die Stärkung menschenwürdiger Arbeit in den G7-Staaten und weltweit Violaine Martin Teilnehmer des G7-Arbeits- und Beschäftigungsministerinnen und -ministertreffens (G7-LEMM ): (v.l.n.r.) Roxana Mînzatu (EU), Staatssekretärin Lilian Tschan (BMAS), Andrew Western (Großbritannien), Keith Sonderling (USA), Jean-Pierre Farandou (Frankfreich), Patty Hajdu (Kanada), Elvira Calderone (Italien) und Yasumasa Nagasaka (Japan). Am 9. Juni hat Staatssekretärin Lilian Tschan am Treffen der G7-Arbeits- und Beschäftigungsministerinnen und -minister (G7-LEMM) unter französischer Präsidentschaft in Genf teilgenommen. Das hochrangige Treffen wurde vom französischen Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou geleitet. Zentrale Themen Frankreichs im Bereich Beschäftigung waren die Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und die Stärkung menschenwürdiger Arbeit in den G7-Staaten und weltweit. Insbesondere in Zeiten vielfältiger globaler Krisen stehen die G7 im Bereich Arbeit und Soziales vor großen Herausforderungen. Ich freue mich daher besonders, dass die französische G7-Präsidentschaft einen Fokus insbesondere auch auf die soziale Dimension im G7-Prozess gelegt hat. Das Treffen fand am Rande der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf statt. Zentrale Ergebnisse der französischen G7-Präsidentschaft im Bereich Arbeit und Beschäftigung waren ein interaktiver digitaler KI-Fortbildungshub für kleine und mittlere Unternehmen, die Vermeidung von Zwangsarbeit beim Abbau kritischer Rohstoffe und die gezielte Förderung von Arbeitsmarktmobilität, individuellen Karrierewegen und einer möglichst umfassenden Arbeitsmarktteilhabe aller Altersgruppen. Die französische Präsidentschaft warb darüber hinaus für einen Leitfaden zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des Klimawandels sowie für eine faire Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften. Staatssekretärin Lilian Tschan unterstützte diese Anliegen ausdrücklich. Es ist für mich ein wichtiges Anliegen, dass Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein zentraler Bestandteil der G7-Agenda bleiben, denn wir gestalten politische Maßnahmen, die im Alltag der Menschen einen Unterschied machen und sie unmittelbar betreffen. Die G7-Ministerinnen und Minister einigten sich auf ein gemeinsames Kommuniqué. Im nächsten Jahr werden die USA den G7-Vorsitz übernehmen. Staatssekretärin Lilian Tschan vertrat zudem die Bundesregierung auf der 114. Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz der ILO. Sie traf sich auf der Konferenz auch mit ILO-Generaldirektor Gilbert Houngbo und übergab der ILO die Ratifikationsurkunde, mit der das Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten kann. Die ILO hat im Jahr 2022 den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu einem grundlegenden Recht erklärt. Als Kernarbeitsnorm haben Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit damit den Rang einer menschenrechtlichen Norm. Lilian Tschan betont, dass Deutschlands Ratifikation des Übereinkommens Nr. 155 ein klares Zeichen für den weltweiten Arbeitsschutz und den regelbasierten Multilateralismus setzt. Violaine Martin Lilian Tschan (2. v. l.) mit ILO-Generaldirektor Gilbert Houngbo (2. v. r.) bei der Übergabe der Ratifikationsurkunde, mit der das Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten kann. Weitere Informationen Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen von G7 / G20 Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ILO-Übereinkommen Nr. 155 Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! International Meldung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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“Wir müssen die Potenziale, die wir haben, besser nutzen”

Startseite Service Presse Reden “Wir müssen die Potenziale, die wir haben, besser nutzen” Rede Arbeitsrecht “Wir müssen die Potenziale, die wir haben, besser nutzen” Rede von Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, beim Tag des Familienunternehmens am 12. Juni 2026 in Berlin. Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrter Herr Professor Kirchdörfer, sehr geehrter Herr Dr. Stoll, sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank für die Einladung zu Ihrem Tag des Familienunternehmens. Bei meinen Unternehmensbesuchen oder auch in vielen persönlichen Gesprächen gewinne ich immer wieder auch den Eindruck: Sie als Familienunternehmer und Unternehmer haben den Blick über den Tag hinaus. Das ist heutzutage, muss man sagen, in dieser schnelllebigen Zeit keine Selbstverständlichkeit mehr. Denn Sie sind auch die, die immer fragen: Besteht mein Unternehmen noch in 20, 30 Jahren? Sie denken nicht in Quartalen, oder wie Politik manchmal nur in vier Jahren einer Wahlperiode, sondern sie denken über Generationen hinweg. Deshalb investieren sie, wenn sie investieren, langfristig und Sie bilden aus. Unternehmen, die Verantwortung übernehmen. Das haben Sie gerade auch schon gesagt, Herr Stoll. Für Ihre Beschäftigten und damit auch manchmal für eine ganze Region. Und dafür bin ich Ihnen ausgesprochen dankbar. Sehr geehrte Damen und Herren, dass man Verantwortung übernimmt, das kenne ich natürlich auch sehr gut als Ministerin. Und es verbindet uns noch mehr als das. Zum Beispiel die Frage, wie Deutschland langfristig erfolgreich sein kann und wie wir Wohlstand erwirtschaften, gute Arbeit sichern und dafür sorgen, dass die nachfolgenden Generationen die gleichen Chancen haben. Unsere aktuellen Herausforderungen sind größer als einzelne politische Streitfragen: Unsere Gesellschaft wird älter. Fachkräfte werden knapper. Neue Technologien verändern die Art, wie wir arbeiten, und die internationale Lage wird angespannter. In Zeiten von Konkurrenzen, Krisen und Kriegen auf der ganzen Welt. Aber die Debatte dreht sich in letzter Zeit vor allem darum, wo gekürzt wird oder wer künftig mehr zahlt. Das sind natürlich auch wichtige Fragen, denen wir uns stellen müssen. Gerade auch ich als Arbeits– und Sozialministerin. Die eigentliche Zukunftsfrage für unser Land lautet aber aus meiner Sicht: Wie können wir unseren Wohlstand, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere soziale Sicherheit auch unter genau diesen Bedingungen gemeinsam erhalten? Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es um wirtschaftlichen Erfolg geht, müssen wir zuerst auch über Fachkräfte reden. Im Moment erleben wir eine paradoxe Situation auf dem Arbeitsmarkt: Während auf der einen Seite Arbeitsplätze abgebaut werden, vor allem in der Industrie, suchen andere Unternehmen händeringend Fachkräfte. Fürs Band, fürs Büro oder auch für die Baustelle. Und das kennen sie alle besser als ich in ihren Unternehmen. Die erste Antwort lautet daher aus meiner Sicht: Wir müssen die Potenziale, die wir haben, besser nutzen. Wir können nicht auf Menschen verzichten – meines Erachtens –, die arbeiten wollen und arbeiten können. Und ich denke da etwa an das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Viele Frauen stecken in der Teilzeitfalle fest, weil sich Erwerbs– und Sorgearbeit oft nicht unter einen Hut bringen lässt und weil sich zusätzliche Arbeit oft auch gar nicht lohnt. Aus verschiedenen Gründen. Ich denke, hinzu kommt ein großer Teil der Weiterbildung und Qualifizierung. Ich denke dabei auch an Übergänge von einem Job in die nächste mögliche Phase, bevor es in die Arbeitslosigkeit geht. Und genau daran, das wissen Sie, arbeiten wir sehr akribisch, auch mit der Bundesagentur für Arbeit, zum Beispiel mit den sogenannten Arbeitsmarktdrehscheiben. Ich möchte außerdem, dass wir zukünftig unbürokratisch eine Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber ausprobieren können. Und die Arbeitsvermittlung soll viel einfacher und digitaler werden. Der Entwurf dazu – zum sogenannten SGB III-Modernisierungsgesetz, den habe ich jetzt in dieser Woche auch auf dem Weg in Richtung Kabinett gebracht. Das wird helfen, genau diese Instrumente stärker zu machen. Und ich denke auch an Menschen, die länger arbeiten können und wollen. Wir haben dazu ein Element bereits geschaffen: Die Aktivrente, die zumindest steuerbefreit 2.000 Euro möglich machen, die hinzuverdient werden können. Außerdem denke ich an die vielen Menschen mit Behinderungen, die trotz guter Qualifikation keine Arbeit finden. Und ich denke an qualifizierte Einwanderung. Auch das ist ein wichtiges Thema: Fachkräfte, die aus dem Ausland kommen. Da müssen wir in der Tat besser und vor allen Dingen sehr schnell werden. Sonst werden die Menschen, die wir brauchen, IT-Spezialistinnen und -Spezialisten oder auch im Pflegebereich – das wissen Sie –, die vielleicht aus Indien oder Vietnam kommen, nicht zu uns kommen. Wenn wir da nicht schneller werden, werden sie in andere Länder abwandern, nach Kanada oder Australien. Deshalb ist das, was wir gerade aufbauen, die sogenannte Work-and-Stay-Agentur, ein wichtiges Projekt. Denn wir wollen damit keine neue Behörde aufbauen, sondern wir wollen Ansprechpartner aus einer Hand, die das einheitlich schnell regeln. Sehr geehrte Damen und Herren, all das ist sicherlich richtig und wichtig und manches haben wir auch schon auf den Weg gebracht und geschafft. Und es gibt noch viele Themen, die wir anpacken müssen. Aber: Das, was ich gerade geschildert habe, allein wird nicht reichen. Die Demografie lässt sich nun mal nicht wegdiskutieren. In den kommenden Jahren werden unserem Arbeitsmarkt weniger Menschen zur Verfügung stehen. Deshalb wird eine andere Frage wichtiger denn je: Wie werden wir insgesamt produktiver, wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, wenn wir wettbewerbsfähig bleiben wollen und wenn wir starke soziale Sicherungssysteme auch in Zukunft finanzieren wollen? Wenn wir die Beiträge in der Sozialversicherung stabilisieren oder sogar senken wollen, dann müssen wir mit weniger Arbeitskräften mehr erwirtschaften. Wir alle hier im Saal wissen natürlich: Beim Thema Produktivität gibt es nicht diesen einen Hebel, den man einfach umlegt, sondern Produktivität hat ganz viele Facetten. Sie entsteht durch Investitionen. Deshalb investieren wir. Das ist schon angesprochen worden, die 500 Milliarden für die Modernisierung unseres Landes. Wir können nun mal nicht produktiver werden, wenn gleichzeitig die Infrastruktur wegbröselt. Ich kenne das aus meiner Region. Wenn die Logistiker nicht mehr über Brücken kommen, dann ist das ein massives Problem. Nur ein ganz kleines Beispiel. Produktivität entsteht aber auch durch Innovation, durch schnellere Verfahren und weniger unnötige Bürokratie und den Mut, neue Technologien einzusetzen. Eine neue Technologie spielt dabei eine ganz besondere Rolle. Das ist die Künstliche Intelligenz. Bis 2030 gehen wir davon aus, dass in Deutschland kein Job mehr ohne KI-Bezug sein wird. In vielen Bereichen haben wir in Deutschland eine gute Ausgangsbasis: In der Forschung, bei der industriellen Anwendung, aber auch bei Start-up-Gründungen. KI ist deshalb, wie ich immer sage, auch eine Riesenchance für uns. Nicht nur für die Produktivität, sondern auch für neues Wachstum und frische Ideen. Mir ist aber auch bewusst: Bei solchen technologischen Umbrüchen gibt es viele Bedenken. Die sind auch richtig. Denn die Dominanz von China und den USA, neue Machtverhältnisse, gesellschaftliche Folgen – all das sind auch wichtige Einwände. Aber unsere Antwort kann, wie ich finde, nicht sein: Wir machen diese Entwicklung irgendwie nicht mit. Das wird nicht funktionieren. Gerade weil die Chancen von KI so groß sind, müssen wir in Deutschland in Europa eigene souveräne Antworten darauf finden. Und wir müssen über die richtigen Rahmenbedingungen dazu sprechen. Es geht unter anderem darum, dass wir mehr KI in kleinere und mittlere Unternehmen bringen. Mein Ministerium hat da zum Beispiel zwei KI-Mobile, mit denen wir seit einiger Zeit viele interessierte Unternehmer und Unternehmerinnen beraten, ihnen helfen, KI produktiv auch in ihre Unternehmen zu bringen. Über 2.700 Betriebe haben wir schon erreicht. Wir müssen außerdem dafür sorgen, dass alle Betriebe und ihre Beschäftigten auch die nötigen Kompetenzen dazu erwerben. Hier fördern wir als Ministerium Praxisbeispiele auch aus Unternehmen heraus, bei denen es schon gut funktioniert. Und schließlich brauchen wir auch die richtigen wirtschaftspolitischen Anreize für Innovationen und Investitionen. Aber damit endet die Debatte nicht. Denn neue Technologien verändern auch nicht nur Unternehmen, sie verändern auch Arbeit. Und deshalb müssen wir bei der Produktivität und KI auch über Arbeitsmarkt und Sozialstaat reden. Tätigkeiten verändern sich schnell, neue Berufsbilder entstehen, während andere verschwinden. Und wir werden uns alle auf mehr Veränderungen im Berufsleben einstellen müssen. Wichtig ist, dass die Menschen der neuen Arbeitswelt nicht entgegenstehen, sondern mit ihr Schritt halten. Und deshalb betrifft es vor allem das Thema Weiterbildung und Qualifizierung. Unser Ziel muss sein, mehr Menschen Weiterbildung möglich zu machen, mindestens eine im Jahr. Und deshalb sollten wir noch stärker in Beratung und Orientierung gehen. Zum einen regional über flächendeckende Weiterbildungsagenturen, zum anderen haben wir aber auch sehr viele digitale Angebote aufgebaut, wie ein nationales Onlineportal für Weiterbildung nennt sich “Mein NOW”. Es geht aber auch darum, neue Inhalte wie KI in die Lehrpläne von Schule, Ausbildung und Studium zu bekommen. Meine Damen und Herren, es geht also nicht darum, Menschen vor dieser Veränderung zu schützen, sondern unser Ziel muss sein, sie zu unterstützen und sie zu stärken, damit sie diese Veränderungen meistern können. Gleichzeitig müssen wir soziale Sicherheit neu organisieren. Wenn sich die Arbeitswelt wandelt, wenn sich Jobs verschieben, dann brauchen Menschen die Sicherheit, nicht ins Bodenlose zu fallen. Und so wird ein funktionierender Sozialstaat auch eine Voraussetzung dafür, dass wir als Gesellschaft den wirtschaftlichen Wandel schaffen. Meine Damen und Herren, deshalb betone ich trotzdem: Wir brauchen dringend Reformen. Und ja, diese Koalition ist im ersten Jahr mit Reformen an vielen wichtigen Stellen im Sozialsystem, was jetzt die gesetzliche Krankenversicherung angeht, was die Grundsicherung angeht, was die Pflegeversicherung angeht, das sind die Sozialversicherungszweige und das Thema Rente. Darüber reden wir ja wahrscheinlich gleich auch noch in der Diskussion. Mir ist wichtig, dass wir an diese Systeme strukturell rangehen, weil dieser Sozialstaat eben auch modernisiert werden muss. Manche Reformen sind schon im parlamentarischen Verfahren. Was das Thema faire Absicherung im Alter angeht: Da wird die Kommission in den nächsten 14 Tagen auch ihre Ergebnisse vorlegen. Und ich sage auch hier: Es darf an der Stelle in der Tat keine Denkverbote geben. Wir müssen über alles miteinander reden. All diese Reformen sind eine enorme Kraftanstrengung. Aber sie sind nötig, denn viele Menschen haben heute, das ist schon angeklungen, das Gefühl, dass der Sozialstaat nicht funktioniert. Das hat auch damit zu tun, dass er an vielen Stellen über viele Jahre zu kompliziert geworden ist. Deswegen brauchen wir nicht nur Reformen in einzelnen Bereichen, sondern auch eine echte und umfassende Modernisierung des Sozialstaates. Das beste Beispiel: Die Sozialstaatskommission hat Anfang des Jahres 26 konkrete Vorschläge vorgelegt, wie wir das erreichen können. Das setzen wir jetzt praktisch um, ein kleines Beispiel ist das antragslose Kindergeld. Ich habe auch mein Ministerium darauf zugeschnitten, auch personell. Wir werden Leistungen zusammenlegen. Wir werden Fehlanreize beseitigen, unnötige Bürokratie abbauen und digitaler und auch bürgernäher aufstellen. Mein klares Ziel dabei ist: Ich will dem Sozialstaat ein Update verpassen. Denn ein funktionierender Sozialstaat muss mit der Zeit gehen. Und deshalb setzen wir eine der größten Sozialstaatsreformen der vergangenen Jahrzehnte mit dieser Sozialstaatskommission ins Werk. Meine Damen und Herren, wir müssen gleichzeitig auch die Regeln verändern, die nicht mehr in die Zeit passen. Auch das sage ich ganz deutlich. Wir machen in Deutschland manchmal den Fehler, dass wir Regeln mit Zielen verwechseln. Und ein gutes Beispiel ist das Thema Arbeitsschutz. Das Ziel bleibt, glaube ich, auch hier im Raum, aktuell und auch richtig: Jede und jeder Beschäftigte muss am Ende des Tages auch wieder gesund von seiner Arbeit nach Hause kommen. Und gleichzeitig haben wir viele detaillierte Vorgaben. So viele, dass man oft den Überblick verliert, was eigentlich alles geregelt ist. Und dabei haben wir den Blick auf das Wesentliche, den Arbeitsschutz, eigentlich verloren. Genau diese Vorgaben müssen wir uns jetzt anschauen und entrümpeln. Gerade kleinere Unternehmen empfinden das oft als unverhältnismäßig. Und das kann ich sehr gut nachvollziehen, Zum Beispiel wenn wir in einem Unternehmen Gefährdungen beurteilen, die vielleicht in diesem Unternehmen gar nicht vorhanden sind. Also: Braucht es dann diese Vorschriften und Regeln? Braucht es nicht. Deshalb haben wir uns auch die Themen Sicherheitsbeauftragte und Gefährdungsbeurteilung angeschaut. Und Sie wissen: 120.000 kleine und mittlere Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, zwingend einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen, sondern zielgerichtet zu gucken: Was ist in meinem Unternehmen wichtig? Was liegt an Gefährdungen vor und was können wir dagegen tun? Und das muss am Ende der Maßstab sein. Ob eine Regel alt oder neu ist, ist nicht der Maßstab. Sondern der Maßstab muss sein: Hilft sie wirklich weiter und müssen wir das regeln oder müssen wir es nicht regeln? Das ist genau der Gedanke, der uns leiten muss, wenn wir zukünftige Reformen machen. Ja, das ist anstrengend, weil man dann viel mehr in Bereiche reinschauen muss, die sehr unterschiedlich sind. Aber es ist wichtig für Deutschland und die Zukunft für einen starken Wirtschaftsstandort, der zum einen Wohlstand, aber auch Sicherheit für alle gewährleistet. Ich möchte, dass die Menschen auch gut von ihrer Arbeit leben können und sich auch etwas aufbauen können. Und ich möchte, dass es gerecht zugeht. Auch das will ich sagen. Das sind wir, glaube ich, auch den nächsten Generationen schuldig. Es muss auch klar sein: Wenn die Welt sich rasant verändert, dann müssen wir das als Staat auch können und mithalten. Deshalb müssen wir dafür die Antworten finden und es diesen übergeordneten Zielen auch unterordnen. Ich bin mir sicher, das können wir mit Ihnen zusammen, den Familienunternehmen. Und vor allen Dingen können wir von Ihnen sehr viel lernen. Vorhin habe ich gesagt: Wir dürfen nicht nur in Quartalen denken oder in Legislaturperioden, sondern wir müssen in Generationen denken und dafür auch die richtigen Perspektiven, die unser Land braucht, aufbauen. Für den Arbeitsmarkt, für den Sozialstaat und für den Wirtschaftsstandort Deutschland. In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Weitere Informationen Themenbereich Arbeitsrecht Themenbereich Arbeitsförderung Themenbereich Fachkräftesicherung Arbeitsrecht Arbeitsförderung Digitalisierung Fachkräfte Rede

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Neue Aktualisierung der MISSOC-Datenbank zu nationalen Sozialschutzsystemen

Startseite Service Presse Meldungen Neue Aktualisierung der MISSOC-Datenbank zu nationalen Sozialschutzsystemen 16. Juli 2026 Meldung Europa Neue Aktualisierung der MISSOC-Datenbank zu nationalen Sozialschutzsystemen MISSOC hat seine neueste Aktualisierung (Januar 2026) der Informationen zu den Sozialschutzsystemen in allen EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz veröffentlicht. MISSOC, das Gegenseitige Informationssystem für soziale Sicherheit, ist eine unverzichtbare Online-Informationsquelle, die zeitnahe und vergleichbare Einblicke in die Sozialschutzsysteme der europäischen Länder bietet. Die Informationen stammen aus einem Netzwerk von Mitarbeitenden der nationalen Ministerien und Institutionen, die für die Verwaltung der sozialen Sicherung zuständig sind, und werden vom MISSOC-Sekretariat im Auftrag der Europäischen Kommission koordiniert. Die MISSOC-Datenbank kann in Englisch, Französisch und Deutsch konsultiert werden und der Zugang ist kostenlos und offen für alle. Zögern Sie nicht, sich beim MISSOC-Sekretariat zu melden, wenn Sie Fragen oder Anregungen zu den Informationen in der Datenbank haben. Weitere Informationen Themenbereich Europa Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Europa Soziale Sicherung Meldung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Arbeits- und Ausbildungsmarkt weiter unter Druck

Startseite Service Presse Pressemitteilungen Arbeits- und Ausbildungsmarkt weiter unter Druck 31. Juli 2026 Pressemitteilung Arbeitsförderung Arbeits- und Ausbildungsmarkt weiter unter Druck Die Arbeitsmarktzahlen im Juli 2026 Die beginnende Sommerpause mit Abschluss des Schuljahres und Ende des Ausbildungsjahres, nach dem viele junge Menschen für kurze Zeit arbeitslos sind, führt zu einem Anstieg der Arbeitslosenquote auf 6,4 Prozent. Im Vormonat lag die Quote bei 6,2 Prozent, im Juli 2025 bei 6,3 Prozent. Gegenüber dem Vormonat stieg die Zahl arbeitsloser Menschen um rund 71.000 auf rund 3.007.000. Die Arbeitslosigkeit im Juli stieg im Durchschnitt der letzten drei Jahre um 70.000 Personen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Mai 2026 im Vergleich zum Vormonat um 9.000 Personen auf 34,83 Millionen gesunken. Ohne die Beschäftigungsaufnahmen ausländischer Staatsangehöriger würde die Zahl der Beschäftigten seit längerem und stärker sinken. 5,99 Millionen Ausländerinnen und Ausländer waren im Mai in Deutschland beschäftigt. Ihre Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 185.000 gestiegen. Dieser Zuwachs geht vollständig auf Personen aus sog. Drittstaaten zurück. Unsere Industrie steht weiter vor großen Herausforderungen. Kriege und Krisen belasten unsere Wirtschaft und unseren Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung hält hier dagegen. Wir unterstützen Betriebe ebenso wie Bürgerinnen und Bürger mit Rekordinvestitionen in Infrastruktur, Forschung und Digitalisierung, mit Bürokratieabbau, Sozialstaatsreformen und Qualifizierung. Am 1. August beginnt das neue Ausbildungsjahr, viele junge Menschen starten in den nächsten Wochen in ihr Berufsleben. Gleichzeitig gibt es eine große Zahl von Menschen ohne Berufsabschluss. Das erhöht das Risiko, in späteren Jahren arbeitslos zu werden und zu bleiben. Der Ausbildungsmarkt für dieses Jahr ist noch in Bewegung. Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit ist allerdings so niedrig wie seit 2010 nicht mehr. Dabei ist für Unternehmen die Ausbildung junger Menschen zentral: Sie decken damit ihren Personalbedarf und vermeiden Engpässe bei Fachkräften. Mit Blick auf die Demographie in unserem Land wäre es sehr kurzsichtig, nicht auszubilden. Die Azubis von heute sind die dringend benötigten Fachkräfte von morgen und entscheidend für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die Agenturen für Arbeit beraten Arbeitgeber und Jugendliche umfassend zu allen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen Arbeitsmarkt im Juli 2026 Themenbereich Arbeitsförderung Themenbereich Fachkräftesicherung Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Arbeitsförderung Pressemitteilung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Deutsch-kolumbianisches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet

Startseite Service Presse Meldungen Deutsch-kolumbianisches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet 30. Juli 2026 Meldung International Deutsch-kolumbianisches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet BMAS Bei der Unterzeichnung des deutsch-kolumbianischen Sozialversicherungsabkommen in Berlin.: (v.l.n.r.) Frau Dr. Wiebke Rückert, stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt, Frau Lilian Tschan, Staatssekretärin im BMAS und I.E. Yadir Salazar Mejía, die kolumbianische Botschafterin in Deutschland. Die kolumbianische Botschafterin in Deutschland, I.E. Yadir Salazar Mejía, die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Frau Lilian Tschan, und die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt, Frau Dr. Wiebke Rückert, haben am 30.07.2026 das deutsch-kolumbianische Sozialversicherungsabkommen in Berlin unterzeichnet. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Das Abkommen, das nach den Prinzipien gestaltet ist, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten, bestimmt, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmende grundsätzlich im sozialen Sicherungssystem des bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Hierdurch wird der im EU-Recht und bei den Sozialversicherungsabkommen übliche Ausschluss einer Doppelversicherung praktiziert. Durch Zusammenrechnung der zurückgelegten Versicherungszeiten des jeweiligen Vertragsstaats können die Versicherten leichter Wartezeiten erfüllen und somit Rentenansprüche erwerben. Die Renten werden in voller Höhe auch in den jeweils anderen Staat gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten berechnet werden. Kolumbien ist ein wichtiger Partner der Bundesregierung bei der Zusammenarbeit zum Thema Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten und eines der Länder mit besonderer Priorität in diesem Bereich. Weitere Informationen Themenbereich Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! International Meldung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Arbeitsschutz: Zukunftsfähigkeit stärken – Schutzniveau erhalten

Startseite Service Presse Meldungen Arbeitsschutz: Zukunftsfähigkeit stärken – Schutzniveau erhalten 16. Juli 2026 Meldung Arbeitsschutz Arbeitsschutz: Zukunftsfähigkeit stärken – Schutzniveau erhalten Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sind – gerade auch in Zeiten des Fachkräftemangels – ein Standortvorteil. Unter Beibehaltung des Schutzniveaus bauen wir als Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bürokratie ab, indem wir den Arbeitsschutz vereinfachen, flexibilisieren und digitalisieren. Insbesondere sollen geeignete arbeitsschutzrechtliche Regelungen stärker als bisher auf bestehende Gefährdungen hin ausgerichtet werden. Zugleich wird der Arbeitsschutz digitaler, so dass Arbeitgeber ihre Verpflichtungen im Arbeitsschutz – bei gleichbleibender Qualität – besser und einfacher erfüllen können. Das BMAS hat das Konzept zum Bürokratierückbau erstmals am 15. Oktober 2025 veröffentlicht. Die ersten Vorhaben aus dem Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz sind bereits umgesetzt oder befinden sich im parlamentarischen Verfahren. Zu einer Reihe von Vorhaben befindet sich das BMAS aktuell im fachlichen Dialog mit den Stakeholdern. Mit dem am 15. Juli 2026 aktualisierten Konzept zum Bürokratierückbau legt das BMAS ein weiterentwickeltes und ambitioniertes Update vor. Dieses legt die Basis für die Fachdialoge mit den Arbeitsschutzakteuren. Zusammen mit dem Update entfalten die in dem Konzept dargestellten Vorhaben des BMAS ein jährliches Entlastungspotenzial von rund einer Milliarde Euro für Wirtschaft und Verwaltung. Hier finden Sie das Konzept (derzeit nicht barrierefrei). Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz Fragen und Antworten zu Sicherheitsbeauftragten und deren Aufgabe im Bürokratierückbau-Konzept Arbeitsschutz. Infoblatt - FAQ Sicherheitsbeauftragte Weitere Informationen Themenbereich Arbeitschutz Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Arbeitsschutz Meldung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Ausschreibung: Förderung von Projekten für mehr politische Teilhabe

Startseite Service Presse Meldungen Ausschreibung: Förderung von Projekten für mehr politische Teilhabe 08. Juli 2026 Meldung Arbeitsförderung Ausschreibung: Förderung von Projekten für mehr politische Teilhabe Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet für die Förderperiode 2027 (Projektstart ab 1.02.2027 oder später) die Förderung neuer Projekte aus dem Partizipationsfonds an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten. Förderfähig sind z. B. folgende Projekte von Verbänden und Organisationen: Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen TätigeFörderung von potentiellen Nachwuchskräften und JugendarbeitErmöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingte NachteilsausgleicheAssistenzleistungen bis zu 8.000 Euro pro JahrUnterstützung des ErfahrungsaustauschsErstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und MedienDigitale Maßnahmen Kommunale oder regionale Projekte sowie Sportprojekte können aus Mitteln des Partizipationsfonds nicht gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal BMAS bei der beauftragten Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS): www.foerderportal-bmas.de und ist ab dem 03.08.2026 möglich. Um bei der Nutzung des Portals zu unterstützen, bietet die DRV KBS am 6.08. und 27.08.2026 jeweils um 10:00 Uhr einen Antragsworkshop für interessierte Antragstellende an. Bitte melden Sie sich bei Bedarf über die E-Mail-Adresse partizipationsfonds@kbs.de an. Antragsschluss ist der 17. September 2026, 15:59 Uhr. Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderung, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten vom 3. Juni 2026, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln. Weitere Informationen Förderportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Arbeitsförderung Teilhabe Meldung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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"Behinderung bedeutet andere Wege, aber nicht weniger Möglichkeiten"

Startseite Service Presse Reden "Behinderung bedeutet andere Wege, aber nicht weniger Möglichkeiten" Rede Teilhabe "Behinderung bedeutet andere Wege, aber nicht weniger Möglichkeiten" Grußwort von Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, anlässlich der Inklusionstage am 6. Juli 2026 in Berlin. Sehr geehrte Damen und Herren, auch von meiner Seite herzlich willkommen zu den Inklusionstagen. Ich wäre gerne persönlich gekommen. Sie wissen, dass mir das Thema Inklusion persönlich sehr wichtig. Besonders wichtig ist mir, dass wir gemeinsam für gesellschaftliche Unterstützung sorgen und für politischen Rückenwind. Wir wollen und müssen unseren Sozialstaat reformieren. Und zugleich spüre ich viel Verunsicherung, gerade auch bei Menschen mit Behinderung. Daher möchte ich in aller Deutlichkeit sagen: Leistungsempfänger sind keine Kostenfaktoren. Die Perspektive von Menschen mit Behinderungen muss immer einbezogen werden. Das haben wir als BMAS in unserem Dialogprozess zur Eingliederungshilfe auch getan. Für uns ist wichtig: Es gibt Punkte, die wir verbessern können. Dazu gehört, dass wir Prozesse einfacher machen - Stichwort pauschale Geldleistungen oder auch das Pooling der Schulbegleitung, sofern es bedarfsgerecht und zumutbar ist. Was jedoch nicht geht: dass Menschen mit Behinderungen wieder zu Bittstellern werden. Wir haben alle Vorschläge aus dieser Richtung abgewehrt. Zu Recht. Meine Damen und Herren, das zeigt aber auch: Wir müssen für mehr Rechte gemeinsam hart arbeiten. Das ist nicht immer leicht. Wir haben aber schon viel geschafft. Das gilt auch für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Ich habe immer gesagt: Ich hätte mir mehr gewünscht. Wichtig ist jedoch zum Beispiel, dass wir die Privatwirtschaft endlich stärker in die Pflicht nehmen. Als Arbeitsministerin sehe ich natürlich auch, dass immer mehr Unternehmen über fehlendes Personal klagen. Gleichzeitig sind rund 190.000 schwerbehinderte Menschen in unserem Land arbeitslos. Wir haben schon viele Instrumente, die den Arbeitsmarkt inklusiver machen. Die Ausgleichsabgabe etwa oder die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber oder das betriebliche Eingliederungsmanagement. Viele Unternehmen zeigen auch schon, wie es gehen kann. Ob jemand am Arbeitsmarkt teilhaben kann, entscheidet sich aber oft beim Übergang von der Schule in den Beruf. Oft führt der Weg bei sonderpädagogischem Förderbedarf in die Werkstatt. Und wer sein Berufsleben in einer Werkstatt beginnt, bleibt in der Regel auch dort. Das wollen wir ändern. Wir wollen den Berufsbildungsbereich in den Werkstätten stärker auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausrichten und die Werkstätten insgesamt reformieren. Dazu werden wir einen Gesetzentwurf erarbeiten. Meine Damen und Herren, Inklusion ist für mich eine Frage der Gerechtigkeit und eine Frage der Zukunft unserer Demokratie. Deshalb möchte ich Sie ausdrücklich ermutigen. Bleiben Sie dran. Bleiben Sie sichtbar und streitbar. In einer inklusiven Gesellschaft muss gelten: Behinderung bedeutet andere Wege, aber nicht weniger Möglichkeiten. Das erleben Sie gleich auch beim Bundesteilhabepreis. Allen Preisträgern, auch von meiner Seite schon jetzt herzlichen Glückwunsch und Ihnen allen vielen Dank für Ihr tägliches Engagement. Weitere Informationen Themenbereich Rente und Altersvorsorge Teilhabe Rede

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5,0 Prozent

Startseite Service Presse Pressemitteilungen Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5,0 Prozent 03. Juli 2026 Pressemitteilung Sozialversicherung Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5,0 Prozent Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 Prozent in 2026 liegt er damit wieder auf dem stabilen Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025. Angesichts des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ist das ein gutes Ergebnis. Die finanzielle Stärkung der Künstlersozialversicherung bleibt perspektivisch eine wichtige Aufgabe. Dabei nehmen wir insbesondere die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke in den Blick. Was ist die Künstlersozialversicherung? Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. In der Künstlersozialversicherung tragen Versicherte, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,9 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte. Weitere Informationen Überblick über die Künstlersozialversicherung Verordnung, FAQ und Broschüre zur Künstlersozialversicherung Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Sozialversicherung Pressemitteilung

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Einigung zur eDeclaration-Verordnung: Stärkung des Arbeitnehmerschutzes durch Digitalisierung und Vereinfachung

Startseite Service Presse Meldungen Einigung zur eDeclaration-Verordnung: Stärkung des Arbeitnehmerschutzes durch Digitalisierung und Vereinfachung 30. Juni 2026 Meldung Arbeitsrecht Einigung zur eDeclaration-Verordnung: Stärkung des Arbeitnehmerschutzes durch Digitalisierung und Vereinfachung Der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat der EU hat heute den mit dem Europäischen Parlament im Trilog geeinten Verordnungstext zur eDeclaration angenommen. Mit der eDeclaration können sowohl Arbeitnehmerschutzrechte gestärkt als auch Prüfbehörden und Unternehmen entlastet werden. Der Verordnungstext sieht vor, dass Arbeitgeber die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat auf einem einzigen digitalen Portal auf EU-Ebene melden können. Die Umsetzung ist freiwillig. Bisher existiert in jedem Mitgliedstaat ein eigenes Verfahren zur Abgabe der arbeitsrechtlichen Entsendemeldung. Will ein Arbeitgeber seine Beschäftigten in einem anderen Mitgliedstaat einsetzen, muss er dort eine Meldung abgeben. Diese Meldungen sind eine zentrale Grundlage für die Kontrolle der Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen, insbesondere der Entlohnungs- und Arbeitsschutzvorschriften. Das BMAS hat sich dafür eingesetzt, dass durch die Einführung des gemeinsamen Portals auf EU-Ebene das hohe Kontroll- und Schutzniveau zugunsten der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten und verbessert wird: Künftig erhalten die entsandten Beschäftigten einen Auszug der Entsendemeldung verbunden mit einem Link zur nationalen Website, auf der sie sich über ihre Rechte informieren können.Durch einheitliche digitale Standards wird der direkte elektronische Informationsaustausch zwischen Entsendeunternehmen und den Prüfbehörden erheblich vereinfacht.Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Prüfbehörden wird deutlich erleichtert. Grenzüberschreitende Auskunftsersuchen können medienbruchfrei auf Grundlage der Meldung direkt und digital über das Portal ausgetauscht werden.Sprachbarrieren werden abgebaut. Das Portal soll in allen EU-Sprachen angeboten werden und über eine Übersetzungsfunktion verfügen.Die Datenqualität zur Arbeitnehmerentsendung wird durch die Vereinheitlichung der Meldedaten verbessert. Eine breite Datengrundlage ist essentiell, um mögliche Tendenzen zu missbräuchlichen Praktiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Kontrollschwerpunkte setzen zu können. Formal müssen der Einigung noch das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Weitere Informationen Informationen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz Themenbereich Arbeitsrecht Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Arbeitsrecht Digitalisierung Meldung

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Besuch des UNICEF-Regionaldirektors Asien im BMAS

Startseite Service Presse Meldungen Besuch des UNICEF-Regionaldirektors Asien im BMAS 30. Juni 2026 Meldung International Besuch des UNICEF-Regionaldirektors Asien im BMAS Am 24. Juni 2026 hat Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Lilian Tschan, den UNICEF-Regionaldirektor Asien, Sanjay Wijesekera, zum Austausch getroffen. Staatssekretärin Lilian Tschan und UNICEF Regionaldirektor Asien, Sanjay Wijesekera Im Rahmen seiner Reise nach Berlin haben sich UNICEF-Regionaldirektor Sanjay Wijesekera und Staatssekretärin Lilian Tschan über die laufenden Reformprozesse bei den Vereinten Nationen, die Auswirkungen auf die Arbeit bei UNICEF sowie die Bedeutung des Schutzes von menschenrechtlichen Standards entlang der Lieferketten ausgetauscht. Staatssekretärin Tschan hielt dazu fest: Als Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzen wir uns vor allem dafür ein, die Menschenrechte entlang globaler Lieferketten zu stärken. Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist hier ein wichtiger Schritt. Sie macht Lieferketten resilienter und krisenfester – zum Nutzen der Unternehmen, zum Wohl der Beschäftigten und zum Schutz der Kinder. Gleichzeitig müssen wir den sozialen Dialog mit allen Stakeholdern – Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Zivilgesellschaft – stärken, um Menschenrechte weltweit wirksam zu schützen. UNICEF-Regionaldirektor Wijesekera sagte: Unternehmen müssen ihre globalen Lieferketten so gestalten, dass sie Kinderarbeit und weitere Kinderrechtsverletzungen in ihren Lieferketten frühzeitig erkennen und verhindern. Nur indem die grundliegenden Ursachen systematisch angegangen werden, können wir Fortschritte sichern. Immer mehr Unternehmen wenden sich an uns, um zu erfahren, wie sie Kinderrechte gezielt fördern können – und UNICEF unterstützt sie dabei z. B. mit Daten und ihrer Erfahrung in unterschiedlichen Regionen. Der Gesprächsschwerpunkt lag auf dem Bericht und der Einschätzung durch den UNICEF-Regionaldirektor zu den aktuellen Auswirkungen der UN-Reformen auf die Arbeit von UNICEF und konkrete Auswirkungen auf die Region Asien. Ein weiterer Schwerpunkt war die zunehmende Bedeutung von Lieferkettenregulierungen sowie freiwilligen Maßnahmen in Asien. Weltweit entwickeln immer mehr Staaten Vorgaben zu Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten oder bereiten deren Einführung vor – so besonders auch im asiatisch-pazifischen Raum, unter anderem in Thailand, Südkorea, Indonesien, Taiwan und Malaysia. Zudem tauschten sich die Gesprächspartner über den aktuellen Stand des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) aus. Beide Regelwerke sollen Unternehmen dabei unterstützen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten besser zu schützen. Begleitende Dialog- und Beratungsangebote unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, wie Dialogformate in risikobehafteten Branchen, Help Desks oder Leitfäden. Weitere Informationen Themenbereich Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Themenbereich Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! International Meldung

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Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt trotz leichter Erholung weiter angespannt

Startseite Service Presse Pressemitteilungen Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt trotz leichter Erholung weiter angespannt 30. Juni 2026 Pressemitteilung Arbeitsförderung Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt trotz leichter Erholung weiter angespannt Angesichts der anhaltend angespannten geopolitischen und wirtschaftlichen Lage bleibt die Frühjahrsbelebung auch zum Ende hin schwach. Im Juni 2026 waren insgesamt 2,936 Millionen Menschen arbeitslos. Das waren 15.000 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote liegt bei 6,2 Prozent und ist damit gegenüber Mai um 0,1 Prozentpunkte gesunken. Saisonbereinigt waren im Juni 1.000 Menschen weniger arbeitslos als im Mai. Das Risiko, durch den Verlust der Beschäftigung arbeitslos zu werden, ist im langjährigen Vergleich trotz kontinuierlicher Anstiege nach wie vor relativ klein. Die Chancen, aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder eine Beschäftigung zu finden, befinden sich jedoch auf historisch niedrigem Niveau. Im Juni 2026 konnten rund 150.000 Menschen ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. einer Berufsausbildung beenden. Das waren ebenso viele wie im Vorjahr. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im April saisonbereinigt um 5.000 gesunken und lag bei 34,84 Millionen. Ohne Beschäftigungsaufnahmen von ausländischen Staatsangehörigen würde die Zahl der Beschäftigten in Deutschland schon seit Längerem noch stärker sinken. Im April waren 5,97 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Deren Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 188.000 gestiegen. Die aktuelle wirtschaftliche Lage bleibt weiter angespannt und stellt vor allem unsere Industrie vor große Herausforderungen. Doch es gibt auch einige Branchen, wie etwa das Gesundheitswesen oder die Baubranche, in denen wir ein leichtes Stellenplus verzeichnen können. Zugleich machen sich auch die Auswirkungen des demographischen Wandels am Arbeitsmarkt zunehmend bemerkbar. Als Bundesregierung investieren wir in Qualifizierung und Weiterbildung, um Menschen, deren Arbeitsplatz bedroht ist, dabei zu unterstützen, in einem anderen Bereich Fuß zu fassen. In Zukunft müssen wir uns auch noch stärker um junge Menschen ohne Berufs- oder Schulabschluss kümmern. Kein Jugendlicher darf beim Übergang in das Berufsleben verloren gehen. Denn gut ausgebildete Arbeitskräfte sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Weitere Informationen Arbeitsmarkt im Juni 2026 Themenbereich Arbeitsförderung Themenbereich Fachkräftesicherung Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Arbeitsförderung Pressemitteilung

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Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2027 – Einreichungsfrist bis zum 15. Juli verlängert

Startseite Service Presse Meldungen Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2027 – Einreichungsfrist bis zum 15. Juli verlängert 29. Juni 2026 Meldung Arbeitsschutz Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2027 – Einreichungsfrist bis zum 15. Juli verlängert Noch bis einschließlich 15. Juli 2026 ist die Bewerbung für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2027 möglich. Die Auszeichnung wird in vier Kategorien vergeben: Prämiert werden vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Jede Kategorie ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert. In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben. Die Preisverleihung unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas findet am 21. April 2027 in Berlin statt. Die maßgeschneiderte Digitalisierung von Sicherheitsprozessen im Bausektor, eine wegweisende Sicherheitslösung für die Arbeit an Überlandleitungen, ein vorbildliches Modell für nachhaltig verankerten Arbeitsschutz in der Pflege – Maßnahmen wie diese sind in der Vergangenheit mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis ausgezeichnet worden. Unternehmen aller Größen und Branchen, aber auch Einzelpersonen haben überzeugende Konzepte realisiert, um sich und ihre Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Ziel ist es auch in diesem Jahr wieder, Ideen zu finden, die helfen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Eine Teilnahme lohnt sich. Die vorgestellten Konzepte sind inspirierend und im Idealfall für möglichst viele Unternehmen adaptierbar. Prämiert werden vier vorbildlich entwickelte und gelebte Lösungen: in der Kategorie „Strategisch“: weitreichende Managementlösungenin der Kategorie „Betrieblich“: kreative, innovative Lösungen auf Betriebsebenein der Kategorie „Kulturell“: verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmenin der Kategorie „Persönlich“: Maßnahmen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz der einzelnen Beschäftigten betreffen Zeigen Sie uns, wie moderner Arbeitsschutz in Deutschland heute funktioniert. Jetzt bewerben! Die Einreichungen werden von einer unabhängigen Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft geprüft, zwölf Konzepte werden für eine Auszeichnung nominiert. Am 21. April 2027 wird der Deutsche Arbeitsschutzpreis in einem festlichen Rahmen in Berlin verliehen. Erst dort erfolgt die Bekanntgabe der vier Gewinnerinnen und Gewinner. Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine Initiative der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Plattform zur Stärkung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Der DASP ist ein Ausdruck der Wertschätzung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien der Länder (vertreten durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). Weitere Informationen Themenbereich Arbeitsschutz Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Arbeitsschutz Meldung

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29.08.2026 · 11:27 · BMAS – Allgemeiner RSS
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Die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese trifft den koreanischen Arbeitsminister

Startseite Service Presse Meldungen Die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese trifft den koreanischen Arbeitsminister 16. Juni 2026 Meldung International Die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese trifft den koreanischen Arbeitsminister BMAS Die Delegation des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung der Republik Korea unter Leitung von Minister Kim Younghoon mit Sozialpartnern und der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese. Wie bewältigen wir die Herausforderungen, vor die uns die Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt stellen? Wie stellen wir sicher, dass aus technologischem auch sozialer Fortschritt wird? Über diese Fragen tauschte sich eine Delegation des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung der Republik Korea unter Leitung von Minister Kim Younghoon mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese am 11. Juni 2026 im BMAS in Berlin aus. Der Delegation gehörten auch Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner an. Die Sozialpartnerschaft spielt sowohl in Deutschland als auch in Korea eine wichtige Rolle, ist aber jeweils unterschiedlich ausgestaltet. Vor diesem Hintergrund zeigte die koreanische Delegation besonderes Interesse am deutschen Modell der Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Gestaltung der digitalen Transformation, die Rolle des sozialen Dialogs und die Frage, wie gute Arbeitsbedingungen auch in einer sich wandelnden Arbeitswelt gesichert werden können. Mitbestimmung und sozialer Dialog sind die Grundlage, um die Digitalisierung der Arbeitswelt für alle fair zu gestalten. Die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese erläuterte aktuelle Vorhaben des BMAS zur Stärkung der Tarifbindung. Dabei verwies sie insbesondere auf das Bundestariftreuegesetz, das am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Zudem sprach sie über die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit und die zu erwartenden Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Arbeitswelt. Deutschland und Korea stehen bei der Gestaltung der digitalen Arbeitswelt vor ähnlichen Herausforderungen. Deshalb vereinbarten die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese und Minister Kim, den Austausch zwischen beiden Ministerien zu diesem Thema zu vertiefen, insbesondere mit Blick auf die G20. Die Republik Korea wird im Jahr 2028 die G20-Präsidentschaft übernehmen. Weitere Informationen Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! International Meldung

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Abschluss des Dialogprozesses Eingliederungshilfe

Startseite Service Presse Meldungen Abschluss des Dialogprozesses Eingliederungshilfe 12. Juni 2026 Meldung Teilhabe Abschluss des Dialogprozesses Eingliederungshilfe Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist abgeschlossen und hat Empfehlungen zur Eingliederungshilfe erarbeitet. Aufgabe der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist es, Menschen mit Behinderungen bei ihrer selbstbestimmten Lebensplanung zu unterstützen und ihnen eine wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dies geschieht beispielsweise durch Leistungen zur Sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung oder zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Eingliederungshilfe wurde mit dem Bundesteilhabegesetz umfassend reformiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im September 2025 einen Dialogprozess mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Kommunen initiiert, um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und Änderungsbedarf zu beraten. Bei den Beratungen waren die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention leitend. Der Fokus der Beratungen lag insbesondere auf Vereinfachungsmöglichkeiten und Chancen für Bürokratieabbau sowie Vorschlägen für eine effizientere Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe. Grundlage der Gespräche waren unter anderem Vorschläge der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe sowie von Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen. Vor dem Hintergrund der Gesamtdiskussion zum Reformbedarf im Sozialstaat fordern Länder und Kommunen eine stärkere finanzielle Entlastung durch den Bund. Die Vorschläge wurden den vier Themenclustern Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung zugeordnet. Diese Themencluster haben die Teilnehmenden in vier Arbeitssitzungen von November 2025 bis Mai 2026 erörtert. Zudem gab es drei Sitzungen auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Für den Austausch mit Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen gab es zwei Termine, ebenso zwei mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe heraus wurde ein Empfehlungspapier erarbeitet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden. Weitere Informationen Emp­feh­lungs­pa­pier zur Ein­glie­de­rungs­hil­fe nach SGB IX [PDF, 414KB] Leistungen nach dem SGB IX Themenbereich Politik für Menschen mit Behinderungen Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Immer sofort informiert! Teilhabe Meldung

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Medien & Rundfunk Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
27.08.2026 · 20:51 · ZDF
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"ZDFsportstudio live" mit Start Frauen-Bundesliga und DFB-Pokal Männer

Alle Storys Folgen Keine Story von ZDF mehr verpassen. 18.08.2026 – 11:16 ZDF "ZDFsportstudio live" mit Start Frauen-Bundesliga und DFB-Pokal Männer Bild-Infos Download Mainz (ots) Die neue Saison im deutschen Fußball nimmt langsam Fahrt auf – und bietet in dieser Startphase gleich zwei Live-Spiele an einem Tag im ZDF: Die 37. Spielzeit in der Fußball-Bundesliga der Frauen wird am Freitag, 21. August 2026, mit der Partie Union Berlin gegen Meister und Pokalsieger Bayern München eröffnet – ab 18.00 Uhr mitzuerleben bei "ZDFsportstudio live". Und ab 20.15 Uhr rückt im ZDF und im ZDF-Streaming-Portal die erste Runde im DFB-Pokal der Männer mit der Partie Hansa Rostock – VfB Stuttgart in den Fokus.ZDF-Moderatorin Katja Streso begrüßt die Zuschauerinnen und Zuschauer am Freitag, 18.00 Uhr, zum doppelten Fußballabend im Zweiten. Das Eröffnungsspiel der Frauen-Bundesliga wird um 18.20 Uhr angepfiffen, das Spiel kommentiert Claudia Neumann, für Interviews am Spielfeldrand ist Eike Papsdorf im Einsatz. In der Alten Försterei steht beim Saisonauftakt gleich die Frage im Vordergrund: Hält die Konstanz und Dominanz der Bayern-Frauen weiter an, die ihren fünften Meistertitel in Folge anstreben? Die Double-Gewinnerinnen aus München lagen in der Abschlusstabelle der vergangenen Saison 16 Punkte vor Vizemeister VfL Wolfsburg und 44 Punkte vor Union Berlin auf Rang 9. Im letzten Aufeinandertreffen beider Teams in der vergangenen Saison hatte Bayern München vier Spieltage vor dem Ende der Saison mit einem 3:2-Auswärtssieg in der Alten Försterei den achten Meistertitel vorzeitig sichergestellt.Erste Runde im DFB-Pokal der MännerMit der ersten Runde im DFB-Pokal der Männer nimmt die neue Spielzeit im deutschen Fußball weiter Fahrt auf – 64 Vereine aus dem Profi- und Amateurbereich sind am Start, 30 der 32 Partien in der ersten Runde werden von Freitag bis Montag absolviert. Zum Auftakt überträgt das ZDF am Freitag, 21. August 2026, ab 20.15 Uhr die Begegnung zwischen Drittligist Hansa Rostock und dem diesjährigen Pokalfinalisten VfB Stuttgart – zu sehen im linearen ZDF, auf sportstudio.de und im ZDF-Streaming-Portal. Der Anstoß im Ostseestadion erfolgt um 20.45 Uhr. Moderator Jochen Breyer führt durch den zweiten Teil des Fußballabends im ZDF, als Fußball-Experte ist René Adler dabei, die Pokalpartie kommentiert Oliver Schmidt. Auch Schiedsrichter-Experte Thorsten Kinhöfer bringt seine Fachkenntnisse in die "ZDFsportstudio live"-Übertragung ein, für Interviews und Vorberichte sind zudem Johanna Rüdiger und Boris Büchler im Einsatz.Weitere DFB-Pokalpartien in der ZusammenfassungIm Anschluss an die Live-Übertragung sind am Freitagabend bis 23.15 Uhr noch Zusammenfassungen dieser Spiele der ersten DFB-Pokalrunde im ZDF zu sehen: SC St. Tönis 1911/20 – Eintracht Frankfurt, SV Waldhof Mannheim – 1. FC Kaiserslautern und SC Preußen Münster – Karlsruher SC.Zusammenfassungen weitere DFB-Pokalspiele der ersten Runde sind am Samstag, 22. August 2026, sowie am Sonntag, 23. August 2026, im Rahmen der langen "sportstudio live"-Strecke im ZDF präsent: am Samstag ab circa 15.15 Uhr die Partien SV Wehen Wiesbaden – Bayer Leverkusen und Energie Cottbus – FC Augsburg, am Sonntag ab circa 17.15 Uhr die Partie Greuther Fürth – VfL Bochum und ab circa 18.00 Uhr die Zusammenfassung der Partie SSV Jeddeloh II – 1. FC Heidenheim. Zusammenfassungen dieser und weiterer Pokalpartien stehen nach Abpfiff auch im ZDF-Streaming-Portal, auf sportstudio.de und auf ZDFheute zum Abruf bereit."das aktuelle sportstudio" mit DFB-Pokal und SupercupWeitere Einblicke in die erste Runde des DFB-Pokals bietet am Samstag, 22. August 2026, "das aktuelle sportstudio" mit Moderator Sven Voss und Studiogast Jonathan Burkardt von Eintracht Frankfurt – ab 23.00 Uhr im ZDF-Streaming-Portal und ab 23.30 Uhr im linearen ZDF. Hinzukommt eine Zusammenfassung der Supercup-Begegnung vom Abend: Vizemeister Borussia Dortmund empfängt Meister und Pokalsieger Bayern München – beide Teams absolvieren ihre Erstrundenspiele im DFB-Pokal deshalb erst Anfang September.Kontakt Bei Fragen zu "ZDFsportstudio live" erreichen Sie Thomas Hagedorn telefonisch unter 06131 – 70-13802 oder per E-Mail unter hagedorn.t@zdf.de. Sie erreichen die ZDF-Kommunikation per E-Mail unter pressedesk@zdf.de oder telefonisch unter 06131 – 70-12108. Pressefotos Pressefotos erhalten Sie als Download (nach Log-in), per E-Mail unter pressefoto@zdf.de oder telefonisch unter 06131 – 70-16100. Weitere Informationen - "ZDFsportstudio live" streamen - Sport auf ZDFheute - Presseinformationen zu "ZDFsportstudio live"-Übertragungen im ZDFPressekontakt:ZDF-Kommunikationpressedesk@zdf.deFolgen Sie uns gerne auch bei LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/zdf/). Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell Alle Storys Folgen Keine Story von ZDF mehr verpassen. Druckversion PDF-Version Orte in dieser StoryMainzThemen in dieser StorySportFrauenStreamingFußballFernsehenTV-AusblickMedienMedien / Kultur Weitere Storys: ZDFWeitere Storys: ZDFAlle Storys Alle 17.08.2026 – 16:14ZDF-Programmänderung ab Woche 34/26Mainz (ots) - Woche 34/26 Mi., 19.8. Bitte neuen Ausdruck beachten: 22.45 Die Spur (HD/UT) Organisierte Gewalt: Das Fightclub-Netzwerk Film von Nina Böckmann und Marcel Siepmann Deutschland 2026 Im Streaming: 19. August 2026, 18.00 Uhr bis 18. August 2031 (Bitte auch für die Wiederholung um 3.00 Uhr beachten.) Woche 39/26 Mi., 23.9. Bitte Programmänderung und Ausdruck ab 0.45 Uhr beachten: 0.45 Dokumentation (vom ...mehr 17.08.2026 – 08:18ZDF-Programmhinweis / Sonntag, 20. September 2026, 9.03 Uhr / 37°LebenMainz (ots) - ZDF-Programmhinweis Bitte aktualisierten Programmtext beachten: Sonntag, 20. September 2026, 9.03 Uhr 37°Leben Facing Fear: In Angst, hässlich zu sein Jannis (23) lebt mit der Angst, wegen seines Aussehens negativ bewertet zu werden. Der Blick in den Spiegel kostet ihn an manchen Tagen viel Überwindung. Das will er in einer Therapie ändern. Als ...mehr 16.08.2026 – 09:00"ZDFsportstudio live" mit Deutschland Tour und Segeln vor Sassnitzmehr Das könnte Sie auch interessierenDas könnte Sie auch interessierenWeiterbildung zum Digital- und Innovationscoach im TourismusNeues Merkblatt zu Metallschäden durch WasserstoffE-Scooter-Unfälle weiter gestiegen – Verkehrswacht plädiert für gezielte...Söders NiederlageTechnische Umstellung am 07.05.2026 Kabelfernsehen: Vodafone stellt in...VAN RYSELIgNova GmbHCaligari Film- und Fernsehproduktions GmbHVanEckChinesisch-Deutscher Industriepark BeijingRysta GmbHCocktail AudioCircus Krone GmbH & Co.BildungDigitalisierungMittelstandWirtschaftBranchenReiseTourismus

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Gesundheit & Pflege Pressemitteilung Originalquelle
20.08.2026 · 09:11 · Tagesschau – alle Meldungen

Sieben weitere Gesundheitszonen in der DR Kongo von Ebola betroffen

In der DR Kongo melden sieben weitere Gesundheitszonen erste Ebola-Infektionen. Die Zahl der Infizierten und Toten im Land steigt weiter an. Viele Menschen können nicht behandelt werden.[mehr]

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Gesundheit & Pflege Pressemitteilung Originalquelle
26.07.2026 · 13:11 · Tagesschau – alle Meldungen

Linnemann weist Zweifel an Eignung als Gesundheitsminister zurück

Als künftiger Gesundheitsminister will Linnemann an den Reformprozess seiner Vorgängerin anknüpfen - und verteidigt seine Eignung für das Amt. Von den Sozialverbänden kommen bereits Forderungen nach Änderungen bei den Reformen.[mehr]

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Wirtschaft & Unternehmen Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
26.07.2026 · 13:11 · TEMU

Temu schließt Partnerschaft mit dem Schweizerischen KMU-Verband, um Schweizer Unternehmen beim Online-Verkauf zu unterstützen

TEMU [Newsroom]Hünenberg, Schweiz (ots) - +++ Die Partnerschaft eröffnet Schweizer KMU den Zugang zum Temu-Marktplatz und bietet praktische Unterstützung bei der Digitalisierung +++ Kleine und mittlere Unternehmen aus der Schweiz erhalten im Rahmen einer neuen ...

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Medien & Rundfunk Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
21.07.2026 · 17:39 · ZDF

ZDF-Programmänderung ab Woche 30/26

ZDF [Newsroom]Mainz (ots) - Woche 30/26 Do., 23.7. Bitte neuen Ausdruck beachten: 13.00 ZDFsportstudio live (HD/AD/UT) Die Finals 2026 Live aus Hannover Moderation: Lena Kesting Turnen Mehrkampf Männer Kommentator: Alexander Ruda, Co-Kommentator: Ronny Ziesmer ...

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Medien & Rundfunk Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
21.07.2026 · 10:00 · ZDF

Mehr Vielfalt im Streaming: ZDF-Inhalte künftig auch auf Joyn

ZDF [Newsroom]Mainz (ots) - Das ZDF und ProSiebenSat.1 bauen ihre Zusammenarbeit aus: Die Unternehmen haben eine wegweisende Vereinbarung zur Einbindung von On-Demand-Inhalten des ZDF auf Joyn geschlossen.

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Medien & Rundfunk Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
20.07.2026 · 15:31 · ZDF

Von der Seebühne Bregenz: ZDF zeigt "La traviata"

ZDF [Newsroom]Mainz (ots) - Die Bregenzer Seebühne ist in diesem Jahr die Kulisse für eine der beliebtesten italienischen Opern: "La traviata" von Giuseppe Verdi.

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Medien & Rundfunk Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
20.07.2026 · 15:00 · ZDF

Erfolgreiche WM-Bilanz für das ZDF

ZDF [Newsroom]Mainz (ots) - 17,362 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer haben am Sonntag, 19. Juli 2026, das WM-Finale zwischen Spanien und Argentinien im ZDF verfolgt.

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Weitere Pressethemen Hamburg Redaktionell Redaktionell
13.07.2026 · 11:14 · Presse-Fokus-Redaktion

HAMBURG ZWEI wird zu 80er 90er OLDIE ANTENNE Hamburg

Redaktionell aufbereitete Meldung

HAMBURG ZWEI wird zu 80er 90er OLDIE ANTENNE Hamburg Regionales Programm auf UKW 95.0 ist künftig ein eigenständiger Partner eines nationalen Audio-Netzwerkes Hamburg / Ismaning, 13. Juli 2026 - HAMBURG ZWEI stellt sich für die Zukunft auf …

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Medien & Rundfunk Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
04.07.2026 · 12:14 · Presse-Fokus-Redaktion

ZDF-Programmänderung ab Woche 26/26

ZDF: Mainz (ots) - Woche 26/26 Fr., 26.6. Bitte neuen Ausdruck beachten: 21.00 ZDFsportstudio live - FIFA WM 2026 (fub/HD/AD/Dd 5.1/UT) Norwegen - Frankreich Vorrunde Gruppe I Übertragung aus Boston/USA Kommentator: Oliver Schmidt In der Halbzeitpause: ...

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Medien & Rundfunk Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
04.07.2026 · 12:13 · Presse-Fokus-Redaktion

ZDF-Programmänderung Woche 26/26

ZDF: Mainz (ots) - Woche 26/26 Di., 23.6. Bitte Programmänderung ab 19.00 Uhr beachten: 19.00 heute 19.19 Wetter (VPS 19.20) 19.20 ZDF spezial (VPS 19.21/HD/UT) Großer Wurf? Rentenreform soll kommen Moderation: Shakuntala Banerjee Im Streaming: 23. ...

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Medien & Rundfunk Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
04.07.2026 · 12:12 · Presse-Fokus-Redaktion

ZDF-Programmänderung Woche 27/26

ZDF: Mainz (ots) - Woche 27/26 Sa., 27.6. Bitte nochmaligen neuen Ausdruck beachten: 23.00 ZDFsportstudio live - FIFA WM 2026 (fub/HD/AD/Dd 5.1/UT) Kroatien - Ghana Vorrunde Gruppe L Übertragung aus Philadelphia/USA Kommentator: Gari Paubandt In der ...

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Weitere Pressethemen Pressemitteilung Presseportal / news aktuell
04.07.2026 · 12:10 · Presse-Fokus-Redaktion

Sonntag, 5. Juli 2026, 9.03 Uhr / 37°Leben / Marcant – Content gegen Rechts

ZDF: Mainz (ots) - Bitte geänderten Programmtext beachten!! Sonntag, 5. Juli 2026, 9.03 Uhr 37°Leben Marcant – Content gegen Rechts Er ist 24 Jahre und erhält täglich Morddrohungen. Marcant geht auf Nazi-Demos. "Verpiss Dich!", rufen einige dem ...

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