Faktencheck Fakten zur „Rente mit 63“ Die Rente ist ein komplexes Thema. Was unterscheidet die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ und die „Altersrente für langjährig Versicherte“? Und was steckt hinter der „Rente mit 63“? Lesen Sie hier die Fakten. Freitag, 14. August 2026 3 Min. Lesedauer per E-Mail teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ per Facebook teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Facebook per Facebook teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Threema per Threema teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ WhatsApp per Whatsapp teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ X per X teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Link kopieren Renteneintrittsalter: Welcher Jahrgang kann wann abschlagsfrei in Rente gehen? Grafik: Bundesregierung Es gibt die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Versicherungsjahren. Mit welchem Alter in Rente gegangen werden kann, hängt zum einen von den Versicherungsjahren und zum anderen vom Geburtsjahr ab.Altersrente für besonders langjährig VersicherteDie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.Das gilt nicht mehr für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Die Anhebung begann im Jahr 2016 mit einem Anstieg um zwei Monate und betraf den Geburtsjahrgang 1953. Für jeden nachfolgenden Geburtsjahrgang wird die Altersgrenze um zwei weitere Monate angehoben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Aktuell ist sie – für den Geburtsjahrgang 1961 – eine Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten. Somit ist es falsch, sie „Rente mit 63“ zu nennen.Welcher Jahrgang kann wann abschlagsfrei in Rente gehen? GeburtsjahrgangAbschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) und abschlagsfreie RegelaltersrenteAbschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)195065 Jahre + 4 Monate63 Jahre195165 Jahre + 5 Monate63 Jahre195265 Jahre + 6 Monate63 Jahre195365 Jahre + 7 Monate63 Jahre + 2 Monate195465 Jahre + 8 Monate63 Jahre + 4 Monate195565 Jahre + 9 Monate63 Jahre + 6 Monate195665 Jahre + 10 Monate63 Jahre + 8 Monate195765 Jahre + 11 Monate63 Jahre + 10 Monate195866 Jahre64 Jahre195966 Jahre + 2 Monate64 Jahre + 2 Monate196066 Jahre + 4 Monate64 Jahre + 4 Monate196166 Jahre + 6 Monate64 Jahre + 6 Monate196266 Jahre + 8 Monate64 Jahre + 8 Monate196366 Jahre + 10 Monate64 Jahre + 10 Monate196467 Jahre65 Jahre196567 Jahre65 Jahre Altersrente für langjährig VersicherteDie „Altersrente für langjährig Versicherte“ können Sie hingegen weiterhin mit 63 Jahren in Anspruch nehmen - allerdings mit einem Abschlag. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen und das dauerhaft für die gesamte Zeit Ihrer Rente.Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ erhalten Sie nach 35 Versicherungsjahren. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Wann genau, hängt vom Geburtsjahr ab. Einen Überblick dazu bietet die Grafik oben. Sie zeigt die schrittweise Anhebung des Rentenalters. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter für diese Rentenart bei 67 Jahren.Ihre Rente ist so individuell, wie Sie es sind! Hier geht es zum Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung. Beitrag teilen per E-Mail teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ per Facebook teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ per Threema teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Beitrag teilen E-Mail per E-Mail teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Facebook per Facebook teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Threema per Threema teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ WhatsApp per Whatsapp teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ X per X teilen, Fakten zur „Rente mit 63“ Link kopieren
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Fakten zur „Rente mit 63“
Angaben zur Meldung
Herausgeber: Bundesregierung – kompakt
Kategorie: presse
Übermittlungsweg: Redaktionell
Originaldatum: 29.08.2026 · 11:27 Uhr